Senkung der Hebesätze: Grundsteuer A um 5 Prozent auf 250 v. H., Grundsteuer B um 5 Prozent auf 665 v. H. und Gewerbesteuer um 5 Prozent auf 475 v.H.
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 2052/2022/FDP einen Antrag gestellt, die Hebesätze für verschiedene Steuern für das Haushaltsjahr 2023 zu senken. Konkret wird die Stadtverwaltung beauftragt, den Hebesatz der Grundsteuer A um fünf Prozent auf 250 v. H., den Hebesatz der Grundsteuer B um fünf Prozent auf 665 v. H. sowie den Gewerbesteuerhebesatz um fünf Prozent auf 475 v.H. anzupassen.
Die Fraktion begründet diesen Antrag mit der Stärkung der Attraktivität Essens als Wirtschaftsstandort. Es wird angeführt, dass eine Senkung der Hebesätze einen Impuls für die Wirtschaftsentwicklung setzen und die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Kommunen erhöhen könne. Zudem wird die Entlastung des Mittelstands im Kontext der aktuellen Energiekrise und der Folgen des Ukraine-Krieges angeführt, um krisenbedingte Insolvenzen zu vermeiden. Die Fraktion geht davon aus, dass durch die Steuersenkung und die damit verbundene Förderung der Wirtschaftsentwicklung langfristig höhere Steuereinnahmen generiert werden können, die die Senkung der Hebesätze ausgleichen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 30.11.2022mehrheitlich abgelehnt
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