Kostendeckel städtischer Gebühren
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat mit der Vorlage 2098/2022/EBB einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der eine Entscheidung des Rates der Stadt Essen zum Kostendeckel städtischer Gebühren anstrebt. Der Antrag sieht vor, dass die Gebühren für die Straßenreinigung sowie für den Winterdienst im Haushaltsjahr 2023 im Vergleich zum Haushaltsjahr 2022 unverändert bleiben sollen. Um etwaige Mehraufwendungen aus dieser Maßnahme zu decken, fordert die Fraktion, diese durch Haushaltsumschichtungen zu kompensieren.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass die Kosten für städtische Gebühren und Leistungsentgelte in den vergangenen Jahren häufig über der Inflationsrate gestiegen seien. Vor dem Hintergrund steigender Energiekosten und einer hohen Inflationsrate sei die Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch diese Abgaben bereits hoch. Die Fraktion vertritt die Ansicht, dass die Stabilität der Abgaben und die Bemühungen um den Defizitabbau bei den Beteiligungsgesellschaften der Stadt Essen einander entsprechen müssen, um die Akzeptanz der Maßnahmen in der Bürgerschaft zu wahren. Der Antrag war für die Sitzung des Rates am 30. November 2022 zur Entscheidung vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 30.11.2022mehrheitlich abgelehnt
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