Verlängerung der Anerkennung des Vereins Übehaus Kray e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die Verlängerung der Anerkennung des Vereins Übehaus Kray e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschlossen. Die Anerkennung erfolgt für einen Zeitraum von zwei Jahren, wobei der Verein der Trägerkategorie 4 (andere Träger der Jugendarbeit) zugeordnet wird.
Der Verein, der bereits seit 2013 im Stadtteil Kray tätig ist, verfolgt das Ziel, Kindern durch musikalische Angebote den Zugang zu kultureller Teilhabe zu ermöglichen. Die Arbeit konzentriert sich auf die Förderung von Integration und Selbstwirksamkeit benachteiligter Kinder und Jugendlicher. Die Angebote finden derzeit an drei Grundschulen, zwei Kindertagesstätten, einer weiterführenden Schule sowie in den Räumlichkeiten des alten Rathauses Kray statt. Die wöchentlichen Musikwerkstätten werden durch Ferienaktionen und Konzerte ergänzt. Die Teilnahme an den Angeboten ist für die Kinder kostenfrei.
Die Finanzierung der Honorare für professionelle Musiker erfolgt durch Mitgliedsbeiträge sowie durch Förderungen, unter anderem durch das Kulturbüro oder Stiftungen. Der Verein erhält zudem eine institutionelle Förderung aus dem Kulturbereich in Höhe von 60.000 Euro. Die Anschaffung und Instandhaltung der Instrumente wird durch Spenden gedeckt. Laut der vorliegenden Vorlage des Jugendamtes erfüllt der Verein die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Richtlinien der Stadt Essen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 08.11.2022einstimmig beschlossen
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