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Vorlage

Beschwerde Partyraum/Hochzeitssaal "Herkulesstraße 20"

2092/2022/7 Amt für Stadtplanung- und Entwicklung

🟢 Beschlossen 24.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (22. Sitzung) · Kenntnis genommen mit Anmerkungen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I eine Information zu einer anonymen Beschwerde bezüglich des Festsaals in der Herkulesstraße 20 vorgelegt. Die Räumlichkeiten im ersten Obergeschoss des Eckgebäudes, deren Zugang sich an der Silberstraße befindet, werden als Partyraum bzw. Hochzeitssaal genutzt.

Nach Prüfung durch die zuständige Stelle liegt für diese Nutzung keine baurechtliche Genehmigung gemäß der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vor. Da die Nutzung der Räumlichkeiten als Festsaal somit formell nicht genehmigt ist, plant die Verwaltung, eine Ordnungsverfügung zu erlassen. Diese soll dem Ordnungspflichtigen untersagen, die Räumlichkeiten als Festsaal zu nutzen oder Dritten zur Nutzung zu überlassen.

Im Rahmen des Verfahrens wird dem Ordnungspflichtigen zunächst die Möglichkeit eingeräumt, sich im Zuge einer Anhörung innerhalb einer vierwöchigen Frist zu dem Sachverhalt zu äußern. Zudem wird darauf hingewiesen, dass ein Bauantrag zur nachträglichen Legalisierung der Nutzung gestellt werden kann, wobei die Verwaltung darauf aufmerksam macht, dass dieser Hinweis keine Aussage über die tatsächliche Genehmigungsfähigkeit der Nutzungsänderung zulässt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die vorliegende Vorlage zur Kenntnis nimmt.

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