Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Dauerparken von Anhängern am Viehauser Berg
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX setzt sich mit einer Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW auseinander. Gegenstand der Eingabe sind Beschwerden von Anwohnern über das Dauerparken von Anhängern am Viehauser Berg. Die entsprechenden Schreiben liegen der Verwaltung seit Anfang November 2022 vor.
Die Verwaltung hat zu dem Sachverhalt Stellung genommen und erläutert, dass die eingegangenen Beschwerden teilweise bereits älteren Datums sind. Anlass für die Meldungen wurde bereits in der Vergangenheit genommen, um die Situation vor Ort zu prüfen. Die zuständige Stelle gibt an, dass der betreffende Bereich im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten regelmäßig durch die Verkehrsüberwachung kontrolliert wird. In Einzelfällen werden bei Feststellung von Verstößen Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung IX die vorliegenden Informationen zur Kenntnis nimmt. Eine weitere Entscheidung oder Maßnahme über die bloße Kenntnisnahme ist in der vorliegenden Vorlage nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2022kein Ergebnis hinterlegt
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