Lärmminderungsplanung: hier: „Dauerhafte Geschwindigkeitsanordnung an der Vogelheimer Straße, Krablerstraße und Huestraße“
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Verwaltung zum Thema Lärmminderungsplanung sieht vor, die bisherigen Pilotprojekte zur Geschwindigkeitsreduzierung an drei Straßenabschnitten in eine dauerhafte Geschwindigkeitsanordnung umzuwandeln. Konkret betrifft dies die Vogelheimer Straße (Abschnitt Gladbecker Straße bis Altessener Straße), die Krablerstraße (Abschnitt Hafenstraße bis Wieselweg) sowie die Huestraße (Abschnitt Kleiner Bruch bis Gareisstraße).
Die Grundlage für diese Maßnahme bildet der Beschluss des zweiten Lärmaktionsplans aus dem Jahr 2017, mit dem für diese Bereiche eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 am Gesamttag als Pilotprojekt festgelegt wurde. Nach bereits erfolgten dauerhaften Umwandlungen für andere Straßenabschnitte, wie der Stauderstraße, der Steeler Straße und Teilen der Gladbecker Straße, wird nun für die drei genannten Abschnitte die Aufhebung des Pilotstatus beantragt.
Die Verwaltung führt an, dass eine Reduzierung auf Tempo 30 den Verkehrslärm im Vergleich zu Tempo 50 um zwei bis vier dB(A) senken kann. Messdaten aus dem Jahr 202läufig zeigen für die betroffenen Straßen mittlere Geschwindigkeiten zwischen 31 km/h auf der Vogelheimer Straße und 34 km/h auf der Huestraße. Neben der Lärmminderung wird eine positive Auswirkung auf das Kleinklima sowie eine Reduktion von CO2-Emissionen durch einen geringeren Kraftstoffverbrauch erwartet. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme durch die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen sowie die Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen vor.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 30.11.2022einstimmig beschlossen
- 18.11.2022Kenntnis genommen
- 15.11.2022Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 10.11.2022mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2022Kenntnis genommen
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