Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Tempolimit und Straßenreinigung am Klemensborn
✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage der Bezirksvertretung IX geht es um Bürgereingaben gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung sowie eine regelmäßige Straßenreinigung für den Klemensborn im Bereich zwischen Albermannstraße und Barkhovenallee fordern.
Das Amt für Straßen und Verkehr nahm zu den Anregungen Stellung. Bezüglich der Geschwindigkeitsbegrenzung führt die Verwaltung aus, dass das betreffende Teilstück innerorts liegt und die Stadt Essen zuständig ist. Bis etwa 100 Meter hinter der Einmündung in die Albermannstraße gilt bereits eine Tempo-30-Zone, die durch Berliner Kissen zur Geschwindigkeitsreduzierung ergänzt wurde. Da gemäß Straßenverkehrsordnung innerhalb geschlossener Ortschaften ohne zusätzliche Beschilderung eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt, ist eine weitere Beschilderung bei bestehender gesetzlicher Regelung nicht zulässig.
Hinsichtlich der Straßenreinigung stellt die zuständige Fachabteilung fest, dass der Abschnitt des Klemensborn zwischen der Hausnummer 135 und der Barkhovenallee außerhalb der geschlossenen Ortslage liegt. In diesem Bereich besteht für die Kommune keine Straßenreinigungspflicht; die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Straßenbaulastträger. Eine Reinigung des Straßenabschnitts erfolgt nicht in einem regelmäßigen Turnus, sondern nach Bedarf. Die Bezirksvertretung IX nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023kein Ergebnis hinterlegt
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