TOP xx, hier: Kostendeckel städtischer Gebühren
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat mit der Vorlage 2061/2022/EBB einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der eine Entscheidung des Rates der Stadt Essen bezüglich eines Kostendeckels für städtische Gebühren anstrebt. Der Antrag sieht vor, dass die Gebühren für die Straßenreinigung, die Abfallbeseitigung sowie die Entwässerung im Haushaltsjahr 2023 im Vergleich zum Haushaltsjahr 2022 unverändert bleiben sollen. Um etwaige Mehraufwendungen aus dieser Beibehaltung der Gebührenhöhe zu decken, fordert die Fraktion, diese durch Haushaltsumschichtungen zu kompensieren.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass die Kosten für diese städtischen Leistungen als Teil der sogenannten zweiten Miete die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Essen, insbesondere vor dem Hintergrund steigender Energiekosten und einer hohen Inflationsrate, zunehmend beanspruchen. Die Fraktion weist darauf hin, dass Gebührenerhöhungen in den vergangenen Jahren häufig über der Inflationsrate lagen. Zudem wird argumentiert, dass die Stabilität der Abgaben und der Defizitabbau bei den Beteiligungsgesellschaften der Stadt Essen gemeinsam verfolgt werden müssten, um die Akzeptanz der Maßnahmen in der Bürgerschaft zu wahren.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 30.11.2022mehrheitlich abgelehnt
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