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Vorlage

Einrichtung eines Straßencafés auf der öffentlichen Fläche vor dem Imbissbetrieb in der Marktstr.15 / Ecke Weidkamp in Essen-Borbeck

1819/2022/6 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) · einstimmig keine Bedenken erhoben

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung IV des Stadtbezirks Borbeck wurde im Rahmen einer Anhörung über die Einrichtung eines Straßencafés an der Kreuzung Marktstraße und Weidkamp informiert. Gegenstand der Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr ist die Sondernutzung einer öffentlichen Fläche vor dem dort ansässigen Imbissbetrieb.

Für die Jahre 2021 und 2022 wurden bereits befristete Erlaubnisse im Rahmen eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens erteilt. Die Verwaltung beabsichtigt nun, ab dem Jahr 2023 eine unbefristete Sondernutzungserlaubnis zu erteilen. Das geplante Straßencafé soll eine Fläche von 2,00 Metern Tiefe und 5,00 Metern Breite einnehmen und unmittelbar an der Fassade des Ladenlokals aufgestellt werden. Die Nutzung ist auf den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Oktober jedes Jahres befristet.

Im verwaltungsinternen Prüfverfahren haben die beteiligten Fachbereiche keine Einwände gegen die beantragte Aufstellung erhoben. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die bereits erteilten befristeten Erlaubnisse zur Kenntnis nimmt und keine Bedenken gegen die geplante unbefristete Sondernutzung ab 2023 erhebt.

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