Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (17. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 16 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V vom 25.10.2022
- 1.aVorstellung Projekt "Aktion Nordlicht" der St. Elisabeth-Stiftung Essen
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Weitere Verwendung Bezirklicher Haushaltsmittel 2022Zur Vorlage · 1926/2022/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V befasst sich im Rahmen der Sitzung am 15. November 2022 mit der weiteren Verwendung der bezirklichen Haushaltsmittel für das Jahr 2022. Gegenstand der Vorlage ist die Entscheidung über die Verteilung der verbleibenden Mittel aus dem Haushaltsprodukt 1.01.01.04.05.
In der vorangegangenen Sitzung am 25. Oktober 2022 wurden bereits Beschlüsse über Zuwendungen in einem Gesamtvolumen von 357.747,00 Euro gefasst. Die vorliegende Vorlage dient dazu, über die Gewährung weiterer Zuwendungen in Höhe von 49.753,00 Euro zu entscheiden. Dabei werden auch neu eingegangene sowie noch nicht beschlossene Zuwendungsanträge berücksichtigt, die der Vorlage als Anlage beigefügt sind.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Entscheidung über die restlichen Mittel zur Verfügung steht, um die Verwendung der Haushaltsmittel für das laufende Jahr abzuschließen. Eine Vorprüfung der Vorlage ist erforderlich. Eine Einschätzung der Klimarelevanz der Maßnahmen wurde als positiv eingestuft.
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Beratungsfolge
- 15.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (17. Sitzung) — siehe Einzelbeschlüsse
Ergebnis: siehe Einzelbeschlüsse - 4.Haushaltsplan-Entwurf 2023Zur Vorlage · 1932/2022/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V setzt sich im Rahmen der Haushaltsberatungen mit dem Entwurf des Haushaltsplans 2023 auseinander. Der Entwurf wurde bereits am 28. September 2022 in den Rat der Stadt Essen eingebracht und soll in dessen Sitzung am 30. November 2022 verabschiedet werden. Die Beratungsphase in den Bezirksvertretungen sowie in den Fachausschüssen ist für den Zeitraum vom 2. bis zum 29. November 2022 angesetzt.
Der Haushaltsplan-Entwurf sieht für die Bezirksvertretung V im Jahr 2023 originäre Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 Euro vor. Zusätzlich stehen der Bezirksvertretung jährliche Mittel in Höhe von 100.000 Euro über einen sogenannten Sondertopf zur Verfügung. Die Verwendung dieser Mittel erfolgt durch Beschlüsse zur Zweckbindung von Haushaltsmitteln aus den Fachbereichen 60 (Immobilienwirtschaft), 66 (Amt für Straßen und Verkehr) sowie 67 (Grün und Gruga). Darüber hinaus sollen nicht verbrauchte bezirkliche Mittel aus dem Haushaltsjahr 2022 in das Folgejahr übertragen werden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V keine Bedenken gegen den Entwurf des Haushaltsplans 2023 erhebt. Die entsprechenden Maßnahmen mit Mitteleinsatz städtischer Dienststellen für den Stadtbezirk V sind im ersten Band des Haushaltsplans ab Seite 259 einsehbar.
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- 15.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (17. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 5.Sitzungstermine für das Jahr 2023Zur Vorlage · 1811/2022/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat im Rahmen der Vorlage 1811/2022/BV V die Sitzungstermine für das Jahr 2023 zur Kenntnis genommen. Die Planung der Termine erfolgte unter Berücksichtigung der Schulferienzeiten in den Bereichen Ostern, Sommer und Herbst.
Die Sitzungen der Bezirksvertretung sind für jeweils dienstags angesetzt. Die Termine umfassen den 31. Januar, den 28. Februar, den 28. März, den 23. Mai, den 20. Juni, den 22. August, den 26. September, den 24. Oktober sowie den 28. November 2023.
Zusätzlich zu den Sitzungsdaten wurden die Fristen für die Einreichung von Fraktionsanträgen festgelegt. Diese liegen jeweils an den vorangegangenen Donnerstagen der entsprechenden Sitzungsmonate. Konkret wurden die Antragsfristen auf den 12. Januar, den 9. Februar, den 9. März, den 4. Mai, den 1. Juni, den 3. August, den 7. September, den 5. Oktober und den 9. November 2023 bestimmt.
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Beratungsfolge
- 15.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet im ersten Halbjahr 2023Zur Vorlage · 1851/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes (1851/2022/3) behandelt den Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für das erste Halbjahr 2023. Grundlage ist das Ladenöffnungsgesetz NRW. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Verordnungen beschließt, während die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX sowie der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung beratend mitwirken. Die Planung berücksichtigt die Anforderungen des Oberverwaltungsgerichts NRW an den Sonn- und Feiertagsschutz sowie die Prüfung des öffentlichen Interesses und der Wettbewerbsneutralität.
Die geplanten Termine umfassen verschiedene Stadtteile. Für die Innenstadt ist eine Öffnung am 15. Januar 2023 im Rahmen von „Essen Ice“ vorgesehen. Weitere Termine sind für Werden, Steele, Borbeck, Altenessen, Rüttenscheid, Kettwig und Kupferdreh angesetzt. Die Freigaben basieren auf dem Sachgrund örtlicher Feste, wie etwa dem Frühjahrsmarkt in Werden, der Gilde der Marktschreier in Steele oder dem Borbecker Bummel. Auch Veranstaltungen wie die „Techno Classica“ in Rüttenscheid, das Stadtfest „Essen.Original“ sowie die Autoschau in Borbeck sind Teil der Planung.
Die Ladenöffnungen sind jeweils auf fünf Stunden begrenzt und finden außerhalb der Gottesdienstzeiten statt. Dabei werden die gesetzlichen Obergrenzen von maximal acht verkaufsoffenen Sonntagen pro Verkaufsstelle und maximal 16 Kalendersonntagen für das gesamte Stadtgebiet eingehalten. Während die Industrie- und Handelskammer sowie der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e.V. keine Bedenken äußerten, wurden seitens der Gewerkschaft ver.di Bedenken angemeldet. Die Verwaltung spricht sich für den Erlass der Verordnungen aus.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung)
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (18. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (21. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 18.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (18. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (16. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Bürgerpark Kuhlhoffstraße - zukünftiges StrukturkonzeptZur Vorlage · 2369/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 2369/2021/6 behandelt das zukünftige Strukturkonzept sowie die geplanten baulichen Veränderungen des Bürgerparks Kuhlhoffstraße. Ziel der Maßnahme ist die Neuausrichtung der rund 33.000 m² großen Anlage zu einem pädagogischen und sozialen Zentrum für Kinder, Jugendliche und Familien.
Die bauliche Aufwertung ist in zwei Stufen unterteilt. Die erste Stufe umfasst Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit, darunter die Erneuerung der Einzäunung, der Neuaufbau der Wegedecke sowie der Rückbau von Versiegelungen, Treppen und Stützwänden sowie der Austausch von Bänken und Papierkörben. Die zweite Stufe sieht die Schaffung von Zonen, ein Kunststoff-Kleinspielfeld, die Überarbeitung der Skate-Anlage, eine Calisthenics-Anlage sowie Mitmachgärten vor. Die Gesamtkosten für den zweistufigen Umbau werden auf rund 1.260.000 € brutto geschätzt, zuzüglich etwa 195.000 € für externe Betreuung.
Für die Fortführung der Planungen bis zur Entwurfsplanung ist ein Kostenvolumen von maximal 195.000 € durch den Fachbereich Grün und Gruga vorgesehen. Zudem ist der Abriss eines vorderen Gebäuderiegels durch die Sport- und Bäderbetriebe Essen mit Kosten von bis zu 131.000 € geplant. Als Betreiberin zur Sicherstellung eines kontrollierten Betriebs soll die JHE gewonnen werden. Ein externer Sicherheitsdienst soll die Parkordnung gewährleisten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V Kenntnis nimmt und verschiedene Ausschüsse sowie der Haupt- und Finanzausschuss Empfehlungen aussprechen, damit der Rat der Stadt Essen die Maßnahmen beschließt.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.11.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (16. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 15.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Beschlussergänzung
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — geschoben in den Rat
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — Zur Beschlussfassung in den RAT geschoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen mit Beschlussergänzung - 8.Gladbecker Straße von Krabblerstraße bis Berthold-Beitz-Boulevard BaumpflanzungenZur Vorlage · 1724/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung plant im Bereich der Gladbecker Straße, zwischen der Krablerstraße und dem Berthold-Beitz-Boulevard, umfangreiche Baumpflanzungen vorzunehmen. Ziel der Maßnahme ist die städtebauliche Aufwertung sowie die Verbesserung des Mikroklimas durch zusätzliche Entsiegelung und Schattenbildung.
Nach Prüfung der Gegebenheiten durch die zuständige Fachabteilung sollen insgesamt 15 neue Bäume in 12 neuen Baumbeeten sowie in vier erweiterten Baumbeeten gepflanzt werden. Die Standorte der Beete orientieren sich an den vorhandenen Parkstreifen und wurden unter Berücksichtigung der Lage von Versorgungsleitungen festgelegt. Im Zuge dieser Umgestaltung entfallen insgesamt 20 Stellplätze im Straßenraum. Die Planung umfasst zudem verschiedene Ersatzpflanzungen in den Abschnitten Krablerstraße bis Wickingstraße sowie im Bereich Hövelstraße bis Bäuminghausstraße.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf rund 204.000 Euro. Davon entfallen 170.000 Euro auf die Errichtung der Baumbeete und 34.000 Euro auf die Baumpflanzungen selbst. Die Finanzierung erfolgt über die Kostenstellen für die Erneuerung von Straßenteilanlagen sowie für Straßenbäume. Die Umsetzung der Maßnahme ist für die kommenden Pflanzperioden bis April 2023 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V keine Bedenken gegen die Planung erhebt und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Plan verabschiedet sowie die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (17. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, von Herrn Sehnke und Herrn Spitzer-Pachel
- 25.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich keine Bedenken erhoben gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, von Herrn Sehnke und Herrn Spitzer-Pachel - 8.aBebauungsplan Nummer 5/19 "Berthold-BeitzBoulevard / Erbslöhstraße" Stadtbezirk: V, Stadtteil: Altenessen-Süd Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1803/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1803/2022/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit dem Bebauungsplan Nummer 05/19 „Berthold-Beitz-Boulevard/Erbslöhstraße“. Das Projekt umfasst ein etwa 4,4 Hektar großes Areal in Altenessen-Süd, auf dem eine sechszügige Gesamtschule für rund 1.300 Schülerinnen und Schüler sowie 110 Lehrkräfte in Passivhausbauweise errichtet werden soll.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V keine Bedenken gegen das Vorhaben erhebt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und dem Rat eine Beschlussfassung des Bebauungsplans als Satzung empfehlen. Im Rahmen der Abwägung sollen die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, der Behördenbeteiligung sowie der öffentlichen Auslegung berücksichtigt werden. Hierbei sind spezifische Anregungen der Emschergenossenschaft und der Stadtwerke Essen AG einzubeziehen, während Anregungen der Amprion GmbH nicht zu berücksichtigen sind. Zudem ist die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen der Unteren Naturschutzbehörde vorgesehen.
Die Vorlage enthält Anlagen zum Verfahren, zur Abwägung, eine Begründung inklusive Umweltbericht sowie den verkleinerten Bebauungsplan. Informationen zu den Gesamtkosten und Folgekosten sind in Kategorien wie Investitionen, Personalkosten und Sachkosten aufgeführt. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz liegt vor und bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (17. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 9.Lärmminderungsplanung: hier: „Dauerhafte Geschwindigkeitsanordnung an der Vogelheimer Straße, Krablerstraße und Huestraße“Zur Vorlage · 1828/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Verwaltung zum Thema Lärmminderungsplanung sieht vor, die bisherigen Pilotprojekte zur Geschwindigkeitsreduzierung an drei Straßenabschnitten in eine dauerhafte Geschwindigkeitsanordnung umzuwandeln. Konkret betrifft dies die Vogelheimer Straße (Abschnitt Gladbecker Straße bis Altessener Straße), die Krablerstraße (Abschnitt Hafenstraße bis Wieselweg) sowie die Huestraße (Abschnitt Kleiner Bruch bis Gareisstraße).
Die Grundlage für diese Maßnahme bildet der Beschluss des zweiten Lärmaktionsplans aus dem Jahr 2017, mit dem für diese Bereiche eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 am Gesamttag als Pilotprojekt festgelegt wurde. Nach bereits erfolgten dauerhaften Umwandlungen für andere Straßenabschnitte, wie der Stauderstraße, der Steeler Straße und Teilen der Gladbecker Straße, wird nun für die drei genannten Abschnitte die Aufhebung des Pilotstatus beantragt.
Die Verwaltung führt an, dass eine Reduzierung auf Tempo 30 den Verkehrslärm im Vergleich zu Tempo 50 um zwei bis vier dB(A) senken kann. Messdaten aus dem Jahr 202läufig zeigen für die betroffenen Straßen mittlere Geschwindigkeiten zwischen 31 km/h auf der Vogelheimer Straße und 34 km/h auf der Huestraße. Neben der Lärmminderung wird eine positive Auswirkung auf das Kleinklima sowie eine Reduktion von CO2-Emissionen durch einen geringeren Kraftstoffverbrauch erwartet. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme durch die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen sowie die Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 10.Mitteilungen der Verwaltung
- 10.1Sperrmarkierung WüllnerskampZur Vorlage · 1909/2022/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat in ihrer Sitzung am 15. November 2022 Kenntnis über die Anpassung der Sperrmarkierung im Wüllnerskamp genommen. Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage aus einer vorangegangenen Sitzung im September 2022, in der die Verwaltung um eine Prüfung und Nachbesserung der Markierungen gebeten hatte.
Der Anlass für die Überprüfung war eine Abweichung von der ursprünglichen Absprache: Die Sperrmarkierung war im Bereich der Einfahrt zum Wüllnerskamp angebracht worden, anstatt den Bereich des abgesenkten Bordsteins zu markieren. Dabei wurde explizit darauf hingewiesen, dass der bestehende Behindertenparkplatz erhalten bleiben soll.
Das Amt für Straßen und Verkehr teilte dazu mit, dass die Sperrmarkierung am 12. Oktober 2022 entsprechend verlängert wurde. Zur Dokumentation der durchgeführten Maßnahme wurden der Vorlage Fotografien beigefügt. Die Bezirksvertretung hat den Sachverhalt und die erfolgte Umsetzung der Markierung zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 15.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.2Betrieb Karnaper Straße 119Zur Vorlage · 1919/2022/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 hat in ihrer Sitzung am 15. November 2022 über den aktuellen Sachstand zum Betrieb des Grundstücks in der Karnaper Straße 119 zur Kenntnis genommen.
Zuvor war der Bezirksvertretung bereits im August 2021 mitgeteilt worden, dass für die Nutzung des Grundstücks als Kfz-Handel, für den Verkauf von Kfz-Teilen sowie für die Aufbereitung von Fahrzeugen keine baurechtliche Genehmigung vorliegt. In diesem Zusammenhang waren ordnungsbehördliche Verfahren gegen die Nutzer sowie gegen die Eigentümerin des Grundstücks eingeleitet worden, wobei das Amt für Stadtplanung und Bauordnung im September 2021 Nutzungsuntersagungen und Räumungsanordnungen erlassen hatte.
Nach einer Ortskontrolle am 5. September 2022 wurde nun mitgeteilt, dass die Nutzung des Objektes für den Kfz-Handel und die Fahrzeugaufbereitung aufgegeben wurde. Das gegen den Betreiber gerichtete ordnungsbehördliche Verfahren ist damit abgeschlossen, und die angeordneten Zwangsgelder wurden zurückgenommen.
Da Recherchen die Anmeldung eines neuen Gewerbes für den Handel sowie den Import und Export von Fahrzeugen und Zubehör an der Adresse ergeben haben, wurden die neuen Gewerbetreibenden darüber informiert, dass eine Nutzungsaufnahme ohne entsprechende Baugenehmigung nicht zulässig ist. Da bislang keine Nutzungsaufnahme festgestellt werden konnte, besteht aktuell kein weiterer Handlungsbedarf. Eine erneute Ortskontrolle ist für einen Zeitraum in etwa vier bis sechs Monaten geplant.
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- 15.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.3Ampelschaltung an der Kreuzung Schonnefeldstraße / Altenessener StraßeZur Vorlage · 1947/2022/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat in ihrer Sitzung am 15. November 2022 die Informationen zur Ampelschaltung an der Kreuzung Schonnefeldstraße und Altenessener Straße zur Kenntnis genommen. Hintergrund der Vorlage war eine Anfrage aus einer vorangegangenen Sitzung, mit der die Verwaltung um eine Prüfung gebeten hatte, ob eine Veränderung der Lichtsignalanlage die Situation für Linksabbieger aus der Stankeitstraße verbessern könne.
Nach Prüfung durch das Amt für Straßen und Verkehr wurde mitgeteilt, dass eine Änderung der Schaltung nicht möglich ist. Im Rahmen der Baugenehmigung für einen Discounter an der Altenessener Straße wurde ein Verkehrsgutachten erstellt, welches die verkehrliche Erschließung über eine neue Lichtsignalanlage nachweist. Aufgrund der geringen Abstände zwischen den bestehenden Lichtsignalanlagen war eine Anpassung der Schaltung an der Kreuzung Schonnefeldstraße/Altenessener Straße erforderlich, um die Leistungsfähigkeit der Altenessener Straße aufrechtzuerhalten. Laut Verwaltung würde eine Rückänderung der aktuellen Schaltung zu einem Zusammenbruch des Verkehrsflusses auf der Altenessener Straße führen. Eine Anpassung zugunsten der Linksabbieger aus der Stankeitstraße wird daher nicht in Aussicht gestellt, wobei auf die Ausweichmöglichkeit über den Stauderkreisel in Richtung Süden verwiesen wird.
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- 15.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.4Errichtung eines Zebrastreifens in der BischoffstraßeZur Vorlage · 1948/2022/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat in ihrer Sitzung am 15. November 2022 die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr zum Thema Zebrastreifen in der Bischoffstraße zur Kenntnis genommen. Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage, die bereits in der Sitzung vom 22. März 2022 thematisiert wurde.
Auslöser für die Prüfung war eine Einwohneranfrage des Kinderhauses. Die Bezirksvertretung hatte die Verwaltung daraufhin gebeten, die technische und verkehrsrechtliche Machbarkeit für die Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich der Kindertagesstätte in der Bischoffstraße zu untersuchen. Die vorliegende Vorlage dient der formellen Kenntnisnahme der fachlichen Einschätzung durch den zuständigen Fachbereich 66. Eine detaillierte Bewertung der Auswirkungen auf den Klimaschutz wurde in der Vorlage als positiv eingestuft.
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- 15.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (17. Sitzung) — Kenntnis genommen und Ortstermin beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen und Ortstermin beschlossen - 10.5Bordsteinabsenkung Krablerstraße / Zur NiedenZur Vorlage · 1961/2022/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat in ihrer Sitzung am 15. November 2022 die Informationen zur geplanten Bordsteinabsenkung an der Kreuzung Krablerstraße / Zur Nieden zur Kenntnis genommen.
Hintergrund der Vorlage ist eine Anregung aus einer vorangegangenen Sitzung der Bezirksvertretung vom 20. September 2022. In diesem Zusammenhang war die Verwaltung darum gebeten worden, die Umsetzung der Bordsteinabsenkung an der genannten Kreuzung in der Priorisierung zu berücksichtigen.
Das Amt für Straßen und Verkehr hat dazu mitgeteilt, dass die entsprechende Anregung aufgenommen wurde. Nach Angaben der zuständigen Fachabteilung könnte der Umbau im kommenden Jahr realisiert werden. Eine weitere Kostenaufstellung oder detaillierte Angaben zu den finanziellen Auswirkungen sind dem vorliegenden Dokument nicht zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 15.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkung - 10.6Baustelle am "Hotel Böll"Zur Vorlage · 1968/2022/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat im Rahmen der Sitzung am 15. November 2022 Kenntnis über den Sachstand zu den Erdarbeiten im Bereich der Kreuzung am Hotel Böll genommen. Hintergrund der Vorlage war eine Anfrage aus der Einwohnerfragestunde der Sitzung vom 20. September 2022, in der die Verwaltung um Auskunft über die Art der dort stattfindenden Baumaßnahme gebeten wurde.
Nach einer Überprüfung durch das Amt für Straßen und Verkehr konnte im Zuge einer Ortsbesichtigung keine aktive Bautätigkeit an der genannten Örtlichkeit festgestellt werden. Die zuständige Fachabteilung merkte in der Stellungnahme an, dass die Baumaßnahme zum Zeitpunkt der Besichtigung möglicherweise bereits abgeschlossen oder die Baustelle geräumt worden war. Die Vorlage dient somit der Information der Bezirksvertretung über das Ergebnis der behördlichen Prüfung.
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Beratungsfolge
- 15.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Sonstige Mitteilungen
- 12.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 12.aParksituation im Bereich der Hundebrinkstraße 8
- 12.bFalschparken im Bereich Palmbuschweg / Rahmstraße
- 12.cPlanungen im Bereich "Arenbergstr. / Ruhrglasstr. / Boyer Str. / westlich Siedlung Mathias-Stinnes (bekannt als Schlammfeld)"
- 12.dGraffitis im Bezirk V
- 12.ePiktogramme im Bereich Bäuminghausstraße / Westerdorfplatz
- 13.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 14.Grundstücksangelegenheiten
- 15.Mitteilungen der Verwaltung
- 16.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 17.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil