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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 1.1Tunneldurchstich Essen-KettwigZur Vorlage · 2110/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität einen Bericht zum geplanten Tunneldurchstich in Kettwig vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist die Anbindung des Bahnhofs Essen-Kettwig an den an der Ruhr verlaufenden Leinpfad, um eine barrierefreie Verbindung zwischen dem ÖPNV-Knotenpunkt und dem Rad- sowie Wanderwegnetz herzustellen. Die Planung sieht vor, den bestehenden Fußgängertunnel unter dem Ausweichgleis zu erweitern und über barrierefreie Rampen eine Verbindung zum Ruhrdammen sowie zum tieferliegenden Ufer zu schaffen.
Die aktuellen Kostenschätzungen des Amtes für Straßen und Verkehr belaufen sich auf insgesamt circa 2,8 Millionen Euro. Diese Summe setzt sich aus etwa 850.000 Euro für den Ingenieurbau sowie rund 1,85 Millionen Euro für den Erd- und Straßenbau zusammen. Hinzu kommen geschätzte Kosten von etwa 100.000 Euro für den Grunderwerb und die Entschädigung der betroffenen Kleingärtner. Die Stadt plant, Fördermittel beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) in Höhe von bis zu 2,52 Millionen Euro zu beantragen, wobei ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent verbleibt.
Da der Tunnel eine Anlage der Deutschen Bahn ist, sind Abstimmungen mit der Bahn sowie ein Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt erforderlich. Die Stadt Essen trägt sämtliche Kosten. Der Erwerb notwendiger Flächen durch die zuständige Fachabteilung ist bereits abgeschlossen. Die Vergabe der Generalplanung soll über ein EU-weites Verfahren erfolgen, wobei eine Zuschlagserteilung im vierten Quartal 2023 angestrebt wird.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 1.2Straßen- und Wegebrücken in EssenZur Vorlage · 2104/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr informiert den Ausschuss für Verkehr und Mobilität über den aktuellen Sachstand der Straßen- und Wegebrücken in Essen sowie über die laufenden Planungs- und Bauprogramme. Das Team Ingenieurbau befindet sich derzeit in verschiedenen Projektphasen, die von abgeschlossenen Maßnahmen bis hin zu anstehenden Vorhaben reichen.
Aktuell werden Bauarbeiten am Sachsenring, bei einer Stützwand am Maria-Weber-Weg sowie die Ertüchtigung der Alfredbrücke im Bereich der B 224 bearbeitet. Zudem sind Projekte in der Entwurfsphase, wie eine Geh- und Radwegüberführung im Bereich der Josef-Hoeren-Straße und Großwesterkamp, sowie die Vergabe eines Planungsauftrags für den Ersatzneubau der Straßenüberführung Sachsenring in Bearbeitung. Neben eigenen Aufgaben unterstützt das Team Ingenieurbau auch Projekte anderer Träger, etwa von Grün und Gruga oder des Umweltamtes.
Aufgrund der hohen Auslastung der Projektverantwortlichen wird die Einstellung von überplanmäßigen Kräften geprüft. Eine langfristige Personalplanung soll auf Basis einer systematischen, digitalen Erfassung des Bauwerksbestandes erfolgen. Ziel ist es, die notwendigen Grunddaten zu Brücken, Tunneln und Stützbauten zu strukturieren, um den zukünftigen Bedarf an Personal und Finanzmitteln sowie die Priorisierung von Instandsetzungsmaßnahmen fundiert ermitteln zu können. Die Verwaltung strebt an, die Ressourcenplanung bis Mitte des nächsten Jahres auf eine belastbare Basis zu stellen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 1.3P + R ZollvereinZur Vorlage · 2077/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Bericht zur Umsetzungsmöglichkeit und zu den Kosten für einen Park-and-Ride-Platz (P+R) am S-Bahnhof Essen Zollverein-Nord vorgelegt. Das Projekt sieht die Aufwertung einer bestehenden Schotterfläche im Eigentum der Deutschen Bahn vor. Geplant war eine Oberflächenbefestigung mit Asphalt sowie die Erneuerung der Beleuchtung, um die Sicherheit auf den 26 Stellplätzen zu erhöhen.
Nach aktuellen Schätzungen belaufen sich die Kosten für die Befestigung und Beleuchtung auf etwa 390.000 Euro. Zusätzlich fallen für eine Teilfläche von rund 1580 Quadratmetern Kosten in Höhe von circa 38.000 Euro zuzüglich Nebenkosten an. Eine Förderung der Maßnahme ist an die Voraussetzung einer digitalen Erfassung der Stellplätze gebunden.
Die Verwaltung empfiehlt, das Projekt nicht weiterzuverfolgen und die Umsetzung zurückzustellen. Als Begründung werden die gebundenen Personalkapazitäten angeführt, da die zuständige Fachabteilung derzeit mit anderen Aufgaben, wie der Umsetzung des RadEntscheids, laufenden Erneuerungsprogrammen der Verkehrsinfrastruktur und dem Projekt CityBahn, befasst ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretung VI den Bericht zur Kenntnis nehmen und das Vorhaben nicht weiterverfolgen.
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Beratungsfolge
- 18.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (15. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 1.4P + R Anlage Bahnhof Essen-KettwigZur Vorlage · 2093/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Errichtung eines Parkdecks in modularer Systembauweise am Bahnhof Essen-Kettwig, um den Parkplatzbedarf am dortigen Verknüpfungspunkt zwischen Individualverkehr und dem öffentlichen Personennahverkehr zu decken. Hintergrund der Maßnahme ist die Veränderung der Parksituation seit der Inbetriebnahme einer Flüchtlingsunterkunft im Jahr 2015 auf einem ehemaligen Grundstück der Deutschen Bahn. Während aktuell ein Defizit von etwa 30 Stellplätzen besteht, wird ein zukünftiger Bedarf von circa 120 Stellplätzen prognostiziert.
Das geplante Parkdeck soll auf einer Restfläche von rund 2.450 m² entstehen und eine Außenmaß von etwa 33 m x 50 m aufweisen. Als Bauweise werden eine Stahlkonstruktion oder ein System in Stahlbetonbauweise favorisiert, wobei eine Erfassung der Belegung zur Meldung an den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) vorgesehen ist. Planungsrechtlich gilt die Anlage am Standort als genehmigungsfähig. Der Baugrund ermöglicht eine Flachgründung, und für den notwendigen Baumbestand ist ein Ausgleich vorgesehen.
Die geschätzten Baukosten belaufen sich aufgrund gestiegener Materialpreise auf etwa 4 Millionen Euro, zuzüglich 1 Million Euro für Projektleitung und Planung. Dem gegenüber stehen Fördergelder in Höhe von 2,28 Millionen Euro durch den VRR. Aufgrund personeller Engpässe in der Verwaltung soll die Umsetzung durch eine externe Projektsteuerung erfolgen. Nach Abschluss der internen Wirtschaftlichkeitsprüfung ist die Beauftragung der Projektsteuerung für Anfang 2023 vorgesehen, wobei die Inbetriebnahme des Parkdecks für den Herbst 2025 geplant ist.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - [1.]Erneuerung der Wittekindstraße Radverkehrsplanung im Abschnitt von Wittenbergstraße bis Rüttenscheider StraßeZur Vorlage · 1972/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr sieht die Erneuerung der Wittekindstraße im Abschnitt zwischen Rüttenscheider Straße und Wittenbergstraße vor. Das Bauvorhaben umfasst die Erneuerung der Fahrbahndecke, eine Anpassung der Fahrbahnbreite auf mindestens 6,50 Meter sowie die Verlegung des Fahrbahnrandes zum Schutz von Bäumen. Die geplante Maßnahme beinhaltet zudem die Einrichtung einer Fahrradstraße zwischen Rüttenscheider Straße und Walpurgisstraße nach Variante 3. Trotz einer prognostizierten Verkehrsmenge von bis zu 800 Fahrzeugen pro Stunde wird die Maßnahme als zweckmäßig bewertet.
Bauliche Veränderungen umfassen die Einrichtung eines Radaufstellstreifens, die Verlängerung einer Mittelinsel sowie die Anpassung der Bordsteinführung an einer Brücke. Die Geschwindigkeit in der Wittekindstraße soll auf 30 km/h reduziert werden. Der ruhende Verkehr wird neu geordnet, wobei die Anzahl der ordnungsgemäßen Stellplätze um 43 auf insgesamt 145 erhöht werden soll. Im Rahmen der Grünflächengestaltung sind die Fällung nicht standsicherer Bäume sowie Neupflanzungen vorgesehen. Zudem sollen die Straßenbeleuchtung erneuert und Querungsstellen barrierefrei ausgebaut werden.
Der Baubeginn ist für die zweite Jahreshälfte 2023 geplant, bei einer voraussichtlichen Bauzeit von etwa einem Jahr. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf circa 7,5 Millionen Euro. Die Finanzierung soll durch städtische Eigenmittel, Anliegerbeiträge sowie eine mögliche Förderung der Bezirksregierung Düsseldorf erfolgen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Aufnahme der Wittekindstraße in das Rad-Ergänzungsnetz sowie die Planung der Fahrradstraße beschließen und die Verwaltung mit der Herbeiführung der Baureife beauftragen.
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Beratungsfolge
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (20. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben + zusätzliche Beschlussfassung (siehe Niederschrift)
- 15.12.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - [2.]Um- und Ausbau des Knotenpunktes Bochumer Landstraße/Rodenseelstraße/SachsenringZur Vorlage · 2097/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Um- und Ausbau des Verkehrsknotenpunktes Bochumer Landstraße, Rodenseelstraße und Sachsenring im Essener Stadtteil Freisenbruch ist geplant, um die Nahversorgung durch ein neues Einkaufszentrum zu ermöglichen und die Verkehrsflächen gemäß Bebauungsplan 25/18 anzupassen. Das Projekt umfasst ein rund 4,7 Hektar großes Plangebiet. Durch die Durchstreckung der Rodenseelstraße und die Verknüpfung der Einmündungen zu einem vierarmigen Knotenpunkt soll die Verkehrsqualität für den motorisierten Individualverkehr auf die Stufe D angehoben werden, da für das Jahr 203ube eine Verschlechterung auf die Stufe F prognostiziert wird.
Die Planung sieht bauliche Anpassungen der Querschnitte vor, die einen Rückbau bestimmter Gebäude sowie die Neugestaltung von Geh- und Radwegen beinhalten. Im öffentlichen Personennahverkehr ist die barrierefreie Verlegung der Haltestelle Zweibachegge sowie die Einrichtung der neuen Haltestelle Dammstraße vorgesehen. Für den Radverkehr sind separate Anlagen mit einer Breite von 2,25 Metern geplant. Die Maßnahme umfasst zudem die Installation einer verkehrsabhängigen Lichtsignalanlage, die Schaffung von 33 neuen Baumpflanzstandorten sowie den Neubau von etwa 190 Metern Regenwasserkanal.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf circa 13,0 Millionen Euro, wobei die Finanzierung aus städtischen Eigenmitteln erfolgt. Ein Baubeginn ist für Anfang 2024 und ein Abschluss für Mitte 2026 vorgesehen. Während das Amt für Straßen und Verkehr die Planung als funktionelle Lösung bewertet, äußern Verkehrsverbände Kritik an der Berücksichtigung der Nahmobilität. Die Bezirksvertretung VII sowie der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sollen den Plan beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragen.
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Beratungsfolge
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 13.12.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (15. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - [3.]Ausbau Humboldtstraße von Fulerumer Straße bis Max-Halbach-Straße (Stadtgrenze Mülheim an der Ruhr)Zur Vorlage · 2073/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit dem Ausbau der Humboldtstraße im Bereich der Stadtteile Fulerum und Heißen, konkret im Abschnitt zwischen der Fulerumer Straße und der Stadtgrenze zu Mülheim an der Ruhr. Das Vorhaben umfasst die grundhafte Erneuerung des Straßenuntergrunds auf einer Länge von etwa 1100 Metern sowie die Einrichtung von Radverkehrsanlagen. Geplant sind Schutzstreifen im Bereich zwischen dem Kreisverkehr und der Scheidtstraße sowie eine Fahrradstraße bis zur Stadtgrenze.
Die Planung sieht vor, im Abschnitt zwischen Scheidtstraße und Fulerumer Straße Schutzstreifen mit einer Breite von 1,75 Metern zu realisieren. Im nördlichen Bereich wird eine Fahrradstraße empfohlen. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Erweiterung des Straßenraums durch die Einbeziehung städtischer Grundstücke. Diese Zielplanung sieht vor, dass 73 Parkplätze erhalten bleiben, während die Anzahl der Bäume durch die Pflanzung von 14 neuen Exemplaren angepasst wird. Zudem ist ein barrierefreier Ausbau der Gehwege sowie der Bushaltestellen „Regenbogenweg“ und „Gemeindezentrum Fulerum“ mit neuen Buskaps vorgesehen.
Die Gesamtkosten werden auf circa 6,5 Millionen Euro geschätzt, wobei ein städtischer Eigenanteil von 1.625.000 Euro erwartet wird. Für die Kosten der Haltestellenumbauten wird eine vollständige Förderfähigkeit angestrebt. Die Kosten für die Maßnahme werden zwischen Essen und Mülheim aufgeteilt. Der Baubeginn ist für Ende 2024 mit einer Dauer von etwa zwei Jahren vorgesehen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Planung beschließen und die Verwaltung mit der Herbeiführung der Baureife beauftragen.
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Beratungsfolge
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 02.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (17. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - [4.]Fahrbahnerneuerung Langenberger Straße//Kupferdreher Straße und RadverkehrsanlageZur Vorlage · 2099/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2099/2022/6 befasst sich mit der Fahrbahnerneuerung der Langenberger Straße sowie der Kupferdreher Straße auf einer Länge von etwa 1,4 Kilometern und der Einrichtung einer Radverkehrsanlage. Die geplanten Maßnahmen umfassen die Erneuerung von Straßenabläufen, Entwässerungsrinnen, Beleuchtungs- und Signalanlagen sowie die Neugestaltung der Seitenräume. Als Vorzugsvariante wird die Einrichtung von Schutzstreifen mit einer Breite von mindestens 1,75 Metern vorgeschlagen, wodurch das Parken am Fahrbahnrand entfällt. Die Fahrbahnbreite zwischen den Schutzstreifen soll mindestens 4,50 Meter betragen. Die Variante einer Fahrradstraße für den Abschnitt Poststraße bis Hinsbecker Löh wird von der Verwaltung abgelehnt, da die Kupferdreher Straße als Landesstraße eine hohe Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr aufweist.
Zudem sieht die Planung den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen Fahrenberg, Hinsbecker Löh und Poststraße Steig 2 vor. Die Maßnahme beinhaltet den Austausch von Beleuchtungsmasten, die Erneuerung von Signalanlagen an Fußgängerquerungen sowie den Einsatz von lärmoptimiertem Asphalt zur Pegelsenkung. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf circa 10.000.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt zunächst aus städtischen Eigenmitteln, wobei eine Förderung durch die Bezirksregierung Düsseldorf in Höhe von über 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten angestrebt wird. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2023 geplant, gekoppelt an die Kanalarbeiten der Stadtwerke Essen AG. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung VIII keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität die Planung beschließt.
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Beratungsfolge
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - [5.]Fortführung des On Demand Shuttle Angebotes "Bussi"Zur Vorlage · 2174/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt die befristete Fortführung des On-Demand-Shuttle-Angebotes „Bussi“ bis zum 31. Dezember 2023. Das im März 2021 gestartete Pilotprojekt der Ruhrbahn GmbH ergänzt den bestehenden öffentlichen Personennahverkehr durch ein digitales, bedarfsorientiertes Mobilitätsangebot, das über eine App gebucht werden kann. Die Fahrzeuge werden per Pooling-Verfahren eingesetzt, um Fahrten zusammenzuführen.
Nach dem Ende der zweijährigen Förderphase durch das Bundesministerium für Verkehr und Digitales ist für den Weiterbetrieb im Jahr 2023 ein Zuschuss der Stadt Essen in Höhe von 600.000 Euro erforderlich. Die Finanzierung soll über die ÖPNV-Pauschale erfolgen. Das Angebot soll in der erweiterten Form beibehalten werden, was die Bedienzeiten am Donnerstagabend sowie an den Wochenenden umfasst, wobei das aktuelle Einsatzgebiet und der Fahrzeugpark unverändert bleiben.
Eine wissenschaftliche Begleitstudie der Universität Duisburg-Essen zeigt eine hohe Nutzerzufriedenheit und eine steigende Nachfrage. Die Ergebnisse der Befragung deuten darauf hin, dass das Angebot neue Nutzergruppen für den ÖPNV gewinnt. Im Rahmen der Fortführung soll geprüft werden, wie eine dauerhafte Gestaltung des Verkehrsangebots nach dem Ende der Pilotphase aussehen kann. Die Verwaltung strebt eine Dringlichkeitsentscheidung an, um die Kontinuität des Betriebs sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 2.Citybahn und Berthold-Beitz-BoulevardZur Vorlage · 2109/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität erhält einen Sachstandsbericht zu den Projekten „Citybahn“ und „Berthold-Beitz-Boulevard 3. Bauabschnitt“. Für die Citybahn, welche die Abschnitte I und II umfasst, sind Veränderungen bei den Kosten für Straßenbau und Betriebsanlagen dokumentiert. Im Abschnitt I erhöhten sich die straßenbaulichen Folgekosten von rund 17,97 Millionen Euro auf etwa 25,51 Millionen Euro, während die Kosten für die Betriebsanlagen der Ruhrbahn von rund 22,20 Millionen Euro auf etwa 29,79 Millionen Euro gestiegen sind. Im Abschnitt II stiegen die Straßenbaukosten von etwa 3,98 Millionen Euro auf rund 11,78 Millionen Euro und die Kosten für die Betriebsanlagen von etwa 27,78 Millionen Euro auf rund 31,52 Millionen Euro.
Für den dritten Bauabschnitt des Berthold-Beitz-Boulevards belaufen sich die Kosten auf 29.138.000,00 Euro, wobei eine Förderung in Höhe von 15.896.300,00 Euro vorgesehen ist. Der Planfeststellungsprozess für den ersten Abschnitt der Citybahn soll voraussichtlich im ersten Quartal 2023 abgeschlossen sein. Für die Abschnitte 3.2 und 3.3 des Boulevards sind ein Planbeschluss bis Mai 2023 sowie ein Förderantrag im Jahr 2023 geplant. Die Förderquote nach dem GVFG-ÖV beträgt 95 %.
Die Gesamtsumme des Finanzierungsantrags nach dem GVFG-ÖV beläuft sich auf 151.127.331,01 Euro, worin auch Planungskosten in Höhe von 13.730.000,00 Euro sowie Kosten für die Bauleistungshaftpflichtversicherung enthalten sind. Eine Vor-Einschätzung zur Klimarelevanz des Projekts Citybahn wurde auf Stufe 1 eingestuft. Die Kosten für die Abschnitte 3.2 und 3.3 des Berthold-Beitz-Boulevards werden derzeit noch ermittelt.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Sachstand Umsetzungsstrategie RadEntscheid - umgesetzte Maßnahmen 2022 und Planungen 2023Zur Vorlage · 2085/2022/6 · Vorlage
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Der vorliegende Sachstandsbericht zur Umsetzungsstrategie des RadEntscheids (Vorlage 2085/2022/6) dokumentiert die Maßnahmen des Jahres 2022 sowie die Planungen für 2023. Für das Jahr 2022 wurde die Finanzierung mit 4,9 Millionen Euro als ausreichend bewertet. Im Bereich der Personalressourcen sind in den Fachbereichen 66 und 67 insgesamt 18 von 22 vorgesehenen Stellen besetzt; für 2023 ist die Besetzung von weiteren acht Stellen vorgesehen. Zu den abgeschlossenen Baumaßnahmen im Jahr 2022 gehören der Promenadenweg sowie die Wickenburgstraße und Adelkampstraße. Zudem wurden 24 Plätze in Fahrradhäuschen und 76 Plätze in Wohnquartieren realisiert. Planungsmaßnahmen für 2022 umfassten die Huyssenallee, die Wittekindstraße und die Kupferdreher Straße, deren bauliche Umsetzung wird für 2023 angestrebt.
Das Maßnahmenprogramm 2023 des Amtes für Straßen und Verkehr sowie von Grün und Gruga umfasst Planungen für Fahrradstraßen in Huttrop und Katernberg, ein Upgrade der Wittenbergstraße sowie den Radweg Werden–Velbert. Bauliche Maßnahmen für 2<0xE2><0x80><0xAF>023 umfassen unter anderem die Norbertstraße, Im Staat, die Huyssenallee, den Imkerweg, die Wittekindstraße, den Stauseebogen, die Altenessener Straße sowie Radwege im Hallopark, in der Zangenstraße und am Rommenhöller Gleis. Weitere Ziele sind die Öffnung von sechs Einbahnstraßen, die Einrichtung von sechs Fahrradzonen sowie der Ausbau von Abstellanlagen für Fahrräder und Lastenräder.
Für das Jahr 2023 hat die Verwaltung Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 11,77 Millionen Euro angemeldet. Diese sind für den Lückenschluss im Radwegenetz, den Umbau von Kreuzungen, Fahrradstraßen, die Sicherung von Radwegen an Hauptverkehrsstraßen sowie für Fahrradabstellplätze vorgesehen. Der Erfüllungsgrad der Planwerte für die Infrastrukturmaßnahmen im Jahr 2023 liegt zwischen 0 % und 184 %.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Gladbecker Straße von Krabblerstraße bis Berthold-Beitz-Boulevard BaumpflanzungenZur Vorlage · 1724/2022/6 · Vorlage
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Die Stadtverwaltung plant im Bereich der Gladbecker Straße, zwischen der Krablerstraße und dem Berthold-Beitz-Boulevard, umfangreiche Baumpflanzungen vorzunehmen. Ziel der Maßnahme ist die städtebauliche Aufwertung sowie die Verbesserung des Mikroklimas durch zusätzliche Entsiegelung und Schattenbildung.
Nach Prüfung der Gegebenheiten durch die zuständige Fachabteilung sollen insgesamt 15 neue Bäume in 12 neuen Baumbeeten sowie in vier erweiterten Baumbeeten gepflanzt werden. Die Standorte der Beete orientieren sich an den vorhandenen Parkstreifen und wurden unter Berücksichtigung der Lage von Versorgungsleitungen festgelegt. Im Zuge dieser Umgestaltung entfallen insgesamt 20 Stellplätze im Straßenraum. Die Planung umfasst zudem verschiedene Ersatzpflanzungen in den Abschnitten Krablerstraße bis Wickingstraße sowie im Bereich Hövelstraße bis Bäuminghausstraße.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf rund 204.000 Euro. Davon entfallen 170.000 Euro auf die Errichtung der Baumbeete und 34.000 Euro auf die Baumpflanzungen selbst. Die Finanzierung erfolgt über die Kostenstellen für die Erneuerung von Straßenteilanlagen sowie für Straßenbäume. Die Umsetzung der Maßnahme ist für die kommenden Pflanzperioden bis April 2023 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V keine Bedenken gegen die Planung erhebt und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Plan verabschiedet sowie die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (17. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, von Herrn Sehnke und Herrn Spitzer-Pachel
- 25.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 5.Einrichtung einer Fahrradstraße auf dem Stauseebogen von Kampmannbrücke bis LeleiZur Vorlage · 1738/2022/6 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr sieht die Einrichtung einer Fahrradstraße auf dem Stauseebogen im Essener Stadtteil Heisingen vor. Der Planungsbereich erstreckt sich über eine Strecke von etwa 600 Metern zwischen der Kampmannbrücke und der Lelei. Im Rahmen der Maßnahme soll die Fahrbahndecke erneuert und die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden. Die Radfahrbahn wird eine Breite von 4,50 Metern aufweisen und durch 0,50 Meter breite Trennstreifen begrenzt. Zudem ist ein Umbau der Einmündung Stauseebogen/Lelei geplant, der eine Fahrbahnverbreiterung um zwei Meter nach Osten sowie die Entsiegelung westlicher Flächen umfasst.
Zusätzlich zur Verkehrsführung wird die Straßenbeleuchtung auf dem gesamten Abschnitt erneuert und ein Parkverbot auf der gesamten Strecke ausgeweitet. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 1.800.000 Euro. Davon entfallen 1.500.000 Euro auf die Einrichtung der Fahrradstraße und 300.000 Euro auf die Beleuchtung, wobei die städtischen Eigenanteile jeweils 750.000 Euro beziehungsweise 180.000 Euro betragen. Die Finanzierung ist für die Jahre 2023 und 2024 über Mittel aus dem Radentscheid vorgesehen, wobei eine Förderung durch die Nationale Klimaschutzinitiative angestrebt wird. Die Bauausführung ist für das Jahr 2023 geplant. Die Bezirksvertretung VIII sollte die Planung im November 2022 zur Kenntnis nehmen, während der Ausschuss für Verkehr und Mobilität die Umsetzung zur Baureife beschließen soll.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.11.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Verlegung und Bündelung der Haltestelle "Kettwig vor der Brücke" (Ringstraße)Zur Vorlage · 1996/2022/6 · Vorlage
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Im Rahmen des Ausbaus des Radhauptroutennetzes der Stadt Essen ist eine Verlegung und Bündelung der Bushaltestellen „Kettwig vor der Brücke“ (Ringstraße) geplant. Ziel der Maßnahme ist es, die Haltestellen nach dem barrierefreien Standard der Stadt Essen auszubauen.
Die Planung sieht vor, die bisherigen vier Steige zu reduzieren. Die Steige 1 und 2 in der Werdener Straße sollen entfallen. Stattdessen sollen die Haltestellen am Fahrbahnrand neu gestaltet werden. Der Steig 3 auf der Ringstraße soll in die nördliche Knotenpunktzufahrt verlegt werden, wodurch die Haltestellen der Linien 772 und 774 zusammengelegt werden können. Auch der Steig 4 auf der Ringstraße soll in die südliche Knotenpunktausfahrt verlegt werden, um eine Zusammenlegung der Linien 772 und 774 zu ermöglichen. Die neuen Haltestellen sollen als 18 Meter lange Buskaps mit taktilen Systemen und einer Auftrittshöhe von 18 Zentimetern ausgeführt werden.
Die Umsetzung erfolgt im Zuge der Errichtung von Radverkehrsanlagen im Bereich der Ringstraße und Heiligenhauser Straße. Ein Baubeginn ist frühestens für das Jahr 2024 vorgesehen, wobei die Dauer der Maßnahme etwa ein Jahr beträgt. Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf rund 80.000 Euro und werden vollständig durch eine Zuwendung nach dem ÖPNV-Gesetz NRW finanziert. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Planung beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Verbesserung der Markierung der Radfahrstreifen auf der HuyssenalleeZur Vorlage · 1805/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung plant eine Anpassung der Radfahrstreifen auf der Huyssenallee, um die Markierungen an die Anforderungen des RadEntscheids anzupassen. Die Maßnahme ist Teil der Umsetzungsstrategie zum RadEntscheid und zielt darauf ab, die Sicherheit und die Infrastruktur im Radhauptroutennetz zu verbessern.
Auf einer Länge von etwa 750 Metern sollen die Radfahrstreifen verbreitert werden. Die Planung sieht vor, die Fahrstreifenbreite so aufzuteilen, dass für den Kraftverkehr eine durchgehende Breite von 3,50 Metern verbleibt, während die Radfahrstreifen ebenfalls eine Breite von 3,50 Metern erhalten. Diese Erweiterung soll das Fahren im Pulk sowie das Überholen nebeneinander ermöglichen. Zusätzlich ist auf der westlichen Fahrbahnseite die Installation von Leitbaken in einem Abstand von 30 Metern vorgesehen, um das Überfahren der Radfahrstreifen zu verhindern. Im Bereich des Knotenpunkts Freiheit soll zudem die Überleitung des Radverkehrs in die Kfz-Fahrstreifen verbessert werden.
Die Umsetzung der Markierungsarbeiten ist für das Frühjahr 2023 vorgesehen, sofern die Witterungsverhältnisse dies zulassen. Die Kosten für die Markierung und die Beschilderung belaufen sich auf 62.000 Euro und werden aus städtischen Eigenmitteln des Programms „Sichere Radwege an Hauptverkehrsstraßen“ finanziert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität die Planung beschließt sowie die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (21. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 8.Projekt Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (4. Call)Zur Vorlage · 1586/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum Projekt „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (4. Call)“ informiert über den aktuellen Stand der Schaffung einer digitalen Basis für die Stadt- und Verkehrsentwicklung. Ziel des Vorhabens ist die Erfassung sowie die Auswertung von Verkehrs- und Umweltdaten mithilfe künstlicher Intelligenz. Das Projekt gliedert sich in zehn Arbeitspakete. Während für das Projektmanagement bereits ein Unternehmen beauftragt wurde und für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zu einer Verkehrsmanagementzentrale ein Dienstleister bestellt ist, läuft in weiteren Teilbereichen ein Vergabeverfahren mit einer Frist bis Ende Dezember 2022. Für ein Reallabor im Bereich Ruhrallee/Wuppertaler Straße ist eine Ausschreibung für November vorgesehen. Die für das Projekt notwendigen Stellen in den zuständigen Fachbereichen sind besetzt.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage befasst sich mit der verkehrstechnischen Analyse und den Optimierungspotenzialen im Bereich der Ruhrallee. Dabei werden Knotenpunkte für den Fußgänger- und Radverkehr sowie Ausweichrouten durch die Stadtteile Heisingen, Stadtwald, Rüttenscheid und Überruhr-Holthausen untersucht. Als kritische Punkte werden Rückstaus an der A52 sowie an der Wuppertaler Straße aufgeführt. Als technische Lösungsansätze werden die Erweiterung von Lichtsignalanlagen, die Installation von Luftqualitätsmesssystemen, Zuflussdosierung und Verkehrsinformationstafeln vorgeschlagen. Bauliche Maßnahmen umfassen die Optimierung von Parkflächen, Haltestellenlagen und die Prüfung von Busspuren, um Verkehrsbehinderungen und Schadstoffwerte zu reduzieren. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fußgängerbrücke Ribbeckstraße/Rathausvorplatz"Zur Vorlage · 1857/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und den Baubeginn der Maßnahme „Fußgängerbrücke Ribbeckstraße/Rathausvorplatz“ beschließen. Hintergrund der Vorlage ist die laufende Sanierung und Neugestaltung der Dachflächen des Rathauses Essen durch die Grundstücksverwaltung Essen GmbH. Da die Sanierungsarbeiten am Rathausdach einen schlechten Zustand der Abdichtung aufzeigten und die Brückenabdichtung technisch ähnlich wie die des Parkdecks errichtet wurde, wird eine Schädigung der Brückenabdichtung als wahrscheinlich eingestuft. Eine Erneuerung der Abdichtung ist aufgrund des Alters der Brücke mittelfristig vorgesehen.
Durch die Durchführung der Arbeiten im Rahmen der bestehenden Sanierungsmaßnahmen der Grundstücksverwaltung Essen GmbH sollen Synergieeffekte genutzt werden. Die Maßnahme umfasst zudem die Brücken- und angrenzenden Gehwegflächen, die der Unterhaltungslast des Amtes für Straßen und Verkehr unterliegen, um eine einheitliche Platzgestaltung des Rathausvorplatzes zu gewährleisten.
Die Gesamtkosten für die durch das Amt für Straßen und Verkehr zu finanzierenden Teilmaßnahmen belaufen sich inklusive der Planungskosten auf rund 635.000 Euro. Die für das Jahr 2023 erforderlichen Mittel wurden im Rahmen des Änderungsnachweises zum Haushaltsplanentwurf 2023 angemeldet. Die Vorlage wurde von der zuständigen Beigeordneten erstellt.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Insektenfreundliche Beleuchtung hier: öffentliche Straßen, Immobilien der Stadt Essen und SportstättenZur Vorlage · 2037/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Umweltamtes befasst sich mit der Umsetzung von Planungen für eine insektenfreundliche Außenbeleuchtung in der Stadt Essen. Der Auftrag zur Erstellung dieser Planungen geht auf einen Beschluss des Rates vom 30. Juni 2021 zurück. Die Aufgabenstellung umfasst die Entwicklung eines Maßnahmenprogramms, die Planung einer modellhaften Beleuchtung an zwei Wegestrecken sowie die Erstellung eines Beleuchtungsleitfadens für die Bauberatung, die Bauleitplanung, die Wirtschaftsförderung und die städtischen Immobilien.
Das vorliegende Maßnahmenkonzept konzentriert sich auf Bereiche, in denen die Stadt Essen direkte Entscheidungskompetenzen besitzt und Maßnahmen unmittelbar realisieren kann. Dies betrifft die öffentliche Straßenbeleuchtung, die Immobilien der Stadt Essen sowie die städtischen Sportstätten. Öffentliche Grünanlagen werden aufgrund der geringen Anzahl an Leuchten vorerst nachrangig behandelt. Die städtischen Kernzonen, bestehend aus der City und den Stadtteilzentren, sind in diesem Schritt noch nicht enthalten, da die Abstimmung mit privaten und gewerblichen Anlagen einen komplexeren Prozess erfordert. Ein entsprechendes Ergänzungskonzept ist für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen.
Der Leitfaden für die Planung und Beratung wird auf Basis der Konzepte für die genannten öffentlichen Bereiche erarbeitet. Die Verwaltung führt zudem aus, dass durch die Reduzierung der Leuchtenanzahl oder die Nutzung alternativer Beleuchtungstechniken eine Verringerung des Stromverbrauchs und somit eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz erzielt werden kann. Der Rat sowie die zuständigen Fachausschüsse sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 03.02.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (7. Sitzung)
- 14.12.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.12.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Grüne Hauptstadt Europas - 2. Fortschrittsbericht 2021Zur Vorlage · 1827/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1827/2022/6 befasst sich mit dem zweiten vollständigen Fortschrittsbericht 2021 im Rahmen der Bewerbung als Grüne Hauptstadt Europas. Der Bericht wurde von der Grünen Hauptstadt Agentur erstellt und dient als Instrument zur Evaluierung der definierten Ziele sowie deren Umsetzung. Er dokumentiert den Stand der Fortschritte bis zum Jahresende 2021 in elf verschiedenen Themenfeldern, die Bereiche wie Klimaschutz, Mobilität, Luftqualität, Biodiversität, Abfallmanagement und erneuerbare Energien umfassen.
Der Bericht stellt eine Bestandsaufnahme des kommunalen Verwaltungshandelns dar, die unter Beteiligung verschiedener Fachbereiche und Beteiligungsgesellschaften erstellt wurde. Die Struktur der einzelnen Themenfelder umfasst quantitative Fortschritte seit 2015, ausgewählte Leitprojekte, aktuelle Planungen sowie eine Einschätzung der aktuellen Situation.
In der Sachverhaltsdarstellung wird ausgeführt, dass in den Bereichen, für die neue Daten vorliegen, ein Fortschritt gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen ist. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Dynamik in einigen Handlungsfeldern, etwa bei der Minderung von Treibgasemissionen oder dem Ausbau erneuerbarer Energien, nicht ausreicht, um die gesetzten Ziele rechtzeitig zu erreichen. Im Gegensatz dazu wurden Ziele wie die Reduktion der Treibhausgasminderung bis 2020 oder die Einhaltung der Stickoxidgrenzwerte bereits erreicht oder zeigen einen klaren Trend zur Zielerreichung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Verkehr und Mobilität sowie Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Bau und Baubeginn von Maßnahmen nach dem KAG
- 12.1Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Kleestraße von Herbrüggenstraße bis PollstraßeZur Vorlage · 1985/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird im Rahmen der Sitzung am 08. Dezember 2022 über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Kleestraße, im Abschnitt zwischen Herbrüggenstraße und Pollstraße, entscheiden sollen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 71/20 enthalten.
Gegenstand des Vorhabens ist der Ersatz einer alten Holzmastanlage sowie die Modernisierung der Beleuchtungsanlage durch die Umstellung auf LED-Technik. Da in der Pollstraße keine Stromversorgung vorhanden ist, soll die Stromversorgung aus der Kleestraße abgeleitet werden. Die Maßnahme dient der Anpassung an die geltenden DIN-Normen und der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 36.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über ein entsprechendes PSP-Element. Durch das Bauvorhaben entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz NRW. Die Verwaltung legt dar, dass eine verbindliche Anliegerversammlung gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt wurde und das Ergebnis der Versammlung der Beschlussfassung zugrunde liegt. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv eingestuft, da durch die Umstellung auf LED-Technik und die Nutzung von Ökostrom eine Reduktion des Stromverbrauchs erfolgt.
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- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.2Beleuchtungsmaßnahme "Henglerplatz von Hünninghausenweg bis Henglerstraße (KAG-Nr 203/20)"Zur Vorlage · 1746/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme am Henglerplatz, im Bereich vom Hünninghausenweg bis zur Henglerstraße, informiert. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 203/20 enthalten. Ziel des Vorhabens ist die Anpassung der Beleuchtungsanlage an die aktuell gültigen DIN-Normen (EN 13201) sowie die Sicherstellung der Verkehrssicherheit. Die Umsetzung umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung und die Umstellung auf LED-Technik.
Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 16.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über ein entsprechendes PSP-Element. Die Maßnahme löst für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz NRW aus. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben wurde eine verbindliche Anliegerversammlung durchgeführt, deren Ergebnis der Vorlage beigefügt ist.
Hinsichtlich der Klimabilanz wird die Maßnahme als positiv eingestuft. Zwar führt der Bezug von Ökoststrom für die Straßenbeleuchtung zu keiner unmittelbaren Einsparung in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch werden die Auswirkungen auf den Klimaschutz durch den eingesparten Stromverbrauch insgesamt als positiv bewertet. Die Verwaltung begründet die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Maßnahme mit der Einhaltung der geltenden Normen und der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.3Beleuchtungsmaßnahme Zweigertstraße von Haumannplatz bis Virchowstraße (KAG-Nr. 127 21)Zur Vorlage · 1933/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat im Rahmen der Vorlage 1933/2022/6 die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Zweigertstraße, im Abschnitt zwischen Haumannplatz und Virchowstraße, beschlossen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 127/21 enthalten.
Gegenstand des Vorhabens ist der Ersatz bestehender Leuchten mit Zusatzimpedanz sowie der Wandarme. Die Neugestaltung der Beleuchtungsanlage umfasst die Umstellung auf LED-Technik, um die Anforderungen aktueller Normen zu erfüllen und die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 27.000 Euro, zuzüglich kalkulatorischer Zinsen in Höhe von 176 Euro.
Die Durchführung der Maßnahme erfolgt unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW. Die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke sind aufgrund der Maßnahme nach § 8 KAG beitragspflichtig.
Hinsichtlich der Klimabilanz wird die Maßnahme als positiv für den Klimaschutz eingestuft. Zwar führt die Nutzung von Ökoststrom für die Straßenbeleuchtung zu keiner unmittelbaren Einsparung in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch wird durch den reduzierten Stromverbrauch eine gesamtheitliche positive Auswirkung auf den Klimaschutz konstatiert. Federführend für das Vorhaben ist das Amt für Straßen und Verkehr.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.4Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme "Zur alten Fähre von Werdener Straße bis Landsberger Straße (KAG-Nr. 186/21)"Zur Vorlage · 2014/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird um die Entscheidung gebeten, die Beleuchtungsmaßnahme in der Straße „Zur alten Fähre“ im Bereich von der Werdener Straße bis zur Landsberger Straße durchzuführen. Das Vorhaben ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 186/21 enthalten. Die Maßnahme umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik.
Die Verwaltung führt aus, dass die derzeitige Beleuchtungsanlage nicht den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht. Die Anpassung an die aktuell gültigen Normen erfolgt zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 55.000 Euro. Die Finanzierung ist über ein entsprechendes PSP-Element vorgesehen.
Im Rahmen des Kommunalabgabengesetzes NRW wurde eine verbindliche Anliegerversammlung durchgeführt, deren Ergebnis der Vorlage beigefügt ist. Die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke unterliegen aufgrund der Maßnahme einer Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
Hinsichtlich der Klimabilanz wird die Maßnahme als positiv für den Klimaschutz eingestuft. Zwar führt der Bezug von Ökoststrom für die Straßenbeleuchtung zu keiner unmittelbaren Einsparung in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch wird durch den geringeren Stromverbrauch eine gesamtheitliche positive Auswirkung auf den Klimaschutz konstatiert.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen (mit Anmerkungen)
Ergebnis: einstimmig beschlossen (mit Anmerkungen) - 12.5Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Haldenstraße von Bullmannaue bis Arendahls WieseZur Vorlage · 2044/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Haldenstraße, im Bereich von der Bullmannaue bis zur Arendahls Wiese, beschließen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 201/20 enthalten. Durch das Vorhaben entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz NRW. Die Verwaltung hat die Anliegerversammlung gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt und das Ergebnis der Vorlage beigefügt.
Gegenstand der Maßnahme ist der Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Ziel der Arbeiten ist die Anpassung der Anlage an die Anforderungen der DIN (EN) 13201, um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 16.000 Euro. Zusätzlich fallen kalkulatorische Zinsen in Höhe von 104 Euro an.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv für den Klimaschutz eingestuft. Zwar führt die Nutzung von Ökoststrom für die Straßenbeleuchtung zu keiner unmittelbaren Einsparung in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch wird durch den geringeren Stromverbrauch eine gesamtheitliche positive Auswirkung auf den Klimaschutz angenommen.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.6Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme "Kleine Schönscheidtstraße von Am Zehnthof bis Kleine Schönscheidtstraße 20 (Ende) (KAG-Nr. 222/21Zur Vorlage · 2015/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Kleinen Schönscheidtstraße beschließen. Das Vorhaben umfasst den Abschnitt von Am Zehnthof bis zum Ende der Kleinen Schönscheidtstraße 20. Ziel der Maßnahme ist der Neubau der Straßenbeleuchtung, einschließlich der Umstellung auf LED-Technik. Laut der Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr müssen die vorhandenen Leuchten ersetzt werden, da die Masten nicht mehr standsicher sind. Durch die Anpassung an die aktuell gültigen Normen soll die Verkehrssicherheit aufrechterhalten werden.
Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 222/21 enthalten. Für die Eigentümer und Erbbauberechtigten der angrenzenden Grundstücke entsteht durch das Bauvorhaben eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz NRW. Eine verbindliche Anliegerversammlung wurde bereits durchgeführt, deren Ergebnis der Vorlage beigefügt ist.
Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 24.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über ein entsprechendes PSP-Element. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv für den Klimaschutz eingestuft, da durch die Umstellung Strom eingespart wird, auch wenn für die Beleuchtung Ökostrom bezogen wird.
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.7Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Goldschmidtstraße von Gerlingstraße bis HammacherstraßeZur Vorlage · 2159/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Goldschmidtstraße, im Abschnitt zwischen Gerlingstraße und Hammacherstraße, beschließen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 181/20 enthalten. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage des Ergebnisses einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW. Für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke entsteht durch das Vorhaben eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
Gegenstand der Maßnahme ist der Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Die bestehende Beleuchtungsanlage entspricht nicht den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201. Im Zuge der Arbeiten sollen die alten Leuchten mit Zusatzimpedanz ersetzt und die vorhandenen Wandausleger entfernt werden. Die Anpassung an die aktuellen Normen dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 30.000 Euro. Hinzu kommen kalkulatorische Zinsen in Höhe von 645 Euro. Die Maßnahme wird als sachlich und zeitlich unabweisbar eingestuft. Hinsichtlich der Klimaschutzrelevanz wird eine positive Auswirkung bewertet, da durch die Umstellung ein geringerer Stromverbrauch erzielt wird, auch wenn für die Straßenbeleuchtung Ökostrom bezogen wird.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Mitteilungen der Verwaltung
- 14.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 14.1Tourismus stärken - Infrastruktur für Wohnmobil- und Caravantouristik schaffenZur Vorlage · 2111/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 2111/2022/SPD einen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines Konzepts zur Schaffung zusätzlicher Caravan- und Wohnmobilstellplätze im Stadtgebiet Essen zum Ziel hat. Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit der Essener Münsterland-Gesellschaft (EMG) sowie dem Regionalverband Ruhr (RVR) bzw. der Ruhr Tourismus GmbH ein entsprechendes Konzept erarbeitet.
Die Vorlage beinhaltet die Aufforderung an die Ausschüsse für Verkehr und Mobilität sowie für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus, eine Empfehlung an den Rat der Stadt Essen auszusprechen. Das zu erarbeitende Konzept soll im zweiten Quartal 2023 zusammen mit einer Kostenschätzung und einer Strategie zur Umsetzung den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Nach Begründung der Fraktion soll durch die Erweiterung der Infrastruktur die touristische Attraktivität der Stadt, insbesondere in den nördlichen Stadtteilen, gesteigert werden. Es wird darauf verwiesen, dass die Gruppe der Individualtouristen mit Wohnmobilen und Caravans einen Anteil an den steigenden Übernachtungszahlen ausmacht. Zudem wird die Verknüpfung mit der bestehenden Freizeit-Radinfrastruktur als Potenzial für die touristische Erschließung angeführt.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 07.02.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (17. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 15.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 16.Außenwerbekonzept für die Stadt EssenErgebnis: abgesetzt/vertagt
- 17.Verschiedenes