Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (11. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 10 über die Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 13.09.2022
- 2.Mitteilungen der Verwaltung zu bereits behandelten Eingaben
- 2.1Überprüfung alter Bebauungspläne
- 3.Entscheidungen des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden über die Behandlung von Eingaben
- 3.1Gehwegfläche in der Kirchfeldstraße
- 4.Bonus-Malus-System bei BauaufträgenZur Vorlage · 1797/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit einer Petition, die die Einführung eines Bonus-Malus-Systems bei der Vergabe von Bauaufträgen in der Stadt Essen fordert. Das System sieht vor, durch finanzielle Anreize oder Sanktionen die Einhaltung von Bauzeiten zu steuern.
Die Verwaltung stellt fest, dass die rechtliche Grundlage für Vertragsstrafen und Beschleunigungsvergütungen zwar durch die Vergabeverordnung für Bauleistungen (VOB/A) gegeben ist, die Anwendung jedoch an Bedingungen geknüpft ist. Eine Anwendung ist nur zulässig, wenn Terminüberschreitungen erhebliche Nachteile verursachen oder eine vorzeitige Fertigstellung erhebliche Vorteile bringt. Da die VOB/B bereits vorschreibt, dass Baumaßnahmen schnell und wirtschaftlich durchzuführen sind, wird die zusätzliche rechtliche Wirkung eines solchen Systems in Frage gestellt.
Zudem weist die Verwaltung auf die praktische Schwierigkeit der Umsetzung hin. Ein Bonus oder eine Strafe darf nach dem Verursacherprinzip nur bei alleiniger Verantwortung des Auftragnehmers geltend gemacht werden. Aufgrund der spezifischen Gegebenheiten in Essen, wie etwa Altbergbau, Kriegsschäden oder Bodenbelastungen, lassen sich die Ursachen für Terminabweichungen oft nicht eindeutig einem Beteiligten zuordnen. Aus diesen Gründen wird die praktische Durchführbarkeit eines Bonus-Malus-Systems als schwer realisierbar bewertet. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll die Vorlage zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.11.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (11. Sitzung)
- 5.Verbesserung des Nahverkehrs im Essener Süden (Stadtwald-Werden)Zur Vorlage · 1798/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Eingabe an die Bezirksvertretung IX wurde der Vorschlag vorgelegt, das Angebot des Nahverkehrs im Essener Süden durch eine Verlängerung einer Kleinbuslinie zwischen den Stadtteilen Werden und Stadtwald zu verbessern. Die Antragstellerin regte an, eine der Linien 182, 190 oder 192 über die Haltestelle Werden (S) hinaus bis zum Stadtwaldplatz zu führen. Hierbei sollte unter anderem die Haltestelle Hügel/Regattahaus wieder eingerichtet werden. Als technische Umsetzung wurde die Nutzung der Freiherr-vom-Stein-Straße und der Lerchenstraße vorgeschlagen, wobei die Durchführbarkeit durch das Wenden im Kreisverkehr als möglich erachtet wurde.
Die Ruhrbahn GmbH nahm zu diesem Vorschlag Stellung und empfiehlt die Beibehaltung der aktuellen Linienführungen. Zwar wird bei der Linie 190 eine Verlängerung als denkbar eingestuft, jedoch wird darauf hingewiesen, dass dies den Charakter des Ortsbussnetzes zur Quartiererschließung verändern und Parallelverkehr zur S-Bahn-Linie 6 erzeugen könnte. Zudem wird die wirtschaftliche Vertretbarkeit eines zusätzlichen Fahrzeugs aufgrund des zu erwartenden Fahrgastaufkommens und der bestehenden Anschlusszeiten am S-Bahnhof Werden (S) abgelehnt. Die Verwaltung schließt sich der Einschätzung der Ruhrbahn GmbH an. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nahm die Vorlage zur Kenntnis.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.11.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (11. Sitzung)
- 6.Verkehrssicherheit Bauzustand B224 Werden - HeidhausenZur Vorlage · 1910/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Eingabe an den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wurde der Zustand der B224 im Bereich Werdener Markt und Klinikum E-Süd sowie das Fehlen einer Radverkehrsanlage in Richtung Velbert beanstandet.
Das Amt für Straßen und Verkehr nimmt dazu Stellung und plant, im Bereich der Kreuzung Brückstr./Abteistr./Heckstr. die Asphalt-Deckschicht der Fahrbahn sowie die entsprechenden Markierungen zu erneuern. Die Durchführung dieser Arbeiten ist, abhängig von der Witterung, für das erste Quartal 2023 vorgesehen. Bis zur Umsetzung wird die Verkehrssicherheit der betroffenen Flächen durch das Amt für Straßen und Verkehr aufrechterhalten.
Hinsichtlich des Ausbaus der Radwege entlang der B224 in Richtung Velbert wird derzeit eine Planungsvereinbarung zwischen Straßen.NRW und der Stadt Velbert erstellt, da Straßen.NRW für diesen Abschnitt der freien Strecke der Baulastträger ist. Nach Abschluss dieser Vereinbarung soll die Stadt Essen ein Planungsbüro mit der Planung des innerstädtischen Abschnitts von Werden nach Heidhausen sowie der freien Strecke nach Velbert beauftragen. Aufgrund des Komplexitätsgrades der Planung wird mit ersten Ergebnissen im Laufe des nächsten Jahres gerechnet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.11.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (11. Sitzung)
- 7.Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung hier: Einsparungen Wasser und StromZur Vorlage · 1782/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Geschäftsbereichs 6 befasst sich mit einer am 22. August 2202 eingegangenen Anregung, die Maßnahmen zur Einsparung von Wasser und Strom vorschlägt. Im Zentrum der Eingabe stehen die Förderung und die bürokratische Vereinfachung der Anmeldung von Balkonkraftwerken sowie die Förderung des Einbaus von Wasseruhren in Altbauten, um durch individuelle Abrechnungen Anreize zum Wassersparen zu schaffen.
Hinsichtlich der Stecker-Solargeräte führt die Verwaltung aus, dass diese zur Erreichung der Klimaziele beitragen. Die Anmeldung erfolgt aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben über den Netzbetreiber Westnetz GmbH sowie das Marktstammdatenregister. In einem Gespräch mit dem Netzbetreiber wurden bereits Maßnahmen zur Reduzierung des Anmeldemindestmaßes an Informationen sowie Hilfestellungen besprochen. Eine stärkere Verzahnung der Registrierungsprozesse wurde gegenüber der Bundesnetzagentur angeregt, eine Umsetzung ist jedoch derzeit nicht bekannt. Eine gezielte Förderung von Balkonkraftwerken ist aktuell nicht vorgesehen, da die Verwaltung bei der Solaroffensive 2022 bereits den Personalaufwand für die Antragsabwicklung berücksichtigte. Die Klärung der Zustimmung von Vermietern liegt im Verantwortungsbereich der jeweiligen Eigentümer; die Allbau GmbH wurde hierzu kontaktiert.
Eine Förderung für den Einbau von Wasseruhren ist seitens der Stadt derzeit nicht geplant. Zwar könnten individuelle Abrechnungen in Mehrfamilienhäusern Sparanreize setzen, jedoch profitieren bei gemeinsamer Abrechnung bereits alle Haushalte von Einsparungen, insbesondere im Bereich der Warmwasserbereitung.
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wird beauftragt, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.11.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (11. Sitzung)
- 8.Öffnung größerer Abschnitte des Baldneysees in Zeiten von HitzewellenZur Vorlage · 1892/2022/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Nummer 1892/2022/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit der Frage, ob in Zeiten von Hitzewellen größere Abschnitte des Baldeneysees für das Baden geöffnet werden können. Die Verwaltung legt dar, dass die im Jahr 2017 eröffnete Badestelle am Seaside Beach als erste öffentliche Badestelle an der unteren Ruhr etabliert wurde. Die Sicherheit der Badenden wird dort durch ein Frühwarnsystem des Ruhrverbandes sowie durch geschultes Aufsichtspersonal gewährleistet, wobei die Öffnung der Badestelle an die Einhaltung der Sicherheitsstandards hinsichtlich der Wasserqualität und der allgemeinen Gefahrenabwehr gebunden ist.
Eine Ausweitung des Badeangebots auf andere Bereiche des Baldeneysees ist nach Angaben der Verwaltung nicht vorgesehen. Eine Aufhebung des bestehenden Badeverbots in weiteren Abschnitten des Sees würde eine vergleichbare Sicherheit gewährleisten müssen, was die Stadt Essen hinsichtlich des Gesundheitsschutzes, der Wasserqualität sowie der Gefahren durch Strömungen, Schiffsverkehr oder sommerliche Hochwasser nicht leisten kann. Aufgrund der damit verbundenen Haftungsrisiken für die Stadt Essen wird das Badeverbot an anderen Stellen des Sees aufrechterhalten. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wird über diesen Sachverhalt lediglich in Kenntnis gesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.11.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (11. Sitzung)
- 9.Polizeipräsidium EssenZur Vorlage · 1879/2022/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1879/2022/7 des Geschäftsbereichs 7 befasst sich mit der Anfrage einer einwendenden Person bezüglich der künftigen Nutzung des Polizeipräsidiums in der Büscherstraße. Hintergrund der Anfrage sind Pressemeldungen über den bevorstehenden Auszug der Polizei aus dem betreffenden Gebäude. Die Einwendungerschaft bittet um eine Prüfung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 03/85, welcher das Grundstück als Sondergebiet Polizeipräsidium festlegt. Zudem wird nach dem aktuellen Stand der Diskussion über eine Nachnutzung sowie nach einem Informationstermin für die angrenzende Nachbarschaft gefragt.
Die Verwaltung stellt dazu fest, dass die Polizei der Landesverwaltung untersteht und das Grundstück im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen steht. Für die Bewirtschaftung, Planung und Verwertung der Immobilien ist der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen zuständig. Verbindliche Informationen zum Zeitpunkt der Aufgabe der Nutzung sowie zur geplanten Folgenutzung können daher nur durch diesen landeseigenen Immobiliendienstleister bereitgestellt werden. Eine Entscheidung über eine mögliche Änderung des Bebauungsplans kann erst nach Klärung der künftigen Nutzung getroffen werden. Im Falle eines entsprechenden Änderungsverfahrens würde die Öffentlichkeit am Prozess beteiligt werden. Der Ausschuss für Anregungen und Bedenken wird gebeten, die Stellungnahme des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung zur Kenntnis zu nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.11.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (11. Sitzung)
- 10.Sitzungstermine für den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden für das Jahr 2023Zur Vorlage · 1769/2022/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1769/2022/OB befasst sich mit der Festlegung der Sitzungstermine für den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden im Kalenderjahr 2023. Der Oberbürgermeister hat das Dokument vorgelegt, um die zeitliche Planung der Ausschusssitzungen für das kommende Jahr vorzubereiten.
Die Termine wurden unter Berücksichtigung der Schulferien in Nordrhein-Westfalen festgelegt. Die Sitzungen des Ausschusses sollen im Jahr 2023 jeweils an einem Dienstag um 15 Uhr stattfinden. Die geplanten Daten sind der 14. Februar, der 9. Mai, der 13. Juni, der 12. September sowie der 14. November 2023.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden diese Termine zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Zuständigkeit des Amtes für Ratsangelegenheiten und Repräsentation erstellt. Es sind keine zusätzlichen Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten durch diese Terminierung vorgesehen. Eine Prüfung der Klimarelevanz ergab keine Auswirkungen auf den Klimaschutz.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.11.2022 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (11. Sitzung)
- 11.Verschiedenes