Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 13 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV vom 13.09.2022
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Grundstück des Stadtbads Borbeck für die Verbesserung städtischer Angebote nutzenZur Vorlage · 1855/2022/CDU/GRÜNE · Antrag BV IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben in der Bezirksvertretung IV einen Antrag gestellt, die Stadtverwaltung zur Entwicklung eines neuen Nutzungskonzepts für das Grundstück des Stadtbads Borbeck an der Vinckestraße aufzufordern. Ziel der Vorlage ist die Stärkung des Mittelzentrums Borbeck durch die Schaffung von Wohnraum sowie publikumsintensiven städtischen Angeboten.
Das beantragte Konzept soll neben Wohnflächen auch Flächen für die Verwaltung und die Stadtbibliothek vorsehen. Dabei wird die Einbeziehung der Ergebnisse eines Bürgerworkshops vom September 2022 sowie des Konzepts der Universität Duisburg-Essen zur Entwicklung der Stadtteilbibliothek gefordert. Zudem soll die Allbau GmbH als Eigentümerin angrenzender Grundstücke in die Planung einbezogen werden.
Die Antragsteller beabsichtigen durch die Konzentration von Verwaltungsbereichen an diesem Standort eine höhere Frequenz im Mittelzentrum zu erreichen. Ein möglicher Entwurf sieht vor, den Eingangsbereich der Verwaltung so zu platzieren, dass eine Verbindung zur Fußgängerzone entsteht. Durch die Einbindung angrenzender Flächen und die Verlegung der Stadtteilbibliothek in barrierefreie Räumlichkeiten sollen die städtischen Angebote am Standort modernisiert werden.
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Beratungsfolge
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.AProjekt Freiheit EmscherZur Vorlage · 1970/2022/SPD/CDU/GRÜNE · Antrag BV IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben in der Bezirksvertretung IV einen gemeinsamen Antrag mit der Bezeichnung „Projekt Freiheit Emscher“ gestellt. Mit diesem Antrag fordern die Fraktionen den Rat der Stadt Essen sowie die beteiligten Fachabteilungen der Verwaltung auf, bestimmte Punkte in die weiteren Planungen der Projektgruppe zur Entwicklung und Planung des Projekts einzubeziehen, zu prüfen und umzusetzen.
Konkret wird die Beibehaltung des geplanten Direktanschlusses an die BAB 42 im Bereich Lichtenhorst gefordert. Zudem sollen die Einrichtung eines geschützten LKW-Parkplatzes sowie eines Autohofes mit Übernachtungsangebot und sanitären Einrichtungen im Bereich der geplanten neuen Anschlussstelle der BAB 42 geprüft werden. Ein weiteres Ziel des Antrags ist die Vermeidung von zusätzlichem Verkehr auf der Bottroper Straße in und aus Richtung der Autobahnauffahrt „Bottrop Süd“.
Die Begründung des Antrags führt an, dass ein zusätzlicher Anschluss die Belastung der umliegenden Wohnquartiere durch den Lieferverkehr aus den Bereichen „Stadthafen“ und dem Gewerbegebiet „Econova“ reduzieren soll. Die Einrichtung eines LKW-Parkplatzes sowie eines Autohofes dient laut Antrag dazu, das Abstellen von LKW in Wohngebieten zu verringern und die Einhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeiten zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.Generalsanierung Schloß Borbeck hier: Prüfung möglicher Optimierungsmaßnahmen im Zuge der Planungen der Gebäudesanierung (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 1621/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1621/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Prüfung von Optimierungsmaßnahmen im Rahmen der geplanten Generalsanierung von Schloss Borbeck zum Gegenstand hat. Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen beschließt, dass der Kulturausschuss sowie die Bezirksvertretung IV den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen.
Die Stadtverwaltung wird im Rahmen dieses Antrags beauftragt, im Zuge der Planungen für die umfangreiche Sanierung des Gebäudes mögliche Optimierungsmöglichkeiten zu untersuchen. Dabei soll die Verwaltung die Akteure, die derzeit oder in absehbarer Zukunft in dem Gebäude tätig sind, in den Prozess einbeziehen. Zudem ist die Einbindung der Bezirksvertretung IV für die Prüfung vorgesehen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sowie die darzulegenden Maßnahmen sollen anschließend dem Planungsausschuss, dem Kulturausschuss und der Bezirksvertretung IV vorgelegt werden. Die entsprechende Beratungsfolge sieht eine Entscheidung im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie die Kenntnisnahme in den weiteren Gremien vor.
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Beratungsfolge
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — Nicht behandelt
- 02.11.2022 · Kulturausschuss (16. Sitzung) — Antrag wurde zurück gezogen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: Nicht behandelt - 5.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet im ersten Halbjahr 2023Zur Vorlage · 1851/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes (1851/2022/3) behandelt den Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für das erste Halbjahr 2023. Grundlage ist das Ladenöffnungsgesetz NRW. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Verordnungen beschließt, während die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX sowie der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung beratend mitwirken. Die Planung berücksichtigt die Anforderungen des Oberverwaltungsgerichts NRW an den Sonn- und Feiertagsschutz sowie die Prüfung des öffentlichen Interesses und der Wettbewerbsneutralität.
Die geplanten Termine umfassen verschiedene Stadtteile. Für die Innenstadt ist eine Öffnung am 15. Januar 2023 im Rahmen von „Essen Ice“ vorgesehen. Weitere Termine sind für Werden, Steele, Borbeck, Altenessen, Rüttenscheid, Kettwig und Kupferdreh angesetzt. Die Freigaben basieren auf dem Sachgrund örtlicher Feste, wie etwa dem Frühjahrsmarkt in Werden, der Gilde der Marktschreier in Steele oder dem Borbecker Bummel. Auch Veranstaltungen wie die „Techno Classica“ in Rüttenscheid, das Stadtfest „Essen.Original“ sowie die Autoschau in Borbeck sind Teil der Planung.
Die Ladenöffnungen sind jeweils auf fünf Stunden begrenzt und finden außerhalb der Gottesdienstzeiten statt. Dabei werden die gesetzlichen Obergrenzen von maximal acht verkaufsoffenen Sonntagen pro Verkaufsstelle und maximal 16 Kalendersonntagen für das gesamte Stadtgebiet eingehalten. Während die Industrie- und Handelskammer sowie der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e.V. keine Bedenken äußerten, wurden seitens der Gewerkschaft ver.di Bedenken angemeldet. Die Verwaltung spricht sich für den Erlass der Verordnungen aus.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung)
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (18. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (21. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 18.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (18. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (16. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Konzept zum "Förderplan Essen Inklusiv"Zur Vorlage · 1406/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Soziales und Wohnen legt ein Konzept für den „Förderplan Essen Inklusiv“ vor. Die Grundlage für die Entwicklung dieses Plans bildet ein Beschluss des Rates der Stadt Essen vom 27. November 2021, mit dem die Stadtverwaltung beauftragt wurde, ein Konzept für verschiedene Handlungsfelder zu erstellen. Zu diesen Feldern gehören Bildung, barrierefreies Bauen und Wohnen, Mobilität, Kultur, Sport und Freizeit sowie Arbeit, Beschäftigung, Partnerschaft und Gesundheit. Für das Haushaltsjahr 2022 wurde dem Förderplan bereits eine finanzielle Ausstattung in Höhe von 150.000 Euro zugewiesen.
Der vorliegende Plan soll die Schwerpunkte des Aktionsplans Essen inklusiv als Förderstruktur nutzen, um konkrete Projekte und Maßnahmen in den Essener Sozialräumen zu initiieren. Das Verfahren zur Bewilligung der Projektmittel wurde mit den Trägern des Facharbeitskreises Planung und Koordinierung der Behindertenarbeit abgestimmt. Die Entscheidung über die Mittelvergabe erfolgt gestuft: Bei Beträgen bis 1.000 Euro entscheidet die Koordinierungsstelle Inklusion, bei Beträgen bis 3.000 Euro entscheidet diese gemeinsam mit einer Vertretung des Facharbeitskreises. Für Förderungen ab 3.000 Euro sowie in Sonderfällen ist eine Abstimmung in einer fachbereichsinternen Gruppe sowie in einer Projektgruppe vorgesehen. Die Umsetzung des Konzepts soll noch im laufenden Jahr beginnen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Umsetzung des Konzepts beschließt, während weitere Gremien wie der Seniorenrat, der Integrationsrat und die Bezirksvertretungen die Vorlage zur Kenntnisnahme erhalten.
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Beratungsfolge
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung)
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2022 · Seniorenrat (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Erziehungsberatung in Essen - Jahresbericht 2021Zur Vorlage · 1215/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Jahresbericht der Erziehungsberatung in Essen für das Jahr 2021 befasst sich mit der Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien in schwierigen Lebenslagen. Im Berichtsjahr wurden über die sieben in der Stadt tätigen Beratungsstellen insgesamt 3.523 Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte begleitet. Die Beratungsangebote, die sowohl in öffentlicher als auch in freier Trägerschaft erbracht werden, konzentrierten sich in diesem Zeitraum auf die Schwerpunktthemen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.
Die Arbeit der Beratungsstellen war im Jahr 2021 durch die Anpassung von Methoden an die Bedingungen der Pandemie geprägt, um die Erreichbarkeit der Zielgruppen sicherzustellen. Ein wesentlicher Aspekt der Dienstleistung ist der präventive Charakter sowie die Kooperation mit weiteren Fachrichtungen zur Stabilisierung von Familiensystemen. Die Wartezeiten blieben dabei gering, wobei in über 80 Prozent der Fälle eine Beratung innerhalb eines Monats angeboten werden konnte.
Neben der fallbezogenen Zusammenarbeit mit Institutionen wie den Familienzentren und dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes wird die fortschreitende Digitalisierung der Beratungsangebote thematisiert. Der Bericht liegt verschiedenen Gremien, darunter dem Jugendhilfeausschuss, dem Integrationsrat sowie den Bezirksvertretungen I bis IX, zur Kenntnisnahme vor.
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Beratungsfolge
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Aktueller Sachstand zum Ausbau der Kinderbetreuungsangebote im Kitajahr 2022/2023Zur Vorlage · 1416/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum Ausbau der Kinderbildungs- und Betreuungsangebote für das Kitajahr 2022/2023 weist Abweichungen von den ursprünglichen Planungen auf. Während für diesen Zeitraum ursprünglich 1.111 neue Plätze sowie 248 verschobene Plätze vorgesehen waren, ist nach aktuellem Stand die Umsetzung von neun Projekten realisierbar. Dies umfasst voraussichtlich 283 neue Kita-Plätze und 30 Plätze in der Kindertagespflege, was unter Berücksichtigung von Verschiebungen aus Vorjahren eine Gesamtzahl von 531 neuen Plätzen ergibt. Zehn Projekte verschieben sich in das Kitajahr 2023/2024, ein Projekt in das Jahr 2024/2025. Als Gründe für diese Verzögerungen werden Baukostensteigerungen, Lieferengpässe und Probleme bei Investoren angeführt. Zur Erreichung der Zielversorgungsquoten von 40 % im U3-Bereich und 100 % im Ü3-Bereich besteht basierend auf den Einwohnerzahlen zum Stand 30.09.2021 ein Bedarf von rund 1.150 Plätzen.
Das Jugendamt nutzt zudem ein internes Lagezentrum, um die Versorgung ukrainischer Kinder durch Sprachbildungsgruppen und Brückenprojekte zu steuern. Die Träger in Essen werden zur Schaffung von Überbelegungsplätzen aufgefordert, wobei die Vergabe nach Dringlichkeit erfolgt. Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes ist der Abbau heilpädagogischer Gruppen bis 2026 vorgesehen. Zur finanziellen Absicherung der inklusiven Teilhabe kann beim Landschaftsverband Rheinland die Basisleistung 1 beantragt werden, um Fachkraftstunden zu finanzieren oder die Gruppenstärke zu reduzieren. Die Zahl der erfassten Kinder mit Förderbedarf stieg von 557 im Kitajahr 2020/2021 auf 693 im Kitajahr 2021/2022. Die Auswirkungen der Zuwanderung auf die Bevölkerungsentwicklung werden durch die Jugendhilfeplanung und die Zentrale Anlaufstelle für Kitaausbau fortlaufend überwacht.
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Beratungsfolge
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Einrichtung eines Straßencafés auf der öffentlichen Fläche vor dem Imbissbetrieb in der Marktstr.15 / Ecke Weidkamp in Essen-BorbeckZur Vorlage · 1819/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IV des Stadtbezirks Borbeck wurde im Rahmen einer Anhörung über die Einrichtung eines Straßencafés an der Kreuzung Marktstraße und Weidkamp informiert. Gegenstand der Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr ist die Sondernutzung einer öffentlichen Fläche vor dem dort ansässigen Imbissbetrieb.
Für die Jahre 2021 und 2022 wurden bereits befristete Erlaubnisse im Rahmen eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens erteilt. Die Verwaltung beabsichtigt nun, ab dem Jahr 2023 eine unbefristete Sondernutzungserlaubnis zu erteilen. Das geplante Straßencafé soll eine Fläche von 2,00 Metern Tiefe und 5,00 Metern Breite einnehmen und unmittelbar an der Fassade des Ladenlokals aufgestellt werden. Die Nutzung ist auf den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Oktober jedes Jahres befristet.
Im verwaltungsinternen Prüfverfahren haben die beteiligten Fachbereiche keine Einwände gegen die beantragte Aufstellung erhoben. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die bereits erteilten befristeten Erlaubnisse zur Kenntnis nimmt und keine Bedenken gegen die geplante unbefristete Sondernutzung ab 2023 erhebt.
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Beratungsfolge
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 10.Integriertes Entwicklungskonzept Sozialer Zusammenhalt Essen WEST 2022 (IEK WEST 2022) zur Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes Soziale Stadt Essen WEST von 2018 (IEK WEST 2018)Zur Vorlage · 1601/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Nummer 1601/2022/7 zum Integrierten Entwicklungskonzept Sozialer Zusammenhalt Essen WEST 2022 (IEK WEST 2022) behandelt die Fortschreibung des bisherigen Konzepts aus dem Jahr 2018. Das Programmgebiet wird auf eine Fläche von etwa 485 Hektar verkleinert und umfasst den Großteil der Stadtteile Altendorf und Bochold sowie Teile von Bergeborbeck und des Westviertels.
Das Gesamtvolumen für die Umsetzung der Maßnahmen ist auf 24.73komma735.000 Euro veranschlagt, wobei ein Eigenanteil von voraussichtlich 4.947.000 Euro vorgesehen ist. Die Kostenplanung unterscheidet zwischen investiven Maßnahmen in Höhe von 23.560.000 Euro und konsumtiven Maßnahmen in Höhe von 1.175.000 Euro. Zu den bereits beschlossenen Projekten gehören die Stadtteilöffnung der Gesamtschule Bockmühle, die Neugestaltung des Blambeckparks und des Grünzugs Kesselstraße, die Neuanlage eines Quartiersparks sowie der Neubau des Stadtbads Borbeck inklusive eines Lehrschwimmbeckens. Die Finanzierung der Vorhaben erfolgt über die Haushaltsaufstellungen ab dem Jahr 2023.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat das IEK WEST 2022 gemäß § 171 e Baugesetzbuch beschließt, die Gebietsabgrenzung festlegt und die Verwaltung beauftragt, das Konzept beim Land Nordrhein-Westfalen einzureichen sowie die entsprechenden Förderanträge zu stellen. Die Bewilligung der Fördermittel wird im Laufe des Jahres 2023 erwartet.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (21. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 11.Allgemeiner Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Ripshorster Straße (Gewerbegebiet)" Stadtbezirk: IV, Stadtteil DellwigZur Vorlage · 1785/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Ripshorster Straße (Gewerbegebiet)“ im Stadtteil Dellwig beschließen. Das etwa 17,11 Hektar große Plangebiet im Stadtbezirk IV wird im Norden durch die Stadtgrenze zu Oberhausen, im Osten durch die Vondernstraße und die S-Bahnlinie Wuppertal-Haltern am See, im Süden durch den Gleispark Frintrop sowie im Westen durch die Grundstücksgrenzen der Ripshorster Straße 479 und der Schienenspur 2 begrenzt.
Derzeit existiert für das Gebiet kein Bebauungsplan, sodass sich die Beurteilung von Bauvorhaben nach der Innenbereichsregelung des Baugesetzbuches richtet. Die aktuelle Nutzung des Gebiets ist überwiegend gewerblich geprägt und umfasst unter anderem Reifengeschäfte, Gebrauchtwagenhandel, einen Recyclinghof sowie metallverarbeitendes Gewerbe.
Ziel der geplanten Neuordnung ist es, das Gewerbegebiet strukturell zu festigen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll den Ausschluss von stark emittierenden Betrieben, zentrenrelevantem Einzelhandel sowie Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen und Prostitutionsbetrieben ermöglichen. Der Aufstellungsbeschluss dient zudem als Grundlage, um Bauvoranfragen und Bauanträge, die nach aktuellem Planungsrecht zulässig wären, gemäß Baugesetzbuch zurückzustellen und eine mögliche Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung zu ermöglichen. Die Bezirksvertretung IV hat zu diesem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 11.1Satzungsbeschluss über das gesetzliche Vorkaufsrecht der Stadt Essen im Bereich "Ripshorster Straße (Gewerbegebiet)"Zur Vorlage · 1853/2022/7 · Vorlage
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Die Stadt Essen plant die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet im Bereich der Ripshorster Straße. Das Plangebiet wird im Norden durch die Quellstraße und die Stadtgrenze zu Oberhausen, im Osten durch die Vondernstraße und die S-Bahnlinie Wuppertal-Haltern am See, im Süden durch den Gleispark Frintrop sowie im Westen durch die Grundstücksgrenzen der Ripshorster Straße 479 und der Schienenspur 2 begrenzt. Das Gebiet wird derzeit überwiegend gewerblich genutzt, unter anderem durch Reifengeschäfte, Gebrauchtwagenhändler und metallverarbeitendes Gewerbe.
Mit dem geplanten Bebauungsplan sollen eine Neuordnung des Gebiets sowie der Ausschluss von stark emittierenden Betrieben, zentrenrelevantem Einzelhandel und bestimmten Vergnügungsstätten oder Prostitutionsbetrieben erreicht werden. Zur Sicherung dieser Bauleitplanung sieht die vorliegende Vorlage den Beschluss einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch vor. Dieses Vorkaufsrecht soll der Stadt Essen ermöglichen, bei Veräußerungsfällen Zugriff auf Grundstücke im Satzungsbereich zu erhalten, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung IV keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Satzung empfiehlt, damit der Rat der Stadt Essen den Satzungsbeschluss über das gesetzliche Vorkaufsrecht im Bereich Ripshorster Straße verabschiedet.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 12.Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP): 54 E: Oberhauser Straße (ehem. Gartencenter)Zur Vorlage · 1663/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr, welches das Gebiet an der Oberhauser Straße betrifft. Gegenstand der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss für die Änderung 54 E, die ein etwa 0,9 Hektar großes Areal umfasst, auf dem sich ein ehemaliges Gartencenter befindet.
Das Vorhaben sieht vor, die aktuelle Ausweisung des Gebiets zu verändern. Während der regionalplanerische Teil des RFNP derzeit allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche sowie regionale Grünzüge festlegt, soll die Fläche künftig als allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen werden. Auf der flächennutzungsplanerischen Ebene ist das Areal momentan als Landwirtschaftsfläche dargestellt; die Änderung sieht stattdessen die Nutzung als Wohnbaufläche vor. Ziel ist die Realisierung einer Wohnbebauung mit etwa 25 Hauseinheiten auf dem brachliegenden Standort.
Das Verfahren umfasst die Festlegung des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung im Rahmen eines Scoping-Termins, der für das erste Quartal 2023 vorgesehen ist. Im weiteren Verlauf folgen die frühzeitige Beteiligung, die Auslegung der Pläne sowie die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Der abschließende Planbeschluss bedarf der Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Rat der Stadt Essen vorgelegt, wobei die Bezirksvertretung IV keine Bedenken gegen das Verfahren angemeldet hat.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich keine Bedenken erhoben - 13.Sachstandbericht zur Erstellung des Konzeptes für öffentliche ToilettenZur Vorlage · 1466/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandbericht 1466/2022/OB dokumentiert die aktuelle Entwicklung eines Konzepts zum Aufbau und Betrieb öffentlicher Toilettenanlagen in Essen. Ziel ist die Schaffung eines wirtschaftlichen und bedarfsgerechten Angebots auf Basis eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2021. Zur Identifikation von Versorgungslücken wurde eine Online-Befragung durchgeführt, an der über 3.600 Personen teilnahmen. Mögliche Maßnahmen umfassen die Sanierung bestehender Infrastruktur, die Nutzung von Ladenleerständen, die Anmietung mobiler oder feststehender Anlagen sowie die Erweiterung des Konzepts „Nette Toilette“ durch Gastronomiebetriebe in mehreren Stadtbezirken.
In den Bezirken I, III, IV und VI werden verschiedene Optionen für die Weiterführung oder den Rückbau bestehender Anlagen geprüft. Im Bezirk I sind Miettoiletten im Stadtgarten und Nordpark sowie eine Öko-Toilette vorgesehen. Für die Dubois-Arena in Bezirk IV werden Instandsetzungskosten von über 331.000 Euro geschätzt. In den Bezirken VIII, IX und am Baldeneysee sollen neue Anlagen installiert werden, unter anderem durch eine Zusammenarbeit mit dem Eisenbahnersportverein Essen-Kupferdreh e.V. Die Sport- und Bäderbetriebe übernehmen die Kosten für eine Anlage am Regattaturm.
Die Kostenschätzung umfasst monatliche Mietgebühren für Standardtoiletten, die Anschaffung von Pavillons sowie jährliche Aufwände für saisonale Miettoiletten und Entschädigungen im Rahmen der „Netten Toilette“. Für den Betrieb von zehn festen Anlagen werden jährliche Kosten von 300.000 Euro veranschlagt. Ein flächendeckendes Wegweiser-System soll die Auffindbarkeit der Anlagen verbessern. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme des Berichts durch den Rat, die Bezirksvertretungen und die relevanten Ausschüsse vor.
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Beratungsfolge
- 18.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2022 · Seniorenrat (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.10.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Vergabe bezirklicher Haushaltsmittel
- 15.Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2023Zur Vorlage · 1886/2022/BV IV · Bezirksvertretung IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV berät im Rahmen der Sitzung am 8. November 2022 den Entwurf des Haushaltsplans 2023. Der Entwurf wurde am 28. September 2022 in den Rat der Stadt Essen eingebracht und soll in dessen Sitzung am 30. November 2022 verabschiedet werden. Gemäß den zeitlichen Vorgaben sind die Beratungen in den Ausschüssen und Bezirksvertretungen unmittelbar nach der Einbringung des Entwurfs durchzuführen.
Der Haushaltsplan-Entwurf sieht für die Bezirksvertretung IV im Jahr 2023 originäre Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 Euro vor. Zusätzlich stehen der Bezirksvertretung jährliche Mittel in Höhe von 100.000 Euro aus einem Sondertopf zur Verfügung. Die Verwendung dieser Mittel erfolgt durch Beschlüsse zur Zweckbindung von Haushaltsmitteln der Fachbereiche 60 (Immobilienwirtschaft), 66 (Amt für Straßen und Verkehr) sowie 67 (Grün und Gruga).
Ein Druckexemplar des Entwurfs liegt in der Bezirksverwaltungsstelle Borbeck aus und ist für die Mitglieder der Bezirksvertretung einsehbar. Die Maßnahmen mit Mitteleinsatz städtischer Dienststellen, die den Bereich des Bezirks IV betreffen, sind im Band I des Entwurfs ab Seite 251 aufgeführt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Umsetzung der bezirksbezogenen Planungen des Haushaltsplan-Entwurfs 2023 berät und eine entsprechende Empfehlung ausspricht.
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Beratungsfolge
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Sitzungstermine für das Jahr 2023Zur Vorlage · 1810/2022/BV IV · Bezirksvertretung IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV hat im Rahmen der Vorlage 1810/2022/BV IV die Sitzungstermine für das Jahr 2023 festgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht eine Planung vor, die die entsprechenden Schulferienzeiten im Zeitraum von April bis Oktober 2023 berücksichtigt.
Für das Kalenderjahr 2023 wurden sieben konkrete Termine für die Sitzungen der Bezirksvertretung vorgeschlagen. Die Sitzungen sind für den 14. Februar, 14. März, 9. Mai, 13. Juni, 12. September, 14. November sowie den 12. Dezember 2023 angesetzt. Mit der Festlegung der Sitzungstage ist jeweils eine Frist für die Aufstellung der Tagesordnung verbunden, die einen Tag vor dem jeweiligen Termin endet. Die entsprechenden Fristen liegen im Zeitraum zwischen dem 26. Januar und dem 23. November 2023.
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Beratungsfolge
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Auftragskontrollliste
- 18.Mitteilungen der Verwaltung
- 18.1Geänderte Öffnungszeiten der Notdienstpraxis am Philippusstift
- 18.2Bebauungsplan Jahnstraße_Germaniastraße
- 18.3Unterführung Rauchstraße
- 18.4Berichterstattung zur Schulwegsicherung 2021
- 18.5Zusammenleben in Vielfalt
- 18.6Zustand öffentlicher Toiletten in Borbeck
- 18.7Aktualisierung und Ergänzung der V. Staffel des Kita-Ausbauprogramms hier: Ehemaliges Schulgrundstück an der Helmstraße
- 18.8Aufstellung von Mülleimern für Hundekotbeutel
- 18.9Sachstand Umbau des Kontens Jahnstraße/Germaniastraße
- 18.10Errichtung von zwei freistehenden doppelseitigen LED Mega-Light-Boards
- 19.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 20.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 21.Antragseingänge von städtebaulicher und verkehrstechnischer Relevanz
- 22.Antragseingänge von städtebaulicher und verkehrstechnischer Relevanz - 03038-2022 Frintroper StraßeErgebnis: Kenntnis genommen
- 23.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: Kenntnis genommen
- 24.Anfragen und Mitteilungen
- 25.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil