Allgemeiner Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Ripshorster Straße (Gewerbegebiet)" Stadtbezirk: IV, Stadtteil Dellwig
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Ripshorster Straße (Gewerbegebiet)“ im Stadtteil Dellwig beschließen. Das etwa 17,11 Hektar große Plangebiet im Stadtbezirk IV wird im Norden durch die Stadtgrenze zu Oberhausen, im Osten durch die Vondernstraße und die S-Bahnlinie Wuppertal-Haltern am See, im Süden durch den Gleispark Frintrop sowie im Westen durch die Grundstücksgrenzen der Ripshorster Straße 479 und der Schienenspur 2 begrenzt.
Derzeit existiert für das Gebiet kein Bebauungsplan, sodass sich die Beurteilung von Bauvorhaben nach der Innenbereichsregelung des Baugesetzbuches richtet. Die aktuelle Nutzung des Gebiets ist überwiegend gewerblich geprägt und umfasst unter anderem Reifengeschäfte, Gebrauchtwagenhandel, einen Recyclinghof sowie metallverarbeitendes Gewerbe.
Ziel der geplanten Neuordnung ist es, das Gewerbegebiet strukturell zu festigen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll den Ausschluss von stark emittierenden Betrieben, zentrenrelevantem Einzelhandel sowie Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen und Prostitutionsbetrieben ermöglichen. Der Aufstellungsbeschluss dient zudem als Grundlage, um Bauvoranfragen und Bauanträge, die nach aktuellem Planungsrecht zulässig wären, gemäß Baugesetzbuch zurückzustellen und eine mögliche Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung zu ermöglichen. Die Bezirksvertretung IV hat zu diesem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 17.11.2022einstimmig beschlossen
- 08.11.2022einstimmig keine Bedenken erhoben
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