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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 16 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 29.09.2022
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.1Sanierung und Aufwertung der Rad- und Fußwege entlang der Hans-Böckler-StraßeZur Vorlage · 1035/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im Rahmen der Vorlage 1035/2022/6 Pläne zur Sanierung und Aufwertung der Rad- und Fußwege entlang der Hans-Böckler-Straße sowie der Friedrichstraße vor. Im Abschnitt der Hans-Böckler-Straße zwischen Segerothstraße und Schwanenkampstraße bestehen derzeit separate Rad- und Gehwege, deren Breiten unter den Richtlinienwerten liegen. Eine Zusammenlegung beider Wege zu einer gemeinsamen Fläche könnte mehr Platz für den Radverkehr schaffen und den Abstand zum Kraftverkehr vergrößern. Hierfür wäre jedoch eine Anpassung der Bodenbeläge sowie die Verlegung von Straßenbeleuchtungsmasten erforderlich, wobei die Erneuerung der Beleuchtung mit geschätzten Kosten von 700.000 € bereits aufgrund veralteter Technik notwendig ist. Der Radentscheid befürwortet die Beibehaltung der getrennten Wegeführung.
Für die Friedrichstraße wird die Aufnahme eines Abschnitts in das Radergänzungsnetz geprüft. Eine direkte Verbindung würde eine Verbreiterung des Gehwegs erfordern, was den Fällung von sechs Bäumen sowie bauliche Herausforderungen an Hauseingängen zur Folge hätte. Hier wird die Beibehaltung der Bestandroute vorgeschlagen.
Hinsichtlich der B224 sind für den Bereich zwischen Berthold-Beitz-Boulevard und Schwanenkampbrücke sowie für den Abschnitt zwischen Schwanenkampbrücke und der Kreuzung Kruppstraße/Holsterhauser Straße/Friedrichstraße separate Radverkehrsanlagen in Planung. Für den Bereich zwischen Holsterhauser Straße und Rüttenscheider Straße könnten langfristig ebenfalls separate Anlagen entstehen, sofern die Verkehrsbelastung sinkt und Parkplätze sowie Bäume entfallen. Über die Verkehrsführung während der Citybahn-Baumaßnahmen wird die zuständige Fachabteilung zu einem späteren Zeitpunkt berichten.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 2.2Halteverbotszonen im KreuzungsbereichZur Vorlage · 1658/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Straßen und Verkehr schlägt vor, an verschiedenen Einmündungen im Stadtgebiet zusätzliche Markierungen in Form von Sperrflächen oder Grenzmarkierungen anzubringen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Wirkung ergänzender Markierungen auf das Parkverhalten innerhalb von Halteverbotszonen zu untersuchen, wobei der Fokus vorzugsweise auf Radhauptrouten liegt.
Die geplanten Maßnahmen betreffen sechs spezifische Kreuzungsbereiche. Dazu gehören die Einmündungen Isenbergstraße/Von-Seeck-Straße, Isenbergstraße/Witteringstraße, Von-Einem-Straße/Isenbergstraße sowie Isenbergstraße/Rosastraße, welche jeweils Teil des Radhauptroutennetzes oder der Radwege sind. Des Weiteren sollen die Kreuzungen Krawehlstraße/Langenbeckstraße sowie Waldsaum/Verbindungsweg markiert werden.
Vor der Umsetzung der Markierungen wird die zuständige Fachabteilung die für die Nebenstraßen verantwortlichen Bezirksvertretungen I und II informieren. Die Kosten für die Durchführung der Untersuchung werden auf etwa 10.000 Euro geschätzt, wobei eine Förderung aufgrund der geringen Summe nicht in Anspruch genommen werden kann. Nach einem sechsmonatigen Erfahrungszeitraum soll ein Bericht über die Wirksamkeit der Markierungen vorgelegt werden. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Sitzungstermine des Ausschusses für Verkehr und Mobilität im Jahr 2023Zur Vorlage · 1729/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1729/2022/6 aus dem Geschäftsbereich 6 dient der Festlegung der Sitzungstermine für den Ausschuss für Verkehr und Mobilität im Kalenderjahr 2023. Die zuständige Beigeordnete hat für die kommende Sitzungsperiode eine Reihe von Terminen vorgeschlagen, die zur Beschlussfassung durch den Ausschuss vorgelegt wurden.
Die vorgeschlagenen Sitzungstage für das Jahr 2023 sind jeweils auf Donnerstage festgesetzt. Konkret werden die Termine für den 9. Februar, den 9. März, den 11. Mai, den 15. Juni, den 10. August, den 14. September und den 12. Oktober 2023 aufgeführt. In der Planung wurden die entsprechenden Ferienzeiten, darunter die Oster-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien, berücksichtigt, sodass an diesen Zeiträumen keine Sitzungen angesetzt sind.
Die Vorlage enthält zudem eine Übersicht, die die Termine des Ausschusses für Verkehr und Mobilität in Relation zu den Sitzungsterminen des Rates der Stadt Essen sowie des Haupt- und Finanzausschusses setzt. Eine Kostenrechnung oder Angaben zu personellen oder sachlichen Aufwendungen sind für die Festlegung dieser Termine nicht enthalten. Eine Vorprüfung der Vorlage ist erforderlich.
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Beratungsfolge
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen (mit Änderung)
Ergebnis: einstimmig beschlossen (mit Änderung) - 4.Integriertes Entwicklungskonzept Sozialer Zusammenhalt Essen WEST 2022 (IEK WEST 2022) zur Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes Soziale Stadt Essen WEST von 2018 (IEK WEST 2018)Zur Vorlage · 1601/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Nummer 1601/2022/7 zum Integrierten Entwicklungskonzept Sozialer Zusammenhalt Essen WEST 2022 (IEK WEST 2022) behandelt die Fortschreibung des bisherigen Konzepts aus dem Jahr 2018. Das Programmgebiet wird auf eine Fläche von etwa 485 Hektar verkleinert und umfasst den Großteil der Stadtteile Altendorf und Bochold sowie Teile von Bergeborbeck und des Westviertels.
Das Gesamtvolumen für die Umsetzung der Maßnahmen ist auf 24.73komma735.000 Euro veranschlagt, wobei ein Eigenanteil von voraussichtlich 4.947.000 Euro vorgesehen ist. Die Kostenplanung unterscheidet zwischen investiven Maßnahmen in Höhe von 23.560.000 Euro und konsumtiven Maßnahmen in Höhe von 1.175.000 Euro. Zu den bereits beschlossenen Projekten gehören die Stadtteilöffnung der Gesamtschule Bockmühle, die Neugestaltung des Blambeckparks und des Grünzugs Kesselstraße, die Neuanlage eines Quartiersparks sowie der Neubau des Stadtbads Borbeck inklusive eines Lehrschwimmbeckens. Die Finanzierung der Vorhaben erfolgt über die Haushaltsaufstellungen ab dem Jahr 2023.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat das IEK WEST 2022 gemäß § 171 e Baugesetzbuch beschließt, die Gebietsabgrenzung festlegt und die Verwaltung beauftragt, das Konzept beim Land Nordrhein-Westfalen einzureichen sowie die entsprechenden Förderanträge zu stellen. Die Bewilligung der Fördermittel wird im Laufe des Jahres 2023 erwartet.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (21. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Durchführung des Wettbewerbes "Neugestaltung Weberplatz"Zur Vorlage · 1683/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Durchführung eines freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs mit Ideenteil zur Neugestaltung des Weberplatzes in der nördlichen Innenstadt. Ziel des Verfahrens ist die Erarbeitung eines Gestaltungsentwurfs, der die Nutzbarkeit des Platzes verbessert und Aspekte der Klimaanpassung sowie der Barrierefreiheit berücksichtigt. Für die Durchführung des Wettbewerbs ist ein Budget von 100.000 Euro vorgesehen. Davon werden 80.000 Euro aus dem Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ und 20.000 Euro durch einen städtischen Eigenanteil finanziert. Der Zeitraum für das Wettbewerbsverfahren ist von November 2022 bis etwa August 2023 angesetzt, während die bauliche Umsetzung für die Jahre 2024 und 2025 geplant ist.
Die Maßnahme basiert auf dem Integrierten Entwicklungskonzept (IEK) Soziale Stadt Essen MITTE/OST, welches vom Rat der Stadt Essen am 26. September 2018 beschlossen wurde. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Sozialer Zusammenhalt“. Die Neugestaltung des Weberplatzes dient der Behebung städtebaulicher Missstände gemäß § 172 Baugesetzbuch, um eine soziale und städtebauliche Ausgewogenheit im Quartier zu gewährleisten. In einer Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde die Auswirkung der Maßnahme auf den Klimaschutz als positiv eingestuft. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz, Verkehr und Mobilität sowie Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I die Planungen zur Durchführung des Wettbewerbs zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 01.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 5.1Durchführung des Wettbewerbes "Neugestaltung Weberplatz"Zur Vorlage · 1683/2022/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Durchführung eines freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs mit einem Ideenteil, um den Weberplatz in der nördlichen Innenstadt neu zu gestalten. Ziel des Verfahrens ist die Erarbeitung eines Gestaltungsentwurfs zur Aufwertung des öffentlichen Raums, wobei eine bauliche Umsetzung für die Jahre 2024 und 2025 vorgesehen ist. Für die Durchführung des Wettbewerbs ist ein Budget von 100.000 Euro veranschlagt. Davon entfallen 80.000 Euro auf die Städtebauförderung aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“ und 20.000 Euro auf einen Eigenanteil der Stadt. Der Zeitraum für das Wettbewerbsverfahren ist von November 2022 bis etwa August 2023 angesetzt.
Die Maßnahme basiert auf dem Integrierten Entwicklungskonzept Soziale Stadt Essen MITTE/OST, welches vom Rat der Stadt Essen am 26.09.2018 beschlossen wurde. Die Förderung erfolgt über das Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“, nachdem die interministerielle Arbeitsgruppe des Landes Nordrhein-Westfalen das Konzept anerkannt hat. Die Neugestaltung des Weberplatzes dient dazu, städtebauliche Missstände gemäß § 172 Baugesetzbuch abzuwenden und eine soziale sowie städtebauliche Zuspitzung im Quartier zu verhindern. Zudem liegt eine positive Vor-Einschätzung hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimaschutz vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz, Verkehr und Mobilität sowie Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I die Planungen zur Durchführung des Wettbewerbs zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 01.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (21. Sitzung) — mit Anmerkungen Kenntnis genommen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.1.1Durchführung des Wettbewerbes "Neugestaltung Weberplatz" - hier: vorhergehende Klärung der RadverkehrssituationZur Vorlage · 2030/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der eine Vorabklärung der Radverkehrssituation im Zusammenhang mit dem Wettbewerb zur Neugestaltung des Weberplatzes zum Ziel hat. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Vorfeld des Wettbewerbs mögliche Radverkehrsführungen im Bereich des Weberplatzes vorzuschlagen. Diese Vorschläge sollen als Teil des Hauptroutennetzes für den Radverkehr konzipiert sein. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Gewährleistung einer Anbindung an den Radschnellweg RS1 sowie auf einer optimalen Querung der Innenstadt in Nord-Süd-Richtung. In die Erarbeitung der Vorschläge sollen zudem die Ergebnisse aus dem Bürgerbeteiligungsprojekt „Beweg Dein Quartier“ einfließen.
Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität über die Vorlage entscheidet, während der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Inhalte zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Gastronomiekonzept für die Essener InnenstadtZur Vorlage · 1764/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1764/2022/OB befasst sich mit einem Gastronomiekonzept für die Essener Innenstadt, welches auf einem Endbericht der Progacon / Fun Concept GmbH basiert. Das im Auftrag der Essen Marketing GmbH erstellte Konzept untersucht die räumliche Entwicklung an drei Schwerpunkten: dem Willy-Brandt-Platz/Rathenaustraße, dem Hirschlandplatz/Theaterplatz sowie dem Flachsmarkt/Viehofer Straße. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen, die zuständigen Ausschüsse sowie die Bezirksvertretung des Stadtbezirks I das Konzept zur Kenntnis nehmen.
Das Konzept sieht für die genannten Standorte unterschiedliche Zielgruppen wie Pendler, Studierende oder Kreative vor und schlägt verschiedene Ansätze wie Markthallen, Bistrokonzepte oder Streetfood vor. Geplant ist die Entwicklung von Angeboten wie Quartiersgastronomie, Familienrestaurants und Seniorencafés. Zur Förderung der Ansiedlung werden Maßnahmen wie ein Sicherheitskonzept, die Steigerung der Abendfrequenz und die Förderung von Außengastronomie sowie die Sensibilisierung von Immobilieneigentümern bezüglich Mietpreisen und Investitionszuschüssen aufgeführt. Zudem sollen Planungssicherheit durch schnelle Genehmigungsverfahren sowie Lösungen für den Immissionsschutz und Stellplatzablösungen geschaffen werden.
Die Umsetzung erfolgt phasenweise durch die Progacon / Fun Concept GmbH. Als finanzieller Anreiz können bis Ende 2023 Mittel aus dem Verfügungsfonds des Sofortprogramms Innenstadt genutzt werden, wobei Gastronomen bis zum Ende des Förderzeitraums 20 % der letzten Kaltmiete zahlen können. Federführend für die Vorlage ist der Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters.
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Beratungsfolge
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.10.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.10.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Sicherheit im öffentlichen RaumZur Vorlage · 1529/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Vorlage zur Erstellung einer ersten Skizze eines integrierten Sicherheitskonzepts für den innerstädtischen öffentlichen Raum vorgelegt. Ziel des Konzepts ist der Schutz vor Überfahrtaten durch einen Grundschutz für stark frequentierte Orte sowie einen Zusatzschutz für Veranstaltungsflächen. Die Planung soll verschiedene Typen von Fahrzeugsicherheitsbarrieren sowie einen Kostenrahmen umfassen, der auf interkommunalen Vergleichen basiert. Bisherige Maßnahmen bei Veranstaltungen, wie etwa der Einsatz mobiler Betonklötze für den Weihnachtsmarkt, verursachen jährliche Kosten in Höhe von etwa 150.000 Euro. Die Verwaltung strebt eine unauffällige Integration der Schutzmaßnahmen in das Stadtbild an, wobei technische Grundlagen der DIN SPEC 91414-1 und 91414-2 dienen.
Ein interkommunaler Vergleich mit Städten wie Berlin, Duisburg, Düsseldorf, Frankfurt, Gelsenkirchen, Mainz, Münster, München, Stuttgart, Trier und Wiesbaden zeigt unterschiedliche Ansätze. Während Städte wie Essen, Trier und Mainz auf mobile Sperren oder bauliche Maßnahmen setzen, nutzt Duisburg seit 2018 fest installierte Poller mit einem Investitionsvolumen von circa 2,5 Millionen Euro. Die Kosten für Sicherungssysteme variieren je nach Umfang zwischen 300.000 Euro für zwei Durchfahrtspunkte und 7,5 Millionen Euro für einen Basisschutz der Innenstadt. Für die Sicherung von 15 in Essen identifizierten Örtlichkeiten mittels Poller wird ein Bedarf von 6 bis 7 Millionen Euro kalkuliert. Es wird vorgeschlagen, die Vorplanungen in eine ressortübergreifende Projektstruktur unter der Leitung der strategischen Stabstelle Kriminalprävention und Sicherheit zu überführen, um ein Zufahrtschutzkonzept unter Berücksichtigung der städtebaulichen Belange und der Haushaltslage zu erarbeiten.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Beratung des Haushaltsplan-Entwurfes 2023Zur Vorlage · 1885/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat im Rahmen der Haushaltsberatung Empfehlungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2023 für die Zuständigkeitsbereiche des Geschäftsbereichs 6 vorgelegt. Die Vorlage umfasst die Beratung der Teilpläne für die Steuerungsstelle ÖPNV, Verkehrsangelegenheiten, den ÖPNV sowie die Planung, den Bau und den Betrieb und die Unterhaltung von Verkehrsflächen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die aufgeführten Teilpläne sowie die in den Anlagen dokumentierten Veränderungen der Planansätze und die daraus resultierenden Änderungen des Gesamtergebnis- und Finanzplans zu beschließen.
Für das Haushaltsjahr 2023 wird auf Ebene des Ausschusses ein Gesamtzuschussbedarf von 114,2 Millionen Euro veranschlagt. Dieser Wert ergibt sich aus ordentlichen Erträgen in Höhe von 29,4 Millionen Euro und ordentlichen Aufwendungen von 107,1 Millionen Euro, ergänzt um ein Ergebnis aus internen Leistungsbeziehungen von 36,5 Millionen Euro. Der größte Einzelposten im Bereich der Zuschussbedarfe entfällt mit über 100 Millionen Euro auf den Betrieb und die Unterhaltung von Verkehrsflächen.
Die Finanzplanung weist für 2023 zudem einen Fehlbetrag aus der Investitionstätigkeit von 51,082 Millionen Euro aus. Zu den geplanten Investitionsmaßnahmen gehören unter anderem die Erneuerung von Hauptverkehrsstraßen, die Pflege von Straßenbäumen, der Lückenschluss im Radwegenetz sowie der Austausch von Leuchten. Die Vorlage enthält zudem eine Einschätzung der Klimarelevanz der Maßnahmen, die als positiv bewertet wird.
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- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
Ergebnis: zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen - [1.]Busanbindung Evonik Tor 3Zur Vorlage · 1845/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant, die Anbindung des Betriebsgeländes der Evonik Industries AG am Standort Goldschmidt zu verbessern. Im Rahmen der Vorlage 1845/2022/6 wird vorgeschlagen, die Erschließung des Bereichs Evonik Tor 3 durch die Einrichtung eines Pendelbus-Services umzusetzen. Ziel ist es, die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr für die dort beschäftigten Mitarbeitenden zu optimieren.
Nach Prüfung einer möglichen Verlegung der Buslinien 154 und 155, die aufgrund potenzieller Fahrgastrückgänge als ungeeignet eingestuft wurde, sieht das Konzept die Einführung eines Kleinbusses vor. Dieser soll die Haltestellen Evonik Tor 3, das Rathaus Essen und den Essener Hauptbahnhof im 10-Minuten-Takt bedienen. Der Betrieb des Pendelbusses ist primär für die Hauptverkehrszeiten und die Schichtwechselzeiten vorgesehen. Die jährlichen Betriebskosten werden auf etwa 206.000 Euro geschätzt und über den Verlustausgleich des Umweltverbunds finanziert.
Die Umsetzung soll mit dem Fahrplanwechsel der Ruhrbahn GmbH im Januar 2023 erfolgen. Da für die Durchführung eine Ausschreibung der Leistung sowie eine Linienkonzession durch die Bezirksregierung Düsseldorf erforderlich sind, ist die Umsetzung an diese Voraussetzungen gebunden. Nach einer einjährigen Betriebszeit ist eine Evaluation der Maßnahme geplant, um die Auswirkungen auf die Nachfrage durch die Belegschaft zu bewerten.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - [2.]Bau und Baubeginn der Maßnahme "Parkplatz Bahnhof Kupferdreh" sowie Gesamtkostenänderung der Maßnahme „Stadterneuerung Kupferdreh, hier: Freiraumgestaltung“Zur Vorlage · 1911/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den Bau und Baubeginn des Parkplatzes am Bahnhof Kupferdreh sowie eine Kostenanpassung für die Freiraumgestaltung im Rahmen der Stadterneuerung Kupferdreh. Für das Projekt des P&R-Parkplatzes werden Gesamtkosten in Höhe von 2.500.000 € veranschlagt. Die Finanzierung soll über städtische Eigenmittel erfolgen, wobei die Mittelbereitstellung für die Jahre 2023 und 2024 im Rahmen eines Änderungsnachweises zum Haushaltsplanentwurf 2023 angemeldet wurde. Die Maßnahme umfasst die Herstellung der Asphaltfläche, die Erneuerung der Beleuchtung sowie der Entwässerungseinrichtungen und die Schaffung von 87 Parkplätzen. Zudem ist die Neuverlegung eines etwa 100 Meter langen Regenwasserkanals vorgesehen.
Gleichzeitig wird eine Kostenänderung für die Maßnahme „Stadterneuerung Kupferdreh, hier: Freiraumgestaltung“ beantragt. Die Gesamtkosten sollen sich von bisher 3.300.000 € um 285.000 € auf nun 3.585.000 € erhöhen. Die weiteren Planungen für die Freiflächen ermöglichen unter anderem die Erweiterung des Marktplatzes, den Umbau der Hofstraße zur Fußgängerzone sowie die Schaffung eines neuen Platzbereiches zwischen Marktplatz und Deilbach.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt den Baubeginn des Parkplatzes beschließt, während der Haupt- und Finanzausschuss die Kostenänderung der Freiraumgestaltung sowie den Baubeginn des Parkplatzes empfiehlt. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII erhält zur Kenntnisnahme. Die Maßnahmen sind Teil einer umfassenden Umgestaltung des S-Bahnhaltepunktes Kupferdreh.
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Beratungsfolge
- 06.12.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Barkhovenallee Haus Nr. 40 bis An der Braut"Zur Vorlage · 1895/2022/6 · Vorlage
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Die Stadt Essen plant den Bau und den Baubeginn der Straßenbaumaßnahme „Barkhovenallee Haus Nr. 40 bis an der Braut“. Das Vorhaben ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt verankert. Ziel der Maßnahme ist die Behebung von Schäden an Gehweg und Parkstreifen, die durch Abplatzungen, Verwerfungen und Absackungen gekennzeichnet sind. Im Zuge der Arbeiten soll zudem die Beleuchtungsanlage angepasst werden.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich nach aktueller Kalkulation auf rund 280.000 Euro. Davon entfallen 30.000 Euro auf die Arbeiten an der Beleuchtung. Die Finanzierung erfolgt zunächst aus städtischen Eigenmitteln, wobei die Bezirksvertretung IX einen Anteil von 60.000 Euro aus ihrem Budget beisteuert. Da die Maßnahme im Haushalt 2022 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung von 280.000 Euro beantragt. Eine Reduzierung des städtischen Eigenanteils wird angestrebt, da die Stadt eine 100-prozentige Förderung der von den Anliegern zu zahlenden Straßenausbaubeiträge durch das Land Nordrhein-Westfalen beantragt.
Die Vorlage berücksichtigt das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat den Bau sowie die Mittelbereitstellung beschlossen und empfiehlt die Weiterleitung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen - 10.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.1"Zur Vorlage · 1897/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1897/2022/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit dem Bau und dem geplanten Baubeginn der Maßnahme „Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.1“. Das Projekt umfasst die Errichtung einer vierstreifigen Hauptverkehrsstraße mit einer separaten Gleistrasse. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf rund 29.138.000 € beziffert, wobei 27.000.000 € als Bauausgaben veranschlagt sind. Die Finanzierung setzt sich aus Fremdmitteln in Höhe von 15.896.300 €, einem Eigenanteil der Essener Stadtwerke in Höhe von 328.000 € sowie einem städtischen Eigenanteil von 12.913.700 € zusammen. Der Beginn der Erdarbeiten ist für das erste Quartal 2023 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den Bau und Baubeginn beschließt, während die Bezirksvertretung I die Kenntnisnahme übernimmt. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat eine Entscheidung empfohlen.
Ein weiteres Ziel der Maßnahme ist die Durchstreckung des Boulevard von der Frohnhauser- bis zur Hans-Böckler-Straße. Diese Fortführung des Gesamtprojekts soll die inneren Stadtringe entlasten und ist eine Voraussetzung für das neue Linienkonzept des öffentlichen Personennahverkehrs mit Anschluss an das U-Stadtbahnnetz. Die Finanzierung erfolgt über Landeszuschüsse gemäß den Förderrichtlinien Stadtverkehr. Die Maßnahme wird als klimarelevant eingestuft, da durch die Reduzierung von Umwegfahrten und Verkehrsstockungen der CO2-Ausstoß gemindert werden soll. Dies dient der Reaktion auf den prognostizierten Zusatzverkehr durch städtebauliche Entwicklungen. Die notwendigen Mittel sind im Haushaltsplan unter dem PSP-Element 5.660103.500 veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der U-Bahnlinien U11 und U17Zur Vorlage · 1856/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, eine Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der U-Bahnlinien U11 und U17 in Auftrag zu geben. Ziel der Untersuchung ist die Prüfung von Planvarianten, um die Erreichbarkeit des Büro- und Verwaltungszentrums Bredeney zu verbessern. Die Studie soll die Vor- und Nachteile verschiedener Wegeführungen, die anfallenden Kosten sowie eine Kosten-Nutzen-Bewertung unter Berücksichtigung der städtebaulichen Entwicklungen im Bereich der Theodor-Althoff-Straße und der Landespolizeischule untersuchen. Die Vergabe der Planungsleistungen soll an ein Ingenieurbüro erfolgen.
Das Gesamtkostenvolumen für die Beauftragung der Studie beläuft sich auf 1.349.500 Euro. Davon entfallen 903.200 Euro auf die Verlängerung der Linie U11 und 446.300 Euro auf die Linie U17. Die Finanzierung erfolgt durch eine Anteilsfinanzierung, bei der das Land Nordrhein-Westfalen bis zu 90 Prozent der zuwendungspflichtigen Ausgaben übernimmt. Der städtische Eigenanteil beträgt insgesamt 134.900 Euro.
Für das Jahr 2022 sind außerplanmäßige Mittel in Höhe von insgesamt 67.500 Euro vorgesehen, um die ersten Zahlungen leisten zu können. Diese Mittel sollen aus dem Projekt „ÖPNV-Beschleunigung“ gedeckt werden. Die weiteren Kosten für die Jahre 2023 und 2024 wurden bereits im Rahmen der Haushaltsplanung angemeldet. Die entsprechenden Förderbescheide für beide Maßnahmen liegen vor.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Lärmminderungsplanung: hier: „Dauerhafte Geschwindigkeitsanordnung an der Vogelheimer Straße, Krablerstraße und Huestraße“Zur Vorlage · 1828/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Verwaltung zum Thema Lärmminderungsplanung sieht vor, die bisherigen Pilotprojekte zur Geschwindigkeitsreduzierung an drei Straßenabschnitten in eine dauerhafte Geschwindigkeitsanordnung umzuwandeln. Konkret betrifft dies die Vogelheimer Straße (Abschnitt Gladbecker Straße bis Altessener Straße), die Krablerstraße (Abschnitt Hafenstraße bis Wieselweg) sowie die Huestraße (Abschnitt Kleiner Bruch bis Gareisstraße).
Die Grundlage für diese Maßnahme bildet der Beschluss des zweiten Lärmaktionsplans aus dem Jahr 2017, mit dem für diese Bereiche eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 am Gesamttag als Pilotprojekt festgelegt wurde. Nach bereits erfolgten dauerhaften Umwandlungen für andere Straßenabschnitte, wie der Stauderstraße, der Steeler Straße und Teilen der Gladbecker Straße, wird nun für die drei genannten Abschnitte die Aufhebung des Pilotstatus beantragt.
Die Verwaltung führt an, dass eine Reduzierung auf Tempo 30 den Verkehrslärm im Vergleich zu Tempo 50 um zwei bis vier dB(A) senken kann. Messdaten aus dem Jahr 202läufig zeigen für die betroffenen Straßen mittlere Geschwindigkeiten zwischen 31 km/h auf der Vogelheimer Straße und 34 km/h auf der Huestraße. Neben der Lärmminderung wird eine positive Auswirkung auf das Kleinklima sowie eine Reduktion von CO2-Emissionen durch einen geringeren Kraftstoffverbrauch erwartet. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme durch die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen sowie die Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 13.Einrichtung einer Fahrradstraße auf dem Stauseebogen von Kampmannbrücke bis LeleiZur Vorlage · 1738/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr sieht die Einrichtung einer Fahrradstraße auf dem Stauseebogen im Essener Stadtteil Heisingen vor. Der Planungsbereich erstreckt sich über eine Strecke von etwa 600 Metern zwischen der Kampmannbrücke und der Lelei. Im Rahmen der Maßnahme soll die Fahrbahndecke erneuert und die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden. Die Radfahrbahn wird eine Breite von 4,50 Metern aufweisen und durch 0,50 Meter breite Trennstreifen begrenzt. Zudem ist ein Umbau der Einmündung Stauseebogen/Lelei geplant, der eine Fahrbahnverbreiterung um zwei Meter nach Osten sowie die Entsiegelung westlicher Flächen umfasst.
Zusätzlich zur Verkehrsführung wird die Straßenbeleuchtung auf dem gesamten Abschnitt erneuert und ein Parkverbot auf der gesamten Strecke ausgeweitet. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 1.800.000 Euro. Davon entfallen 1.500.000 Euro auf die Einrichtung der Fahrradstraße und 300.000 Euro auf die Beleuchtung, wobei die städtischen Eigenanteile jeweils 750.000 Euro beziehungsweise 180.000 Euro betragen. Die Finanzierung ist für die Jahre 2023 und 2024 über Mittel aus dem Radentscheid vorgesehen, wobei eine Förderung durch die Nationale Klimaschutzinitiative angestrebt wird. Die Bauausführung ist für das Jahr 2023 geplant. Die Bezirksvertretung VIII sollte die Planung im November 2022 zur Kenntnis nehmen, während der Ausschuss für Verkehr und Mobilität die Umsetzung zur Baureife beschließen soll.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 14.Beleuchtung des GildehoftunnelsZur Vorlage · 1765/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat die Planung zur Erneuerung der Beleuchtung im Gildehoftunnel beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Maßnahme bis zur Baureife zu bearbeiten. Ziel des Vorhabens ist die Umstellung der derzeit teilweise genutzten Natriumdampfhochdruckleuchten auf LED-Technik, um die Energiesparziele der Stadt Essen zu unterstützen und den Austausch der aufgrund von EU-Vorgaben nicht mehr produzierbaren Leuchtmittel zu gewährleisten.
Der Tunnel, der sich in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof befindet, wird in Teilen von der Deutschen Bahn und in einem Abschnitt von der Stadt Essen genutzt. Die Stadt übernimmt die Beleuchtung des gesamten Tunnelbereichs. Das neue Lichtkonzept basiert auf einem Entwurf des Architekturbüros Planwerk und sieht den Einsatz von Stableuchten, Rundleuchten sowie dekorativen blauen Strahlern vor. Eine gestalterische Aufwertung soll zudem den Einfahrtsbereich durch einen plastischen Schriftzug sowie eine Lichtführung mit integrierter Information im Morsealphabet umfassen. Im Zuge der Maßnahme sollen auch die Werbeplakate der Firma Ströer in das neue Ordnungssystem integriert werden.
Die vorläufigen Kosten für die gesamte Maßnahme werden auf 245.000 Euro beziffert. Die Finanzierung erfolgt über das PSP-Element 5.660472.500 im Haushaltsplan der Stadt. Ein Beginn der Umsetzung ist für das Jahr 202
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- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Demontage der Deckenverkleidung am Ende des Gildehoftunnels 2 (Bernetunnel) ProjektplanungZur Vorlage · 1639/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit der Projektplanung zur Demontage der Deckenverkleidung am Ende des Gildehoftunnels 2, auch bekannt als Bernetunnel. Der Tunnelabschnitt unter der Hollestraße umfasst eine Länge von etwa 45 Metern und liegt in der Zuständigkeit der Stadt Essen.
Aufgrund von Schäden an der Deckenverkleidung haben sich in Hohlräumen Stadttauben angesiedelt. Dies führt, insbesondere im Bereich der Protected Bikelane, zu Verschmutzungen durch Taubenkot. Da ein einfaches Verschließen der beschädigten Stellen dazu führen würde, dass Tiere oder Nestlinge im Bauwerk eingeschlossen werden, ist die vollständige Entfernung der schadhaften Deckenverkleidung im städtischen Bereich vorgesehen. Ziel ist es, einen ordnungsgemäßen Abschluss zum angrenzenden Bauwerk der Deutschen Bahn AG herzustellen.
Als Sofortmaßnahme wird der betroffene Bereich neben der Protected Bike-Lane im Auftrag des Amtes für Straßen und Verkehr alle zwei Wochen intensiv gereinigt. Die Durchführung der geplanten Demontage soll voraussichtlich in den Sommerferien 2023 erfolgen. Dabei sollen die Belange des Arbeitsschutzes, des Tierschutzgesetzes sowie der Verkehrsfluss berücksichtigt werden. Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit dem Verein Stadttauben Essen e.V. Die Bezirksvertretung I sowie der Ausschuss für Verkehr und Mobilität erhielten die Ausführungen zur Kenntnisnahme.
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Beratungsfolge
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Zurückstellung einer eigenen Gebührenordnung für die Erteilung von BewohnerparkausweisenZur Vorlage · 1866/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1866/2022/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit der Frage, ob die Stadt Essen eine eigene Gebührenordnung für die Erteilung von Bewohnerparkausweisen einführen möchte. Durch gesetzliche Anpassungen auf Bundes- und Landesebene besteht nun die rechtliche Möglichkeit, die Höhe dieser Gebühren eigenständig festzulegen. Bisher orientiert sich die Stadt an der bundeseinheitlichen Rahmengebühr der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, wobei der Rat der Stadt Essen zuletzt im Oktober 2003 Gebühren von 30 Euro für ein Jahr und 60 Euro für zwei Jahre beschlossen hat.
Die Verwaltung schlägt vor, von der neuen Möglichkeit einer eigenständigen Gebührenfestlegung zum jetzigen Zeitpunkt keinen Gebrauch zu machen. Als Gründe für diese Zurückstellung werden die aktuelle finanzielle Situation der Bürgerinnen und Bürger, die Folgen der Energiekrise sowie die Inflation angeführt. Die Gebühren für die Erteilung von Bewohnerparkausweisen sollen daher vorerst weiterhin auf Basis des Beschlusses aus dem Jahr 2003 erhoben werden. Der Vorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität die Information lediglich zur Kenntnis nimmt und die Thematik zu einem späteren Zeitpunkt erneut behandelt wird.
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- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Bau und Baubeginn von Maßnahmen nach dem KAG
- 17.1Bau und Baubeginn der Maßnahme Karl-Denkhaus-Straße von Altenessener Straße bis MallinckrodtstraßeZur Vorlage · 1859/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Karl-Denkhaus-Straße, im Abschnitt von der Altenessener Straße bis zur Mallinckrodtestraße, beraten. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 299/21 enthalten. Ziel des Vorhabens ist der Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Laut der Vorlage erfüllt die bestehende Anlage nicht die Anforderungen der DIN-Norm EN 13201. Die Anpassung soll der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit dienen.
Die Umsetzung der Maßnahme löst für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz NRW aus. Im Rahmen des Verfahrens wurde eine verbindliche Anliegerversammlung durchgeführt, deren Ergebnis der Vorlage beigefügt ist. Die Verwaltung informiert den Ausschuss über das Ergebnis dieser Versammlung vor der Beschlussfassung.
Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten für die Investition beläuft sich auf 46.000 Euro. Zusätzlich werden kalkulatorische Zinsen in Höhe von 299 Euro veranschlagt. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv eingestuft, da durch die Umstellung auf LED-Technik Strom eingespart wird, obwohl für die Straßenbeleuchtung Ökostrom bezogen wird.
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Beratungsfolge
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Mitteilungen der Verwaltung
- 19.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 19.1Sichere Verkehrsführung an der Kreuzung Weidkamp / Hülsmannstraße / Am EllenbogenZur Vorlage · 1583/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 1583/2022/SPD einen Antrag an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität gestellt. Ziel des Antrags ist die Untersuchung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Weidkamp / Hülsmannstraße / Am Ellenbogen.
Die Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung beauftragt wird, verschiedene Möglichkeiten für eine sichere Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmer im genannten Bereich zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie der Bezirksvertretung IV vorgelegt werden. Der Antrag sieht vor, dass die Vorlage der Gremien inklusive einer entsprechenden Kostenschätzung zugehen soll. Die Begründung für das Vorhaben wurde im Dokument als mündlich angegeben. Die Zuständigkeit für die Bearbeitung liegt beim Geschäftsbereich 6.
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Beratungsfolge
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
- 29.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: seitens Antragsteller zurückgezogen - 19.1.1Neuordnung des Verkehrsbereichs Weidkamp / Hülsmannstraße bis Donnerstraße / LeimgardtsfeldZur Vorlage · 1992/2022/CDU/SPD/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Neuordnung des Verkehrsbereichs Weidkamp, Hülsmannstraße bis Donnerstraße und Leimgardtsfeld gestellt. Das Ziel des Antrags ist die Überprüfung und langfristige Umgestaltung des Straßenabschnitts unter besonderer Berücksichtigung des Radverkehrs.
Die Stadtverwaltung wird ersucht, bis zur Behebung bestehender Problemstellen an der Kreuzung Weidkamp, Hülsmannstraße und Am Ellenbogen die vorhandene Umleitungsbeschilderung für Radfahrende zu prüfen. Dabei sollen auch großräumige Umleitungsoptionen sowie die Erreichbarkeit relevanter Ziele im Alltagsradverkehr berücksichtigt werden. Zudem soll eine Risikoanalyse hinsichtlich Poller, Umlaufsperren und fehlender Bordsteinabsenkungen auf den Umleitungsstrecken durchgeführt werden.
Des Weiteren wird eine Erhebung und Auswertung der Radverkehrsströme im Bereich Weidkamp, Hülsmannstraße und Donnerstraße beantragt. Auf Basis dieser Analyse soll die Verwaltung Planungen für eine fahrradfreundliche Umgestaltung des Abschnitts Weidkamp/Hülsmannstraße bis Donnerstraße/Leimgardtsfeld erstellen. Dies schließt eine sichere und barrierefreie Gestaltung der Straßenbahnhaltestelle „Donnerstraße“ ein. Die fertigen Planungen, inklusive einer Kostenaufstellung und einer Darstellung möglicher Fördermittel, sollen dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie der Bezirksvertretung IV bis zum zweiten Quartal 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 21.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge des Amtes für Straßen und Verkehr im 3. Quartal 2022Ergebnis: Kenntnis genommen
- 22.Verschiedenes