Anbringung von Blumenampeln an Straßenbeleuchtungsmasten im Bereich der Berliner Straße in Essen-Frohnhausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III hat der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Anbringung von Blumenampeln im Bereich der Berliner Straße in Essen-Frohnhausen zugestimmt. Der Antrag wurde von der Interessengemeinschaft Frohnhausen – Mein Frohnhausen e.V. gestellt. Ziel der Maßnahme ist die Verschönerung des Straßenbildes im Abschnitt zwischen der Mülheimer Straße und der Frohnhauser Straße.
Die geplante Nutzung umfasst insgesamt 23 Straßenbeleuchtungsmasten und ist für den Zeitraum von Mai bis Oktober 2023 vorgesehen. Die Umsetzung der Maßnahme soll durch einen Fachbetrieb erfolgen, der für die Anbringung, Bepflanzung, Pflege sowie die Bewässerung der Pflanzgefäße verantwortlich ist. Zudem übernimmt der Antragsteller die Kosten für die gesamte Durchführung sowie die Verkehrssicherungspflicht. Nach Beendigung des Nutzungszeitraums ist die Demontage der Ampeln vorgesehen.
Ein verwaltungsinterner Prüfprozess zur verkehrstechnischen Beurteilung der einzelnen Laternenmasten ist derzeit noch im Gange. Die Verwaltung beabsichtigt jedoch, die Sondernutzungserlaubnis vorbehaltlich eines positiven Ergebnisses dieser Prüfung zu erteilen. Die Vorlage wurde vorgelegt, um eine zeitnahe Umsetzung der Blumenampeln zu ermöglichen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 16.03.2023einstimmig beschlossen
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