Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 14 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX vom 27.09.2022
- 2.Ergebnisprotokoll über den Ortstermin am 18.10.2022 "Fahrradstellplätze in Werden"Zur Vorlage · 1871/2022/BV IX · Bezirksvertretung IX
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX hat im Rahmen der Sitzung am 29. November 2022 beschlossen, das Ergebnisprotokoll eines Ortstermins bezüglich der Fahrradstellplätze in Werden zur Kenntnis zu nehmen. Der Ortstermin fand am 18. Oktober 2022 statt.
Hintergrund der Vorlage ist ein Beschluss der Bezirksvertretung aus dem August 2022, der die Prüfung von Vorschlägen zur Umwidmung von Kfz-Stellplätzen in Fahrradparkflächen zum Gegenstand hatte. Im Zuge dieses Prozesses wurden konkrete Vorschläge für mögliche Standorte für Abstellanlagen in der Werdener Innenstadt erarbeitet und im Rahmen einer Begehung vor Ort geprüft.
Mit dem Beschluss fordert die Bezirksvertretung die Verwaltung auf, die im Protokoll des Ortstermins aufgeführten Vorschläge zur Einrichtung zusätzlicher Fahrradstellplätze sowie spezieller Stellplätze für Lastenfahrräder im Bereich der Innenstadt von Werden zu prüfen. Die Verwaltung wird gebeten, das Ergebnis dieser Prüfung der Bezirksvertretung mitzuteilen. Die Vorlage wurde als klimapositiv eingestuft.
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Beratungsfolge
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung)
- 3.Anträge von Kulturträgern des Stadtbezirkes IX auf Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Förderung der bezirklichen KulturarbeitZur Vorlage · 1777/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX hat im Rahmen der Förderung der bezirklichen Kulturarbeit die Bezuschussung verschiedener Projekte beschlossen. Die Vorlage der Verwaltung sieht die Verwendung von Mitteln aus dem Produkt 1.01.01.04.09 vor, um die kulturelle Arbeit im Stadtbezirk zu unterstützen.
Insgesamt beläuft sich die Summe der bewilligten Zuschüsse auf 1.822,00 Euro. Die Mittel werden an unterschiedliche Kulturträger verteilt. Der Chor an St. Markus erhält für zwei Veranstaltungen im November und Dezember insgesamt 800,00 Euro. Das Vokalensemble am Kettwiger Markt wird mit 500,00 Euro für eine Veranstaltung im Dezember gefördert. Das Essener Lehrerkammerorchester erhält einen Zuschuss in Höhe von 312,00 Euro für ein Projekt im Dezember. Der Förderkreis der Stadtteilbibliothek Kettwig e.V. wird mit zwei Einzelbeträgen von 100,00 Euro und 110,00 Euro für Veranstaltungen im Zeitraum zwischen Ende Oktober und Anfang Dezember unterstützt. Für die Vereine Freunde des Bürgermeisterhauses Werden sowie TANZMOTO e.V. sind keine Zuschussbeträge vorgesehen.
Die Verwaltung hat die Förderwürdigkeit der eingereichten Anträge gemäß den geltenden Richtlinien für die Förderung der bezirklichen Kulturarbeit in der Stadt Essen geprüft. Die vorgeschlagene Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Empfehlung der Programmkonferenz. In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass Vertreter der Einrichtungen, für die keine Mittel beantragt wurden, nicht an der Programmkonferenz teilgenommen haben.
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Beratungsfolge
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung)
- 4.Vergabe bezirklicher Mittel 2022
- 4.1Zentrum 60plus Heckstr. - Zuschuss zur Weihnachtsfeier
- 4.2AWO OV Kettwig - Zuschuss zur Weihnachtsfeier
- 4.3Förderverein Wildgatter - Essen Heissiwald e.V. - Zuschuss für neue Flyer
- 5.Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2023Zur Vorlage · 1703/2022/BV IX · Bezirksvertretung IX
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX berät im Rahmen der Sitzung am 29. November 2022 über den Entwurf des Haushaltsplans 2023. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Umsetzung der bezirksbezogenen Planungen innerhalb dieses Entwurfs zu empfehlen.
Der Haushaltsplan-Entwurf wurde bereits am 28. September 2022 in den Rat der Stadt Essen eingebracht, wobei die Verabschiedung durch den Rat für die Sitzung am 30. November 2022 vorgesehen ist. Die Beratungen in den zuständigen Gremien finden im Zeitraum vom 2. November bis zum 29. November 2022 statt. Ein Druckexemplar des Entwurfs ist in der Bezirksverwaltungsstelle Kettwig einsehbar und steht den Mitgliedern der Bezirksvertretung bei Bedarf zur Verfügung; zudem ist der Entwurf online abrufbar.
Nach Angaben der Stadtkämmerei wird der für die Fachbereiche Immobilienwirtschaft, Straßen und Verkehr sowie Grün und Gruda vorgesehene Sondertopf im Haushaltsjahr 2023 erneut mit 100.000 Euro ausgestattet. Damit stehen den Bezirksvertretungen jeweils insgesamt 400.000 Euro zur Verfügung. Die für die Bezirksvertretung IX relevanten Seiten des Haushaltsplan-Entwurfs sind der Vorlage beigefügt.
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Beratungsfolge
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung)
- 6.Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Hinweise für Hundebesitzer zur Leinenpflicht und Angebote zur Müll- und Exkremente-Entsorgung, insbes. Waldweg von Am Bilstein bis Zur KanzelZur Vorlage · 1894/2022/BV IX · Bezirksvertretung IX
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX hat im Rahmen der Sitzung am 29. November 2022 eine Vorlage zur Kenntnisnahme behandelt, die auf Bürgereingaben gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW basiert. Gegenstand der Eingaben sind Hinweise bezüglich der Einhaltung der Leinenpflicht für Hunde sowie die Entsorgung von Müll und Hundekot, insbesondere im Bereich des Waldweges von Am Bilstein bis Zur Kanzel.
In den vorliegenden Schreiben der Anwohner wird auf das Problem nicht angeleinter Hunde sowie auf Verunreinigungen im genannten Gebiet hingewiesen. Zudem wird angeführt, dass der Bestand an Rehwild durch jagende Hunde gefährdet sei. Die Verwaltung hat zu diesen Anliegen in einer Stellungnahme vom 20. Oktober 2022 ausführlich Bericht erstattet. Die Bezirksvertretung hat den Sachverhalt im Rahmen der Sitzung zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung)
- 7.Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Baumschutz an der Straße "Alte Fähre" vor der BootseinlassstelleZur Vorlage · 2416/2021/BV IX 1. Ergänzung · Bezirksvertretung IX
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung wurde der Bezirksvertretung IX ein Vorschlag vorgelegt, das Befahren und Parken auf der Baumscheibe in der Straße „Alte Fähre“ südlich der Hausnummer 27 zu unterbinden. Ziel der Eingabe ist ein verbesserter Baumschutz durch geeignete bauliche Maßnahmen.
Das Amt für Straßen und Verkehr hat zu diesem Sachverhalt Stellung bezogen. Die Verwaltung unterscheidet bei der Pflege der über 60.000 Straßenbäume in Essen zwischen Jungbäumen und Altbäumen. Bei Neupflanzungen wird die Umsetzung des FLL-Standards angestrebt, wobei der Schutz durch Hochborde, Bügel, Pfosten oder Findlinge erfolgen kann. Bei Altbäumen hingegen ist der oberflächennahe Wurzelraum stark durchwurzelt. Ein nachträglicher Einbau von Schutzvorrichtungen wie Pfosten oder Findlingen könnte die oberflächennahen Wurzeln schädigen und den verfügbaren Wurzelraum verkleinern.
Die Fachabteilung führt aus, dass die Verwaltung bei Bestandsbäumen von einer Absicherung durch Bügel, Pfosten oder Findlinge absieht, um die Wurzelstruktur nicht zu beeinträchtigen. Ein dauerhaft installierter Findling würde den knappen Wurzelraum durch sein Gewicht belasten. Die Verwaltung prüft in diesem Zusammenhang, ob das gelegentliche Überfahren durch ein Fahrzeug eine geringere Beeinträchtigung darstellt als die dauerhafte Installation von Schutzobjekten. Die Bezirksvertretung IX hat die entsprechende Mitteilung zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung)
- 8.Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Dauerparken von Anhängern am Viehauser BergZur Vorlage · 2011/2022/BV IX · Bezirksvertretung IX
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX setzt sich mit einer Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW auseinander. Gegenstand der Eingabe sind Beschwerden von Anwohnern über das Dauerparken von Anhängern am Viehauser Berg. Die entsprechenden Schreiben liegen der Verwaltung seit Anfang November 2022 vor.
Die Verwaltung hat zu dem Sachverhalt Stellung genommen und erläutert, dass die eingegangenen Beschwerden teilweise bereits älteren Datums sind. Anlass für die Meldungen wurde bereits in der Vergangenheit genommen, um die Situation vor Ort zu prüfen. Die zuständige Stelle gibt an, dass der betreffende Bereich im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten regelmäßig durch die Verkehrsüberwachung kontrolliert wird. In Einzelfällen werden bei Feststellung von Verstößen Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung IX die vorliegenden Informationen zur Kenntnis nimmt. Eine weitere Entscheidung oder Maßnahme über die bloße Kenntnisnahme ist in der vorliegenden Vorlage nicht vorgesehen.
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- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung)
- 9.Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Fahrradfreundliches KettwigZur Vorlage · 2026/2022/BV IX · Bezirksvertretung IX
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung IX am 29. November 2022 wurde eine Bürgereingabe zur Förderung der Fahrradfreundlichkeit in Kettwig zur Kenntnis genommen. Die Antragstellerin hatte im Mai 2022 verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, um die Infrastruktur für den Radverkehr zu verbessern.
Das Amt für Straßen und Verkehr nahm zu den spezifischen Anfragen Stellung. Eine Öffnung der Einbahnstraße Corneliusstraße zwischen Schul- und Kirchfeldstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung wurde als nicht umsetzbar bewertet. Eine Überprüfung der Schleppkurve für Linienbusse an der Einmündung zur Schulstraße ergab, dass bei der Durchfahrt des Busses keine ausreichende Fläche für den Radverkehr verbleibt.
Hinsichtlich der technischen Umrüstung einer Ampelanlage an der Kreuzung Brederbachstraße/Corneliusstraße, um Radfahrer bei Rotphasen zu berücksichtigen, wurde die Anfrage an die zuständige Verkehrstechnik weitergeleitet.
Bezüglich einer eindeutigeren Beschilderung der Hauptstraße in Richtung Rathausplatz, um eine Befahrung entgegen der Einbahnstraße zu verhindern, teilte die Verwaltung mit, dass die bestehende Beschilderung den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung entspricht. Eine zusätzliche Beschilderung von Umfahrungsstrecken erfolgt nicht und wäre über das notwendige Maß hinaus unzulässig. Für den Fall, dass geltende Verkehrsregeln nicht eingehalten werden, wäre eine Überwachung durch die Polizei erforderlich.
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- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung)
- 10.Festlegung eines allgemeinen Sitzungstermins und der Sitzungstermine für das Jahr 2023Zur Vorlage · 1665/2022/BV IX · Bezirksvertretung IX
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX hat im Rahmen der Vorlage 1665/2022/BV IX die Sitzungstermine für das Jahr 2023 festgelegt. Als allgemeiner Termin für die Sitzungen wurde der letzte Dienstag im Monat um 16:00 Uhr beschlossen, wobei für die Monate Mai und Juni Ausnahmen gelten. Die Sitzungen finden im Rathaus Kettwig im Neubau im zweiten Obergeschoss statt, sofern keine anderweitigen Informationen durch die Einladungen vorliegen.
Die konkreten Termine für das Jahr 2023 wurden auf den 28. Februar, 28. März, 23. Mai, 20. Juni, 29. August, 31. Oktober und 28. November festgesetzt. Die zeitliche Verschiebung der Termine in den Monaten Mai und Juni erfolgt aufgrund der Ferienzeiten. Zur Planung der Gremienarbeit wurden zudem die entsprechenden Antragsfristen für Fraktionsanträge mit angegeben. Diese liegen jeweils vor den Sitzungsterminen, beispielsweise am 10. Februar für die Sitzung am 28. Februar oder am 13. Oktober für die Sitzung am 31. Oktober. Die Planung der Termine berücksichtigt die Oster-, Pfingst-, Sommer- und Herbstferien.
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Beratungsfolge
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung)
- 11.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet im ersten Halbjahr 2023Zur Vorlage · 1851/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes (1851/2022/3) behandelt den Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für das erste Halbjahr 2023. Grundlage ist das Ladenöffnungsgesetz NRW. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Verordnungen beschließt, während die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX sowie der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung beratend mitwirken. Die Planung berücksichtigt die Anforderungen des Oberverwaltungsgerichts NRW an den Sonn- und Feiertagsschutz sowie die Prüfung des öffentlichen Interesses und der Wettbewerbsneutralität.
Die geplanten Termine umfassen verschiedene Stadtteile. Für die Innenstadt ist eine Öffnung am 15. Januar 2023 im Rahmen von „Essen Ice“ vorgesehen. Weitere Termine sind für Werden, Steele, Borbeck, Altenessen, Rüttenscheid, Kettwig und Kupferdreh angesetzt. Die Freigaben basieren auf dem Sachgrund örtlicher Feste, wie etwa dem Frühjahrsmarkt in Werden, der Gilde der Marktschreier in Steele oder dem Borbecker Bummel. Auch Veranstaltungen wie die „Techno Classica“ in Rüttenscheid, das Stadtfest „Essen.Original“ sowie die Autoschau in Borbeck sind Teil der Planung.
Die Ladenöffnungen sind jeweils auf fünf Stunden begrenzt und finden außerhalb der Gottesdienstzeiten statt. Dabei werden die gesetzlichen Obergrenzen von maximal acht verkaufsoffenen Sonntagen pro Verkaufsstelle und maximal 16 Kalendersonntagen für das gesamte Stadtgebiet eingehalten. Während die Industrie- und Handelskammer sowie der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e.V. keine Bedenken äußerten, wurden seitens der Gewerkschaft ver.di Bedenken angemeldet. Die Verwaltung spricht sich für den Erlass der Verordnungen aus.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung)
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (18. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (21. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 18.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (18. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (16. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.Konzept zum "Förderplan Essen Inklusiv"Zur Vorlage · 1406/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Soziales und Wohnen legt ein Konzept für den „Förderplan Essen Inklusiv“ vor. Die Grundlage für die Entwicklung dieses Plans bildet ein Beschluss des Rates der Stadt Essen vom 27. November 2021, mit dem die Stadtverwaltung beauftragt wurde, ein Konzept für verschiedene Handlungsfelder zu erstellen. Zu diesen Feldern gehören Bildung, barrierefreies Bauen und Wohnen, Mobilität, Kultur, Sport und Freizeit sowie Arbeit, Beschäftigung, Partnerschaft und Gesundheit. Für das Haushaltsjahr 2022 wurde dem Förderplan bereits eine finanzielle Ausstattung in Höhe von 150.000 Euro zugewiesen.
Der vorliegende Plan soll die Schwerpunkte des Aktionsplans Essen inklusiv als Förderstruktur nutzen, um konkrete Projekte und Maßnahmen in den Essener Sozialräumen zu initiieren. Das Verfahren zur Bewilligung der Projektmittel wurde mit den Trägern des Facharbeitskreises Planung und Koordinierung der Behindertenarbeit abgestimmt. Die Entscheidung über die Mittelvergabe erfolgt gestuft: Bei Beträgen bis 1.000 Euro entscheidet die Koordinierungsstelle Inklusion, bei Beträgen bis 3.000 Euro entscheidet diese gemeinsam mit einer Vertretung des Facharbeitskreises. Für Förderungen ab 3.000 Euro sowie in Sonderfällen ist eine Abstimmung in einer fachbereichsinternen Gruppe sowie in einer Projektgruppe vorgesehen. Die Umsetzung des Konzepts soll noch im laufenden Jahr beginnen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Umsetzung des Konzepts beschließt, während weitere Gremien wie der Seniorenrat, der Integrationsrat und die Bezirksvertretungen die Vorlage zur Kenntnisnahme erhalten.
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Beratungsfolge
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung)
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2022 · Seniorenrat (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.Verlegung und Bündelung der Haltestelle "Kettwig vor der Brücke" (Ringstraße)Zur Vorlage · 1996/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Ausbaus des Radhauptroutennetzes der Stadt Essen ist eine Verlegung und Bündelung der Bushaltestellen „Kettwig vor der Brücke“ (Ringstraße) geplant. Ziel der Maßnahme ist es, die Haltestellen nach dem barrierefreien Standard der Stadt Essen auszubauen.
Die Planung sieht vor, die bisherigen vier Steige zu reduzieren. Die Steige 1 und 2 in der Werdener Straße sollen entfallen. Stattdessen sollen die Haltestellen am Fahrbahnrand neu gestaltet werden. Der Steig 3 auf der Ringstraße soll in die nördliche Knotenpunktzufahrt verlegt werden, wodurch die Haltestellen der Linien 772 und 774 zusammengelegt werden können. Auch der Steig 4 auf der Ringstraße soll in die südliche Knotenpunktausfahrt verlegt werden, um eine Zusammenlegung der Linien 772 und 774 zu ermöglichen. Die neuen Haltestellen sollen als 18 Meter lange Buskaps mit taktilen Systemen und einer Auftrittshöhe von 18 Zentimetern ausgeführt werden.
Die Umsetzung erfolgt im Zuge der Errichtung von Radverkehrsanlagen im Bereich der Ringstraße und Heiligenhauser Straße. Ein Baubeginn ist frühestens für das Jahr 2024 vorgesehen, wobei die Dauer der Maßnahme etwa ein Jahr beträgt. Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf rund 80.000 Euro und werden vollständig durch eine Zuwendung nach dem ÖPNV-Gesetz NRW finanziert. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Planung beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig Bedenken erhoben - 14.Neubauprojekt Grundschule Mintarder Weg 43 in Essen-Kettwig hier: BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 1721/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für das Neubauprojekt der Grundschule am Mintarder Weg 43 in Essen-Kettwig beschließen. Das Vorhaben umfasst den Abbruch und Neubau einer zweizügigen Grundschule mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 23.890.000 Euro. Die Grundlage für das Projekt bildet die Notwendigkeit eines neuen Schulstandortes, nachdem im Jahr 2016 Schadstofffunde im Gebäude der Schule an der Ruhr zur Schließung und zur Nutzung von Interimscontainern führten. Das bestehende Gebäude wurde bereits abgerissen und das Baufeld vorbereitet.
Der geplante Neubau soll unter Einhaltung der Schulbauleitlinie errichtet werden und Funktionen für den offenen Ganztagsbereich, eine Turnhalle sowie ein gemeinsames Zentrum mit Aula und Forum beinhalten. Die Architektur sieht vier Baukörper vor, die durch ein zentrales Element verbunden sind. Das Konzept berücksichtigt Aspekte wie Inklusion, Digitalisierung und die Nutzung der Aula für Drittveranstaltungen. Die Planung folgt dem Bewertungssystem Nachhaltigen Bauen (BNB).
Der Zeitplan sieht den Beginn der sichtbaren Bauausführung für März 2024 vor, wobei die Fertigstellung und Übergabe zum Schulhalbjahreswechsel 2025/2026 angestrebt wird, sofern der Bauverlauf ohne Komplikationen verläuft. Zur Finanzierung des Projekts müssen neben bereits vorhandenen Mitteln weitere Beträge in Höhe von 21.595.000 Euro über die Haushalte der Jahre 2023 bis 2026 bereitgestellt werden.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung)
- 23.11.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.aNeugestaltung Regattabereich - Neubau der Regattatribüne und Weiterführung der Planungen zum städtebaulichen und verkehrlichen Konzept für das GesamtarealZur Vorlage · 1826/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1826/2022/6 befasst sich mit der Neugestaltung des Regattabereichs am Baldeneysee. Im Zentrum steht der Neubau einer Regattatribüne mit etwa 1.700 Sitzplätzen sowie die Fortführung der Planungen für ein städtebauliches und verkehrliches Gesamtkonzept. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Betriebsleitung mit der Fortführung der Planungen in den Leistungsphasen 5 bis 9 der HOAI für die Tribünenerneuerung zu beauftragen, den Baubeginn der Tribüne zu bestätigen und Projektmanagementleistungen gemäß AHO zu vergeben.
Die Kostenberechnung vom 7. Oktober 2022 weist Gesamtkosten von rund 11,83 Millionen Euro brutto aus. Für den Tribünenneubau sind im Vermögensplan der SBE für den Zeitraum 2023 bis 2025 zusätzliche Mittel in Höhe von 8.481.000 Euro brutto einzuplanen. Der Zeitplan sieht einen Baubeginn im Juli 2023 und eine Fertigstellung im Mai 2025 vor. Zudem ist die Umverlegung einer Sickerwasserleitung bis spätestens 2030 erforderlich.
Für die konzeptionelle Planung des gesamten Areals liegen zwei Varianten vor: Eine Parkpalette mit etwa 20,54 Millionen Euro brutto sowie ein Parkdeck mit etwa 20,87 Millionen Euro brutto. Die Betriebsleitung der SBE schlägt vor, die Planung für die Variante Parkdeck weiterzuführen und einen Projektsteuerer über ein europaweites Verhandlungsverfahren einzubinden. Die Investitionskosten für das Projekt werden aus dem Wirtschaftsplan der SBE 2022–2025 finanziert. Die Vorlage begründet die Maßnahme mit der Daseinsvorsorge in den Bereichen Sport, Freizeit und Erholung sowie einem Sanierungsstau.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung)
- 17.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (25. Sitzung) — zur Beratung in den Rat geschoben
- 15.11.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (18. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 14.bLudgerusschule, Kellerstr. 86, 45239 Essen Hier: Überlassung des Schulhofes an die Propsteipfarrei St. Ludgerus am 12.11.2022Zur Vorlage · 2028/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX wurde darüber informiert, dass der Schulhof der Ludgerusschule in der Kellerstraße 86 am 12. November 2022 für eine Veranstaltung genutzt wurde. Die Propsteipfarrei St. Ludgerus hatte beantragt, das Gelände als Ausgangspunkt für ihren Martinszug zu verwenden.
Der Vorgang wurde der Bezirksvertretung zur Kenntnisnahme vorgelegt. Seitens der Schulleitung sowie der Abteilung Immobilienwirtschaft wurden keine Einwände gegen die Überlassung des Schulhofes erhoben. Die Nutzung des Geländes fand bereits am im Antrag genannten Datum statt. Die Vorlage dient der formellen Information des Gremiums über die stattgefundene Nutzung der Schulflächen durch die Kirchengemeinde.
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Beratungsfolge
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung)
- 15.Bäume für die Grünfläche zwischen Bredeneyer Straße und ZeunerstraßeZur Vorlage · 1973/2022/GRÜNE · Antrag BV IX
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen in der Bezirksvertretung IX hat im Rahmen des Antrags 1973/2022/GRÜNE einen Vorschlag zur Neugestaltung einer Grünfläche im Stadtbezirk vorgelegt. Der Antrag richtet sich an die Bezirksbürgermeisterin und zielt darauf ab, die Stadtverwaltung um konkrete Vorschläge zur Bepflanzung der Fläche zwischen der Bredeneyer Straße und der Zeunerstraße zu bitten.
Ziel der Maßnahme ist es, die Grünfläche durch die Pflanzung von Bäumen im Hinblick auf den Klimaschutz und die Steigerung der Aufenthaltsqualität zu verbessern. In der Begründung des Antrags wird angeführt, dass die Fläche bereits über Bänke und blühende Bepflanzung verfügt, der Blick von den Sitzgelegenheiten jedoch unmittelbar auf den stark befahrenen Kreuzungsbereich fällt. Eine zusätzliche Baumbepflanzung soll laut Antrag sowohl zur Verbesserung des Stadtklimas beitragen als auch die Attraktivität der Fläche für die Nutzung durch Besucherinnen und Besucher erhöhen. Die Entscheidung über den Antrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 29. November 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung)
- 16.Beleuchtung des Fußweges zwischen Pustenbergstiege und MintropstraßeZur Vorlage · 1974/2022/GRÜNE · Antrag BV IX
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen in der Bezirksvertretung IX hat mit der Vorlage 1974/2022/GRÜNE einen Antrag gestellt, die Beleuchtung des Fußweges zwischen der Pustenbergstiege und der Mintropstraße in Werden zu prüfen. Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen dieser Prüfung eine mögliche bauliche Umsetzung zu untersuchen. Dabei soll explizit geprüft werden, ob eine sogenannte intelligente Beleuchtung, die sich an der Nutzung des Fußweges orientiert, realisierbar ist.
Als Begründung für den Antrag führt die Fraktion die Beschaffenheit des Weges an. Der Pfad weist eine starke Steigung auf und besteht auf einer Seite aus unregelmäßigen Treppenstufen, während die andere Seite asphaltiert ist. Laut Antrag besteht bei Nässe, Laub, Schnee oder Eis eine Rutschgefahr. Da die Stufenkanten in den Abend- und Morgenstunden sowie während der Nacht im Winterhalbjahr ohne Beleuchtung kaum erkennbar seien, wird ein Sicherheitsrisiko für Fußgänger angeführt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass ein Winterdienst durch die Stadt nur in Ausnahmefällen stattfindet.
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Beratungsfolge
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung)
- 17.Verkehrszeichen MühlendyckswegZur Vorlage · 2045/2022/SPD · Antrag BV IX
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 2045/2022/SPD die Aufnahme eines Geschäfts für die Sitzung der Bezirksvertretung IX am 29. November 2022 beantragt. Gegenstand des Antrags ist die Installation eines zusätzlichen Verkehrszeichen am Beginn des Mühlendyckswegs im Essener Stadtteil Kettwig.
Die Fraktion bittet die Bezirksvertretung IX dazu, die Verwaltung mit der Aufstellung des Verkehrszeichen 136, welches auf Kinder aufmerksam macht, zu beauftragen. Eine schriftliche Begründung für diesen Antrag wurde im Dokument nicht aufgeführt, da die Erläuterungen mündlich erfolgten. Die Zuständigkeit für die Entscheidung liegt bei der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX.
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Beratungsfolge
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung)
- 18.Verbesserung der Verkehrssicherheit Heiligenhauser Str.Zur Vorlage · 2046/2022/SPD · Antrag BV IX
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 2046/2022/SPD die Aufnahme eines Geschäfts für die Sitzung der Bezirksvertretung IX am 29. November 2022 beantragt. Gegenstand des Antrags ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Heiligenhauser Straße in Kettwig, konkret im Bereich des Übergangs von der Ringstraße zum Kreisverkehr.
Die Fraktion fordert die Verwaltung auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Verkehrssicherheit am Beginn der Heiligenhauser Straße zu erhöhen. Hintergrund der Anfrage ist die Situation im Bereich einer dort ansässigen Kindertagesstätte, wo die Verkehrssicherheit durch parkende Lastkraftwagen eingeschränkt sei. Im Rahmen der Prüfung von Maßnahmen wird die Verwaltung zudem gebeten, ein Parkverbot für Lastkraftwagen während der Tagesstunden an dieser Stelle zu untersuchen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung)
- 19.Unterrichtung der Bezirksvertretung über Baumaßnahmen mit verkehrlichen Auswirkungen
- 19.1Bauvorhaben Am Lünink hier: geplante GasbaumaßnahmeZur Vorlage · 1831/2022/BV IX · Bezirksvertretung IX
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX setzt sich im Rahmen der Sitzung am 29. November 2022 mit dem Bauvorhaben Am Lünink auseinander. Gegenstand der Vorlage ist eine geplante Gasbaumaßnahme, die durch die Stadtwerke Essen AG durchgeführt wird.
Nach Mitteilung der Stadtwerke Essen AG vom 5. Oktober 2022 ist für die voraussichtliche Bauphase von etwa vier bis sechs Wochen eine Änderung der Verkehrsführung vorgesehen. Diese Anpassung der Verkehrsführung wurde bereits mit dem Amt für Straßen und Verkehr sowie der Feuerwehr abgestimmt und findet seitens dieser Stellen Unterstützung.
Die vorliegende Vorlage dient der Kenntnisnahme der geplanten Änderungen durch die Bezirksvertretung. Es sind keine zusätzlichen Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten im Rahmen dieser Vorlage verzeichnet. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich.
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Beratungsfolge
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung)
- 20.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 1870/2022/BV IX · Bezirksvertretung IX
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IX hat in ihrer Sitzung am 29. November 2022 verschiedene Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Das Amt für Straßen und Verkehr informierte hierzu über den Stand der Verkehrsmarkierungen in der Straße Im Teelbruch. In den Abschnitten Graf-Zeppelin-Straße/Hafkesdell sowie Meisenburgstraße/Im Teelbruch 35 gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, wobei dort Leitlinien markiert sind. Im dazwischenliegenden Bereich mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h sind gemäß der Straßenverkehrsordnung keine Markierungen vorgesehen.
Bezüglich des Radverkehrs an der Ruhrbrücke Werden wurde mitgeteilt, dass Piktogramme für Fußgängerwege sowie ein Richtungspfeil mit Radfahrsymbol bereits im Juni 202verkehrsrechtlich relevant auf der Gustav-Heinemann-Brücke angebracht wurden.
Hinsichtlich der Anfrage zu einem Bücherschrank sowie zur Installation von Blumenampeln an Straßenlaternen im Bezirk IX wies die Verwaltung darauf hin, dass für eine Standortprüfung die Einreichung detaillierter Unterlagen, wie etwa Lagepläne und technische Spezifikationen, erforderlich ist. Für Blumenampeln wurde zudem erläutert, dass die Verantwortung für Beschaffung und Unterhaltung bei den Antragstellern liegt und eine Genehmigung an Masten mit Lichtsignalanlagen in der Regel nicht möglich ist.
Zum Planungsstand des Radwegs an der B224 zwischen Essen und Velbert teilte die Verwaltung mit, dass eine Planungsvereinbarung zwischen der Stadt Velbert und Straßen.NRW kurz vor dem Abschluss steht. Die Beauftragung eines externen Planungsbüros soll nach Unterzeichnung der Vereinbarung erfolgen, wobei ein Planungsbeginn ab 2023 angestrebt wird.
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Beratungsfolge
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung)
- 20.1Fahrbahnmarkierungen (Mittelstreifen) auf der Straße Im Teelbruch
- 20.2Radverkehr Ruhrbrücke Werden
- 20.3Bücherschrank Kettwig auf der Höhe
- 20.4Blumenampeln an Straßenlaternen im Bezirk
- 20.5Aktueller Planungsstand Radweg B224
- 21.Anfragen und Mitteilungen
- 22.Liste der offenen Anträge der BV IX
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 23.Grundstückangelegenheiten
- 24.Anfragen und Mitteilungen
- 25.Ortstermine
- 26.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil