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Vorlage

Polizeipräsidium Essen

1879/2022/7 Geschäftsbereich 7

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Vorlage 1879/2022/7 des Geschäftsbereichs 7 befasst sich mit der Anfrage einer einwendenden Person bezüglich der künftigen Nutzung des Polizeipräsidiums in der Büscherstraße. Hintergrund der Anfrage sind Pressemeldungen über den bevorstehenden Auszug der Polizei aus dem betreffenden Gebäude. Die Einwendungerschaft bittet um eine Prüfung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 03/85, welcher das Grundstück als Sondergebiet Polizeipräsidium festlegt. Zudem wird nach dem aktuellen Stand der Diskussion über eine Nachnutzung sowie nach einem Informationstermin für die angrenzende Nachbarschaft gefragt.

Die Verwaltung stellt dazu fest, dass die Polizei der Landesverwaltung untersteht und das Grundstück im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen steht. Für die Bewirtschaftung, Planung und Verwertung der Immobilien ist der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen zuständig. Verbindliche Informationen zum Zeitpunkt der Aufgabe der Nutzung sowie zur geplanten Folgenutzung können daher nur durch diesen landeseigenen Immobiliendienstleister bereitgestellt werden. Eine Entscheidung über eine mögliche Änderung des Bebauungsplans kann erst nach Klärung der künftigen Nutzung getroffen werden. Im Falle eines entsprechenden Änderungsverfahrens würde die Öffentlichkeit am Prozess beteiligt werden. Der Ausschuss für Anregungen und Bedenken wird gebeten, die Stellungnahme des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung zur Kenntnis zu nehmen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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