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Bezirksvertretung VI

Bestellung der stellvertretenden Schriftführung

1945/2022/BV VI Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 6

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung VI Zollverein hat in ihrer Sitzung am 18. November 2022 beschlossen, eine stellvertretende Schriftführerin zu bestellen. Konkret wird die Verwaltungsbeauftragte der Bezirksvertretung V mit dieser Aufgabe betraut. Die Funktion der stellvertretenden Schriftführung soll im Vertretungsfall die Erstellung der Niederschriften übernehmen.

Die Grundlage für diesen Beschluss bildet die Gemeindeordnung NRW. Gemäß den dort festgelegten Regelungen zu den Paragrafen 52 und 36 Absatz 5 ist über die Beschlüsse der Bezirksvertretung eine Niederschrift aufzunehmen. Diese Niederschrift muss sowohl vom Bezirksbürgermeister als auch von einer von der Bezirksvertretung bestellten Schriftführerin oder einem Schriftführer unterzeichnet werden. Durch die Benennung der Verwaltungsbeauftragten der Bezirksvertretung V wird sichergestellt, dass die Protokollführung bei Ausfall der regulären Schriftführung gewährleistet bleibt.

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