Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Viertelstunde
- 2.Niederschrift Nr. 17 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 02.02.2023
- 3.Stadtteilprojekt Altendorf
- 4.- mdl. Bericht -
- 5.Bestellung einer/eines Seniorenbeauftragten sowie der StellvertretungZur Vorlage · 0364/2023/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befasst sich mit der Neubesetzung der Positionen für die Seniorenbeauftragte und die stellvertretende Seniorenbeauftragte. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des bisherigen Seniorenbeauftragten zum 31. Dezember 2022. Die bisherige Stellvertretung hat die Bereitschaft erklärt, die Funktion des Seniorenbeauftragten zu übernehmen. Gleichzeitig soll die Besetzung der Stellvertretung neu geregelt werden.
Die Neubesetzung beider Funktionen erfolgt auf Grundlage von Wahlvorschlägen. Gemäß der Satzung des Seniorenrates gehören die Seniorenbeauftragten der neun Bezirksvertretungen diesem Gremium an. Für die Ausübung dieser Aufgaben entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Bezirksvertretung hat bereits durch einen Haushaltsbeschluss vom 2. Februar 2023 entsprechende Projektmittel und eine Aufwandspauschale zur Verfügung gestellt.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Bestellung einer/eines UmweltbeauftragtenZur Vorlage · 0350/2023/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befasst sich mit der Neubesetzung der Position einer Umweltbeauftragten bzw. eines Umweltbeauftragten für bezirkliche Belange. Die bisherige Umweltbeauftragte hat ihren Rücktritt mit Wirkung zum 31. Januar 2023 erklärt.
Die Aufgabe der Umweltbeauftragten umfasst die Vertretung von Umweltschutzbelangen im Stadtbezirk sowie die beratende Unterstützung der Bezirksvertretung bei Entscheidungen in diesem Bereich. Zudem soll ein gezielter Kontakt zu im Bereich Umweltschutz tätigen Organisationen hergestellt werden. Die Neubesetzung der Funktion soll auf Grundlage von Wahlvorschlägen erfolgen.
Für die Ausübung dieser Tätigkeit entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Bezirksvertretung. Eine entsprechende Aufwandspauschale wurde bereits durch einen Haushaltsbeschluss vom 2. Februar 2023 bereitgestellt. Die Vorlage dient als Beschlussvorschlag zur Bestellung einer neuen Person für dieses Amt.
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- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 7.Bestellung eines/einer MobilitätsbeauftragtenZur Vorlage · 0391/2023/GRÜNE/SPD · Antrag BV III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen B90/Grüne und SPD in der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III haben einen Antrag zur Bestellung eines Mobilitätsbeauftragten eingereicht. Mit der Vorlage wird die Bezirksvertretung gebeten, eine Person als Mobilitätsbeauftragten für den Stadtbezirk zu bestellen.
Der Antrag bezieht sich auf eine bereits bestehende Struktur, da die Bezirksvertretung III bereits im November 2020 erstmals einen Mobilitätsbeauftragten bestellt hatte. Die Aufgabe der Funktion besteht darin, die Belange der schwächeren Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu vertreten. Zudem soll die Person der Bezirksvertretung III in Fragen des Fußverkehrs sowie des öffentlichen Personennahverkehrs beratend zur Seite stehen. Ein weiterer Bestandteil des Aufgabenbereichs ist die Aufrechterhaltung des Kontakts zu Organisatoren, die in diesen Verkehrsbereichen tätig sind. Die Entscheidung über den Antrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 16. März 2023 vorgesehen.
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- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 8.Bericht der Beauftragten
- 9.Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Gehweg im Bereich Planckstraße 88-92Zur Vorlage · 0371/2023/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befasst sich mit einer Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW bezüglich der Situation eines Gehwegs im Bereich der Planckstraße 88-92. Die Grundlage der Vorlage ist eine Anregung eines Anwohners aus dem März 2022, die über den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden an die Bezirksvertretung weitergeleitet wurde.
Auf Basis der Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehr sieht der Beschlussvorschlag konkrete Maßnahmen zur Verkehrsgestaltung vor. Die Bezirksvertretung beabsichtigt, die Vorgabe zum Längsparken vor den Häusern in der Planckstraße 88-92 durch das Anbringen einer entsprechenden Markierung umzusetzen. Zudem soll die Sicherung der Gehwegübergänge im Kreuzungsbereich der Planckstraße und der Carmerstraße durch den Einbau von Sperrpfosten erfolgen.
Die Bezirksvertretung nimmt die Eingabe sowie die Stellungnahme der zuständigen Fachabteilung zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der genannten Maßnahmen entsprechend der fachlichen Einschätzung des Amtes für Straßen und Verkehr.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften im Jahr 2022Zur Vorlage · 0073/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften für das Jahr 2022 vorgelegt, der dem Jugendhilfeausschuss, dem Integrationsrat, dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie den Bezirksvertretungen I bis IX zur Kenntnis gebracht wurde. Die Initiative, die seit 1993 besteht und auf einer Kooperation zwischen der Stadt Essen und dem Deutschen Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. basiert, verzeichnete zum Stichtag 30. September 2022 insgesamt 256 Patenschaften mit 396 beteiligten Personen. Damit wurden 56,78 Prozent der öffentlichen Spielplätze in der Stadt ohne Schulhöfe bepatet.
Im Berichtsjahr fanden 247 Spielplatzfeste statt, wobei 23 dieser Veranstaltungen in sozialstrukturell benachteiligten Wohngebieten durchgeführt wurden. Neben der Bewegungsförderung standen auch Einsätze für Kinder unter drei Jahren im Fokus. Die Verwaltung berichtet zudem über ein Anregungs- und Beschwerdemanagement, das Anfragen zu Spielplatzpflege, Reparaturen, Vandalismus oder Ruhestörungen bearbeitete.
Die finanzielle Unterstützung der Patenschaften erfolgt durch zwei Instrumente: Die Bezirksvertretungen leisteten im Jahr 2022 eine Gesamtfördersumme von 19.486,50 Euro in Form von jährlichen Pauschalen. Zudem stellt die Stadt Essen über den Fördertopf „Besser spielen“ jährlich 35.500 Euro zur Verfügung. Im Jahr 2022 wurden 12 Anträge auf Anschaffung von Spielgeräten bewilligt, wobei die eingegangenen Anträge ein Kostenvolumen von 41.821,66 Euro umfassten.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2023/2024Zur Vorlage · 2198/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2023/2024. Grundlage der Planung ist die Entwicklung der Kinderzahlen in Essen, die zum Stichtag 30.09.2022 insgesamt 36.079 Kinder im Alter von null bis sechs Jahren umfassten.
Für das kommende Kitajahr werden 21.525 KiBiz-geförderte Plätze geplant, was einem voraussichtlichen Gesamtzuwachs von 848 Plätzen entspricht. Dabei steigt die Anzahl der Plätze von 20.737 auf 21.525 an, wobei ein Zuwachs von 745 Plätzen im 45-Stunden-Bereich und eine Abnahme von 15 Plätzen im 25-Stunden-Bereich erwartet wird. In der Kindertagespflege sind zudem 2.752 U3- und 439 Ü3-Plätze vorgesehen, was einem Zuwachs von 60 U3-Plätzen entspricht. Zur Sicherung des Rechtsanspruchs wird das Notprogramm für Notgruppen im KiTa Zweckverband im Bistum Essen jährlich fortgeschrieben.
Die Planung sieht zudem die Fortführung von Sprachbildungsgruppen im Umfang von 17 Gruppen für bis zu 194 Kinder sowie den Ausbau der kommunalen Spielgruppen vor. Für das Jahr 2023/2024 ist ein Rahmen von bis zu 14 Spielgruppen mit circa 130 Plätzen vorgesehen. Des Weiteren wird der Antrag auf Landeszuschüsse für die Fachberatung von rund 830 Kindertagespflegepersonen gestellt. Der Jugendhilfeausschuss soll die Planungen beschließen, während weitere Gremien, darunter der Integrationsrat und die Bezirksvertretungen I bis IX, die Planung zur Kenntnis nehmen sollen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Mit Anmerkungen Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 23.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Zügigkeitserhöhung an der städt. Gemeinschaftsgrundschule GervinusschuleZur Vorlage · 0129/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant, die Zügigkeit der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Gervinusschule zum 1. August 2023 von drei auf vier Züge zu erhöhen. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen diesen Beschluss nach der Empfehlung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft und der Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretung III verabschiedet.
Grund für die Maßnahme sind die steigenden Schülerzahlen an der Schule, die im laufenden Schuljahr 2022/2023 bereits 379 Kinder in 14 Klassen umfasst. Um der Nachfrage gerecht zu werden und eine verlässliche Planungsgrundlage zu schaffen, soll die Erhöhung der Zügigkeit erfolgen. Die Schule betreibt neben dem Hauptstandort in der Gervinusstraße einen Teilstandort in der Diergardtstraße.
Durch die Erweiterung der Zügigkeit wird eine Umnutzung von zwei Klassenräumen notwendig, um die Kapazitäten zu erweitern. Die Schule ist mit dieser multifunktionalen Raumnutzung einverstanden. Die Kosten für die entsprechende Ausstattung der Räume belaufen sich auf brutto etwa 22.820 Euro. Die Maßnahme dient dazu, den Bedarf an Schulplätzen im Stadtbezirk III zu decken, da auch andere Grundschulen im Stadtteil Frohnhausen keine ausreichenden Ausweichmöglichkeiten bieten. Die Stadt als Schulträger ist gemäß Schulgesetz NRW verpflichtet, die erforderlichen Anlagen, Gebäude und die Sachausstattung für einen ordnungsgemäßen Unterricht bereitzustellen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Bei Enthaltung der LINKEN so empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Offene Ganztagsschule (OGS) Hier Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2023/2024Zur Vorlage · 0065/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0065/2023/4 befasst sich mit der Fortführung und Erweiterung der Offenen Ganztagsschule (OGS) für das Schuljahr 2023/2024. Geplant ist eine Ausweitung des Angebots um 37 Gruppen, bestehend aus 32 Gruppen an Grundschulen und 5 Gruppen an Förderschulen. Damit würde die Gesamtzahl auf 471 Gruppen steigen, um einen Mehrbedarf von etwa 960 Plätzen zu decken. Für die Ausstattung der neuen Gruppen ist eine einmalige Mehrausgabe von 462.500 € vorgesehen, während für den Austausch in bestehenden Gruppen rund 260.400 € veranschlagt sind. Der städtische Eigenanteil soll sich dabei von 6.274.000 € auf 7.626.152 € erhöhen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Erweiterung unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf beschließt und der Erhöhung des Eigenanteils zustimmt. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen hierzu Empfehlungen abgeben. Der Jugendhilfeausschuss, die Bezirksvertretungen I bis IX und der Integrationsrat sollen die Entscheidung zur Kenntnis nehmen.
Die finanziellen Aufwände für die OGS und die Betreuung von acht- bis einsjährigen Kindern steigen laut Vorlage von 28.838.272 € auf 34.546.321 €, während die Erträge von 23.200.352 € auf 27.643.069 € ansteigen. Wesentliche Kostenfaktoren sind Zuschüsse an die Jugendhilfe Essen gGmbH sowie Personalkosten der Verwaltung. Die Finanzierung erfolgt über die HPL-Aufstellung 2024 unter Einhaltung der mittelfristigen Finanzplanung.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Umsetzung der Präventionsoffensive für die Zielgruppe der jungen Jugendlichen bis zum Übergang von der Schule in den Beruf im Jahr 2023Zur Vorlage · 2163/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Umsetzung der Präventionsoffensive für junge Jugendliche im Übergang von der Schule in den Beruf für das Jahr 2023. Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2014 wurde die bestehende Präventionsoffensive „U12“ auf die Zielgruppe der Jugendlichen bis zum Schul- oder Berufsabschluss ausgeweitet. Für die Finanzierung stehen seit 2019 jährlich ein Betrag von einer Million Euro zur Verfügung.
Die Verteilung dieser Mittel umfasst auch den Anteil, der nach dem Quotierungsschlüssel des Arbeitskreises Jugend Essen vergeben wird. Von der Gesamtsumme sind bereits 240.000 Euro für die Förderung der Jugendberufsagentur, der Jugendfarm sowie des Projekts „NeZa“ gebunden. Die inhaltliche Ausrichtung der Maßnahmen orientiert sich an den Handlungsfeldern Persönlichkeitsentwicklung, berufliche Orientierung und Partizipation. In der Persönlichkeitsentwicklung liegen die Schwerpunkte auf Medienkompetenz, Extremismusprävention, gewaltfreier Konfliktlösung und Finanzgrundwissen. Im Bereich der beruflichen Orientierung werden weiterhin die Jugendberufsagentur, Planspiele zum Übergang Schule/Beruf sowie das Projekt „NeZa“ unterstützt. Das Format „mitWirkung!“ dient der Förderung der Partizipation in den Stadtbezirken.
Aufgrund der bestehenden Bedarfe und der Resonanz der Angebote sollen alle laufenden Maßnahmen im Jahr 2023 im bisherigen Umfang fortgeführt werden. Parallel dazu arbeitet eine Unterarbeitsgruppe an der Überarbeitung des Verfahrens zur Mittelvergabe. Der Jugendhilfeausschuss sowie die weiteren genannten Gremien sollen den Bericht zum Sachstand und die Maßnahmen zur Umsetzung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.metropolradruhr - neue Standorte Gemarkenstraße 50 und 88, Menzelstraße 23Zur Vorlage · 1930/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III des Stadtbezirks III hat die Einrichtung neuer Stationen des öffentlichen Mietradsystems metropolradruhr an spezifischen Standorten behandelt. Der Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung zu den neuen Standorten in der Gemarkenstraße 50, der Gemarkenstraße 88 sowie in der Menzelstraße 23 vor. An der Gemarkenstraße sollen die Stationen jeweils vor den Fußgängerüberwegen platziert werden, während in der Menzelstraße eine Station zwischen den Baumbeeten vor der Hausnummer 23 vorgesehen ist.
Die Erweiterung erfolgt im Rahmen der Fahrradstraßenachse A sowie des Projekts BeMoVe. Der Betrieb des Systems erfolgt in Essen eigenwirtschaftlich durch den Betreiber, wobei die Stadt Essen keine Betriebskostenförderung leistet, sondern lediglich Planungsleistungen erbringt und auf Sondernutzungsgebühren verzichtet. Dadurch entstehen für die Stadt keine Kosten. Die Verkehrsbehörde der Stadt Essen prüft derzeit die Eignung der potenziellen Standorte und holt die notwendigen Stellungnahmen der beteiligten Stellen ein.
Das System metropolradruhr umfasst in Essen aktuell 70 Stationen. Eine Klimabilanz des Systems ist zwar nicht exakt ermittelbar, die Vorlage geht jedoch von einer positiven Auswirkung auf den Klimaschutz aus, da die Nutzung von Leihrädern zur Reduzierung des Kraftfahrzeugverkehrs und damit zur Minderung von CO2-Emissionen beitragen kann.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit Änderung
- 17.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen mit Änderung - 16.Be-MoVe-Projekt, hier: Weiterentwicklung der Fahrradplattformen "Fahrradflunder (Fietsvlonder)" zu Mobilpunkten - temporäre Erprobung von Standorten für FahrradstellplätzeZur Vorlage · 0302/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des interdisziplinären Forschungsprojekts Be-MoVe, das von der Stadt Essen, der Universität Duisburg-Essen und der Universitätsmedizin Essen durchgeführt wird, sollen die bisherigen Fahrradplattformen der Firma Fietsvlonder zu sogenannten Mobilpunkten weiterentwickelt werden. Das Projekt wird durch das Bundesforschungsministerium gefördert und dient der Erprobung neuer Strategien zur Förderung der Fuß- und Radmobilität in den Stadtteilen Holsterhausen und der Innenstadt.
Die bisherigen Plattformen, die als temporäre Fahrradstellplätze auf ehemaligen Kfz-Parkflächen dienten, werden nun um weitere Mobilitätsangebote ergänzt. In Zusammenarbeit mit der Ruhrbahn sowie den Partnern Nextbike, Stadtmobil und Tier-Scooter sollen an den Standorten künftig auch Leihräder, eScooter und Carsharing-Angebote zur Verfügung stehen. Ziel ist es, die Angebotsdichte an Sharing-Diensten in Wohnquartieren zu erhöhen.
Die Verlängerung der Standorte als Mobilpunkte ist für jeweils fünf Monate vorgesehen. Die Ergebnisse der Erprobung werden durch das Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung der Universität Duisburg-Essen wissenschaftlich evaluiert, unter anderem durch die Erfassung der Auslastung sowie durch Online-Befragungen. Sollten die Standorte eine hohe Akzeptanz zeigen, ist eine dauerhafte Umsetzung durch fest eingebaute Fahrradbügel geplant; andernfalls werden die Plattformen entfernt oder an andere Orte verlegt. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretungen I und III haben den Bericht zur Kenntnis genommen und der Verlängerung der Standorte zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 17.Einrichtung einer Mobilstation im Bereich der Haltestelle Margarethenhöhe (Lührmannstraße Ecke Sommerburgstraße) durch die Ruhrbahn GmbHZur Vorlage · 0070/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ruhrbahn GmbH beantragt die Nutzung von öffentlich gewidmeter Verkehrsfläche zur Einrichtung einer neuen Mobilstation im Bereich der Haltestelle Margarethenhöhe, konkret an der Lührmannstraße an der Ecke Sommerburgstraße. Das Vorhaben sieht vor, die Fläche im Bereich der Endhaltestelle der U-Bahnlinie 17 für ergänzende Mobilitätsangebote zum öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen.
Die geplante Station soll eine überdachte Fahrradabstellanlage für zehn Räder, eine Ausleihstation für fünf Fahrräder sowie eine markierte Stellfläche für E-Scooter umfassen. Zusätzlich sind zwei CarSharing-Stellplätze sowie sieben abschließbare Radboxen der Stadtverwaltung vorgesehen. Eine 4,50 Meter hohe Stele an der Ecke Sommerburgstraße/Lührmannstraße soll über das Angebot informieren. Ziel des Projekts ist die Förderung eines effizienten und umweltfreundlichen Verkehrssystems zur Unterstützung des angestrebten Modal Split bis zum Jahr 2035.
Die zuständigen Fachdienststellen der Verwaltung haben keine Einwände gegen die Umsetzung erhoben und bewerten das Projekt im Hinblick auf nachhaltige Mobilität und die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs positiv. Die Verwaltung beabsichtigt, der Ruhrbahn GmbH die Nutzung der Verkehrsfläche mittels einer Sondernutzungserlaubnis zu gestatten. Die Bezirksvertretung III wird um die abschließende Zustimmung zu diesem Vorhaben gebeten.
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- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Anbringung von Blumenampeln an Straßenbeleuchtungsmasten im Bereich der Berliner Straße in Essen-FrohnhausenZur Vorlage · 0365/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III hat der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Anbringung von Blumenampeln im Bereich der Berliner Straße in Essen-Frohnhausen zugestimmt. Der Antrag wurde von der Interessengemeinschaft Frohnhausen – Mein Frohnhausen e.V. gestellt. Ziel der Maßnahme ist die Verschönerung des Straßenbildes im Abschnitt zwischen der Mülheimer Straße und der Frohnhauser Straße.
Die geplante Nutzung umfasst insgesamt 23 Straßenbeleuchtungsmasten und ist für den Zeitraum von Mai bis Oktober 2023 vorgesehen. Die Umsetzung der Maßnahme soll durch einen Fachbetrieb erfolgen, der für die Anbringung, Bepflanzung, Pflege sowie die Bewässerung der Pflanzgefäße verantwortlich ist. Zudem übernimmt der Antragsteller die Kosten für die gesamte Durchführung sowie die Verkehrssicherungspflicht. Nach Beendigung des Nutzungszeitraums ist die Demontage der Ampeln vorgesehen.
Ein verwaltungsinterner Prüfprozess zur verkehrstechnischen Beurteilung der einzelnen Laternenmasten ist derzeit noch im Gange. Die Verwaltung beabsichtigt jedoch, die Sondernutzungserlaubnis vorbehaltlich eines positiven Ergebnisses dieser Prüfung zu erteilen. Die Vorlage wurde vorgelegt, um eine zeitnahe Umsetzung der Blumenampeln zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.Einrichtung eines Straßencafés auf der öffentlichen Gehwegfläche vor dem Gebäude Altendorfer Str. 318A in Essen-AltendorfZur Vorlage · 0224/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III des Stadtbezirks III wird im Rahmen einer Anhörung über die Erteilung einer unbefristeten Sondernutzungserlaubnis für ein Straßencafé in Essen-Altendorf informiert. Der Antrag bezieht sich auf die Nutzung der öffentlichen Gehwegfläche vor dem Gebäude in der Altendorfer Straße 318A.
Der Betreiber des dort ansässigen Ladenlokals „Burma Backwaren“ hatte bereits für das Jahr 2022 eine befristete Erlaubnis im Rahmen eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens erhalten. Die geplante Fläche für das Straßencafé umfasst eine Größe von 1,50 m Tiefe und 3,50 m Breite und soll unmittelbar an der Fassade aufgestellt werden. Da der Gehweg in diesem Bereich eine Breite von etwa 3,40 m aufweist, bleibt eine Restverkehrsfläche von mindestens 1,50 m für den Fußgängerverkehr erhalten. Die Nutzung ist für den Zeitraum von Mai bis Oktober vorgesehen.
Die Verwaltung legt dar, dass im verwaltungsinternen Prüfverfahren keine Bedenken der beteiligten Fachbereiche gegen die Aufstellung vorliegen. Zudem sind keine Beschwerden über die bisherige befristete Nutzung oder Verstöße gegen Auflagen bekannt geworden. Die Verwaltung beabsichtigt, ab dem Jahr 2023 eine unbefristete Sondernutzungserlaubnis zu erteilen. Die Bezirksvertretung nimmt die bereits erfolgte befristete Erlaubnis für 2022 zur Kenntnis und äußert keine Einwände gegen die geplante unbefristete Regelung ab 2023.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 20.Veränderung der Verkehrsführung im Bereich Esmarchstraße , Essen-HolsterhausenZur Vorlage · 0246/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III des Stadtbezirks III hat der Veränderung der Verkehrsführung und der Parkraumnutzung im Bereich der Esmarchstraße in Essen-Holsterhausen zugestimmt. Die Maßnahme ist Teil des Projektes Be-MoVe, einer Kooperation zwischen der Stadt Essen, dem Universitätsklinikum Essen und Forschungspartnern, die den Umweltverbund sowie ein betriebliches Mobilitätsmanagement fördern soll.
Im Rahmen des Projektes werden 230 neue Fahrradstellplätze auf privater Fläche an der Ecke Esmarchstraße und Listerstraße geschaffen. Um die Erreichbarkeit dieses Parkplatzes zu verbessern und die Anbindung an die Grrugatrasse zu optimieren, wird die Einbahnstraße Esmarchstraße dauerhaft gegen die Fahrtrichtung für den Radverkehr freigegeben. In einem ersten Schritt erfolgt diese Änderung im Abschnitt von der Virchowstraße bis zur Listerstraße, nach Abschluss der Bauarbeiten am Klinikum wird die Erweiterung bis zur Hufelandstraße angestrebt.
Für den Zeitraum von März bis September 2023 sind zudem temporäre Änderungen vorgesehen. Um ausreichende Durchfahrtsbreiten für den gegenläufigen Radverkehr und Einsatzfahrzeuge zu gewährleisten, werden im Bereich der Einmündung Henckelstraße rechtsseitig in Fahrtrichtung Virchowstraße Parkmöglichkeiten im Umfang von acht bis zehn Stellplätzen vorübergehend durch Haltverbote ersetzt. Ziel der Maßnahmen ist die Entlastung der Parksituation rund um das Klinikum sowie die Förderung des Fahrradverkehrs.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 20.aGervinusschule, Gervinusstr. 28, 45144 Essen Hier: Überlassung des Schulhofes an die Interessengemeinschaft Frohnhausen am 07.05.2023Zur Vorlage · 0471/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III wird um eine Entscheidung bezüglich der Überlassung des Schulhofes der Gervinusschule in der Gervinusstraße 28 an die Interessengemeinschaft Frohnhausen gebeten. Die Interessengemeinschaft plant, das Gelände am 7. Mai 2023 im Rahmen des Maifestes als Kindererlebniswelt zu nutzen. Die vorgesehene Nutzungszeit erstreckt sich von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
Aus der Vorlage geht hervor, dass seitens der Schulleitung sowie der Immobilienwirtschaft keine Bedenken gegen die beantragte Nutzung bestehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung III der Überlassung des Schulhofes für das genannte Ereignis zustimmt. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.
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- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.Quartiersparkhäuser für den Bezirk III Essen WestZur Vorlage · 0368/2023/CDU · Antrag BV III
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 0368/2023/CDU der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung III wurde ein Vorhaben zur Untersuchung von Quartiersparkhäusern für den Essener Stadtbezirk III eingebracht. Die Fraktion fordert die Bezirksvertretung auf, die Stadtverwaltung mit einer Prüfung zu beauftragen, welche Standorte für die Errichtung solcher Parkhäuser geeignet sind und welche Betriebsmodelle für deren Umsetzung am zweckmäßigsten erscheinen.
Hintergrund der Anfrage ist die Situation im dicht bebauten Siedlungsgebiet des Bezirks III. Laut Antrag stellt der Parkdruck durch abgestellte Fahrzeuge in weiten Teilen des Bezirks eine Herausforderung dar. Die Schaffung von Quartiersparkhäusern soll dazu beitragen, den öffentlichen Straßenraum zu entlasten und die Nutzung des öffentlichen Raums zu verändern. Ziel ist es, durch die Bereitstellung strukturierter Parkflächen auch Stellplätze, die derzeit als irregulär im öffentlichen Straßenraum genutzt werden, in kontrollierte Parkhäuser zu überführen. Die zuständige Fraktion bittet die Bezirksvertretung um die Zustimmung zu dieser Prüfungsaufgabe für die Stadtverwaltung.
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- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22.Wiederaufstellung des Pollers auf dem Bürgersteig Wiesbadener StraßeZur Vorlage · 0369/2023/CDU · Antrag BV III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat im Rahmen des Antrags 0369/2023/CDU beschlossen, die Stadtwerke Essen zur Wiederaufstellung eines Pollers auf dem Bürgersteig der Wiesbadener Straße aufzufordern. Der Poller befindet sich im Bereich vor den Hausnummern 36, 38 und 40.
Nach Angaben der CDU-Fraktion wurden die Poller im Jahr 2018 im Zuge von Tiefbauarbeiten an Gasleitungen durch die Stadtwerke Essen entfernt. Laut Antrag wurde den Anwohnern eine Wiederaufstellung zugesichert, die jedoch bislang nicht erfolgt ist. Zudem wird darauf verwiesen, dass auf eine entsprechende Anfrage aus dem Jahr 2021 keine Antwort der Stadtwerke Essen eingegangen ist.
Die Begründung des Antrags führt an, dass es in diesem Bereich vermehrt zu Begegnungen zwischen Kraftfahrzeugen, Radfahrern und Fußgängern kommt. Da auf der gegenüberliegenden Straßenseite parkende Autos das Ausweichen erschweren, werde der Bürgersteig häufig als Fahrweg genutzt. Die Wiederaufstellung der Poller soll verhindern, dass Fahrzeuge den Gehweg befahren.
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- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Einrichtung einer Solarstromanlage (Photovoltaik) auf dem ehemaligen Sportplatz SerlostraßeZur Vorlage · 0379/2023/Freie Bürger/FDP Fraktion BV III · Antrag BV III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Freien Bürger/FDP in der Bezirksvertretung III hat einen Antrag gestellt, die wirtschaftliche Nutzung des ehemaligen Sportplatzgeländes an der Serlostraße zu prüfen. Konkret wird die Verwaltung beauftragt zu untersuchen, ob auf dem Areal eine Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Solarstrom errichtet werden kann.
Das betreffende Gelände befindet sich in einem städtebaulichen Innenbereich und weist eine Grundfläche von etwa 13.000 Quadratmetern auf. Das Areal umfasst eine ehemalige Sporthalle, die seit 2008 als Bauruine ungenutzt ist, sowie eine Spielfläche, die seit 2018 nicht mehr bespielt wird und sich mittlerweile in den Zustand einer Brache entwickelt hat. Laut dem Antrag führten bisherige Beschlüsse verschiedener politischer Gremien zur Planung und Bebauung des Areals zu keinem Ergebnis, sodass eine langfristige wirtschaftliche Nutzung der Fläche bislang nicht realisiert werden konnte.
Die Antragstellerin sieht in der Errichtung einer Photovoltaikanlage mit einem Kleinkraftwerk eine Möglichkeit, zur lokalen Energieversorgung beizutragen. Ziel wäre es, die umliegenden Gewerbebetriebe sowie die Haushalte im Quartier mit Strom aus der Anlage zu versorgen.
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- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit Ergänzung
Ergebnis: einstimmig beschlossen mit Ergänzung - 24.Quartiersparkhaus in der MargarethenhöheZur Vorlage · 0384/2023/GRÜNE/SPD · Antrag BV III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen B90/Grüne und SPD in der Bezirksvertretung III haben im Rahmen des Antrags 0384/2023/GRÜNE/SPD die Prüfung geeigneter Standorte für ein Quartiersparkhaus oder eine Quartiersgarage in der Margarethenhöhe beantragt. Die Verwaltung wird gebeten, bei dieser Untersuchung insbesondere Kombinationen aus Park-and-Ride-Lösungen und Mobilstationen in Betracht zu ziehen. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen der Bezirksvertretung zur weiteren Beratung vorgelegt werden.
Zusätzlich wird die Verwaltung aufgefordert, Maßnahmen aufzuzeigen, mit denen das Parken auf Gehwegen im Stadtteil Margarethenhöhe verhindert werden kann. Die Antragsteller führen an, dass sich die Mobilitätsgewohnheiten und das Verkehrsaufkommen im Viertel seit der Gründung der Gartenstadt verändert haben. Dies führe zu Behinderungen und Gefährdungen für Fußgänger durch Fahrzeuge, die auf Gehwegen parken. Ein Quartiersparkhaus soll laut Antrag die Sicherheit der Fußwege erhöhen und die Parkmöglichkeiten für Anwohner sowie Besucher verbessern, um den Anforderungen des denkmalgeschützten Stadtteils gerecht zu werden.
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- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 25.Tempo 30 entlang der neugebauten Schule an der Hatzper Straße in Haarzopf (Haus des Lernens) und Sicherstellung der Verkehrssicherheit für die Schülerinnen und SchülerZur Vorlage · 0386/2023/SPD/GRÜNE · Antrag BV III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben in der Bezirksvertretung III einen Antrag gestellt, um die Verkehrssicherheit im Bereich der neugebauten Schule an der Hatzper Straße in Haarzopf zu erhöhen. Die Antragsteller bitten die Verwaltung, entlang der Schule in beiden Fahrtrichtungen eine verbindliche Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 durch Beschilderung durchzusetzen.
Der Antrag begründet dies mit Beobachtungen, wonach auf der der Schule gegenüberliegenden Straßenseite Geschwindigkeiten von über 50 km/h erreicht werden. Da diese Straßenseite nach dem Schulneubau nicht mehr als Tempo 30-Zone ausgewiesen ist, sollen die Standards für den Bereich von Bildungseinrichtungen wiederhergestellt werden.
Zusätzlich wird die Verwaltung aufgefordert, die Sichtverhältnisse an der Ampel zu verbessern. Laut Antrag behindern unmittelbar vor der Ampel parkende Fahrzeuge die Einsehbarkeit für Schülerinnen und Schüler beim Überqueren der Straße. Als mögliche Maßnahmen werden die Einrichtung einer Parkverbotsschraffur oder eine entsprechende Beschilderung unmittelbar vor der Ampel vorgeschlagen, um die Verkehrssicherheit beim Überqueren der Fahrbahn zu gewährleisten. Der Antrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 16. März 2023 zur Entscheidung vorgesehen.
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- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.Zuwendungen an Vereine, Verbände und InstitutionenZur Vorlage · 0231/2023/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat im Rahmen der Sitzung am 16. März 2023 über die Vergabe von Zuwendungen an verschiedene Vereine, Verbände und Institutionen entschieden. Der Beschluss umfasst die finanzielle Unterstützung von fünf unterschiedlichen Projekten und Vorhaben innerhalb des Stadtbezirks.
Zu den bewilligten Zuwendungen gehört eine Förderung für den Lebenshilfe Essen e.V., die für die Gestaltung eines Gemüsegartens sowie die Einrichtung von Hochbeeten vorgesehen ist. Der TV Cronenberg erhält Mittel für die Anschaffung von Handbällen für die Jugendabteilung im Alter von sechs bis zwölf Jahren. Im Bereich der Stadtgestaltung werden die Initiative „Wir sind Holsterhausen“ sowie die Interessengemeinschaft Frohnhausen mit Mitteln für die Aufstellung von Blumenampeln unterstützt. Zudem wurde eine Zuwendung an den Verein Die Perspektive E.V. für das Projekt „Schlummerlampen“ beschlossen.
Die Vorlage zur Entscheidung wurde am 28. Februar 2023 erstellt. Eine Vorprüfung der Vorlage war nicht erforderlich. Die Einschätzung der Klimarelevanz der Maßnahmen wurde in der Vorlage als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — siehe Niederschrift
Ergebnis: siehe Niederschrift - 27.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0265/2023/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat im Rahmen der Sitzung am 16. März 2023 verschiedene Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0265/2023/BV III umfasst zwei wesentliche Informationspunkte.
Zum ersten Punkt wird über den aktuellen Stand bezüglich der Poller an der Ecke Martin-Luther-Straße und Frohnhauser Straße berichtet. Diese Information bezieht sich auf einen bereits vorliegenden Beschluss zu einem Antrag aus der Sitzung vom 9. Juni 2022.
Der zweite Punkt der Mitteilungen befasst sich mit den Ergebnissen einer Kfz-Zählung in der Gemarkenstraße. Diese Information wurde als Antwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion im Rahmen der Sitzung vom 20. Oktober 2022 bereitgestellt. Die Vorlage dient der formellen Information der Bezirksvertretung über den Stand der Verwaltungshandlungen in diesen beiden Angelegenheiten.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 27.1Poller Martin-Luther-Straße / Frohnhauser Straße (Beschluss zu Antrag 1018/2022/SPD/GRÜNE aus der Sitzung vom 09.06.2022)
- 27.2Ergebnisse der Kfz-Zählung auf der Gemarkenstraße (Anfrage der CDU-Fraktion zur Sitzung am 20.10.2022)
- 28.Anfragen
- 29.Unerledigte Beschlüsse
- 30.Termine
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 31.Besetzung der Stelle der stellvertretenden Schulleitung an der Bardelebenschule, städt. kath. GrundschuleErgebnis: Kenntnis genommen
- 32.Mitteilungen und Anfragen
- 33.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil