Sanierung Kupferdreh Aufhebung der Sanierungssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Beschlussvorschlag vorgelegt, das Sanierungsgebiet „Kupferdreh“ förmlich aufzuheben. Die entsprechende Satzung zur Aufhebung der seit 2007 bestehenden Festlegung soll durch den Rat der Stadt Essen verabschiedet werden.
Das Sanierungsgebiet wurde im Jahr 2007 rechtsverbindlich festgelegt. Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene städtebauliche und verkehrliche Maßnahmen umgesetzt, darunter der Ausbau des S-Bahn-Haltepunktes, die Schaffung eines Busbahnhofs, die Erweiterung von Parkflächen unter der A44 sowie der naturnahe Ausbau des Deilbachs. Die Umsetzung der Ziele erfolgte unter Nutzung von Mitteln der Städtebauförderung, wobei die Finanzierung durch diese Programme im Jahr 2013 endete. Die Sanierungsmaßnahme wurde im Jahr 2020 schlussabgerechnet. Für noch ausstehende Maßnahmen werden städtische Eigenmittel sowie andere Förderprogramme genutzt.
Die Gesamtausgaben der Stadt Essen beliefen sich zum Stichtag 1. Oktober 2022 auf rund 56,1 Millionen Euro. Davon waren etwa 42,1 Millionen Euro förderfähig. Den Ausgaben stehen Einnahmen aus Fördermitteln von Bund und Land in Höhe von rund 29,6 Millionen Euro gegenüber, was einen kommunalen Eigenanteil von etwa 26,5 Millionen Euro zur Folge hat. Die Vorlage sieht vor, dass die Bezirksvertretung des Stadtbezirks VIII keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eine entsprechende Empfehlung an den Rat ausspricht.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 30.11.2022einstimmig beschlossen
- 17.11.2022einstimmig empfohlen
- 08.11.2022Kenntnis genommen
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