Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Goldschmidtstraße von Gerlingstraße bis Hammacherstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Goldschmidtstraße, im Abschnitt zwischen Gerlingstraße und Hammacherstraße, beschließen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 181/20 enthalten. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage des Ergebnisses einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW. Für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke entsteht durch das Vorhaben eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
Gegenstand der Maßnahme ist der Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Die bestehende Beleuchtungsanlage entspricht nicht den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201. Im Zuge der Arbeiten sollen die alten Leuchten mit Zusatzimpedanz ersetzt und die vorhandenen Wandausleger entfernt werden. Die Anpassung an die aktuellen Normen dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 30.000 Euro. Hinzu kommen kalkulatorische Zinsen in Höhe von 645 Euro. Die Maßnahme wird als sachlich und zeitlich unabweisbar eingestuft. Hinsichtlich der Klimaschutzrelevanz wird eine positive Auswirkung bewertet, da durch die Umstellung ein geringerer Stromverbrauch erzielt wird, auch wenn für die Straßenbeleuchtung Ökostrom bezogen wird.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 08.12.2022einstimmig beschlossen
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