Bezirksvertretung IX
Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Heckstraße, Querung Fußgänger in Höhe der Straße Haus Fuhr und Grafenstr.
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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Beratungsfolge
- 28.02.2023kein Ergebnis hinterlegt