Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 16 über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vom 06.09.2022
- 2.Integriertes Entwicklungskonzept Sozialer Zusammenhalt Essen WEST 2022 (IEK WEST 2022) zur Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes Soziale Stadt Essen WEST von 2018 (IEK WEST 2018)Zur Vorlage · 1601/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Nummer 1601/2022/7 zum Integrierten Entwicklungskonzept Sozialer Zusammenhalt Essen WEST 2022 (IEK WEST 2022) behandelt die Fortschreibung des bisherigen Konzepts aus dem Jahr 2018. Das Programmgebiet wird auf eine Fläche von etwa 485 Hektar verkleinert und umfasst den Großteil der Stadtteile Altendorf und Bochold sowie Teile von Bergeborbeck und des Westviertels.
Das Gesamtvolumen für die Umsetzung der Maßnahmen ist auf 24.73komma735.000 Euro veranschlagt, wobei ein Eigenanteil von voraussichtlich 4.947.000 Euro vorgesehen ist. Die Kostenplanung unterscheidet zwischen investiven Maßnahmen in Höhe von 23.560.000 Euro und konsumtiven Maßnahmen in Höhe von 1.175.000 Euro. Zu den bereits beschlossenen Projekten gehören die Stadtteilöffnung der Gesamtschule Bockmühle, die Neugestaltung des Blambeckparks und des Grünzugs Kesselstraße, die Neuanlage eines Quartiersparks sowie der Neubau des Stadtbads Borbeck inklusive eines Lehrschwimmbeckens. Die Finanzierung der Vorhaben erfolgt über die Haushaltsaufstellungen ab dem Jahr 2023.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat das IEK WEST 2022 gemäß § 171 e Baugesetzbuch beschließt, die Gebietsabgrenzung festlegt und die Verwaltung beauftragt, das Konzept beim Land Nordrhein-Westfalen einzureichen sowie die entsprechenden Förderanträge zu stellen. Die Bewilligung der Fördermittel wird im Laufe des Jahres 2023 erwartet.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (21. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Durchführung des Wettbewerbes "Neugestaltung Weberplatz"Zur Vorlage · 1683/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Durchführung eines freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs mit Ideenteil zur Neugestaltung des Weberplatzes in der nördlichen Innenstadt. Ziel des Verfahrens ist die Erarbeitung eines Gestaltungsentwurfs, der die Nutzbarkeit des Platzes verbessert und Aspekte der Klimaanpassung sowie der Barrierefreiheit berücksichtigt. Für die Durchführung des Wettbewerbs ist ein Budget von 100.000 Euro vorgesehen. Davon werden 80.000 Euro aus dem Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ und 20.000 Euro durch einen städtischen Eigenanteil finanziert. Der Zeitraum für das Wettbewerbsverfahren ist von November 2022 bis etwa August 2023 angesetzt, während die bauliche Umsetzung für die Jahre 2024 und 2025 geplant ist.
Die Maßnahme basiert auf dem Integrierten Entwicklungskonzept (IEK) Soziale Stadt Essen MITTE/OST, welches vom Rat der Stadt Essen am 26. September 2018 beschlossen wurde. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Sozialer Zusammenhalt“. Die Neugestaltung des Weberplatzes dient der Behebung städtebaulicher Missstände gemäß § 172 Baugesetzbuch, um eine soziale und städtebauliche Ausgewogenheit im Quartier zu gewährleisten. In einer Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde die Auswirkung der Maßnahme auf den Klimaschutz als positiv eingestuft. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz, Verkehr und Mobilität sowie Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I die Planungen zur Durchführung des Wettbewerbs zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 01.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 3.1Durchführung des Wettbewerbes "Neugestaltung Weberplatz"Zur Vorlage · 1683/2022/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Durchführung eines freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs mit einem Ideenteil, um den Weberplatz in der nördlichen Innenstadt neu zu gestalten. Ziel des Verfahrens ist die Erarbeitung eines Gestaltungsentwurfs zur Aufwertung des öffentlichen Raums, wobei eine bauliche Umsetzung für die Jahre 2024 und 2025 vorgesehen ist. Für die Durchführung des Wettbewerbs ist ein Budget von 100.000 Euro veranschlagt. Davon entfallen 80.000 Euro auf die Städtebauförderung aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“ und 20.000 Euro auf einen Eigenanteil der Stadt. Der Zeitraum für das Wettbewerbsverfahren ist von November 2022 bis etwa August 2023 angesetzt.
Die Maßnahme basiert auf dem Integrierten Entwicklungskonzept Soziale Stadt Essen MITTE/OST, welches vom Rat der Stadt Essen am 26.09.2018 beschlossen wurde. Die Förderung erfolgt über das Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“, nachdem die interministerielle Arbeitsgruppe des Landes Nordrhein-Westfalen das Konzept anerkannt hat. Die Neugestaltung des Weberplatzes dient dazu, städtebauliche Missstände gemäß § 172 Baugesetzbuch abzuwenden und eine soziale sowie städtebauliche Zuspitzung im Quartier zu verhindern. Zudem liegt eine positive Vor-Einschätzung hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimaschutz vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz, Verkehr und Mobilität sowie Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I die Planungen zur Durchführung des Wettbewerbs zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 01.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (21. Sitzung) — mit Anmerkungen Kenntnis genommen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Analyse der thermischen Wirkung von Dachbegrünung mittels Stadtklimamodellierung (ADAM)Zur Vorlage · 1395/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Analyse der thermischen Wirkung von Dachbegrünung mittels der Stadtklimamodellierung (ADAM) liegt vor. Das Projekt, eine Kooperation zwischen der Stadt Essen, dem Deutschen Wetterdienst, dem Bundesverband GebäudeGrün e.V. und der Firma EFTAS Fernerkundung Technologietransfer GmbH, wurde von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt finanziert. Die Projektlaufzeit betrug 25 Monate und verursachte für die Stadt Essen keine Kosten.
Aktuell sind 4,3 % der Gebäude in Essen mit einer Dachbegrünungsfläche von 44,9 Hektar ausgestattet, was einem Anteil von 1,9 % entspricht. Es besteht ein Potenzial von weiteren 132.210 Gebäuden, wodurch die Fläche auf 98,3 Hektar ansteigen könnte. Die Ergebnisse der Modellierung zeigen, dass Gründächer allein nicht zur Kühlung ausreichen, bei einer vollständigen Abdeckung jedoch die Lufttemperatur im Stadtkern um durchschnittlich 0,8 Kelvin senken könnten.
Zudem wird eine städtebauliche Konzeption zur Standardfestsetzung von Dachbegrünungen in der verbindlichen Bauleitplanung vorgestellt. Ziel ist die Anpassung an den Klimawandel durch die Reduzierung von Hitzebelastungen. Die Festsetzung von Flachdachbegrünungen, die auch Garagen und Tiefgaragendächer umfasst, soll die Regenwasserspeicherung fördern und den Abfluss in die Kanalisation oder Versickerungsanlagen verzögern. Die Maßnahme dient zudem der Energieeinsparung. Eine Bewässerung der Vegetation soll nur bei nachhaltiger Nutzung erfolgen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Friedhöfe: Beschluss für den Baubeginn und Neubau der Ofenlinien 1 und 3 im KrematoriumZur Vorlage · 1849/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1849/2022/6 befasst sich mit dem Neubau der Ofenlinien 1 und 3 im Krematorium Essen sowie notwendigen baulichen Anpassungen in den Betriebsräumen. Das Projekt umfasst die Erneuerung der Kremationsanlage, der Steuerungstechnik, der Rauchgasreinigung, der Belüftungsanlage sowie Fundamentarbeiten und die Erneuerung der Emissionsüberwachung. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 4.400.000 Euro brutto. Für die Projekte der Ofenlinien I und III wurden für die Jahre 2023 und 2024 Mittel in Höhe von 3.360.000 Euro angemeldet, wobei eine zusätzliche Bereitstellung von 340.000 Euro voraussichtlich erforderlich wird. Der Abschluss der Erneuerung der Ofenlinie 3 ist für 2023 geplant, die Umsetzung der Ofenlinie 1 soll bis Mitte oder Ende 2024 erfolgen.
Ziel der Maßnahme ist die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit und Kundenfreundlichkeit durch zwei voll funktionsfähige Kremationsöfen nach dem aktuellen Stand der Technik, wodurch die Lebensdauer der Anlage um 10 bis 15 Jahre verlängert werden soll. Ein Verzicht auf den Betrieb würde laut Vorlage zu längeren Transportwegen von bis zu 250 km und damit zu einer Verschlechterung der CO2-Bilanz sowie zu Mehrkosten für die Bevölkerung führen. Die technische Umsetzung sieht den Einbau von Industriebrennern und einer Gasdruckerhöhungsanlage vor, um den Gasverbrauch zu senken. Zudem soll die Nutzung von Abwärme zur Beheizung der Gebäude sowie die Umwandlung von Abwärme in Kälte zur Kühlung der Sammelzelle erfolgen. Der Rat der Stadt Essen soll den Neubau und Baubeginn beschließen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - [1.]Bürgerpark Kuhlhoffstraße - zukünftiges StrukturkonzeptZur Vorlage · 2369/2021/6 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage 2369/2021/6 behandelt das zukünftige Strukturkonzept sowie die geplanten baulichen Veränderungen des Bürgerparks Kuhlhoffstraße. Ziel der Maßnahme ist die Neuausrichtung der rund 33.000 m² großen Anlage zu einem pädagogischen und sozialen Zentrum für Kinder, Jugendliche und Familien.
Die bauliche Aufwertung ist in zwei Stufen unterteilt. Die erste Stufe umfasst Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit, darunter die Erneuerung der Einzäunung, der Neuaufbau der Wegedecke sowie der Rückbau von Versiegelungen, Treppen und Stützwänden sowie der Austausch von Bänken und Papierkörben. Die zweite Stufe sieht die Schaffung von Zonen, ein Kunststoff-Kleinspielfeld, die Überarbeitung der Skate-Anlage, eine Calisthenics-Anlage sowie Mitmachgärten vor. Die Gesamtkosten für den zweistufigen Umbau werden auf rund 1.260.000 € brutto geschätzt, zuzüglich etwa 195.000 € für externe Betreuung.
Für die Fortführung der Planungen bis zur Entwurfsplanung ist ein Kostenvolumen von maximal 195.000 € durch den Fachbereich Grün und Gruga vorgesehen. Zudem ist der Abriss eines vorderen Gebäuderiegels durch die Sport- und Bäderbetriebe Essen mit Kosten von bis zu 131.000 € geplant. Als Betreiberin zur Sicherstellung eines kontrollierten Betriebs soll die JHE gewonnen werden. Ein externer Sicherheitsdienst soll die Parkordnung gewährleisten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V Kenntnis nimmt und verschiedene Ausschüsse sowie der Haupt- und Finanzausschuss Empfehlungen aussprechen, damit der Rat der Stadt Essen die Maßnahmen beschließt.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.11.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (16. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 15.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Beschlussergänzung
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — geschoben in den Rat
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — Zur Beschlussfassung in den RAT geschoben
Ergebnis: Zur Beschlussfassung in den RAT geschoben - 6.Lärmminderungsplanung: hier: „Dauerhafte Geschwindigkeitsanordnung an der Vogelheimer Straße, Krablerstraße und Huestraße“Zur Vorlage · 1828/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Verwaltung zum Thema Lärmminderungsplanung sieht vor, die bisherigen Pilotprojekte zur Geschwindigkeitsreduzierung an drei Straßenabschnitten in eine dauerhafte Geschwindigkeitsanordnung umzuwandeln. Konkret betrifft dies die Vogelheimer Straße (Abschnitt Gladbecker Straße bis Altessener Straße), die Krablerstraße (Abschnitt Hafenstraße bis Wieselweg) sowie die Huestraße (Abschnitt Kleiner Bruch bis Gareisstraße).
Die Grundlage für diese Maßnahme bildet der Beschluss des zweiten Lärmaktionsplans aus dem Jahr 2017, mit dem für diese Bereiche eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 am Gesamttag als Pilotprojekt festgelegt wurde. Nach bereits erfolgten dauerhaften Umwandlungen für andere Straßenabschnitte, wie der Stauderstraße, der Steeler Straße und Teilen der Gladbecker Straße, wird nun für die drei genannten Abschnitte die Aufhebung des Pilotstatus beantragt.
Die Verwaltung führt an, dass eine Reduzierung auf Tempo 30 den Verkehrslärm im Vergleich zu Tempo 50 um zwei bis vier dB(A) senken kann. Messdaten aus dem Jahr 202läufig zeigen für die betroffenen Straßen mittlere Geschwindigkeiten zwischen 31 km/h auf der Vogelheimer Straße und 34 km/h auf der Huestraße. Neben der Lärmminderung wird eine positive Auswirkung auf das Kleinklima sowie eine Reduktion von CO2-Emissionen durch einen geringeren Kraftstoffverbrauch erwartet. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme durch die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen sowie die Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Sitzungstermine des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz im Jahr 2023Zur Vorlage · 1763/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1763/2022/6 aus dem Geschäftsbereich 6 dient der Festlegung der Sitzungstermine für den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz im Jahr 2023. Die zuständige Beigeordnete hat hierzu eine Terminplanung vorgeschlagen, über die der Ausschuss im Rahmen der Sitzung am 8. November 2022 entscheiden soll.
Der Entwurf sieht für das Jahr 2023 insgesamt neun Sitzungstermine vor. Diese sind jeweils auf einen Dienstag im Zeitraum von Februar bis November 2023 datiert. Die Termine liegen am 7. Februar, 7. März, 2. Mai, 6. Juni, 8. August, 5. September und 7. November 2023. Für den 10. Oktober 2023 ist ein Termin als optional vorgesehen, da dieser in die zweite Woche der Herbstferien fällt.
Die Planung berücksichtigt die Ferienzeiten im Oster-, Sommer- und Herbstzeitraum sowie die Weihnachtsferien. Neben der kalendarischen Übersicht der Ausschusssitzungen enthält die Vorlage auch Informationen zu den Sitzungsterminen des Rates der Stadt Essen sowie des Haupt- und Finanzausschusses. Eine Vorprüfung der Vorlage ist vorgesehen. Es werden keine Investitionen, Personalkosten oder sonstigen Sachkosten durch diesen Beschlussgegenstand ausgelöst.
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Beratungsfolge
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen; mit Änderungen
Ergebnis: einstimmig beschlossen; mit Änderungen - 8.Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2023Zur Vorlage · 1882/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (AUKV) hat im Rahmen der Haushaltsberatung für das Jahr 2023 eine Empfehlung zur Beschlussfassung des Haushaltsplan-Entwurfs vorgelegt. Die Vorlage umfasst die Beratung der Teilpläne sowie der Veränderungen der Planansätze und der daraus resultierenden Änderungen des Gesamtergebnis- und Finanzplans.
Gegenstand der Beratungen sind verschiedene Fachbereiche, darunter die Verwaltungsführung des Geschäftsbereichs 6, die Grüne Hauptstadt Agentur, die Unteren Ordnungsbehörden, die Untere Wasserbehörde, die Abwasserbeseitigung, der Umweltschutz, die Untere Immissionsschutzbehörde, das Veterinäramt sowie die Untere Jagdbehörde. Zudem sind die Bereiche öffentliches Grün, der Grugapark Essen, Friedhöfe und die Forstwirtschaft enthalten.
Für das Haushaltsjahr 202<0xC2>3 weist der Teilergebnisplan auf Ebene des Ausschusses einen Gesamtzuschussbedarf von 58,0 Millionen Euro aus. Dieser ergibt sich aus ordentlichen Erträgen in Höhe von 25,9 Millionen Euro und ordentlichen Aufwendungen von 82,8 Millionen Euro, bereinigt um interne Leistungsbeziehungen. Der höchste Zuschussbedarf innerhalb der Zuständigkeiten des Ausschusses entfällt auf den Fachbereich 67 mit 35,1 Millionen Euro.
Der Finanzplan sieht zudem verschiedene Investitionsmaßnahmen vor, unter anderem Maßnahmen im Bereich öffentliches Grün, wie die Entwicklung im Bestand oder die Sicherung von Felshängen in der Forstwirtschaft, sowie Infrastrukturmaßnahmen im Grugapark und den Umbau von Friedhöfen.
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Beratungsfolge
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — Zur Beschlussfassung in den RAT geschoben
Ergebnis: Zur Beschlussfassung in den RAT geschoben - 9.Fairtrade Town Stadt Essen - ZwischenberichtZur Vorlage · 1923/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz einen Zwischenbericht zum Status der Stadt Essen als „Fairtrade Town“ vorgelegt. Der Bericht dient der Kenntnisnahme der aktuellen Entwicklungen und der Umsetzung bisheriger Ratsbeschlüsse, unter anderem zur Charta Faire Metropole Ruhr sowie zur Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt.
Ein zentraler Bestandteil der Berichterstattung ist die Fortführung der Zertifizierungsprozesse. Nach der letzten Rezertifizierung im November 2021 wird für das Jahr 2023 eine erneute Zertifizierung angestrebt. Zudem ist die Teilnahme am Wettbewerb „Hauptstadt des Fairen Handels“ für 2023 in Planung. Die Verwaltung verfolgt dabei das Ziel, die faire Beschaffung durch die Einbindung von sozialen und ökologischen Standards in die Vergabeunterlagen zu stärken und den Anteil fairer Produkte in der Gemeinschaftsverpflegung zu erhöhen.
Im Bereich der Bildung plant die Verwaltung, die Zertifizierung von Schulen und Kitas zu fördern, wobei Informationsveranstaltungen vorgesehen sind. Ein weiteres Projekt ist die Entwicklung eines Konzepts für „Fairen Sport“ bis zum Jahr 2028. Während für das Pilotprojekt „Faire Sportvereine“ bereits Umsetzungs- und Finanzierungsmöglichkeiten geprüft wurden, konnte die Finanzierung des Eigenanteils bislang nicht gesichert werden. Die operative Verantwortung und die Geschäftsführung der Steuerungsgruppe liegen beim Umweltamt, wobei die Aufgaben im Rahmen der bestehenden personellen Ressourcen wahrgenommen werden.
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Beratungsfolge
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 11.Aktuelles - Grüne Hauptstadt Agentur
- 12.Aktuelle Berichterstattung zu umweltpolitischen Brennpunktthemen
- 13.Mitteilungen der Verwaltung
- 14.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 14.1Trinkwasserbrunnen in Essen Hier: Umsetzungskonzept (Antrag der Fraktionen CDU, SPD, GRÜNE und FDP)Zur Vorlage · 1822/2022/CDU/SPD/GRÜNE/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, um die Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts zur Sicherstellung einer kostenlosen und öffentlich zugänglichen Trinkwasserversorgung zu veranlassen. Das Konzept soll insbesondere die Versorgung während der Sommermonate abdecken.
Die Stadtverwaltung wird gebeten, dieses Vorhaben fachbereichsübergreifend, in Zusammenarbeit mit den Essener Stadtwerken und unter Einbindung der Bezirksvertretungen zu planen. Dabei soll auch die mögliche Nutzung von Fördermitteln sowie die Ausweisung der einmaligen und fortlaufenden Kosten geprüft werden.
Der Antrag sieht vor, bestehende Planungen zu koordinieren. Hierbei sollen unter anderem das Konzept zum Aufbau und Betrieb öffentlicher Toiletten, das Handlungskonzept Innenstadt sowie das Klimaanpassungspolitische Aktivitätenprogramm berücksichtigt werden. Zudem sollen bereits vorhandene Angebote der Handels- und Gastronomiebetriebe, wie etwa „Refill Deutschland“, einbezogen oder gezielt erweitert und in die städtischen Informationsplattformen aufgenommen werden.
Ziel des Antrags ist es, durch ein breitflächiges Angebot den Zugang zu Trinkwasser bei Hitzeperioden für alle Bevölkerungsgruppen sicherzustellen. Das geplante Konzept soll zudem im Einklang mit den Anforderungen der EU-Richtlinie 2020/2184 zur Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch stehen. Die Vorlage wurde zur Beratung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie zur Kenntnisnahme an weitere Fachausschüsse übermittelt.
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Beratungsfolge
- 22.11.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.2Modernisierung der Essener Schulhofsatzung - Handlungsgrundlage für gute SchulhöfeZur Vorlage · 1915/2022/SPD/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Modernisierung der Essener Schulhofsatzung gestellt. Ziel des Antrags ist die Entwicklung eines Rahmenkonzepts, das die Verwaltung beauftragt, bis zum zweiten Quartal 2023 eine neue Handlungsgrundlage vorzulegen. Dieses Konzept soll in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen Schule, Immobilienwirtschaft, Grün und Gruga sowie den Essener Entsorgungsbetrieben erstellt werden.
Das Vorhaben sieht vor, die zuständigen Fachbereiche dazu zu befähigen, Schulhöfe in Eigenverantwortung instand zu halten und eine bedarfsorientierte Ausstattung sicherzustellen. Ein geplanter Leitfaden soll Mindestanforderungen für verschiedene Schulformen festlegen, während gleichzeitig Spielräume für individuelle Gestaltungen und die Beteiligung der Schulgemeinschaften sowie Nachhaltigkeitsprinzipien berücksichtigt werden sollen. Bauliche Maßnahmen sollen an die jeweiligen Standorte angepasst und mit der Spielraumleitplanung sowie der Schulentwicklungsplanung abgestimmt werden, um eine flächendeckende Versorgung mit Spielflächen zu unterstützen.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, Priorisierungsmöglichkeiten für bauliche Maßnahmen zu prüfen und eine Übersicht der anfallenden konsumtiven und investiven Kosten zu erstellen. Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit der veralteten Satzung aus dem Jahr 1971 sowie dem steigenden Bedarf an geschützten Spielflächen aufgrund von Verkehrsaufkommen und Nachverdichtung.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 22.11.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (16. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen zusätzliche Beratung in einer gemeinsamen Sitzung der Unterausschüsse Jugend und Kinder
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 14.3TOP: Biomasseheizwerk Lührmannstraße effizient und wie geplant nutzenZur Vorlage · 1847/2022/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Vorlage 1847/2022/LINKE einen Antrag an den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Verwaltung darzustellen, welche Voraussetzungen für eine ursprüngliche Nutzung des Biomasseheizwerks in der Lührmannstraße erforderlich sind. Konkret wird angefragt, was notwendig ist, um Grünabfälle von Grün & Gruga wie geplant für die energetische Nutzung aufzubereiten und im Heizwerk zu verwerten. Zudem soll dargelegt werden, welche technischen Anpassungen seitens der Anlage notwendig wären, um die Biomasseverwertung allgemein effizienter zu gestalten.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass das Heizwerk ursprünglich dazu konzipiert wurde, die Wärmeversorgung der Gebäude im Grugapark und im Grugabad durch die Verwertung eigener Grün- und Strauchschnittabfälle sicherzustellen. Dies sollte sowohl die CO2-Emissionen senken als auch die Entsorgungs- und Energiekosten reduzieren. Laut der Ratsfraktion findet derzeit keine Verwertung der Grünabfälle von Grün & Gruga statt, stattdessen wird Holz importiert, was durch längere Transportwege und den Einsatz von Gas mit höheren Emissionen verbunden sei. Die Fraktion regt an, die Möglichkeiten einer nachhaltigeren Nutzung sowie Kooperationen, etwa mit der Einrichtung RVR Ruhr Grün zur Verwertung von Schadholz, zu prüfen, um Importe von Holzhackschnitzeln zu vermeiden.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 15.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 16.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge des Fachbereichs 67 - 3. Quartal 2022Ergebnis: Kenntnis genommen
- 17.Verschiedenes