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Vorlage

Einrichtung eines Straßencafés auf der öffentlichen Gehwegfläche vor dem Gebäude Altendorfer Str. 318A in Essen-Altendorf

0224/2023/6 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) · mehrheitlich beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung III des Stadtbezirks III wird im Rahmen einer Anhörung über die Erteilung einer unbefristeten Sondernutzungserlaubnis für ein Straßencafé in Essen-Altendorf informiert. Der Antrag bezieht sich auf die Nutzung der öffentlichen Gehwegfläche vor dem Gebäude in der Altendorfer Straße 318A.

Der Betreiber des dort ansässigen Ladenlokals „Burma Backwaren“ hatte bereits für das Jahr 2022 eine befristete Erlaubnis im Rahmen eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens erhalten. Die geplante Fläche für das Straßencafé umfasst eine Größe von 1,50 m Tiefe und 3,50 m Breite und soll unmittelbar an der Fassade aufgestellt werden. Da der Gehweg in diesem Bereich eine Breite von etwa 3,40 m aufweist, bleibt eine Restverkehrsfläche von mindestens 1,50 m für den Fußgängerverkehr erhalten. Die Nutzung ist für den Zeitraum von Mai bis Oktober vorgesehen.

Die Verwaltung legt dar, dass im verwaltungsinternen Prüfverfahren keine Bedenken der beteiligten Fachbereiche gegen die Aufstellung vorliegen. Zudem sind keine Beschwerden über die bisherige befristete Nutzung oder Verstöße gegen Auflagen bekannt geworden. Die Verwaltung beabsichtigt, ab dem Jahr 2023 eine unbefristete Sondernutzungserlaubnis zu erteilen. Die Bezirksvertretung nimmt die bereits erfolgte befristete Erlaubnis für 2022 zur Kenntnis und äußert keine Einwände gegen die geplante unbefristete Regelung ab 2023.

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