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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 17 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 10.11.2022
- 2.Niederschrift Nr. 18 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 08.12.2022
- 3.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.1Sachstand Radlaufhilfe S-Bahnhof HügelZur Vorlage · 0168/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Sachstand der Radlaufhilfe am S-Bahnhof Hügel informiert über die Möglichkeiten zur Nachrüstung von Profilsteinen an den dortigen Treppen. Nachdem die DB Station & Service ein ursprüngliches Ersuchen der Bezirksvertretung IX mit dem Hinweis abgelehnt hatte, solche Maßnahmen nur bei umfassenden Umbauten zuzulassen, wurde im Ausschuss für Verkehr und Mobilität ein Appell an den Infrastrukturbetreiber gefasst. Nach weiteren Gesprächen ist eine Nachrüstung der Bestandstreppen am Bahnhof Hügel nun technisch denkbar.
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hat eine Förderung der Maßnahme in Höhe von 90 Prozent zugesagt. Die förderfähigen Baukosten werden auf etwa 70.000 Euro und die Planungskosten auf etwa 30.000 Euro geschätzt. Da die DB Station & Service den verbleibenden Eigenanteil der Baukosten in Höhe von circa 35.000 Euro kurzfristig nicht finanzieren kann, schlägt die Verwaltung vor, dass die Stadt Essen diesen Anteil übernimmt. Die Deckung der zehnprozentigen Baukosten soll durch den Fachbereich 6 erfolgen, während die restlichen Planungskosten über die städtische ÖPNV-Pauschale finanziert werden sollen, die vollständig durch das Land gedeckt wird.
Ziel der Maßnahme ist die Erleichterung des Umstiegs zwischen Fahrrad und Nahverkehr, insbesondere für Nutzer von schweren Fahrrädern wie Pedelecs. Am Haltepunkt Zollverein Nord ist zudem eine Modernisierung inklusive der Installation von Aufzügen für das Frühjahr 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Die Zukunft des Verkehrs
- 5.Finale Ordnung der Fläche im Umfeld des ehemaligen Güterbahnhofes Rüttenscheid Stadtbezirk: II, Stadtteil: RüttenscheidZur Vorlage · 2029/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Zwischenbericht zur Erstellung eines Masterplans für das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofes Rüttenscheid vorgelegt. Ziel des Masterplans ist die Festlegung einer finalen Ordnung der Flächen im Stadtbezirk II, wobei verschiedene Nutzungen sowie die städtebauliche Nachhaltigkeit und Klimaschutzziele berücksichtigt werden sollen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Sicherung der bestehenden Funktionen der Messe Essen GmbH. Da die Flächen als Parkplatz und Logistikfläche genutzt werden und die Flächengrößen sowie Stellplatzzahlen Voraussetzung für die Finanzierung der Messemodernisierung waren, können diese Kapazitäten nicht verringert werden. Dennoch sieht die Planung Ersatzpflanzungen vor, um den durch Bebauungsplanverfahren entfallenden Baumbestand auszugleichen. Hierbei sollen mindestens zehn Bäume im Bereich des geplanten Radweges „Rommenhöller Gleis“ gepflanzt werden, während ein Naturdenkmal an der Wittekindstraße erhalten bleibt.
Für den Rad- und Fußverkehr sind Verbesserungen der Infrastruktur vorgesehen. Die Gruga-Trasse soll im Bereich des Geländes um etwa zwei Meter verbreitert werden. Zudem wird die Anbindung der Rüttenscheider Straße an die Gruga-Trasse durch neue Rampen und Wegeverbindungen optimiert, um die Erreichbarkeit aus westlicher und östlicher Richtung zu verbessern. Die Querung der Fläche in Nord-Süd-Richtung bleibt durch die geplanten Maßnahmen gewährleistet. Die abschließende Auswertung der Ergebnisse und die Fertigstellung des Masterplans werden für das zweite Quartal 2023 erwartet.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen und zur Kenntnisnahme in den AVM am 09.02.2023 geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.SQSM-Stadtteilprojekt NORD (Altenessen-Süd/Nordviertel) hier: Neugestaltung Eltingplatz/Eltingstraße Bericht zum Projektverlauf und PlanungsbeschlussZur Vorlage · 1779/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung befasst sich mit dem Projektverlauf sowie dem Planungsbeschluss zur Neugestaltung des Eltingplatzes und der Eltingstraße im Rahmen des SQSM-Stadtteilprojekts Nord. Die Entwurfsplanung wurde im September 2022 fertiggestellt. Der Planungsbeschluss sieht Bruttobaukosten in Höhe von etwa 4,33 Millionen Euro vor. Die Neugestaltung wurde am 30. September 2022 zur Städtebauförderung „Sozialer Zusammenhalt“ angemeldet.
Die Planung basiert auf einem Realisierungswettbewerb, der zwischen 2016 und 2017 stattfand. Nach politischen Beratungen in der Bezirksvertretung I wurde der Entwurf im Jahr 2022 angepasst, um den Erhalt von Grünstrukturen und Baumbestand zu gewährleisten. Dies beinhaltet eine Reduzierung der Pkw-Stellplätze von 56 auf 30 sowie eine Erhöhung der Anzahl an Fahrradbügeln. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines vielseitigen Stadtraums sowie einer 200 Quadratmeter großen Grünfläche an der Waterloostraße.
Die geschätzten Gesamtkosten verteilen sich auf verschiedene Haushaltstitel, wobei für die Jahre 2023 bis 2027 Mittel in Millionenhöhe veranschlagt sind. Es wird eine Städtebauförderung von 80 bis 88 Prozent erwartet, während die Straßenbaubeiträge durch das Land Nordrhein-Westfalen übernommen werden sollen. Der Rat der Stadt Essen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und den Planungsbeschluss fassen. Ein Beschluss zum Baubeginn wird nach Abschluss der Planungen durch die Verwaltung vorgelegt. Die Bürgerbeteiligung zur Gestaltung der Sitzmöbel soll fortgesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (20. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (22. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 7.Erneuerung der Wittekindstraße Radverkehrsplanung im Abschnitt von Wittenbergstraße bis Rüttenscheider StraßeZur Vorlage · 1972/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr sieht die Erneuerung der Wittekindstraße im Abschnitt zwischen Rüttenscheider Straße und Wittenbergstraße vor. Das Bauvorhaben umfasst die Erneuerung der Fahrbahndecke, eine Anpassung der Fahrbahnbreite auf mindestens 6,50 Meter sowie die Verlegung des Fahrbahnrandes zum Schutz von Bäumen. Die geplante Maßnahme beinhaltet zudem die Einrichtung einer Fahrradstraße zwischen Rüttenscheider Straße und Walpurgisstraße nach Variante 3. Trotz einer prognostizierten Verkehrsmenge von bis zu 800 Fahrzeugen pro Stunde wird die Maßnahme als zweckmäßig bewertet.
Bauliche Veränderungen umfassen die Einrichtung eines Radaufstellstreifens, die Verlängerung einer Mittelinsel sowie die Anpassung der Bordsteinführung an einer Brücke. Die Geschwindigkeit in der Wittekindstraße soll auf 30 km/h reduziert werden. Der ruhende Verkehr wird neu geordnet, wobei die Anzahl der ordnungsgemäßen Stellplätze um 43 auf insgesamt 145 erhöht werden soll. Im Rahmen der Grünflächengestaltung sind die Fällung nicht standsicherer Bäume sowie Neupflanzungen vorgesehen. Zudem sollen die Straßenbeleuchtung erneuert und Querungsstellen barrierefrei ausgebaut werden.
Der Baubeginn ist für die zweite Jahreshälfte 2023 geplant, bei einer voraussichtlichen Bauzeit von etwa einem Jahr. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf circa 7,5 Millionen Euro. Die Finanzierung soll durch städtische Eigenmittel, Anliegerbeiträge sowie eine mögliche Förderung der Bezirksregierung Düsseldorf erfolgen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Aufnahme der Wittekindstraße in das Rad-Ergänzungsnetz sowie die Planung der Fahrradstraße beschließen und die Verwaltung mit der Herbeiführung der Baureife beauftragen.
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Beratungsfolge
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (20. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben + zusätzliche Beschlussfassung (siehe Niederschrift)
- 15.12.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 7.1Erneuerung der Wittekindstraße (1972/2022/6) hier: Schrägparkplätze im Bereich der Häuser 3 bis 21Zur Vorlage · 0264/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Gestaltung der Wittekindstraße im Bereich der Hausnummern 3 bis 21 betrifft. Im Rahmen der anstehenden Erneuerungsmaßnahmen der Straße wird die Stadtverwaltung gebeten, dem Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung II vom 26. Januar 2023 zu folgen.
Konkret sieht der Antrag die Einrichtung von Schrägparkplätzen in dem genannten Abschnitt vor. Um die Sicherheit der Fahrradfahrenden zu gewährleisten, soll zudem ein maximal möglicher Sicherheitstrennstreifen zur Fahrgasse realisiert werden. Hierbei sollen die Vorgaben der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen (AGF) berücksichtigt werden.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, in welcher Form eine Begrünung an dieser Stelle umsetzbar ist. Dabei gilt die Vorgabe, dass die Umsetzung der Begrünung nicht zu einer Reduzierung des neu geschaffenen Parkraums führen darf. Der Antrag wurde dem Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehr und Mobilität zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 8.Ausbau Humboldtstraße von Fulerumer Straße bis Max-Halbach-Straße (Stadtgrenze Mülheim an der Ruhr)Zur Vorlage · 2073/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit dem Ausbau der Humboldtstraße im Bereich der Stadtteile Fulerum und Heißen, konkret im Abschnitt zwischen der Fulerumer Straße und der Stadtgrenze zu Mülheim an der Ruhr. Das Vorhaben umfasst die grundhafte Erneuerung des Straßenuntergrunds auf einer Länge von etwa 1100 Metern sowie die Einrichtung von Radverkehrsanlagen. Geplant sind Schutzstreifen im Bereich zwischen dem Kreisverkehr und der Scheidtstraße sowie eine Fahrradstraße bis zur Stadtgrenze.
Die Planung sieht vor, im Abschnitt zwischen Scheidtstraße und Fulerumer Straße Schutzstreifen mit einer Breite von 1,75 Metern zu realisieren. Im nördlichen Bereich wird eine Fahrradstraße empfohlen. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Erweiterung des Straßenraums durch die Einbeziehung städtischer Grundstücke. Diese Zielplanung sieht vor, dass 73 Parkplätze erhalten bleiben, während die Anzahl der Bäume durch die Pflanzung von 14 neuen Exemplaren angepasst wird. Zudem ist ein barrierefreier Ausbau der Gehwege sowie der Bushaltestellen „Regenbogenweg“ und „Gemeindezentrum Fulerum“ mit neuen Buskaps vorgesehen.
Die Gesamtkosten werden auf circa 6,5 Millionen Euro geschätzt, wobei ein städtischer Eigenanteil von 1.625.000 Euro erwartet wird. Für die Kosten der Haltestellenumbauten wird eine vollständige Förderfähigkeit angestrebt. Die Kosten für die Maßnahme werden zwischen Essen und Mülheim aufgeteilt. Der Baubeginn ist für Ende 2024 mit einer Dauer von etwa zwei Jahren vorgesehen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Planung beschließen und die Verwaltung mit der Herbeiführung der Baureife beauftragen.
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Beratungsfolge
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 02.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (17. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 9.Um- und Ausbau des Knotenpunktes Bochumer Landstraße/Rodenseelstraße/SachsenringZur Vorlage · 2097/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Um- und Ausbau des Verkehrsknotenpunktes Bochumer Landstraße, Rodenseelstraße und Sachsenring im Essener Stadtteil Freisenbruch ist geplant, um die Nahversorgung durch ein neues Einkaufszentrum zu ermöglichen und die Verkehrsflächen gemäß Bebauungsplan 25/18 anzupassen. Das Projekt umfasst ein rund 4,7 Hektar großes Plangebiet. Durch die Durchstreckung der Rodenseelstraße und die Verknüpfung der Einmündungen zu einem vierarmigen Knotenpunkt soll die Verkehrsqualität für den motorisierten Individualverkehr auf die Stufe D angehoben werden, da für das Jahr 203ube eine Verschlechterung auf die Stufe F prognostiziert wird.
Die Planung sieht bauliche Anpassungen der Querschnitte vor, die einen Rückbau bestimmter Gebäude sowie die Neugestaltung von Geh- und Radwegen beinhalten. Im öffentlichen Personennahverkehr ist die barrierefreie Verlegung der Haltestelle Zweibachegge sowie die Einrichtung der neuen Haltestelle Dammstraße vorgesehen. Für den Radverkehr sind separate Anlagen mit einer Breite von 2,25 Metern geplant. Die Maßnahme umfasst zudem die Installation einer verkehrsabhängigen Lichtsignalanlage, die Schaffung von 33 neuen Baumpflanzstandorten sowie den Neubau von etwa 190 Metern Regenwasserkanal.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf circa 13,0 Millionen Euro, wobei die Finanzierung aus städtischen Eigenmitteln erfolgt. Ein Baubeginn ist für Anfang 2024 und ein Abschluss für Mitte 2026 vorgesehen. Während das Amt für Straßen und Verkehr die Planung als funktionelle Lösung bewertet, äußern Verkehrsverbände Kritik an der Berücksichtigung der Nahmobilität. Die Bezirksvertretung VII sowie der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sollen den Plan beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragen.
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Beratungsfolge
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 13.12.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (15. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 9.1Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 2097/2022/06 : Um- und Ausbau des Knotenpunktes Bochumer Landstraße/ Rodenseelstraße/SachsenringZur Vorlage · 0218/2023/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Ausschuss für Verkehr und Mobilität einen Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 2097/2022/06 eingereicht. Gegenstand des Antrags ist der Um- und Ausbau des Knotenpunktes Bochumer Landstraße, Rodenseelstraße und Sachsenring.
Der Antrag sieht eine Anpassung der Beschreibungen auf Seite 8 der genannten Verwaltungsvorlage vor. Demnach soll der aus Bochum kommende Radverkehr die neu geschaffene Radverkehrsanlage auf der Bochument Landstraße nutzen können. Im Zuge dessen sollen die bestehenden Fahrradstraßen Renzelweg und Im Haferfeld zurückgebaut und umgewidmet werden. Die Planung sieht vor, dass Radfahrende von der Bochumer Landstraße aus entweder direkt rechts in die Rodenseelstraße oder über ein indirektes Linksabbiegen in den Sachsenring abbiegen können. Über die Zweibachegge und die Alleestraße soll zudem ein Zugang zum Hauptroutennetz sowie zur Veltenbahntrasse ermöglicht werden.
Die Begründung des Antrags führt an, dass durch die neue Radverkehrsanlage auf der Bochumer Landstraße die Umwidmung und der Rückbau der parallel verlaufenden Fahrradstraßen möglich werden. Die Bündelung des Radverkehrs auf dieser Route soll dazu dienen, die Verkehrssituation zwischen Radfahrenden und Kraftfahrzeugverkehr in den Nebenstraßen zu verändern und unübersichtliche Situationen zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 10.Fahrbahnerneuerung Langenberger Straße//Kupferdreher Straße und RadverkehrsanlageZur Vorlage · 2099/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2099/2022/6 befasst sich mit der Fahrbahnerneuerung der Langenberger Straße sowie der Kupferdreher Straße auf einer Länge von etwa 1,4 Kilometern und der Einrichtung einer Radverkehrsanlage. Die geplanten Maßnahmen umfassen die Erneuerung von Straßenabläufen, Entwässerungsrinnen, Beleuchtungs- und Signalanlagen sowie die Neugestaltung der Seitenräume. Als Vorzugsvariante wird die Einrichtung von Schutzstreifen mit einer Breite von mindestens 1,75 Metern vorgeschlagen, wodurch das Parken am Fahrbahnrand entfällt. Die Fahrbahnbreite zwischen den Schutzstreifen soll mindestens 4,50 Meter betragen. Die Variante einer Fahrradstraße für den Abschnitt Poststraße bis Hinsbecker Löh wird von der Verwaltung abgelehnt, da die Kupferdreher Straße als Landesstraße eine hohe Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr aufweist.
Zudem sieht die Planung den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen Fahrenberg, Hinsbecker Löh und Poststraße Steig 2 vor. Die Maßnahme beinhaltet den Austausch von Beleuchtungsmasten, die Erneuerung von Signalanlagen an Fußgängerquerungen sowie den Einsatz von lärmoptimiertem Asphalt zur Pegelsenkung. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf circa 10.000.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt zunächst aus städtischen Eigenmitteln, wobei eine Förderung durch die Bezirksregierung Düsseldorf in Höhe von über 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten angestrebt wird. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2023 geplant, gekoppelt an die Kanalarbeiten der Stadtwerke Essen AG. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung VIII keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität die Planung beschließt.
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Beratungsfolge
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 11.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung des Radweges im Hallopark"Zur Vorlage · 2186/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die grundhafte Erneuerung des Radweges im Hallopark, der zwischen der Hallostraße und der Langemarckstraße verläuft und Teil des Radverkehrshauptroutennetzes ist. Das Vorhaben umfasst eine zweistufige Umsetzung. Im ersten Schritt sollen die Nutzungsbestimmungen der parallel verlaufenden Wege geändert werden, sodass der 3,00 Meter breite Weg künftig als Radweg und der 2,00 Meter breite Weg als Fußweg ausgeschildert wird.
Im zweiten Schritt ist der Austausch der bestehenden wassergebundenen Decke des breiteren Weges durch eine bituminöse Decke vorgesehen. Die aktuelle wassergebundene Oberfläche weist aufgrund fehlender regelmäßiger Instandsetzung einen Zustand auf, der die ganzjährige Benutzbarkeit und den maschinellen Winterdienst einschränkt. Zudem sollen im Grünstreifen zwischen den Wegen vier Sitzangebote aus jeweils zwei Bänken sowie Abfallbehälter versetzt werden.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 350.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Jahr 2023 aus dem Projekt Lückenschluss Radwegenetz. Die Verwaltung führt aus, dass die Erneuerung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beiträgt und langfristig die Kosten für Pflege und Unterhaltung reduziert. Die Maßnahme wird als positiv für den Klimaschutz eingestuft, da die Verbesserung der Infrastruktur den Umstieg vom Kraftfahrzeug auf das Fahrrad fördern kann. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Bau und Baubeginn beschließt.
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Beratungsfolge
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Teilnahme am Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" - Projekt "Platz fürs Klima - Klimaresiliente Umgestaltung von Plätzen im Essener Stadtgebiet"Zur Vorlage · 0004/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Teilnahme am Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ mit dem Projekt „Platz fürs Klima – Klimaresiliente Umgestaltung von Plätzen im Essener Stadtgebiet“. Gegenstand der Vorlage 0004/2023/6 aus dem Geschäftsbereich 6 ist die bauliche Anpassung der Plätze Marktplatz Überruhr-Hinsel, Marktplatz Borbeck und Giebelplatz. Ziel der Maßnahmen ist die klimaresiliente Umgestaltung der Flächen, die insgesamt etwa 7.900 Quadratmeter umfassen. Geplante Maßnahmen umfassen unter anderem die Entsiegelung und Bepflanzung von Flächen sowie die Pflanzung von Bäumen.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 1.333.333,33 Euro beziffert. Hierbei steht eine Zuwendung des Bundes in Höhe von 1.200.000 Euro zur Verfügung, was einem Anteil von 90 Prozent entspricht. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 133.333 Euro. Für das Jahr 2023 sind zudem Planungsleistungen in Höhe von 227.000 Euro im Haushalt vorgesehen.
Die Vorlage begründet die Notwendigkeit des Projekts mit der Begrenzung von Klimafolgen wie Hitzewellen und Starkregen, wie es das Klimaanpassungsgesetz NRW vorsieht. Das Projekt wird hinsichtlich seiner Klimarelevanz bewertet, wobei eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz sowie eine Reduktion von Treibhausgasen prognostiziert wird. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Teilnahme beschließt, während die zuständigen Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Haupt- und Finanzausschuss sowie Verkehr und Mobilität Empfehlungen aussprechen. Die Bezirksvertretungen III, IV und VIII sollen die Teilnahme zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Bewertung des Radhauptrouten- und ErgänzungsnetzesZur Vorlage · 0141/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Geschäftsbereichs 6 dient der Kenntnisnahme des Sachstands zur Bewertung des Radhauptrouten- und Ergänzungsnetzes in Essen. Das Radverkehrsnetz umfasst ein Hauptroutennetz von etwa 197 Kilometern sowie ein Ergänzungsnetz von circa 323 Kilometern.
Für die Bewertung des Hauptroutennetzes wurde eine angepasste Methodik, das sogenannte Essener Modell, entwickelt, da die standardisierte Bewertungsmethodik nach H EBRA nicht vollständig auf die lokale Situation übertragbar war. Die Ergebnisse der durch die Ingenieurgesellschaft Stolz mbH durchgeführten Untersuchung liegen dem Amt für Straßen und Verkehr vor. Das Gutachten zeigt auf, dass etwa die Hälfte aller Abschnitte des Hauptroutennetzes eine schlechte Gesamtbewertung auf einer Skala von 1 bis 5 aufweist. Konkret erhielten 39,4 % der Abschnitte eine Bewertung von 4 oder 5 hinsichtlich der Führungsform, 21,0 % bezüglich des Anlagenzustandes der Knoten und 29,0 % bezüglich des Anlagenzustandes der Strecke. Zudem wurden bei 20 % der Abschnitte Sicherheitsmängel identifiziert. Diese Bereiche werden bei der künftigen Planung von Radverkehrsanlagen prioritär behandelt.
Die Bewertung des Ergänzungsnetzes wird derzeit vorbereitet. Nach einer erfolglosen Ausschreibung im Jahr 2022 konnte Ende 2022 eine neue Ausschreibung mit angepasster Leistungsbeschreibung erfolgreich abgeschlossen werden. Der Vertragsabschluss wird vorbereitet, sodass die Projektbearbeitung im ersten Quartal 2023 beginnen kann; die Bearbeitungsdauer wird auf etwa ein Jahr geschätzt.
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- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Altenessener Straße - Beschilderung und Markierung der Fahrradstraße nach neuem StandardZur Vorlage · 2176/2022/6 · Vorlage
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Die Stadt Essen plant, die Beschilderung und Markierung der Fahrradstraße auf der Altenessener Straße im Abschnitt zwischen dem Viehofer Platz und der Unsuhrstraße an einen neuen Standard anzupassen. Ziel dieser Maßnahme ist es, bestehende Fahrradstraßen gemäß den Vorgaben des RadEntscheids aufzurüsten.
Die baulichen Veränderungen umfassen die Ersetzung der bisherigen Piktogramme durch neue Fahrradpiktogramme mit sogenannten Sharrows sowie eine Mittelmarkierung. An den Einmündungen sollen großflächige Piktogramme angebracht werden, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen. Zudem wird die Vorfahrtsregelung so angepasst, dass der Radverkehr auf der Altenessener Straße gegenüber den einmündenden Straßen vorrangig ist. Zur optischen Unterstützung der neuen Regelung werden die Einmündungen durch eine spezifische Linienführung abgegrenzt. Die Trennstreifen zwischen der Radfahrbahn und den Stellplätzen bleiben in ihrer Funktion bestehen.
Die Umsetzung der Maßnahmen ist für das Frühjahr 2023 vorgesehen. Die Kosten für die Markierung und Beschilderung belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 50.000 Euro und werden aus dem entsprechenden Haushaltsposten für Fahrradstraßen und -zonen finanziert. Es fallen keine Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz an. Die Maßnahme dient der Verbesserung der Sicherheit und der Umsetzung der langfristigen Mobilitätsziele der Stadt.
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- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (22. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Planungsstart Bewohnerparken EltingviertelZur Vorlage · 0044/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Geschäftsbereichs 6 sieht den Planungsstart für einen Bewohnerparkbereich im Essener Stadtteil Nordviertel vor. Konkret betrifft dies das Wohnquartier Eltingviertel im Stadtbezirk I. Das Planungsgebiet wird durch die Altenessener Straße, die Blumenfeldstraße, die Gladbecker Straße, die Katzenbruchstraße, die Karolinger- und Stoppenberger Straße sowie den ehemaligen Bahndamm begrenzt.
Grundlage für das Vorhaben ist ein Beschluss des Rates der Stadt vom 30. November 2022, durch den zusätzliche Haushaltsmittel für die Planung von Bewohnerparkbereichen im Jahr 2023 bereitgestellt wurden. Damit entfällt die seit 2012 bestehende Vorgabe, Planungen aus Kostengründen einzustellen. Die Verwaltung begründet die Notwendigkeit mit dem hohen Parkdruck im Eltingviertel, der durch Pendler aus der Innenstadt, der Universität sowie aus dem angrenzenden Gewerbepark entsteht. Ziel ist es, die Parkplatzsituation für die Anwohner zu regulieren und den Parksuchverkehr zu reduzieren.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung I keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Beginn der Planung beschließt. Da die Verwaltung die umfangreichen gesetzlichen Anforderungen aufgrund personeller Kapazitäten nicht selbst umsetzen kann, soll ein externes Planungsbüro beauftragt werden. Im Rahmen des Verfahrens sollen die Bewohner sowie die Bezirksvertretung regelmäßig über die Ergebnisse der Untersuchungen informiert werden. Sollten nach der Beauftragung für das Eltingviertel Mittel verbleiben, ist eine Planung für ein weiteres Wohnquartier im Umfeld des Bildungsparks vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (22. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.1Planungsstart Bewohnerparken Eltingviertel (0044/2023/6) Hier: Einbeziehung der Planungen für QuartiersparkhäuserZur Vorlage · 0238/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Berücksichtigung von Quartiersparkhäusern im Rahmen der Planungen zum Bewohnerparken im Eltingviertel vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität und fordament, dass die Stadtverwaltung bei der Planung des Bewohnerparkens im Eltingviertel den Bedarf an einem oder mehreren Quartiersparkhäusern prüft. In diesem Zusammenhang sollen auch bauliche Möglichkeiten im umliegenden Bereich untersucht werden.
Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung angehalten, die Einbeziehung von Quartiersparkhäusern künftig auch bei der Einrichtung weiterer Bewohnerparkbereiche im gesamten Stadtgebiet als festen Bestandteil der Planung vorzusehen. Die Begründung des Antrags führt aus, dass die Themen Bewohnerparken und Quartiersparkhäuser als zusammenhängende Prozesse entwickelt werden sollten. Ziel sei es, den Parkdruck zu verringern und eine attraktive Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr in den Quartieren zu gewährleisten. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass die Kapazitäten für den bestehenden Parksuchverkehr und die vorhandenen Pkw durch entsprechende Angebote sichergestellt werden müssen.
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Beratungsfolge
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Sachstand zur Radwegeverbindung Werden - VelbertZur Vorlage · 0142/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Geschäftsbereichs 6 informiert den Ausschuss für Verkehr und Mobilität über den aktuellen Sachstand zur geplanten Radwegverbindung zwischen Essen-Werden und Velbert. Ziel des Vorhabens ist die Errichtung einer Radverkehrsanlage auf dem Abschnitt der B224, der derzeit als Mischverkehr geführt wird. Der Planungsbereich erstreckt sich vom S-Bahnhof Essen-Werden bis zur Kreuzung B224/K4 in Velbert.
Die Zuständigkeiten für die Umsetzung sind aufgeteilt: Die Stadt Essen trägt die Baulast für den Bereich innerhalb der Ortsdurchfahrt auf Essener Stadtgebiet, während Straßen.NRW für den Bereich außerhalb der Ortsdurchfahrt sowie für das Stadtgebiet von Velbert verantwortlich ist. Nachdem eine gemeinsame Vergabe der Planungsleistungen aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten und Komplexitäten verworfen wurde, wurde im Dezember 2022 eine Planungsvereinbarung für den Abschnitt der Stadt Velbert abgeschlossen. Die Stadt Velbert übernimmt hierbei die Planung eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges sowie die Projektsteuerung.
Für den Essener Abschnitt soll im ersten Quartal 2023 eine Machbarkeitsstudie ausgeschrieben und vergeben werden. Nach deren Erstellung im Verlauf des Jahres 2023 wird ein Planbeschluss angestrebt, wobei ein Baubeschluss für Ende 2024 vorgesehen ist. Eine Umsetzung der Maßnahme wird ab 2025 möglich. Konkrete Baukosten können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden, da diese von der finalen Ausgestaltung der Anlagen abhängen.
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Beratungsfolge
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Sachstandsbericht: Geh- und Radwegeverbindung Holthuser TalZur Vorlage · 0163/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Sachstandsbericht zur geplanten Geh- und Radwegverbindung im Holthuser Tal vorgelegt. Das Projekt sieht den Bau eines etwa 1,5 Kilometer langen, asphaltierten Weges zwischen Essen-Überruhr und Essen-Kupferdreh vor, der eine Lücke im Wegenetz des Ruhrtals schließen soll. Der Bau des Weges, der zwischen dem Bahnübergang Holthuser Tal und der neuen Kampmannbrücke verlaufen soll, verzögerte sich gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan, der einen Baustart für Herbst 2021 vorsah. Als Gründe für die Verzögerung werden die Kündigung von Pachtverhältnissen, Grundstücksverhandlungen mit einem Kanuclub sowie personelle Engpässe bei Grün und Gruga infolge der Hochwasserfolgen des Tiefs „Bernd“ angeführt.
Für die weitere Planung sind mehrere technische und rechtliche Prüfungen erforderlich. Dazu gehört die Untersuchung des Planungsgebiets auf mögliche Nachwirkungen des Bergbaus sowie die Überprüfung der Standsicherheit von zwei Bachunterquerungen und bestehenden Stützmauern. Zudem muss die Abstimmung mit der DB Netz AG bezüglich der Abstände zu Bahnmasten erfolgen und Schutzmaßnahmen für den Bereich im Hochwassergefahrenbereich erarbeitet werden. Aufgrund der Lage an Naturschutzgebieten sind zudem Anpassungen der naturschutzrechtlichen Genehmigungen und des Landschaftspflegeplans möglich. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2023 vorliegen und beeinflussen die Gesamtkosten sowie die Zeitplanung für den überarbeiteten Förderantrag. Die bestehenden Verbindungen zwischen Überruhr und Kupferdreh bleiben weiterhin nutzbar.
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Beratungsfolge
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Bau und Baubeginn von Maßnahmen nach dem KAG
- 18.1Durchführung der Maßnahme "Zweigertstraße von Kortumstraße bis Haumannplatz (KAG-Nr. 315/21)"Zur Vorlage · 0120/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Maßnahme „Zweigertstraße von Kortumstraße bis Haumannplatz“ nachträglich beschließen. Die Vorlage basiert auf dem Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß § 8a Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes NRW. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen enthalten und löst für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach § 8 KAG aus.
Der Straßenoberbau sowie die Entwässerungseinrichtung in dem betreffenden Bereich entsprechen nicht dem aktuellen Ausbaustandard. Im Rahmen von Kanalbaumaßnahmen der Stadtentwässerung Essen wurde ein Bodenaustausch in den Randbereichen der Fahrbahn notwendig, um Setzungen in der neuen Asphaltdecke zu vermeiden. Um Synergieeffekte zu nutzen und Kosten für die Verkehrssicherung sowie spätere Folgewerke zu vermeiden, wurden die Arbeiten zeitlich mit den Arbeiten der Stadtentwässerung Essen zusammengeführt. Da der Durchführungsbeschluss aufgrund der zeitlichen Abfolge der Bauarbeiten vor Baubeginn nicht vorliegen konnte, ist die Entscheidung nun formal nachzuholen, um die Förderung im Zusammenhang mit dem Kommunalabgabengesetz zu sichern.
Die veranschlagten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 82.500 Euro. Die Finanzierung erfolgt über den Haushalt für den Straßenbau.
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Beratungsfolge
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.Mitteilungen der Verwaltung
- 20.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 20.1Schließung von freien Rechtsabbiegern hier: Kreuzung Holsterhauser Str. / GemarkenstraßeZur Vorlage · 0096/2023/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 0096/2023/LINKE einen Antrag gestellt, der die Schließung von freien Rechtsabbiegern im Essener Stadtgebiet sowie konkret die Kreuzung Holsterhauser Straße / Gemarkenstraße zum Gegenstand hat. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, alle freien Rechtsabbieger im Stadtgebiet zu erfassen. Unter Einbeziehung der zuständigen Bezirksvertretungen sollen Vorschläge unterbreitet werden, welche dieser Abbiegestreifen geschlossen werden können und wie der dadurch frei werdende Verkehrsraum genutzt werden kann.
Im spezifischen Fall der Kreuzung Holsterhauser Straße / Gemarkenstraße beantragt die Fraktion die Schließung der freien Rechtsabbiegerspur im Südosten. Der rechtsabbiegende Verkehr soll künftig über die bestehende Lichtsignalanlage abgewickelt werden. Die dadurch frei werdende Fläche soll dem fußläufigen Verkehr zugeschlagen werden. Über die künftige Nutzung dieser Fläche, etwa durch Entsiegelung oder Begrünung, soll ein Dialog mit der Bezirksvertretung und der Bürgerschaft stattfinden.
Die Begründung des Antrags verweist auf die Ziele der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW sowie auf Forderungen von Verkehrsverbänden wie dem ADFC und dem BGL. Ziel sei die räumliche Trennung von Lkw- und Rad- sowie Fußverkehr zur Erhöhung der Sicherheit. Für die genannte Kreuzung wird die Schließung als Pilotprojekt vorgeschlagen, um Konfliktpotenziale zu reduzieren und die Fläche für den Fußverkehr sowie die Außengastronomie zu erweitern.
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Beratungsfolge
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 21.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 22.Außenwerbekonzept für die Stadt EssenErgebnis: Kenntnis genommen
- 23.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge des Amtes für Straßen und Verkehr im 4. Quartal 2022Ergebnis: Kenntnis genommen
- 24.Verschiedenes