Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 15 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX vom 29.11.2022
- 2.Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Anfrage zu Bauvorhaben im Bezirk IX - Geh-/Radweg Bredeneyer StraßeZur Vorlage · 0052/2023/BV IX · Bezirksvertretung IX
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage der Bezirksvertretung IX geht es um eine Anfrage zu Bauvorhaben im Bereich der Bredeneyer Straße. Ein Petent bat im Oktober 2022 um Auskunft darüber, ob und in welcher Form Verbesserungen an den ersten 200 Metern des Geh- und Radwegs, beginnend an der Kreuzung Walter-Sachse-Weg in Richtung Weg zur Platte, vorgenommen werden können. Hintergrund ist die Frage nach einer Anpassung nach Abschluss der umfangreichen Baumaßnahmen der Stadtwerke.
Das Amt für Straßen und Verkehr nahm dazu Stellung und erklärte, dass der angefragte Abschnitt nicht von den Arbeiten der Stadtwerke betroffen sei und daher vonseiten des Versorgungsunternehmens keine Erneuerung vorgesehen ist. Der Gehweg ist in diesem Bereich plattiert und durch eine Stützmauer sowie einen Grünstreifen mit Bäumen begrenzt. Da die Breite des Gehwegs in diesem Abschnitt aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht ausreicht, ist eine Freigabe für den Radverkehr derzeit nicht möglich.
Die Verwaltung teilte mit, dass der Zustand des Gehwegs nach Abschluss der Stadtwerke-Maßnahmen überprüft und bei Bedarf erneuert wird. In diesem Prozess soll geprüft werden, ob unter Berücksichtigung des Erhalts der Bäume eine Verbesserung der Platzverhältnisse realisierbar ist, um eine durchgängige Nutzung des Gehwegs für den Radverkehr verkehrsrechtlich anzuordnen. Die Bezirksvertretung IX nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung)
- 3.Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Tempolimit und Straßenreinigung am KlemensbornZur Vorlage · 0213/2023/BV IX · Bezirksvertretung IX
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage der Bezirksvertretung IX geht es um Bürgereingaben gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung sowie eine regelmäßige Straßenreinigung für den Klemensborn im Bereich zwischen Albermannstraße und Barkhovenallee fordern.
Das Amt für Straßen und Verkehr nahm zu den Anregungen Stellung. Bezüglich der Geschwindigkeitsbegrenzung führt die Verwaltung aus, dass das betreffende Teilstück innerorts liegt und die Stadt Essen zuständig ist. Bis etwa 100 Meter hinter der Einmündung in die Albermannstraße gilt bereits eine Tempo-30-Zone, die durch Berliner Kissen zur Geschwindigkeitsreduzierung ergänzt wurde. Da gemäß Straßenverkehrsordnung innerhalb geschlossener Ortschaften ohne zusätzliche Beschilderung eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt, ist eine weitere Beschilderung bei bestehender gesetzlicher Regelung nicht zulässig.
Hinsichtlich der Straßenreinigung stellt die zuständige Fachabteilung fest, dass der Abschnitt des Klemensborn zwischen der Hausnummer 135 und der Barkhovenallee außerhalb der geschlossenen Ortslage liegt. In diesem Bereich besteht für die Kommune keine Straßenreinigungspflicht; die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Straßenbaulastträger. Eine Reinigung des Straßenabschnitts erfolgt nicht in einem regelmäßigen Turnus, sondern nach Bedarf. Die Bezirksvertretung IX nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung)
- 4.Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Verkehrsmanagement, Straßenverkehrsschilder in HeidhausenZur Vorlage · 0214/2023/BV IX · Bezirksvertretung IX
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage der Bezirksvertretung IX geht es um die Bearbeitung von Bürgereingaben zum Verkehrsmanagement im Essener Stadtteil Heidhausen. Der Antragsteller hatte Anmerkungen zu verschiedenen Verkehrsregelungen und Beschilderungen im Bereich der Heidhauser Straße sowie angrenzender Wege eingereicht.
Das Amt für Straßen und Verkehr nahm dazu Stellung. Bezüglich der Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der Schule an der Jacobsallee wird erläutert, dass im Einvernehmen mit der Polizei eine temporäre 30 km/h-Regelung zwischen 6 und 20 Uhr eingerichtet wurde, da auch der Nebeneingang der Schule und die Sporthalle über die Heidhauser Straße erreichbar sind. Eine im Zuge von Baumaßnahmen entfernte Mittelinsel soll im Rahmen einer intern noch zu klärenden Neuplanung wieder berücksichtigt werden. Für den Bereich des Paul-Hanning-Heims wird auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h verzichtet, da dort durch breite Gehwege und eine Lichtsignalanlage eine ausreichende Sicherheit besteht.
Zur Geschwindigkeitsüberwachung in der Heidhauser Straße, der Barkhovenallee, der Honnschaftenstraße und im Kutschenweg führt die Verwaltung aus, dass das Ordnungsamt regelmäßig mobile Kontrollen durchführt, um die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten zu prüfen. Hinsichtlich der Forderung nach Verkehrsspiegeln im Kutschenweg erklärte die Verwaltung, dass aus rechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen keine neuen Verkehrsspiegel aufgestellt werden.
Zudem wird festgehalten, dass ein Teilstück der Barkhovenallee aufgrund der Wohnbebauung und des Schutzes der schwächeren Verkehrsteilnehmer als Tempo-30-Zone angeordnet werden kann. Die Bezirksvertretung IX nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung)
- 5.Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Heckstraße, Querung Fußgänger in Höhe der Straße Haus Fuhr und Grafenstr.Zur Vorlage · 0251/2023/BV IX · Bezirksvertretung IX
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX hat in ihrer Sitzung am 28. Februar 2023 Kenntnis über Bürgereingaben gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW genommen. Gegenstand der Eingaben, die im Zeitraum vom 2. bis 5. September 2022 eingereicht wurden, ist die Verkehrssituation in der Heckstraße.
Die Antragstellenden bemängeln die Unübersichtlichkeit der Verkehrsführung für Fußgänger im Bereich der Kreuzung zwischen der Haus Fuhr Straße und der Grafenstraße. Die vorliegende Vorlage enthält zudem eine Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr zu diesem Sachverhalt. Eine Entscheidung über bauliche Maßnahmen oder weitere Schritte wurde in diesem Vorgang nicht getroffen, da der Beschlussvorschlag lediglich die Kenntnisnahme vorsah. Eine abschließende Bewertung der finanziellen Auswirkungen oder personellen Aufwendungen ist der Vorlage nicht zu entnehmen.
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- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung)
- 6.Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Parksituation in WerdenZur Vorlage · 0283/2023/BV IX · Bezirksvertretung IX
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX wurde eine Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW zur Kenntnis genommen. Der Antrag, der im September 2022 eingereicht wurde, befasst sich mit der Parksituation im Fußgängerbereich von Werden. Konkret wird die Prüfung angefragt, ob eine Verbesserung der Parkmöglichkeiten dadurch erreicht werden kann, dass das bestehende Halteverbot auf die Geschäftszeiten beschränkt wird.
Dem Vorgang liegt eine Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr vom Februar 2023 bei. Die Vorlage dient der Information des Gremiums über den Stand der Anfrage und die entsprechende fachliche Einschätzung der Verwaltung. Eine Entscheidung über die Umsetzung der vorgeschlagenen Änderung der Halteverbotsregelung wurde in diesem Beschluss nicht getroffen, da der Beschlussvorschlag lediglich die Kenntnisnahme vorsieht.
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- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung)
- 7.Ergebnisprotokoll über den Ortstermin am 10.01.2023 "Fahrradstellplätze in Bredeney"Zur Vorlage · 0092/2023/BV IX · Bezirksvertretung IX
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX hat im Rahmen ihrer Sitzung am 28. Februar 2023 über die Einrichtung zusätzlicher Fahrradstellplätze im Stadtteil Bredeney beraten. Grundlage der Vorlage war ein Ergebnisprotokoll zu einem Ortstermin, der am 10. Januar 2023 stattgefunden hat. Dieser Termin wurde zuvor in der Sitzung der Bezirksvertretung am 27. September 2022 vereinbart, um mögliche Standorte für die neuen Stellflächen im Rahmen einer Begehung zu prüfen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung das Protokoll des Ortstermins zur Kenntnis nimmt. Gleichzeitig wird die Verwaltung dazu aufgefordert, die im Protokoll aufgeführten Vorschläge zu prüfen. Dies umfasst die Einrichtung von Fahrradstellplätzen sowie die Bereitstellung eines Stellplatzes für ein Lastenfahrrad in Bredeney. Die Verwaltung soll das Ergebnis dieser Prüfung der Bezirksvertretung mitteilen. Eine Vorabprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung)
- 8.Haushalt 2023 hier: Vergabe bezirklicher MittelZur Vorlage · 0138/2023/BV IX · Bezirksvertretung IX
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX hat im Rahmen der Sitzung am 28. Februar 2023 über die Verwendung der Haushaltsmittel für das Jahr 2023 entschieden. Der Beschluss sieht vor, die Mittel gemäß den Empfehlungen des interfraktionellen Arbeitskreises „Finanzen“ zu verwenden, dessen Beratung am 17. Januar 2023 stattfand.
Der Rat der Stadt Essen hat den Bezirksvertretungen im Haushaltsplan 2023 einen Ansatz von jeweils 300.000 Euro zur Verfügung gestellt. Zusätzlich steht jeder Bezirksvertretung ein Sondertopf in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung, der für Maßnahmen in den Fachbereichen Hochbau, Tiefbau und Grünflächen eingesetzt werden kann. Dabei wird eine weitestgehend gleichmäßige Mittelvergabe angestrebt.
Die Verwendung der Mittel erfolgt unter Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Sparsamkeit gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Für die noch nicht zweckgebundenen Beträge, die im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung stehen, wird die Bezirksvertretung IX bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Die detaillierte Liste der geplanten Mittelverwendung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.1Freunde und Förderer des Werdener Bollerwagenumzuges e.V. hier: Zuschuss für den Umzug am 19.02.2023
- 9.Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2023 zum Konzept "Zusammenleben in Vielfalt"Zur Vorlage · 2075/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 2075/2022/OB befasst sich mit der Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2023, welche auf dem Konzept „Zusammenleben in Vielfalt“ basiert. Für das Jahr 2023 ist ein Finanzvolumen von 5,6 Millionen Euro vorgesehen. Im Vergleich zum vorläufigen Abschluss des Jahres 2022, der sich auf rund 4,58 Millionen Euro belief, verbleiben Restmittel in Höhe von etwa 1,06 Millionen Euro, die dem Haushalt zugeführt werden.
Die Planung für 2023 umfasst insgesamt 67 Maßnahmen, die in drei Bereiche unterteilt sind: Die institutionelle Förderung (Teil A) ist mit 3.023.577 Euro veranschlagt, die laufenden Maßnahmen (Teil B) belaufen sich auf 1.473.536,16 Euro und die bezirkliche Arbeit sowie Initialprojekte (Teil C) umfassen 357.000 Euro. Für neue Maßnahmen wird ein Bedarf von 547.347 Euro angesetzt. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme der Planungen durch die zuständigen Gremien sowie die Entscheidung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration vor, die Strukturen, Handlungsansätze und Erprobungsprojekte fortzuführen. Zudem wird eine Vorverlegung des Antragsstichtags für Maßnahmen der Folgejahre vom 30. September auf den 31. August vorgeschlagen.
Die Projektaufwendungen in Höhe von etwa 5,4 Millionen Euro werden über die Produktgruppe 1.05.10.02 finanziert. Das Budget dient der interkulturellen Personal- und Organisationsentwicklung der Fachbereiche durch die Umschichtung bestehender Haushaltsmittel, wodurch keine zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts entsteht. Grundlage ist das Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW. Die Maßnahmen adressieren Herausforderungen durch Fachkräfteeinwanderung, Familiennachzug sowie Fluchtbewegungen. Ziel ist die Vermeidung von Folgekosten durch soziale Ausgrenzung sowie die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Essen.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.12.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnisnahme und mehrheitlicher Beschluss der Maßnahmen- und Finanzplanung gegen die Stimme der AfD.
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Neubau der Feuerwache Werden/Heidhausen (FF10) - Beauftragung der PlanungsleistungZur Vorlage · 0165/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Beauftragung von Planungsleistungen für den Neubau der Feuerwache Werden/Heidhausen beschließen. Die Beauftragung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI für die Teilprojekte Interimslösung, Abbruch und Neubau. Die voraussichtlichen Kosten für die Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung belaufen sich auf rund 1.327.000 Euro. Die Finanzierung soll über Haushaltsmittel aus den Jahren 2022 und 2023 erfolgen.
Das bestehende Feuerwehrgerätehaus am Brakeler Wald wurde 1962 errichtet und wird derzeit von der freiwilligen Feuerwehr Werden-Heidhausen, der Jugendfeuerwehr sowie der Berufsfeuerwehr genutzt. Aufgrund des baulichen Zustands sowie geänderter Brandschutzvorschriften und Arbeitsschutzbestimmungen weist die Liegenschaft Mängel auf, die den Weiterbetrieb gefährden. Eine Prüfung einer grundlegenden Sanierung sowie von Um- und Erweiterungsmaßnahmen ergab, dass dieses Vorhaben weder wirtschaftlich wäre noch eine nachhaltige Funktionsfähigkeit des Standortes gewährleisten könnte.
Eine bereits durchgeführte Machbarkeitsstudie ergab, dass ein Neubau auf dem Grundstück nur unter Einbeziehung einer Interimslösung möglich ist. Die Planung berücksichtigt dabei die Anforderungen der DIN-Normen für Feuerwehrhäuser und Rettungswachen sowie die Arbeitsstättenrichtlinie. Die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen wurden im Rahmen der Studie mit den zuständigen Trägern abgestimmt. Die Maßnahme wird als sachlich und zeitlich unabweisbar für die Gefahrenabwehr eingestuft.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.03.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Umsetzung der Präventionsoffensive für die Zielgruppe der jungen Jugendlichen bis zum Übergang von der Schule in den Beruf im Jahr 2023Zur Vorlage · 2163/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Umsetzung der Präventionsoffensive für junge Jugendliche im Übergang von der Schule in den Beruf für das Jahr 2023. Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2014 wurde die bestehende Präventionsoffensive „U12“ auf die Zielgruppe der Jugendlichen bis zum Schul- oder Berufsabschluss ausgeweitet. Für die Finanzierung stehen seit 2019 jährlich ein Betrag von einer Million Euro zur Verfügung.
Die Verteilung dieser Mittel umfasst auch den Anteil, der nach dem Quotierungsschlüssel des Arbeitskreises Jugend Essen vergeben wird. Von der Gesamtsumme sind bereits 240.000 Euro für die Förderung der Jugendberufsagentur, der Jugendfarm sowie des Projekts „NeZa“ gebunden. Die inhaltliche Ausrichtung der Maßnahmen orientiert sich an den Handlungsfeldern Persönlichkeitsentwicklung, berufliche Orientierung und Partizipation. In der Persönlichkeitsentwicklung liegen die Schwerpunkte auf Medienkompetenz, Extremismusprävention, gewaltfreier Konfliktlösung und Finanzgrundwissen. Im Bereich der beruflichen Orientierung werden weiterhin die Jugendberufsagentur, Planspiele zum Übergang Schule/Beruf sowie das Projekt „NeZa“ unterstützt. Das Format „mitWirkung!“ dient der Förderung der Partizipation in den Stadtbezirken.
Aufgrund der bestehenden Bedarfe und der Resonanz der Angebote sollen alle laufenden Maßnahmen im Jahr 2023 im bisherigen Umfang fortgeführt werden. Parallel dazu arbeitet eine Unterarbeitsgruppe an der Überarbeitung des Verfahrens zur Mittelvergabe. Der Jugendhilfeausschuss sowie die weiteren genannten Gremien sollen den Bericht zum Sachstand und die Maßnahmen zur Umsetzung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.BAufhebung des gebundenen Ganztags und Einrichtung einer OGS-Betreuung an der städt. Förderschule Jakob-Muth-SchuleZur Vorlage · 0136/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant, den gebundenen Ganztagsbetrieb an der staatlichen Förderschule Jakob-Muth-Schule mit Wirkung zum 1. August 2023 aufzuheben und stattdessen eine offene Ganztagsbetreuung (OGS) einzurichten. Die Schule, die den Schwerpunkt auf emotionale und soziale Entwicklung legt, unterrichtet Kinder der Primarstufe aus dem gesamten Stadtgebiet.
Die Entscheidung basiert auf einer Veränderung der Schülerschaft. Ein erheblicher Teil der Lernenden weist einen erhöhten Förderbedarf auf oder verfügt über eine eingeschränkte Schulfähigkeit, was die Anforderungen an einen langen, strukturierten Schultag beeinflusst. Das neue Konzept der OGS-Betreuung richtet sich gezielt an jene Schülerinnen und Schüler, die die Anforderungen eines längeren Schultages bewältigen können. Aufgrund von Besonderheiten im Bereich der Fremd- und Selbstgefährdung ist zudem vorgesehen, die üblichen Gruppengrößen zu unterschreiten.
Die Schulaufsicht unterstützt diese Umstellung, und auch die Schulkonferenz hat der Änderung einstimmig zugestimmt. Die räumlichen Voraussetzungen, wie Lehrküche, Computerraum und Spielbereiche, sind für die Durchführung der OGS bereits vorhanden. Die notwendige Verpflegung kann über die bestehende Essensausgabe sichergestellt werden. Die Kosten für die Umsetzung sind in einer separaten Vorlage berücksichtigt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung IX die Änderung zur Kenntnis nimmt und der Rat der Stadt Essen die Aufhebung des gebundenen Ganztags sowie die Einrichtung der OGS beschließt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2023/2024Zur Vorlage · 2198/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2023/2024. Grundlage der Planung ist die Entwicklung der Kinderzahlen in Essen, die zum Stichtag 30.09.2022 insgesamt 36.079 Kinder im Alter von null bis sechs Jahren umfassten.
Für das kommende Kitajahr werden 21.525 KiBiz-geförderte Plätze geplant, was einem voraussichtlichen Gesamtzuwachs von 848 Plätzen entspricht. Dabei steigt die Anzahl der Plätze von 20.737 auf 21.525 an, wobei ein Zuwachs von 745 Plätzen im 45-Stunden-Bereich und eine Abnahme von 15 Plätzen im 25-Stunden-Bereich erwartet wird. In der Kindertagespflege sind zudem 2.752 U3- und 439 Ü3-Plätze vorgesehen, was einem Zuwachs von 60 U3-Plätzen entspricht. Zur Sicherung des Rechtsanspruchs wird das Notprogramm für Notgruppen im KiTa Zweckverband im Bistum Essen jährlich fortgeschrieben.
Die Planung sieht zudem die Fortführung von Sprachbildungsgruppen im Umfang von 17 Gruppen für bis zu 194 Kinder sowie den Ausbau der kommunalen Spielgruppen vor. Für das Jahr 2023/2024 ist ein Rahmen von bis zu 14 Spielgruppen mit circa 130 Plätzen vorgesehen. Des Weiteren wird der Antrag auf Landeszuschüsse für die Fachberatung von rund 830 Kindertagespflegepersonen gestellt. Der Jugendhilfeausschuss soll die Planungen beschließen, während weitere Gremien, darunter der Integrationsrat und die Bezirksvertretungen I bis IX, die Planung zur Kenntnis nehmen sollen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Mit Anmerkungen Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften im Jahr 2022Zur Vorlage · 0073/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften für das Jahr 2022 vorgelegt, der dem Jugendhilfeausschuss, dem Integrationsrat, dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie den Bezirksvertretungen I bis IX zur Kenntnis gebracht wurde. Die Initiative, die seit 1993 besteht und auf einer Kooperation zwischen der Stadt Essen und dem Deutschen Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. basiert, verzeichnete zum Stichtag 30. September 2022 insgesamt 256 Patenschaften mit 396 beteiligten Personen. Damit wurden 56,78 Prozent der öffentlichen Spielplätze in der Stadt ohne Schulhöfe bepatet.
Im Berichtsjahr fanden 247 Spielplatzfeste statt, wobei 23 dieser Veranstaltungen in sozialstrukturell benachteiligten Wohngebieten durchgeführt wurden. Neben der Bewegungsförderung standen auch Einsätze für Kinder unter drei Jahren im Fokus. Die Verwaltung berichtet zudem über ein Anregungs- und Beschwerdemanagement, das Anfragen zu Spielplatzpflege, Reparaturen, Vandalismus oder Ruhestörungen bearbeitete.
Die finanzielle Unterstützung der Patenschaften erfolgt durch zwei Instrumente: Die Bezirksvertretungen leisteten im Jahr 2022 eine Gesamtfördersumme von 19.486,50 Euro in Form von jährlichen Pauschalen. Zudem stellt die Stadt Essen über den Fördertopf „Besser spielen“ jährlich 35.500 Euro zur Verfügung. Im Jahr 2022 wurden 12 Anträge auf Anschaffung von Spielgeräten bewilligt, wobei die eingegangenen Anträge ein Kostenvolumen von 41.821,66 Euro umfassten.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Dritter Bericht zum Seniorenförderplan für die Jahre 2019 bis 2022Zur Vorlage · 0034/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen enthält den dritten Bericht zum Essener Seniorenförderplan für die Jahre 2019 bis 2022. Der Förderplan zielt darauf ab, durch Projekte ein altersgerechtes Umfeld zu schaffen, die häusliche Pflege zu unterstützen, soziale Kontakte zu fördern und Vereinsamung vorzubeugen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung interkultureller Angebote zur Sicherstellung der Teilhabe älterer Menschen mit Zuwanderungsgeschichte.
Die Finanzierung der Projektförderung beläuft sich seit dem 1. Januar 2020 auf jährlich 500.000 Euro, zuzüglich einer jährlichen Kostensteigerung von 3 % ab dem Jahr 2021. Der Bericht dokumentiert eine Entwicklung der Bewilligungen: Während im Jahr 2019 noch rund 487.929 Euro für 20 Anträge bewilligt wurden, sank die Zahl der bewilligten Zuwendungen in den Folgejahren auf 125.652 Euro im Jahr 2020, 156.910 Euro im Jahr 2021 und 52.909 Euro im Jahr 2022. Die Verwaltung führt den Rückgang der Anträge auf die durch die Pandemie bedingten Kontaktbeschränkungen zurück.
Der Bericht führt verschiedene erfolgreiche Projekte auf, darunter die Entwicklung der Internationalen Seniorenbegegnungsstätte zum Internationalen Zentrum 60plus sowie Angebote zur digitalen Teilhabe und zur Sturzprophylaxe. Für die Zukunft ist die Gründung weiterer SeniorenNetzwerke sowie die Förderung von Projekten zur Belebung öffentlicher Plätze vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt, das Konzept der Projektförderung weiterzuentwickeln, da die Verstetigung einiger Projekte durch Herausforderungen bei der Ehrenamtsakquise oder der Sicherung von Eigenmitteln erschwert wurde. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme an den Seniorenrat, den Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen und den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.02.2023 · Seniorenrat (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Bericht über die Implementierungsphase 2020 bis 2021 der Zentren 60plusZur Vorlage · 0032/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen (0032/2023/5) dokumentiert die Implementierungsphase der Zentren 60plus im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2021. Ziel dieser Phase war die Neuausrichtung der Essener Offenen Seniorenarbeit für die Bevölkerungsgruppe der über 60-Jährigen, die etwa 28 % der Essener Bevölkerung ausmacht.
Die Finanzierung der Seniorenarbeit erfolgt durch die Stadt Essen. Ab dem 1. Januar 2020 stellt die Stadt den Freien Wohlfahrtsverbänden jährlich rund 3 Millionen Euro zur Verfügung, wobei die Summe ab 2021 um jährlich 3 % steigt. Die Mittel verteilen sich auf zwölf Zentren 60plus, fünf Fachreferate der Wohlfahrtsverbände, Investitionskostenförderung sowie Projektförderung aus dem Seniorenförderplan. Die personelle Ausstattung der zwölf Zentren variiert zwischen 0,67 und 1,5 Vollzeitstellen. Die Finanzierung basiert auf 18 neuen Zuwendungsverträgen.
Die Angebote der Zentren basieren auf einer Sozialraumanalyse zur Ermittlung der Bedarfe verschiedener Altersgruppen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Angebote ab März 2020 an Kontaktbeschränkungen angepasst, etwa durch digitale Formate oder Beratungen im Freien. Ein Schwerpunkt liegt auf der interkulturellen Seniorenarbeit, unterstützt durch das Zentrum 60plus International. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Seniorenrat, die Bezirksvertretungen I bis IX, der Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat den Bericht zur Kenntnis nehmen. Für die Zeit ab 2022 ist eine weitere Berichterstattung mit detaillierteren Daten vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (17. Sitzung) — Kenntnisnahme mit Anmerkungen
- 01.02.2023 · Seniorenrat (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Baumbilanz Stadtbäume 2021Zur Vorlage · 2074/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2074/2022/6 aus dem Geschäftsbereich 6 dokumentiert die Baumbilanz der Stadt Essen für das Jahr 2021. Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 verzeichnete der städtische Gesamtbaumbestand eine Erhöhung um 125 Bäume, was einem Gesamtwert von 209.287 Bäumen entspricht. Diesem Zuwachs standen 3.183 Abgänge durch Fällungen und natürliche Verluste gegenüber. Die Zuwächse setzten sich aus 9<0xE2><0x80><0xAF>370 Einzelpflanzungen sowie einer Naturverjüngung von 2.338 Bäumen zusammen. Die Bilanz bezieht verschiedene Fachbereiche ein, darunter die Feuerwehr, die Immobilienwirtschaft, das Amt für Straßen und Verkehr sowie Grün und Gewässer.
Zusätzlich enthält die Vorlage eine qualitative Analyse der Kronenschirmflächen und des mittleren Höhenzuwachses im Zeitraum zwischen 2014 und 2020. Dabei ergab sich eine Gesamtveränderung der Kronenschirmflächen von 373,16 ha. Einzelne Zunahmen wurden in den Bereichen Immobilienwirtschaft, Amt für Straßen und Verkehr, Grün und Gewässer sowie bei den Sport- und Bäderbetrieben verzeichnet, während im Bereich der Feuerwehr eine Abnahme von 0,11 ha dokumentiert wurde. Die Verwaltung weist zudem eine fachbereichsübergreifend nutzbare Datengrundlage zum Stadtbaumbestand aus. Der Fachbereich Geoinformation soll bei vorhandenen Ressourcen eine qualitative Nachbetrachtung des Verfahrensweges durchführen, um die Aussagekraft zu den Bestandsveränderungen zu erhöhen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie die Bezirksvertretungen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (16. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 02.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (22. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 13.12.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.12.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.12.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.12.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.BRadverkehrsanlage vom Panoramaradweg zum Ruhrtalradweg, hier: Überprüfung Alternativrouten zu den FahrradstraßenZur Vorlage · 0280/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0280/2023/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit der Überprüfung von zwei Alternativrouten für die Radverkehrsanlage zwischen dem Panoramaradweg und dem Ruhrtalradweg im Abschnitt zwischen Volckmarstraße und Mintarder Weg. Die Untersuchung der Route 1 über die August-Thyssen-Straße sowie der Route 2 entlang der ehemaligen Bahntrasse ergab, dass beide Varianten derzeit nicht realisierbar sind. Bei der Route 1 verhindern unzureichende Querschnittsbreiten, erforderliche bauliche Eingriffe in Schutzgebiete sowie die fehlende Zustimmung des Straßenbaulastträgers Straßen.NRW eine Umsetzung. Die Route 2 scheitert an der Ablehnung von Flächenveräußerungen durch private und öffentliche Eigentümer, da lediglich ein etwa 190 Meter langer Abschnitt der Landsberger Straße im städtischen Eigentum liegt.
Die Kostenschätzung für die Route 1 beläuft sich auf 1,55 Millionen Euro, während die Route 2 mit etwa 1 Million Euro beziffert wird. In beiden Fällen sind Kosten für Naturschutz, Ersatzpflanzungen sowie Erwerbs- oder Ausgleichskosten nicht enthalten. Als kostengünstigste Option wird die Einrichtung von Fahrradstraßen auf dem Teilabschnitt Volcklarstraße, Arndtstraße, Landsberger Straße und Mintarder Weg mit etwa 100.000 Euro bewertet, deren Umsetzung für den Zeitraum 2023/2024 vorgesehen ist. Für die Routen 1 und 2 wird aufgrund von Planfeststellungsverfahren oder Grundstückserwerb ein Umsetzungshorizont ab 2026/27 prognostiziert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen und die Einrichtung der Fahrradstraßen vorerst zurückzustellen. Grundlage der Prüfung war ein Antrag der Fraktionen CDU und Grüne zur Untersuchung weiterer Alternativen.
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Beratungsfolge
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 16.CGymnasium Essen-Werden, Grafenstr. 9, Entkernung und Wiederaufbau des Tanztraktes im Untergeschoss nach HochwasserschadenZur Vorlage · 0002/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat den Bau und den Baubeginn für die Sanierung des Tanztraktes im Untergeschoss des Gymnasiums Essen-Werden beschlossen. Das Projekt umfasst die Entkernung und den Wiederaufbau der betroffenen Flächen nach einem Hochwasserschaden, der im Juli 2021 durch starke Unwetterereignisse verursacht wurde. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 1.256.000 Euro.
Die Sanierung umfasst eine Fläche von etwa 348 Quadratmetern und beinhaltet verschiedene technische sowie bauliche Maßnahmen. Geplant sind unter anderem die Verbesserung der Raumakustik, die Erneuerung der Fensterfront mit Wärmeschutzverglasung, die Installation eines neuen Tanzsportbodens inklusive Fußbodenheizung sowie die Modernisierung der Lüftungs-, Trinkwasser- und Warmwasserinstallationen. Zudem sollen bauliche Maßnahmen zum Schutz vor künftigen Regeschäden sowie die Optimierung der Nebenräume umgesetzt werden.
Für die Umsetzung ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 800.000 Euro für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehen. Die restlichen Kosten sollen im Jahr 2024 durch budgetneutrale Anmeldung gedeckt werden. Die Finanzierung der Maßnahme ist auch ohne die noch in Abstimmung befindlichen Fördermittel aus der Hochwasser-Soforthilfe gesichert. Nach Abschluss der Planungs- und Vergabephase ist eine Bauzeit von 12 Monaten vorgesehen, wobei die Fertigstellung des Tanztraktes für August 2024 angestrebt wird.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Baumschutz und Verkehrssicherheit in der Corneliusstraße verbessernZur Vorlage · 0260/2023/GRÜNE · Antrag BV IX
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen in der Bezirksvertretung IX hat mit der Vorlage 0260/2023/GRÜNE einen Antrag gestellt, um den Baumschutz und die Verkehrssicherheit in der Corneliusstraße zu verbessern. Konkret wird die Stadtverwaltung gebeten zu prüfen, wie im oberen Bereich der Straße, beginnend ab der Einmündung aus der Graf-Zeppelin-Straße, Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und zum Schutz der Bäume umgesetzt werden können. Die Verwaltung soll der Bezirksvertretung daraufhin entsprechende Lösungsvorschläge zur Beratung vorlegen.
Der Antrag bezieht sich auf einen Abschnitt der Corneliusstraße, der als Tempo-30-Zone ausgewiesen ist. Laut Begründung wird dort beobachtet, dass Fahrzeuge, die aus Bredeney kommend rechts abbiegen, die Geschwindigkeit häufig nicht rechtzeitig anpassen. Dies stelle ein Risiko für Fußgänger auf dem gegenüberliegenden Gehweg dar, der aufgrund von Baumwurzeln Unebenheiten aufweist und eine Mindestbreite von 1,20 Metern unterschreitet. Zudem wird auf die unzureichende Bewässerung der Bäume durch die enge Zupflasterung hingewiesen. Als mögliche Maßnahmen werden die Vergrößerung der Baumscheiben sowie eine Verbreiterung des Gehwegs bis zur Hausnummer 59 vorgeschlagen, etwa durch eine bauliche Umgehung der Bäume im Straßenraum. Alternativ sollen weitere Möglichkeiten zur Durchsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung und zur Stärkung des Baumschutzes untersucht werden.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung)
- 18.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0250/2023/BV IX · Bezirksvertretung IX
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Vorlage der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX vom 13. Februar 2023 werden der Bezirksvertretung Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis gebracht. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die entsprechenden Informationen der Verwaltung förmlich zur Kenntnis nimmt.
Die Mitteilungen umfassen zwei spezifische Sachverhalte aus dem Bereich der Verkehrsplanung. Zum einen bezieht sich die Vorlage auf die Parkraumgestaltung im Bereich des Weg zur Platte und des Ruettelskamps. Dieser Punkt knüpft an eine Sitzung vom 30. August 2022 sowie an einen entsprechenden Antrag an. Zum anderen werden Informationen zu Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Ferdinand-Weerth-Straße vorgelegt.
Für beide genannten Themenbereiche wird auf die beigefügten Stellungnahmen des Amtes für Straßen und Verkehr verwiesen, welche die inhaltliche Grundlage der Mitteilungen bilden. Die Vorlage enthält keine Angaben zu anfallenden Investitionen, Personalkosten oder weiteren finanziellen Folgekosten. Eine Vorprüfung der Vorlage durch die zuständigen Stellen war erforderlich.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung)
- 18.1Parkraumgestaltung Weg zur Platte/Rüttelskamp
- 18.2Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen Ferdinand-Weerth-Straße
- 19.Unterrichtung der Bezirksvertretung über Baumaßnahmen mit verkehrlichen Auswirkungen
- 19.1Bauvorhaben Westerwaldstraße 1. - 3. Bauabschnitt hier: geplante Gas- und WasserbaumaßnahmeZur Vorlage · 0179/2023/BV IX · Bezirksvertretung IX
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX hat der geplanten Gas- und Wasserbaumaßnahme in der Westerwaldstraße zugestimmt. Wie die Stadtwerke Essen mitteilten, sollen im Rahmen des Bauvorhabens in drei aufeinanderfolgenden Abschnitten rund 1.300 Meter Gasleitungen sowie etwa 800 Meter Wasserversorgungsleitungen in offener Bauweise erneuert werden.
Das Bauprojekt erstreckt sich von der Kreuzung Westerwaldstraße/Reckmannshof bis zur Einmündung Westerwaldstraße/Meisenburgstraße. Der erste Bauabschnitt umfasst den Bereich zwischen der Kreuzung Westerwaldstraße/Reckmannshof und der Einfahrt zur Westerwaldstraße 69. Der zweite Abschnitt verläuft zwischen der Westerwaldstraße 69 und der Kreuzung Zeißbogen, während der dritte Abschnitt den Bereich von der Kreuzung Westerwaldstraße/Zeißbogen bis zur Einmündung Meisenburgstraße abdeckt.
Der Baubeginn war für März 2023 vorgesehen, wobei die gesamte Dauer der Maßnahme auf etwa 18 Monate angesetzt wurde. Zur Abstimmung der Verkehrslenkung fand bereits im November 2022 ein Termin statt, an dem Vertreter der Stadt Essen, der Straßenverkehrsbehörde, der GVA, der Ruhrbahn sowie der Feuerwehr und der Polizei teilnahmen.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung)
- 19.2Bauvorhaben Weidenbruch 38-44 + Einigkeitstraße 52-56 hier: geplante KanalbaumaßnahmeZur Vorlage · 0198/2023/BV IX · Bezirksvertretung IX
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX hat im Rahmen der Sitzung am 28. Februar 2023 Kenntnis über den aktuellen Stand des Bauvorhabens in der Weidenbruch 38-44 sowie der Einigkeitstraße 52-56 genommen. Gegenstand der Vorlage ist die geplante Kanalbaumaßnahme in diesem Bereich.
Nach einem bereits vorliegenden Beschluss der Bezirksvertretung vom 27. September 2022 ist der ursprünglich für das erste Quartal 2023 vorgesehene Baubeginn nicht wie geplant erfolgt. Aufgrund von Verzögerungen in der Projektabwicklung verschiebt sich der Start der Arbeiten auf die 20. Kalenderwoche des Jahres 2023. Die voraussichtliche Dauer der Bauphase wird auf etwa sieben Monate geschätzt. Die Vorlage enthält keine Angaben zu veränderten Kostenstrukturen oder personellen Aufwendungen für das Projekt.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung)
- 19.3Bauvorhaben Towersgarten hier: geplante Gas- und WasserbaumaßnahmeZur Vorlage · 0307/2023/BV IX · Bezirksvertretung IX
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX hat der geplanten Baumaßnahme im Bereich Towersgarten zugestimmt. Gegenstand der Vorlage ist ein Vorhaben der Stadtwerke Essen, bei dem etwa 150 Meter Gas- und Wasserversorgungsleitungen in offener Bauweise erneuert werden sollen. Im Zuge dieser Arbeiten sind zudem die Erneuerung sowie die Umbindung von 26 Hausanschlüssen vorgesehen.
Der Baubeginn war für April 2023 geplant, wobei die Dauer der Maßnahmen auf circa fünf Monate angesetzt wurde. Ein Termin zur Verkehrslenkung fand bereits im September 2022 statt, an dem Vertreter der Stadt Essen sowie des ASV teilnahmen. Die Vorlage enthält keine Angaben zu den spezifischen Investitions- oder Sachkosten der Maßnahme. Eine Vorabprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung)
- 20.Anfragen und Mitteilungen von Bezirksvertretungsmitgliedern
- 21.Liste der offenen Anträge der BV IX
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 22.Anfragen und Mitteilungen
- 23.Ortstermine
- 24.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil