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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 10 über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 14.06.2022
- 2.Niederschrift Nr. 11 über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 13.09.2022
- 3.Mündlicher Bericht über die gemeinsame, nicht öffentliche Sitzung des Unterausschusses Jugend und des Unterausschusses Kinder sowie des Unterausschusses Soziales des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration am 31.08.2022
- 4.Mündlicher Bericht über die nicht öffentliche Sitzung des Unterausschusses Jugend am 19.10.2022
- 5.Mündlicher Bericht zur Flüchtlingszuwanderung
- 6.Controllingbericht U25 des Fachbereiches 56 - JobCenter für das III. Quartal 2022Zur Vorlage · 1693/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der JobCenter Essen hat dem Jugendhilfeausschuss den Controllingbericht für das dritte Quartal 2022 vorgelegt. Der Bericht thematisiert die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die Leistungsbegehren. Seit dem 1. Juni 2022 haben ukrainische Vertriebene Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Im September 2022 wurden im JobCenter 4.296 Personen in 2.247 Bedarfsgemeinschaften betreut. Für den SGB II-Bereich wird eine kommunale Mehrbelastung von etwa 2,9 Millionen Euro prognostiziert. Zudem ist die Anzahl der Personen unter 25 Jahren aus den neun zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern um 16,7 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
Die Arbeitsmarktstatistik zeigt, dass der Arbeitslosenbestand der unter 25-Jährigen im Vergleich zum Vorjahr um 8,9 % auf durchschnittlich 1.917 Personen gesunken ist. Die Arbeitslosenquote lag im September 2022 bei 7,2 %. Bei den Arbeitslosen in dieser Altersgruppe weisen 40,8 % keinen Schulabschluss auf, während 91,3 % über keine oder keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Demgegenüber stieg die Anzahl der offenen Ausbildungsstellen um 44,2 % an.
Die Integrationsquote der unter 25-Jährigen liegt mit 8,3 % über dem Vorjahreswert. Zur Zielerreichung setzt das JobCenter verschiedene Maßnahmen ein, darunter das Programm „IndiGO“ zur gesundheitlichen Stabilisierung sowie Projekte wie „EasiAp“ oder das „Kompetenzzentrum für Neuzugewanderte“. Der Bericht gliedert sich in eine strukturelle und fiskalische Betrachtung sowie eine Darstellung der operativen Zielerreichung.
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Beratungsfolge
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Konzept zum "Förderplan Essen Inklusiv"Zur Vorlage · 1406/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Soziales und Wohnen legt ein Konzept für den „Förderplan Essen Inklusiv“ vor. Die Grundlage für die Entwicklung dieses Plans bildet ein Beschluss des Rates der Stadt Essen vom 27. November 2021, mit dem die Stadtverwaltung beauftragt wurde, ein Konzept für verschiedene Handlungsfelder zu erstellen. Zu diesen Feldern gehören Bildung, barrierefreies Bauen und Wohnen, Mobilität, Kultur, Sport und Freizeit sowie Arbeit, Beschäftigung, Partnerschaft und Gesundheit. Für das Haushaltsjahr 2022 wurde dem Förderplan bereits eine finanzielle Ausstattung in Höhe von 150.000 Euro zugewiesen.
Der vorliegende Plan soll die Schwerpunkte des Aktionsplans Essen inklusiv als Förderstruktur nutzen, um konkrete Projekte und Maßnahmen in den Essener Sozialräumen zu initiieren. Das Verfahren zur Bewilligung der Projektmittel wurde mit den Trägern des Facharbeitskreises Planung und Koordinierung der Behindertenarbeit abgestimmt. Die Entscheidung über die Mittelvergabe erfolgt gestuft: Bei Beträgen bis 1.000 Euro entscheidet die Koordinierungsstelle Inklusion, bei Beträgen bis 3.000 Euro entscheidet diese gemeinsam mit einer Vertretung des Facharbeitskreises. Für Förderungen ab 3.000 Euro sowie in Sonderfällen ist eine Abstimmung in einer fachbereichsinternen Gruppe sowie in einer Projektgruppe vorgesehen. Die Umsetzung des Konzepts soll noch im laufenden Jahr beginnen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Umsetzung des Konzepts beschließt, während weitere Gremien wie der Seniorenrat, der Integrationsrat und die Bezirksvertretungen die Vorlage zur Kenntnisnahme erhalten.
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Beratungsfolge
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung)
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2022 · Seniorenrat (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.ABürgerpark Kuhlhoffstraße - zukünftiges StrukturkonzeptZur Vorlage · 2369/2021/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 2369/2021/6 behandelt das zukünftige Strukturkonzept sowie die geplanten baulichen Veränderungen des Bürgerparks Kuhlhoffstraße. Ziel der Maßnahme ist die Neuausrichtung der rund 33.000 m² großen Anlage zu einem pädagogischen und sozialen Zentrum für Kinder, Jugendliche und Familien.
Die bauliche Aufwertung ist in zwei Stufen unterteilt. Die erste Stufe umfasst Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit, darunter die Erneuerung der Einzäunung, der Neuaufbau der Wegedecke sowie der Rückbau von Versiegelungen, Treppen und Stützwänden sowie der Austausch von Bänken und Papierkörben. Die zweite Stufe sieht die Schaffung von Zonen, ein Kunststoff-Kleinspielfeld, die Überarbeitung der Skate-Anlage, eine Calisthenics-Anlage sowie Mitmachgärten vor. Die Gesamtkosten für den zweistufigen Umbau werden auf rund 1.260.000 € brutto geschätzt, zuzüglich etwa 195.000 € für externe Betreuung.
Für die Fortführung der Planungen bis zur Entwurfsplanung ist ein Kostenvolumen von maximal 195.000 € durch den Fachbereich Grün und Gruga vorgesehen. Zudem ist der Abriss eines vorderen Gebäuderiegels durch die Sport- und Bäderbetriebe Essen mit Kosten von bis zu 131.000 € geplant. Als Betreiberin zur Sicherstellung eines kontrollierten Betriebs soll die JHE gewonnen werden. Ein externer Sicherheitsdienst soll die Parkordnung gewährleisten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V Kenntnis nimmt und verschiedene Ausschüsse sowie der Haupt- und Finanzausschuss Empfehlungen aussprechen, damit der Rat der Stadt Essen die Maßnahmen beschließt.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.11.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (16. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 15.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Beschlussergänzung
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — geschoben in den Rat
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — Zur Beschlussfassung in den RAT geschoben
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 8.Sachstand über die Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der InnenstadtZur Vorlage · 1580/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Sachstandsbericht der Vorlagennummer 1580/2022/7 aus dem Geschäftsbereich 7 dokumentiert verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Sicherheit in der Essener Innenstadt. Im Rahmen städtebaulicher Projekte wie dem Integrierten Entwicklungskonzept MITTE/OST sowie der Neugestaltung des Weberplatzes werden laufende Prozesse beschrieben. Für den Einzelhandel wurden Mittel aus einem Sofortprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von rund 3,7 Millionen Euro akquiriert, was zur Anmietung von acht Flächen in der Limbecker Straße führte. Zur Aufwertung des öffentlichen Raums wurden zudem Sitzgelegenheiten und Pflanzungen bereitgestellt.
Im Bereich der Sicherheit wurde die Präsenz der gemeinsamen Streife von Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst verdoppelt, wobei ab Winter 2022 zusätzliche Mitarbeitende im Einsatz sind. Weitere städtebauliche Vorhaben umfassen die Sanierung des Spielplatzes Hirschlandplatz, die geplante Aufwertung des Gildehoftunnels sowie die Erarbeitung eines Hochhausentwicklungskonzeptes. Für das Projekt „ZUKUNFT Essen Innenstadt“ ist die Erstellung eines Leitbildes sowie eines Integrierten Entwicklungskonzeptes vorgesehen.
Hinsichtlich der Reinigung der Innenstadt prüft die Verwaltung ein Angebot der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH zur Erhöhung der Intervalle und zur Einführung einer Nachtreinigung. Im Bahnhofsumfeld findet bereits eine regelmäßige Reinigung durch die RGE Servicegesellschaft mbH statt. Weitere geplante Maßnahmen sind die Erstellung von Konzepten für den Willy-Brandt-Platz, die Verlagerung der Zentralbibliothek in den Markt 5-6 im Jahr 202rachten 2025 sowie die Untersuchung von Varianten für das Marktkirchenumfeld. Der Citysandkasten auf dem Burgplatz ist als langfristige Einrichtung konzipiert.
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Beratungsfolge
- 09.11.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.11.2022 · Kulturausschuss (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.10.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2022 · Seniorenrat (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.10.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Integriertes Entwicklungskonzept Sozialer Zusammenhalt Essen WEST 2022 (IEK WEST 2022) zur Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes Soziale Stadt Essen WEST von 2018 (IEK WEST 2018)Zur Vorlage · 1601/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Nummer 1601/2022/7 zum Integrierten Entwicklungskonzept Sozialer Zusammenhalt Essen WEST 2022 (IEK WEST 2022) behandelt die Fortschreibung des bisherigen Konzepts aus dem Jahr 2018. Das Programmgebiet wird auf eine Fläche von etwa 485 Hektar verkleinert und umfasst den Großteil der Stadtteile Altendorf und Bochold sowie Teile von Bergeborbeck und des Westviertels.
Das Gesamtvolumen für die Umsetzung der Maßnahmen ist auf 24.73komma735.000 Euro veranschlagt, wobei ein Eigenanteil von voraussichtlich 4.947.000 Euro vorgesehen ist. Die Kostenplanung unterscheidet zwischen investiven Maßnahmen in Höhe von 23.560.000 Euro und konsumtiven Maßnahmen in Höhe von 1.175.000 Euro. Zu den bereits beschlossenen Projekten gehören die Stadtteilöffnung der Gesamtschule Bockmühle, die Neugestaltung des Blambeckparks und des Grünzugs Kesselstraße, die Neuanlage eines Quartiersparks sowie der Neubau des Stadtbads Borbeck inklusive eines Lehrschwimmbeckens. Die Finanzierung der Vorhaben erfolgt über die Haushaltsaufstellungen ab dem Jahr 2023.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat das IEK WEST 2022 gemäß § 171 e Baugesetzbuch beschließt, die Gebietsabgrenzung festlegt und die Verwaltung beauftragt, das Konzept beim Land Nordrhein-Westfalen einzureichen sowie die entsprechenden Förderanträge zu stellen. Die Bewilligung der Fördermittel wird im Laufe des Jahres 2023 erwartet.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (21. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.AEnergetische Teilsanierung der Kindertagesstätte an der Barthel-Bruyn-Straße 37 und des im Gebäude mit ansässigen OGS-Bereichs der Cranach-SchuleZur Vorlage · 1630/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die energetische Teilsanierung der Kindertagesstätte an der Barthel-Bruyn-Straße 37 sowie des im selben Gebäude befindlichen Bereichs für den offenen Ganztag (OGS) der Cranach-Schule. Das im Jahr 1964 errichtete Gebäude weist bautechnische Mängel beim sommerlichen Wärmeschutz auf, wodurch die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung in den Sommermonaten erschwert wird.
Die vorgesehenen baulichen Maßnahmen umfassen die Erneuerung des Dachaufbaus inklusive einer energetischen Dämmung sowie die Installation von außenliegenden Jalousien zum Sonnen- und Wärmeschutz. Zudem sollen die bestehenden Kunststofffenster und Fassadenelemente ausgetauscht und die Fensterbrüstungs- sowie Stützenbereiche energetisch ertüchtigt werden. Das Dach wird zudem für eine spätere Bestückung mit Photovoltaik-Elementen vorbereitet.
Das Projekt ist mit Gesamtkosten in Höhe von 1.154.800 Euro veranschlagt. Für die Umsetzung wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung über 1.074.800 Euro im Haushaltsjahr 2022 beantragt, wobei die Kassenwirksamkeit im Jahr 2023 eintritt. Die Finanzierung erfolgt durch Umwidmung von Mitteln aus dem Kita-Ausbauprogramm. Der Baubeginn ist für das Jahr 2023 geplant, wobei die Dacharbeiten ab Mai 2023 erfolgen sollen. Die Arbeiten an den Fenstern und Fassaden sind für die Sommerferien 2023 vorgesehen, wobei eine vorübergehende Unterbringung der Kita in einer anderen Einrichtung geprüft wird.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Haushaltsberatungen 2023
- 10.1Beratung des Haushaltsplan-Entwurfes 2023Zur Vorlage · 1652/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat im Rahmen der Beratung des Haushaltsplan-Entwurfes 2023 die Empfehlung ausgesprochen, die vorliegenden Teilpläne sowie die damit verbundenen Änderungen der Planansätze und des Gesamtergebnis- und Finanzplans dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Vorlage umfasst verschiedene Bereiche der Jugendhilfe, darunter die Förderung junger Menschen und Familien, Tageseinrichtungen für Kinder, die Jugendarbeit, das BAFöNG, den Unterhaltsvorschuss sowie Pfleg-, Vormund- und Beistandschaften.
Die Ergebnisplanung auf Ebene des Ausschusses weist für das Haushaltsjahr 2023 einen Gesamtzuschussbedarf von 332,2 Millionen Euro aus. Dieser Wert ergibt sich aus ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 540,3 Millionen Euro und ordentlichen Erträgen von 215,1 Millionen Euro, bereinigt um ein Ergebnis aus internen Leistungsbeziehungen in Höhe von minus 7,0 Millionen Euro. Der höchste Zuschussbedarf innerhalb der Teilpläne entfällt auf die Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien mit 152,2 Millionen Euro, gefolgt von Tageseinrichtungen für Kinder mit 109,1 Millionen Euro.
Die Finanzplanung sieht für das Jahr 2023 einen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von minus 321,4 Millionen Euro sowie einen Saldo aus der Investitionstätigkeit von minus 5,9 Millionen Euro vor. Zu den geplanten Investitionsmaßnahmen gehören unter anderem investive Zuschüsse an freie Träger, die Ausstattung von Kindertageseinrichtungen sowie der Erwerb von Sachanlagen für Bürgerzentren und Kitas.
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Beratungsfolge
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — einstimmig mit den Änderungen zu TOP 10.3 und 10.4 empfohlen
Ergebnis: einstimmig mit den Änderungen zu TOP 10.3 und 10.4 empfohlen - 10.2Darstellung der Aufwendungen für die Jugendarbeit im Haushaltsplan-Entwurf 2023Zur Vorlage · 1773/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2023 hat das Jugendamt eine Darstellung der Aufwendungen für die Jugendarbeit vorgelegt. Die Vorlage dient der Information des Jugendhilfeausschusses über die Finanzplanungsdaten, die im Zuge der Erstellung des Haushaltsplans aktualisiert wurden.
Die vorliegende Dokumentation knüpft an die Praxis an, die bereits im Rahmen der Haushaltsberatung 2012 eingeführt wurde. Dabei handelt es sich um eine Aufstellung der Zuschüsse und Aufwendungen, die sich auf die jeweiligen Positionen des Kinder- und Jugendförderplanes beziehen. Ziel der Vorlage ist die Bereitstellung einer aktuellen Übersicht der finanziellen Mittel, die für die Jugendarbeit veranschlagt sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss die dargelegten Finanzplanungsdaten zur Kenntnis nimmt. Eine inhaltliche Bewertung oder weitere Entscheidung über die Mittelverwendung ist in diesem Vorgang nicht vorgesehen. Die Vorlage wurde am 21. Oktober 2022 durch den zuständigen Beigeordneten erstellt.
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Beratungsfolge
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.3Notwendigkeit der Brückenprojekte und der Fortführung über 2022 hinaus (Antrag AG Wohlfahrt)
- 10.4Haushaltsberatungen 2023 Für eine resiliente FörderungZur Vorlage · 2002/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2023 einen Antrag mit der Nummer 2002/2022/SPD gestellt, der verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Jugendhilfeausschuss und den Rat der Stadt Essen.
Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung die bestehenden Verträge und Kostenübernahmen mit den Trägern der freien Kinder- und Jugendarbeit an die aktuellen Teuerungen anpasst. Zudem sollen im Fachbereich 51 (Allgemeiner Sozialdienst) die organisatorischen und stellenplanmäßigen Voraussetzungen für einen dauerhaften Einsatz von zehn zusätzlichen Vollzeitäquivalenten geschaffen werden. Hierfür wird eine Erhöhung des Personalkostenbudgets um jährlich 637.950 Euro ab dem Haushaltsjahr 2023 vorgeschlagen, um steigenden Anforderungen wie dem neuen Tarifabschluss und dem erhöhten Flüchtlingsaufkommen zu begegnen.
Des Weiteren wird eine dauerhafte Erhöhung des Haushaltsansatzes für das Jugendbeteiligungsprojekt „MitWirkung“ um 17.000 Euro ab 2023 gefordert, wobei die Finanzierung durch eine Umwidmung von Mitteln aus dem Geschäftsbereich des Oberbürgers hin zum Geschäftsbereich 4 erfolgen soll. Ein weiteres Ziel des Antrags ist die Institutionalisierung wiederkehrender Projektförderungen, wie etwa der Präventionsoffensive Ü12, um die Planungssicherheit für Träger und Beschäftigte zu erhöhen und Verwaltungskosten abzubauen. Die Finanzierung der beantragten Mehraufwendungen soll durch den städtischen Überschuss sowie durch erwartete Einsparungen bei der LVR-Umlage erfolgen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — Punkt 1, 3 und 4 mehrheitlich empfohlen Punkt 2 mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: Punkt 1, 3 und 4 mehrheitlich empfohlen Punkt 2 mehrheitlich nicht empfohlen - 11.Anpassung des einheitlichen Dokumentationsverfahrens zur Sprachbildung in Essener KindertageseinrichtungenZur Vorlage · 1772/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die Anpassung des einheitlichen Dokumentationsverfahrens zur Sprachbildung in Essener Kindertageseinrichtungen für das Kitajahr 2023/2024 beschlossen. Ziel der Neuerung ist die Einführung des Instruments „Begleitende alltagsintegrierte Sprachentwicklungsbeobachtung in Kindertageseinrichtungen“ (BaSiK). Dieses soll die bisherigen Verfahren, wie etwa sismik, seldak oder liseb, ergänzen bzw. ersetzen.
Die Entscheidung basiert auf Empfehlungen der Arbeitsgruppe Sprache des Facharbeitskreises „Frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung“. In der Vergangenheit wurde deutlich, dass die bisherigen Instrumente für die praktische Planung von Sprachförderangeboten und für Entwicklungsgespräche mit den Eltern nur eingeschränkt nutzbar waren. Die Einführung des BaSiK-Verfahrens soll unter Berücksichtigung der Vorgaben der Landesvereinbarung „Alltagsintegrierte Sprachbildung“ erfolgen.
Die Umsetzung wird durch ein Planungsgremium vorbereitet, das sich aus Vertretern der Jugendhilfeplanung und der Träger zusammensetzt. Begleitend zur Einführung ist eine sukzessive Qualifizierung der Mitarbeitenden in den Einrichtungen bis zum Ende des Kitajahres 2023/2024 vorgesehen. Diese Fortbildungen werden sowohl durch die Träger als auch zentral durch die Arbeitsgruppe Sprache durchgeführt, wobei für die zentralen Schulungen Mittel des Landschaftsverbandes Rheinland genutzt werden können. Die Kosten für die Dokumentationsbögen werden weiterhin von der Stadt getragen, wobei für die Bereitstellung der BaSiK-Bögen Sachkosten in Höhe von 25.000 Euro veranschlagt sind. Der Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat haben die Vorlage zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 16.11.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Ehrenamtliche Einzelvormundschaften und Vormundschaften für unbegleitete minderjährige FlüchtlingeZur Vorlage · 1273/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat beschlossen, die Aufgaben zur Akquise, Schulung und fachlichen Begleitung von ehrenamtlichen Einzelvormundschaften ab dem 1. Januar 2023 neu zu strukturieren. Die Verantwortung für diesen Bereich wird auf den Sozialdienst katholischer Frauen Essen-Mitte e.V. übertragen. Die Organisation nutzt hierfür die bestehende Genehmigung des Landschaftsverband Rheinland zum Führen von Vereinsvormundschaften. Damit soll die gesetzliche Vorgabe umgesetzt werden, bei der ehrenamtliche Einzelvormundschaften gegenüber anderen Formen der Vormundschaft Vorrang genießen.
Zudem werden die Vormundschaften und Pflegschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die auf einem Ratsbeschluss vom 23. Oktober 2015 basieren, sowie die Übernahme weiterer Vormundschaften und Pflegschaften durch den Sozialdienst katholischer Frauen Essen-Mitte e.V. fortgeführt. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage der bestehenden Genehmigung des Landschaftsverband Rheinland und einer ergänzenden Konzeptionierung.
Die Aufgabenwahrnehmung durch den Sozialdienst erfolgt zunächst mit einer Personalstelle, wobei die fachliche Kompetenz und die Nutzung von Synergieeffekten im Vordergrund stehen. Die jährlichen Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf etwa 241.929 Euro, was drei Vollzeitstellen der Entgeltgruppe S 12 sowie eine Verwaltungskostenpauschale von 15 Prozent umfasst. Die Finanzierung ist innerhalb des bestehenden Budgetrahmens des Jugendamtes vorgesehen. Im Frühjahr 2024 soll der Ausschuss über den Stand der Umsetzung der Gesetzesreform informiert werden.
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Beratungsfolge
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Angespannte Situation in der stationären Jugendhilfe (Antrag AG Wohlfahrt)
- 14.Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittlerZur Vorlage · 1713/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht die Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler durch die Stadt Essen vor. Der Beschlussvorschlag beinhaltet die Bereitstellung von Mitteln über Zusatzvereinbarungen bis zum 31. Dezember 2023.
Der Gesamtkostenbedarf für das Jahr 2023 beläuft sich auf 299.000 Euro. Davon sind 244.000 Euro für die Arbeitsfelder Erziehungsberatung, Jugendgerichtshilfe und Neuzugewandertenberatung vorgesehen. Diese Mittel sollen an verschiedene Träger wie die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Essen e.V., die cse gGmbH, das Diakoniewerk Essen gemeinnützige Jugend- und Familienhilfe GmbH, den Deutschen Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. sowie Impulse e.V. fließen. Weitere 20.000 Euro sollen die Begleitung von Neuzugewanderten zu Terminen im Gesundheitsbereich durch die cse gGmbH und das Diakoniewerk Essen finanzieren. Für das Programm Kommunales Integrationsmanagement (KIM) sind 35.000 Euro für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler bei der Arbeiterwohlfahrt, PlanB Ruhr e.V. und dem SoNII e.V. vorgesehen.
Die Finanzierung erfolgt über zwei Haushaltsansätze, wobei 295.000 Euro der Förderung sozialer Leistungen für junge Menschen und Familien sowie 4.000 Euro der Förderung der Erziehungsberatung und sonstiger Einrichtungen zugeordnet werden. Die entsprechenden Ansätze sind in der Haushaltsplanung 2023 bereits berücksichtigt. Die Notwendigkeit der Maßnahmen ergibt sich aus gesetzlichen Leistungsansprüchen nach dem SGB VIII und dem Jugendgerichtsgesetz, da die Inanspruchnahme dieser Leistungen ohne Sprachvermittlung nicht möglich ist. Zudem dient die Unterstützung der Integration der Vermeidung von Folgekosten.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 16.11.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 15.Fachcontrolling in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit 2012 bis 2019Zur Vorlage · 1801/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes umfasst das Fachcontrolling der Offenen Kinder- und Jugendarbeit für den Zeitraum von 2012 bis 2019. Der Bericht untersucht die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität und setzt diese in Bezug zur Landesstatistik Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2019 lag der Anteil regelmäßiger Besucher bei 7,9 % der altersgleichen Wohnbevölkerung, wobei 56 % dieser Gruppe einen Migrationshintergrund aufweisen. Die Teilnehmerzahlen an Veranstaltungen bewegten sich im Berichtszeitraum zwischen 44.000 und 54.000 Personen, wobei im Jahr 2019 insgesamt 51.080 Personen registriert wurden. Die 64 Einrichtungen boten etwa 1.800 Wochenstunden an Öffnungszeiten an. Die Anzahl der Fachkräfte stieg von 126 im Jahr 2012 auf 149 im Jahr 2019 an, während die Zahl der ehrenamtlich Tätigen mit etwa 1.000 Personen stabil blieb.
Zudem wird die Durchführung kollegialer Diskurse in allen neun Stadtbezirken zur Qualitätsentwicklung sowie die Vorbereitung des jährlichen zentralen Fachtags thematisiert. Der diesjährige Fachtag widmet sich dem Thema Medienkonzepte in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und dient der Unterstützung medienpädagogischer Konzepte im Rahmen des gesamtstädtischen Digitalisierungskonzeptes gemäß dem Kinder- und Jugendförderplan 2022 bis 2025. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der COVID-19-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 keine Fachtage stattgefunden haben. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss und der Integrationsrat die Ergebnisse des Fachcontrollings zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 16.11.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Quotierung der Mittel 2023 aus dem Kooperationsvertrag zur Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit in Essen zwischen dem Arbeitskreis Jugend Essen - Trägerwerk e.V. und der Stadt EssenZur Vorlage · 1776/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die vorgeschlagene Verteilung der Mittel für das Jahr 2023 zur Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit in Essen beschlossen. Die Zuteilung der Mittel an die antragsberechtigten Träger erfolgt auf Basis des Kooperationsvertrages zwischen der Stadt Essen und dem Arbeitskreis Jugend Essen - Trägerwerk e.V. sowie der entsprechenden Änderungsverträge. Die Verteilung der Mittel ist unter dem Vorbehalt der prozentualen Anteile der voraussichtlichen Landesförderung festgesetzt.
Die vorliegende Planung berücksichtigt die Kompensation steigender Personalkosten, die Finanzierung der Geschäftsstelle des Arbeitskreises Jugend Essen sowie die erwarteten Landesförderungsmittel. In der Kalkulation für 2023 wird die Teilkompensation der Personalkosten zur Vereinheitlichung getrennt als Aufwendungen für die Jugendarbeit dargestellt. Zudem sind Mittel für ein integratives Ferienangebot enthalten, das von der Evangelischen Jugend Essen und Sport Jugend Essen gemeinsam verantwortet werden soll. Ziel ist die perspektivische Entwicklung hin zu einer inklusiven Ferienmaßnahme.
Die Gesamtsumme der Mittel umfasst eine voraussichtliche Förderung aus dem Kinder- und Jugendförderplan Nordrhein-Westfalen in Höhe von 844.536,08 Euro für die Offene Kinder- und Jugendarbeit. Dieser Betrag wird nach einem internen Schlüssel auf die im Arbeitskreis zusammengeschlossenen Träger verteilt. Im Falle einer Erhöhung der Landesmittel erfolgt eine entsprechende prozentuale Anpassung der Verteilung. Der Quotierungsvorschlag wurde vom Arbeitskreis Jugend Essen erarbeitet, mit dem Jugendamt erörtert und von der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII Jugendförderung zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Modernisierung der Essener Schulhofsatzung - Handlungsgrundlage für gute SchulhöfeZur Vorlage · 1915/2022/SPD/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Modernisierung der Essener Schulhofsatzung gestellt. Ziel des Antrags ist die Entwicklung eines Rahmenkonzepts, das die Verwaltung beauftragt, bis zum zweiten Quartal 2023 eine neue Handlungsgrundlage vorzulegen. Dieses Konzept soll in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen Schule, Immobilienwirtschaft, Grün und Gruga sowie den Essener Entsorgungsbetrieben erstellt werden.
Das Vorhaben sieht vor, die zuständigen Fachbereiche dazu zu befähigen, Schulhöfe in Eigenverantwortung instand zu halten und eine bedarfsorientierte Ausstattung sicherzustellen. Ein geplanter Leitfaden soll Mindestanforderungen für verschiedene Schulformen festlegen, während gleichzeitig Spielräume für individuelle Gestaltungen und die Beteiligung der Schulgemeinschaften sowie Nachhaltigkeitsprinzipien berücksichtigt werden sollen. Bauliche Maßnahmen sollen an die jeweiligen Standorte angepasst und mit der Spielraumleitplanung sowie der Schulentwicklungsplanung abgestimmt werden, um eine flächendeckende Versorgung mit Spielflächen zu unterstützen.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, Priorisierungsmöglichkeiten für bauliche Maßnahmen zu prüfen und eine Übersicht der anfallenden konsumtiven und investiven Kosten zu erstellen. Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit der veralteten Satzung aus dem Jahr 1971 sowie dem steigenden Bedarf an geschützten Spielflächen aufgrund von Verkehrsaufkommen und Nachverdichtung.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 22.11.2022 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (16. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen zusätzliche Beratung in einer gemeinsamen Sitzung der Unterausschüsse Jugend und Kinder
- 08.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (18. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen zusätzliche Beratung in einer gemeinsamen Sitzung der Unterausschüsse Jugend und Kinder - 18.Zusammenarbeit Jugendhilfe und Schule Aktualisierung der Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII und Einrichtung eines FacharbeitskreisesZur Vorlage · 1679/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat eine Vorlage zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der Jugendhilfe und dem Fachbereich Schule vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, die Kooperation durch die Einrichtung eines gemeinsamen Facharbeitskreises Jugendhilfe/Schule verbindlich zu gestalten und die staatlich-kommunale Verantwortungsgemeinschaft für junge Menschen in Essen zu stärken.
Der Entwurf sieht eine gemeinsame Geschäftsführung des neuen Facharbeitskreises durch das Jugendamt und den Fachbereich Schule vor. Um diese partnerschaftliche Struktur zu ermöglichen, ist eine Anpassung der Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII vorgesehen. Durch diese Änderung wird der Fachbereich Schule als Mitglied in die Arbeitsgemeinschaften Jugendhilfe und Jugendförderung aufnehmen.
Der geplante Facharbeitskreis soll die Schnittstellen zwischen den Systemen Jugendhilfe und Schule abdecken. Die Mitgliederstruktur umfasst Vertretungen aller Schulformen, die öffentliche und freie Jugendhilfe sowie die zuständigen staatlichen Schulaufsichtsbehörden, darunter das Schulamt für die Stadt Essen und die Bezirksregierung Düsseldorf. Der Facharbeitskreis soll die Abstimmung von Maßnahmen sowie die Zusammenarbeit zwischen Schulträgern, pädagogischen Akteuren und Jugendhilfeträgern systematisieren.
Der Jugendhilfeausschuss soll die aktualisierte Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaften beschließen und den Entwurf der Geschäftsordnung für den Facharbeitskreis zur Kenntnis nehmen. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft soll die entsprechenden Unterlagen ebenfalls zur Kenntnis nehmen. Eine konstituierende Sitzung des Facharbeitskreises ist für das erste Quartal 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.Sachbericht: Familiengrundschulzentren in EssenZur Vorlage · 1465/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat im Rahmen eines Förderaufrufs des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) die Einrichtung von vier Pilotstandorten für Familiengrundschulzentren (FGZ) umgesetzt. Die Förderung umfasst Sachmittel sowie Personalstellen und ergänzt bestehende Förderprogramme. Das Projekt ist im Fachbereich Schule angesiedelt und zielt darauf ab, multiprofessionelle Netzwerke zur Unterstützung von Familien aufzubauen, präventive Angebote an Grundschulen zu bündeln und diese Angebote zu verstetigen.
Als Pilotstandorte wurden die Friedenschule im Südostviertel, die Hövelschule in Altenessen, die Schule im Bergmannsfeld in Freisenbruch sowie die Schule im Steeler Rott in Steele ausgewählt. Die personelle Besetzung der Leitungsstellen ist erfolgt, wobei die Stellenanteile zwischen halben Stellen und einer Vollzeitstelle variieren. Das Tätigkeitsprofil der FGZ-Leitungen umfasst die Elternarbeit, Beratungsangebote, Netzwerkarbeit sowie die Unterstützung der Schulen bei der Übergangsgestaltung.
Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen der Schulverwaltung, der Jugendhilfeplanung, der Unteren Schulaufsicht und dem Träger des offenen Ganztags. Zur fachlichen Begleitung wird das Institut für Soziale Arbeit e.V. Münster eingesetzt. Da die aktuelle Förderperiode bis zum 31. Dezember 2022 läuft, bereitet sich die Stadt Essen auf eine Fortführung und die perspektivische Einrichtung weiterer Familiengrundschulzentren ab dem Jahr 2024 vor.
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Beratungsfolge
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Verlängerung der Anerkennung des Vereins Übehaus Kray e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 1678/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die Verlängerung der Anerkennung des Vereins Übehaus Kray e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschlossen. Die Anerkennung erfolgt für einen Zeitraum von zwei Jahren, wobei der Verein der Trägerkategorie 4 (andere Träger der Jugendarbeit) zugeordnet wird.
Der Verein, der bereits seit 2013 im Stadtteil Kray tätig ist, verfolgt das Ziel, Kindern durch musikalische Angebote den Zugang zu kultureller Teilhabe zu ermöglichen. Die Arbeit konzentriert sich auf die Förderung von Integration und Selbstwirksamkeit benachteiligter Kinder und Jugendlicher. Die Angebote finden derzeit an drei Grundschulen, zwei Kindertagesstätten, einer weiterführenden Schule sowie in den Räumlichkeiten des alten Rathauses Kray statt. Die wöchentlichen Musikwerkstätten werden durch Ferienaktionen und Konzerte ergänzt. Die Teilnahme an den Angeboten ist für die Kinder kostenfrei.
Die Finanzierung der Honorare für professionelle Musiker erfolgt durch Mitgliedsbeiträge sowie durch Förderungen, unter anderem durch das Kulturbüro oder Stiftungen. Der Verein erhält zudem eine institutionelle Förderung aus dem Kulturbereich in Höhe von 60.000 Euro. Die Anschaffung und Instandhaltung der Instrumente wird durch Spenden gedeckt. Laut der vorliegenden Vorlage des Jugendamtes erfüllt der Verein die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Richtlinien der Stadt Essen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe.
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Beratungsfolge
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.Sitzungstermine des Jugendhilfeausschusses im Jahr 2023Zur Vorlage · 1662/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat im Rahmen der Vorlage 1662/2022/4 die vorgeschlagenen Sitzungstermine für das Jahr 2023 zur Kenntnis genommen. Die Planung der Termine erfolgte durch die zuständige Fachabteilung unter Berücksichtigung des turnusmäßigen Sitzungstages, der Ferienzeiten sowie der bereits feststehenden Sitzungstermine des Rates der Stadt Essen.
Die vorgeschlagenen Daten für die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses im Jahr 2023 umfassen den 14. Februar, den 14. März, den 13. Juni, den 12. September und den 14. November. Zudem wurde ein optionaler Termin für den 12. Dezember 2023 vorgesehen. Die Festlegung der Termine orientierte sich an den Oster-, Sommer- und Herbstferien sowie an den Terminen des Stadtrats, um eine Überschneidung der Gremiensitzungen zu vermeiden. Die Vorlage wurde vom Jugendamt erstellt und dem Ausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Verweisung an die JHA-Unterausschüsse
- 23.Beschlusskontrolle
- 24.Anträge
- 25.Mitteilungen und Anfragen