Zurückstellung einer eigenen Gebührenordnung für die Erteilung von Bewohnerparkausweisen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1866/2022/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit der Frage, ob die Stadt Essen eine eigene Gebührenordnung für die Erteilung von Bewohnerparkausweisen einführen möchte. Durch gesetzliche Anpassungen auf Bundes- und Landesebene besteht nun die rechtliche Möglichkeit, die Höhe dieser Gebühren eigenständig festzulegen. Bisher orientiert sich die Stadt an der bundeseinheitlichen Rahmengebühr der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, wobei der Rat der Stadt Essen zuletzt im Oktober 2003 Gebühren von 30 Euro für ein Jahr und 60 Euro für zwei Jahre beschlossen hat.
Die Verwaltung schlägt vor, von der neuen Möglichkeit einer eigenständigen Gebührenfestlegung zum jetzigen Zeitpunkt keinen Gebrauch zu machen. Als Gründe für diese Zurückstellung werden die aktuelle finanzielle Situation der Bürgerinnen und Bürger, die Folgen der Energiekrise sowie die Inflation angeführt. Die Gebühren für die Erteilung von Bewohnerparkausweisen sollen daher vorerst weiterhin auf Basis des Beschlusses aus dem Jahr 2003 erhoben werden. Der Vorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität die Information lediglich zur Kenntnis nimmt und die Thematik zu einem späteren Zeitpunkt erneut behandelt wird.
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Beratungsfolge
- 10.11.2022Kenntnis genommen
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