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Vorlage

Entwicklungsgesellschaft Zollverein mbH (EGZ) hier: Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat

2039/2022/OB Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

🟢 Beschlossen 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Vorlage 2039/2022/OB über die Besetzung des Aufsichtsrats der Entwicklungsgesellschaft Zollverein mbH (EGZ) entschieden. Der Beschluss sieht die Entsendung des Vorsitzenden des Stiftungsrates Zollverein sowie des Oberbürgermeisters in das Aufsichtsgremium vor. Zudem stimmte der Rat der weiteren Entsendung des vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) benannten Mitglieds der Landschaftsversammlung Rheinland zu.

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats basiert auf dem Gesellschaftsvertrag der EGZ, der eine Verteilung der Mitglieder auf die Gesellschafter Stadt Essen, das Land Nordrhein-Westfalen und den LVR vorsieht. Um die im Jahr 2009 vereinbarte Personenidentität der Aufsichtsgremien der Stiftung Zollverein und der EGZ mbH zu wahren, ist vorgesehen, dass die Entsendungen durch Mitglieder des Stiftungsrates der Stiftung Zollverein erfolgen.

Die Amtszeit der entsandten Mitglieder ist auf maximal fünf Jahre bzw. auf die Dauer der Gesellschaft begrenzt. Da der Gesellschaftsvertrag verlängert wurde, war ein neuer Beschluss erforderlich, um die Vertretung bis zur geplanten Befristung des Gesellschaftsvertrages am 31. Dezember 2024 sicherzustellen. Die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen im Aufsichtsrat wird durch die Entsendung einer Vertreterin des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft ergänzt.

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