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Vorlage

Zuschüsse zur Unterhaltung und zum Betrieb vereinseigener Sportstätten hier: zusätzliche Förderung wegen besonderer Belastungen

2145/2022/6 Geschäftsbereich 6

🟢 Beschlossen 13.12.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (19. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen hat im Rahmen einer Sitzung am 13. Dezember 2022 über die Gewährung zusätzlicher Unterhaltungszuschüsse für das Jahr 2022 entschieden. Die Vorlage der zuständigen Beigeordneten sieht vor, 22 Vereine mit weiteren finanziellen Mitteln zu unterstützen, nachdem diese nachweislich besondere Belastungen bei der Unterhaltung ihrer vereinseigenen Sportstätten erlitten haben.

Die Grundlage für diese Entscheidung bildet Ziffer 2.2.2.3 der städtischen Sportförderungsrichtlinien. Gemäß dieser Regelung können Vereine auf Antrag eine zusätzliche Unterstützung erhalten, sofern die Belastungen durch entsprechende Rechnungen belegt sind. Die Höhe der Förderung orientiert sich dabei an zwei Modellen: Für eine Gruppe von Vereinen wird ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der nachgewiesenen besonderen Belastungen vorgeschlagen, wobei die Höhe des allgemeinen Unterhaltungszuschusses als Obergrenze dient. Für eine weitere Gruppe von Vereinen wird die Gewährung des vollen Betrages des regulären Unterhaltungszuschusses beantragt, da die nachgewiesenen Belastungen diesen Betrag überschreiten.

Das beantragte Gesamtvolumen der zusätzlichen Zuschüsse beläuft sich auf 31.215,84 Euro. Die Finanzierung der Mittel erfolgt über die Restmittel der Position „Unterhaltungszuschüsse“ aus dem Wirtschaftsplan 2022 der Sport- und Bäderbetriebe Essen.

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