Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Hinweise für Hundebesitzer zur Leinenpflicht und Angebote zur Müll- und Exkremente-Entsorgung, insbes. Waldweg von Am Bilstein bis Zur Kanzel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX hat im Rahmen der Sitzung am 29. November 2022 eine Vorlage zur Kenntnisnahme behandelt, die auf Bürgereingaben gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW basiert. Gegenstand der Eingaben sind Hinweise bezüglich der Einhaltung der Leinenpflicht für Hunde sowie die Entsorgung von Müll und Hundekot, insbesondere im Bereich des Waldweges von Am Bilstein bis Zur Kanzel.
In den vorliegenden Schreiben der Anwohner wird auf das Problem nicht angeleinter Hunde sowie auf Verunreinigungen im genannten Gebiet hingewiesen. Zudem wird angeführt, dass der Bestand an Rehwild durch jagende Hunde gefährdet sei. Die Verwaltung hat zu diesen Anliegen in einer Stellungnahme vom 20. Oktober 2022 ausführlich Bericht erstattet. Die Bezirksvertretung hat den Sachverhalt im Rahmen der Sitzung zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2022kein Ergebnis hinterlegt
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