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Vorlage

Durchführung der traditionellen Osterkirmes im Schlosspark Borbeck im Jahr 2023

0243/2023/6 Grün und Gruga

🟢 Beschlossen 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) · mehrheitlich beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV hat die Erteilung der Genehmigung zur Durchführung der traditionellen Osterkirmes im Schlosspark Borbeck für das Jahr 2023 beschlossen. Die Veranstaltung, die bereits seit 1969 von der Interessengemeinschaft der Schausteller mbH organisiert wird, ist für den Zeitraum vom 8. April bis zum 16. April 2023 geplant.

Die Verwaltung legt dar, dass die Stellungnahmen der beteiligten Fachbereiche positiv ausgefallen sind und keine Bedenken gegen die Durchführung der Kirmes bestehen. Die Aufbau- und Lagepläne weisen im Vergleich zu den Vorjahren keine wesentlichen Änderungen auf. Für den Veranstalter gelten spezifische Rahmenbedingungen zum Schutz des Schlosstors: Eine Durchfahrt durch das Tor ist nicht gestattet, sodass eine Umfahrung über die Straße Schloßgarten erfolgen muss. Diese Details wurden bereits mit Grün und Gruga abgestimmt. Zudem ist der Veranstalter angehalten, sich bezüglich temporärer Fahrverbote mit dem zuständigen Fachbereich zu koordinieren.

Da die Veranstaltung in der Vergangenheit ohne Probleme durchgeführt werden konnte, beabsichtigt die Verwaltung, dem Antrag zu entsprechen. Die Vorlage wurde von Grün und Gruga federführend bearbeitet.

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