Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (15. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 14 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI vom 18.11.2022
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
- 3.1Begrüßung neues beratendes Ratsmitglied
- 3.2Schiedsperson im Bezirk 14/VI
- 3.3Workshop Essener Mobilitätsplan
- 4.Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2023 zum Konzept "Zusammenleben in Vielfalt"Zur Vorlage · 2075/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 2075/2022/OB befasst sich mit der Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2023, welche auf dem Konzept „Zusammenleben in Vielfalt“ basiert. Für das Jahr 2023 ist ein Finanzvolumen von 5,6 Millionen Euro vorgesehen. Im Vergleich zum vorläufigen Abschluss des Jahres 2022, der sich auf rund 4,58 Millionen Euro belief, verbleiben Restmittel in Höhe von etwa 1,06 Millionen Euro, die dem Haushalt zugeführt werden.
Die Planung für 2023 umfasst insgesamt 67 Maßnahmen, die in drei Bereiche unterteilt sind: Die institutionelle Förderung (Teil A) ist mit 3.023.577 Euro veranschlagt, die laufenden Maßnahmen (Teil B) belaufen sich auf 1.473.536,16 Euro und die bezirkliche Arbeit sowie Initialprojekte (Teil C) umfassen 357.000 Euro. Für neue Maßnahmen wird ein Bedarf von 547.347 Euro angesetzt. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme der Planungen durch die zuständigen Gremien sowie die Entscheidung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration vor, die Strukturen, Handlungsansätze und Erprobungsprojekte fortzuführen. Zudem wird eine Vorverlegung des Antragsstichtags für Maßnahmen der Folgejahre vom 30. September auf den 31. August vorgeschlagen.
Die Projektaufwendungen in Höhe von etwa 5,4 Millionen Euro werden über die Produktgruppe 1.05.10.02 finanziert. Das Budget dient der interkulturellen Personal- und Organisationsentwicklung der Fachbereiche durch die Umschichtung bestehender Haushaltsmittel, wodurch keine zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts entsteht. Grundlage ist das Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW. Die Maßnahmen adressieren Herausforderungen durch Fachkräfteeinwanderung, Familiennachzug sowie Fluchtbewegungen. Ziel ist die Vermeidung von Folgekosten durch soziale Ausgrenzung sowie die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Essen.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.12.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnisnahme und mehrheitlicher Beschluss der Maßnahmen- und Finanzplanung gegen die Stimme der AfD.
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Gesundheitsversorgung im Essener NordenZur Vorlage · 2201/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2201/2022/5 aus dem Geschäftsbereich 5 informiert über den aktuellen Sachstand zur Gesundheitsversorgung im Essener Norden. Im Fokus steht die Entwicklung einer Stadtteilklinik Stoppenberg als integriertes sektorenübergreifendes Gesundheitszentrum. Nach der Schließung zweier Krankenhäuser zum Jahresende 2020 wurden sieben Teilprojekte für die Bewohner der Bezirke V und VI initiiert. Die Stadt Essen und die St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH planen die Gründung einer gemeinsamen Trägergesellschaft, wobei die Marienhospital Gelsenkirchen GmbH als Hauptgesellschafterin und die Stadt Essen als Minderheitsgesellschafterin fungieren sollen. Der stationäre Bereich der Klinik soll durch den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesauschusses teilfinanziert werden. Der Rat der Stadt Essen, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie die Bezirksvertretungen V und VI nehmen diesen Sachstand zur Kenntnis. Es wird empfohlen, die Verwaltung mit der Vorbereitung der Trägergesellschaft zu beauftragen, wobei eine Entscheidungsvorlage für das erste Halbjahr 2023 vorgesehen ist.
Zudem wird die Standortentwicklung des Grundstücks, auf dem unter anderem das Vincenz-Krankenhaus liegt, thematisiert. Die Gremien der Immobilienmanagement Essen GmbH und der Contilia GmbH haben den Verkaufsprozess dieses Grundstücks vorbereitet. Die notarielle Beurkundung ist jedoch davon abhängig, dass der Contilia GmbH der Bewilligungsbescheid über die Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds für die Erneuerung des Katholischen Klinikums-Philippusstifts vorliegt. Eine Entscheidung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen wird für das erste Quartal 2023 erwartet.
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Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Seniorenrat (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Seniorenrat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 31.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.12.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnisnahme und einstimmige Empfehlung der Trägergesellschaft
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.P + R ZollvereinZur Vorlage · 2077/2022/6 · Vorlage
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Die Verwaltung hat einen Bericht zur Umsetzungsmöglichkeit und zu den Kosten für einen Park-and-Ride-Platz (P+R) am S-Bahnhof Essen Zollverein-Nord vorgelegt. Das Projekt sieht die Aufwertung einer bestehenden Schotterfläche im Eigentum der Deutschen Bahn vor. Geplant war eine Oberflächenbefestigung mit Asphalt sowie die Erneuerung der Beleuchtung, um die Sicherheit auf den 26 Stellplätzen zu erhöhen.
Nach aktuellen Schätzungen belaufen sich die Kosten für die Befestigung und Beleuchtung auf etwa 390.000 Euro. Zusätzlich fallen für eine Teilfläche von rund 1580 Quadratmetern Kosten in Höhe von circa 38.000 Euro zuzüglich Nebenkosten an. Eine Förderung der Maßnahme ist an die Voraussetzung einer digitalen Erfassung der Stellplätze gebunden.
Die Verwaltung empfiehlt, das Projekt nicht weiterzuverfolgen und die Umsetzung zurückzustellen. Als Begründung werden die gebundenen Personalkapazitäten angeführt, da die zuständige Fachabteilung derzeit mit anderen Aufgaben, wie der Umsetzung des RadEntscheids, laufenden Erneuerungsprogrammen der Verkehrsinfrastruktur und dem Projekt CityBahn, befasst ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretung VI den Bericht zur Kenntnis nehmen und das Vorhaben nicht weiterverfolgen.
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Beratungsfolge
- 18.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (15. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 6.aBau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung des Radweges im Hallopark"Zur Vorlage · 2186/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die grundhafte Erneuerung des Radweges im Hallopark, der zwischen der Hallostraße und der Langemarckstraße verläuft und Teil des Radverkehrshauptroutennetzes ist. Das Vorhaben umfasst eine zweistufige Umsetzung. Im ersten Schritt sollen die Nutzungsbestimmungen der parallel verlaufenden Wege geändert werden, sodass der 3,00 Meter breite Weg künftig als Radweg und der 2,00 Meter breite Weg als Fußweg ausgeschildert wird.
Im zweiten Schritt ist der Austausch der bestehenden wassergebundenen Decke des breiteren Weges durch eine bituminöse Decke vorgesehen. Die aktuelle wassergebundene Oberfläche weist aufgrund fehlender regelmäßiger Instandsetzung einen Zustand auf, der die ganzjährige Benutzbarkeit und den maschinellen Winterdienst einschränkt. Zudem sollen im Grünstreifen zwischen den Wegen vier Sitzangebote aus jeweils zwei Bänken sowie Abfallbehälter versetzt werden.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 350.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Jahr 2023 aus dem Projekt Lückenschluss Radwegenetz. Die Verwaltung führt aus, dass die Erneuerung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beiträgt und langfristig die Kosten für Pflege und Unterhaltung reduziert. Die Maßnahme wird als positiv für den Klimaschutz eingestuft, da die Verbesserung der Infrastruktur den Umstieg vom Kraftfahrzeug auf das Fahrrad fördern kann. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Bau und Baubeginn beschließt.
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Beratungsfolge
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Essener Str. 95, 97Zur Vorlage · 2194/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung VI über den aktuellen Stand der baulichen Situation der Gebäude in der Essener Straße 95 und 97. Aufgrund einer Schiefstellung sowie einer schadhaften Giebelwand, die zum angrenzenden städtischen Grundstück Essener Straße 99a führt, ist die Standsicherheit des Gebäudes nicht mehr gegeben. Als erste Maßnahme zur Gefahrenabwehr ordnete die Bauaufsichtsbehörde bereits im Dezember 2021 die Sperrung der dem Gebäude vorgelagerten öffentlichen Verkehrsfläche an.
Im Februar 2022 wurde dem Eigentümer per Ordnungsverfügung die Vorlage eines Instandsetzungskonzeptes zur Wiederherstellung der Standsicherheit auferlegt. Ein gegen diese Verfügung gerichtliches Verfahren wurde beendet, da das Verwaltungsgericht die Entscheidung über weitere ordnungsbehördliche Anordnungen an das Ergebnis eines noch laufenden zivilrechtlichen Verfahrens knüpft. Erst nach Vorlage des im Rahmen dieses Zivilverfahrens zu erstellenden Sachverständigengutachtens wird die Bauaufsichtsbehörde über weitere Schritte entscheiden.
Zur Überwachung der Situation beauftragt die Verwaltung ein Ingenieurbüro, die schadhafte Giebelfassade in regelmäßigen Abständen sowie nach größeren Windereignissen auf Veränderungen zu kontrollieren. Bisher wurden dabei keine Veränderungen festgestellt. Die Verwaltung stellt fest, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Erlass einer Abrissverfügung rechtlich nicht vertretbar ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung VI die vorliegende Vorlage zur Kenntnis nimmt.
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- 18.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Grundstück Hallostr. gegenüber Grabsteine BrinkmannZur Vorlage · 2196/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI Informationen über die Maßnahmen auf dem Grundstück in der Hallostraße 70 vorgelegt. Der Grundstückseigentümer hat auf Anweisung der Bauaufsichtsbehörde eine nicht mehr standsichere Stützmauer entlang der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt, um die Sicherheit für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Nach dem Rückbau der Mauer muss das Gelände hinter der ehemaligen Mauer mit einem Böschungswinkel von 30 Grad abgeböscht werden. Zudem steht die Entsorgung von Bauschutt auf dem Grundstück noch aus. Im Rahmen der Arbeiten hat der Eigentümer in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde einige Lärchen und Pappeln gefällt, die nicht der Baumschutzsatzung unterliegen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Beseitigung dieser Bäume keine messbaren Auswirkungen auf den Klimaschutz hat.
Das Grundstück ist zum jetzigen Zeitpunkt durch einen geschlossenen Bauzaun von der öffentlichen Verkehrsfläche getrennt. Die Bauaufsichtsbehörde geht davon aus, dass die verbleibenden Arbeiten zeitnah abgeschlossen sein werden. Die Bezirksvertretung nahm die Vorlage zur Kenntnis.
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- 18.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Bericht der Kinderbeauftragten
- 10.Bericht des Jugendbeauftragten
- 10.aBezirkliche Haushaltsmittel 2022 hier: MittelübertragungZur Vorlage · 0072/2023/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI hat in der Sitzung vom 18. Januar 2023 beschlossen, die Übertragung der freien Restmittel aus dem Haushaltsabschluss 2022 in das Haushaltsjahr 2023 zu beantragen. Bei den betreffenden Beträgen handelt es sich um Haushaltsausgabereste, die zum Ende des Geschäftsjahres 2022 nicht verbraucht wurden.
Der Grund für die verbleibenden Mittel liegt darin, dass bestimmte Maßnahmen und Projekte im Jahr 2022 nicht durchgeführt oder noch nicht begonnen werden konnten. Durch den Antrag sollen diese nicht gebundenen Haushaltsmittel für die Verwendung im darauffolgenden Haushaltsjahr zur Verfügung stehen. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich. Eine direkte Auswirkung auf den Klimaschutz wurde in der Vorlage nicht festgestellt.
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Beratungsfolge
- 18.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 2118/2022/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Verwaltungsvorlage der Bezirksvertretung VI Zollverein enthält verschiedene Mitteilungen zum aktuellen Sachstand in unterschiedlichen Themenbereichen.
Bezüglich der Verkehrsplanung informiert das Amt für Straßen und Verkehr über die Planung einer Radverkehrsanlage in der Hallostraße. Auf die Anfrage einer Fraktion hin wurden hierzu Vorschläge sowie eine zeitliche Prognose vorgelegt. Im Bereich der Erschließungsstraße zur Bullmannaue verzögert sich die Umsetzung aufgrund von Personalfluktuation und laufenden Vertragsverhandlungen zum Grundstückserwerb. Zudem muss die Planung zur Kanalverlegung aufgrund einer erfolglosen Ausschreibung erneut ausgeschrieben werden. Ein Sachstandsbericht zur weiteren Planung der Fußgängerüberführung in der Josef-Hoeren-Straße liegt der Vorlage ebenfalls bei.
Im Bildungsbereich teilt der Fachbereich Schule mit, dass eine eindeutige Anzahl wartender Kinder auf Plätze in der Offenen Ganztagsschule (OGS) derzeit nicht ermittelt werden kann, da die Bedarfsabfrage von der Verfügbarkeit vorhandener Räumlichkeiten abhängt. Zum Digitalpakt Schule wird berichtet, dass für die Kantschule eine Übergangslösung mit WLAN-Accesspoints vorbereitet wird. Diese sollen die Wartezeit bis zur finalen Umsetzung der Infrastrukturmaßnahmen im Jahr 2024 überbrücken, wobei eine Ausstattung von Teilen des Schulgebäudes voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2023 erfolgen kann.
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Beratungsfolge
- 18.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.1Anlage einer Radverkehrsanlage auf der Hallostraße
- 11.2Offene Ganztagsschule (OGS) - Fehlende Plätze im Bezirk VI Zollverein
- 11.3Neubau einer parallelen Erschließungsstraße zur Bullmannaue hier: Sachstandsmitteilung
- 11.4Digitalpakt Schule
- 11.5Fußgängerüberführung Josef-Hoeren-Straße
- 12.Anfragen und Mitteilungen
- 12.1Phänomania Erfahrungsfeld der Sinne
- 12.2Beleuchtung Büchelsloh
- 12.3Bericht des Inklusionsbeauftragten
- 13.Liste der offenen Aufträge
- 14.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 15.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil