Durchführung der Maßnahme "Zweigertstraße von Kortumstraße bis Haumannplatz (KAG-Nr. 315/21)"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Maßnahme „Zweigertstraße von Kortumstraße bis Haumannplatz“ nachträglich beschließen. Die Vorlage basiert auf dem Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß § 8a Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes NRW. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen enthalten und löst für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach § 8 KAG aus.
Der Straßenoberbau sowie die Entwässerungseinrichtung in dem betreffenden Bereich entsprechen nicht dem aktuellen Ausbaustandard. Im Rahmen von Kanalbaumaßnahmen der Stadtentwässerung Essen wurde ein Bodenaustausch in den Randbereichen der Fahrbahn notwendig, um Setzungen in der neuen Asphaltdecke zu vermeiden. Um Synergieeffekte zu nutzen und Kosten für die Verkehrssicherung sowie spätere Folgewerke zu vermeiden, wurden die Arbeiten zeitlich mit den Arbeiten der Stadtentwässerung Essen zusammengeführt. Da der Durchführungsbeschluss aufgrund der zeitlichen Abfolge der Bauarbeiten vor Baubeginn nicht vorliegen konnte, ist die Entscheidung nun formal nachzuholen, um die Förderung im Zusammenhang mit dem Kommunalabgabengesetz zu sichern.
Die veranschlagten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 82.500 Euro. Die Finanzierung erfolgt über den Haushalt für den Straßenbau.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 09.02.2023einstimmig beschlossen
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