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Vorlage

Grundstück Hallostr. gegenüber Grabsteine Brinkmann

2196/2022/7 Amt für Stadtplanung- und Entwicklung

🟢 Beschlossen 18.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (15. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI Informationen über die Maßnahmen auf dem Grundstück in der Hallostraße 70 vorgelegt. Der Grundstückseigentümer hat auf Anweisung der Bauaufsichtsbehörde eine nicht mehr standsichere Stützmauer entlang der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt, um die Sicherheit für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Nach dem Rückbau der Mauer muss das Gelände hinter der ehemaligen Mauer mit einem Böschungswinkel von 30 Grad abgeböscht werden. Zudem steht die Entsorgung von Bauschutt auf dem Grundstück noch aus. Im Rahmen der Arbeiten hat der Eigentümer in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde einige Lärchen und Pappeln gefällt, die nicht der Baumschutzsatzung unterliegen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Beseitigung dieser Bäume keine messbaren Auswirkungen auf den Klimaschutz hat.

Das Grundstück ist zum jetzigen Zeitpunkt durch einen geschlossenen Bauzaun von der öffentlichen Verkehrsfläche getrennt. Die Bauaufsichtsbehörde geht davon aus, dass die verbleibenden Arbeiten zeitnah abgeschlossen sein werden. Die Bezirksvertretung nahm die Vorlage zur Kenntnis.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 154 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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