Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Heckstraße, Querung Fußgänger in Höhe der Straße Haus Fuhr und Grafenstr.
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX hat in ihrer Sitzung am 28. Februar 2023 Kenntnis über Bürgereingaben gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW genommen. Gegenstand der Eingaben, die im Zeitraum vom 2. bis 5. September 2022 eingereicht wurden, ist die Verkehrssituation in der Heckstraße.
Die Antragstellenden bemängeln die Unübersichtlichkeit der Verkehrsführung für Fußgänger im Bereich der Kreuzung zwischen der Haus Fuhr Straße und der Grafenstraße. Die vorliegende Vorlage enthält zudem eine Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr zu diesem Sachverhalt. Eine Entscheidung über bauliche Maßnahmen oder weitere Schritte wurde in diesem Vorgang nicht getroffen, da der Beschlussvorschlag lediglich die Kenntnisnahme vorsah. Eine abschließende Bewertung der finanziellen Auswirkungen oder personellen Aufwendungen ist der Vorlage nicht zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 28.02.2023kein Ergebnis hinterlegt
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