Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 16 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV vom 14.02.2023
- 2.Einwohnerfragestunde
- 2.AVorstellung neuer GGE Bereichsleiter Nord
- 3.Hinweis auf Fahrbahnverengung auf der Bottroper StraßeZur Vorlage · 0380/2023/SPD · Antrag BV IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 0380/2023/SPD für die Sitzung der Bezirksvertretung IV am 14. März 2023 eine Prüfung der Verkehrssituation auf der Bottroper Straße beantragt. Ziel des Antrags ist es, die Verkehrssicherheit im Bereich der Bottroper Straße stadtauswärts zu erhöhen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung zu untersuchen, ob vor der Kreuzung Friedrich-Lange-Straße in Fahrtrichtung Hafenstraße ein Hinweisschild aufgestellt werden kann. Dieses Schild soll Verkehrsteilnehmer auf eine Fahrbahnverengung aufmerksam machen, bei der sich die Anzahl der Fahrspuren von drei auf zwei reduziert.
Als Begründung für das Ersuchen führt die Fraktion an, dass die Verengung unmittelbar nach der genannten Kreuzung stattfindet und es vor der Kreuzung derzeit kein Hinweisschild gibt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Strecke zum Einfädeln vergleichsweise kurz ist. Da die Straße an dieser Stelle zudem einen Rechtsknick aufweist, sei das Ende der Einfädelstrecke nicht direkt einsehbar, was insbesondere für ortsfremde Verkehrsteilnehmer eine Herausforderung darstelle.
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Beratungsfolge
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.Sachstand zum Radverkehrsnetz hier: Abschnitt des Hauptroutennetzes im Bereich Ripshorsterstr.Zur Vorlage · 0381/2023/SPD · Antrag BV IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 0381/2023/SPD für die Sitzung der Bezirksvertretung IV am 14. März 2023 um eine Überprüfung des Radverkehrsnetzes gebeten. Konkret geht es um einen Abschnitt des Hauptroutennetzes in der Ripshorster Straße, der von der Donnerstraße über die Schienenspur bis zur Einbleckstraße verläuft.
Nach Angaben der Fraktion weist dieser Bereich, der durch das Gewerbegebiet Ripshorster Straße führt, keine spezifische Absicherung für Radfahrende auf. Es sind dort weder Radwege noch Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn vorhanden. Zudem wird angeführt, dass die Nutzung des Gehwegs durch Radfahrende durch abgestellte Fahrzeuge und Abfälle erschwert wird.
Die Bezirksvertretung IV fordert die Verwaltung daher auf, einen Sachstandsbericht zum aktuellen Status dieses Abschnitts zu erstellen. Zudem soll die Verwaltung prüfen und vorstellen, welche Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit für Radfahrende in diesem Bereich des Hauptroutennetzes umgesetzt werden können.
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- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Gefahrenstelle Frintroper Höhe vor den Häusern Frintroper Str. 443 und 445
- 6.Umsetzung der Präventionsoffensive für die Zielgruppe der jungen Jugendlichen bis zum Übergang von der Schule in den Beruf im Jahr 2023Zur Vorlage · 2163/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Umsetzung der Präventionsoffensive für junge Jugendliche im Übergang von der Schule in den Beruf für das Jahr 2023. Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2014 wurde die bestehende Präventionsoffensive „U12“ auf die Zielgruppe der Jugendlichen bis zum Schul- oder Berufsabschluss ausgeweitet. Für die Finanzierung stehen seit 2019 jährlich ein Betrag von einer Million Euro zur Verfügung.
Die Verteilung dieser Mittel umfasst auch den Anteil, der nach dem Quotierungsschlüssel des Arbeitskreises Jugend Essen vergeben wird. Von der Gesamtsumme sind bereits 240.000 Euro für die Förderung der Jugendberufsagentur, der Jugendfarm sowie des Projekts „NeZa“ gebunden. Die inhaltliche Ausrichtung der Maßnahmen orientiert sich an den Handlungsfeldern Persönlichkeitsentwicklung, berufliche Orientierung und Partizipation. In der Persönlichkeitsentwicklung liegen die Schwerpunkte auf Medienkompetenz, Extremismusprävention, gewaltfreier Konfliktlösung und Finanzgrundwissen. Im Bereich der beruflichen Orientierung werden weiterhin die Jugendberufsagentur, Planspiele zum Übergang Schule/Beruf sowie das Projekt „NeZa“ unterstützt. Das Format „mitWirkung!“ dient der Förderung der Partizipation in den Stadtbezirken.
Aufgrund der bestehenden Bedarfe und der Resonanz der Angebote sollen alle laufenden Maßnahmen im Jahr 2023 im bisherigen Umfang fortgeführt werden. Parallel dazu arbeitet eine Unterarbeitsgruppe an der Überarbeitung des Verfahrens zur Mittelvergabe. Der Jugendhilfeausschuss sowie die weiteren genannten Gremien sollen den Bericht zum Sachstand und die Maßnahmen zur Umsetzung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Offene Ganztagsschule (OGS) Hier Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2023/2024Zur Vorlage · 0065/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0065/2023/4 befasst sich mit der Fortführung und Erweiterung der Offenen Ganztagsschule (OGS) für das Schuljahr 2023/2024. Geplant ist eine Ausweitung des Angebots um 37 Gruppen, bestehend aus 32 Gruppen an Grundschulen und 5 Gruppen an Förderschulen. Damit würde die Gesamtzahl auf 471 Gruppen steigen, um einen Mehrbedarf von etwa 960 Plätzen zu decken. Für die Ausstattung der neuen Gruppen ist eine einmalige Mehrausgabe von 462.500 € vorgesehen, während für den Austausch in bestehenden Gruppen rund 260.400 € veranschlagt sind. Der städtische Eigenanteil soll sich dabei von 6.274.000 € auf 7.626.152 € erhöhen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Erweiterung unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf beschließt und der Erhöhung des Eigenanteils zustimmt. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen hierzu Empfehlungen abgeben. Der Jugendhilfeausschuss, die Bezirksvertretungen I bis IX und der Integrationsrat sollen die Entscheidung zur Kenntnis nehmen.
Die finanziellen Aufwände für die OGS und die Betreuung von acht- bis einsjährigen Kindern steigen laut Vorlage von 28.838.272 € auf 34.546.321 €, während die Erträge von 23.200.352 € auf 27.643.069 € ansteigen. Wesentliche Kostenfaktoren sind Zuschüsse an die Jugendhilfe Essen gGmbH sowie Personalkosten der Verwaltung. Die Finanzierung erfolgt über die HPL-Aufstellung 2024 unter Einhaltung der mittelfristigen Finanzplanung.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2023/2024Zur Vorlage · 2198/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2023/2024. Grundlage der Planung ist die Entwicklung der Kinderzahlen in Essen, die zum Stichtag 30.09.2022 insgesamt 36.079 Kinder im Alter von null bis sechs Jahren umfassten.
Für das kommende Kitajahr werden 21.525 KiBiz-geförderte Plätze geplant, was einem voraussichtlichen Gesamtzuwachs von 848 Plätzen entspricht. Dabei steigt die Anzahl der Plätze von 20.737 auf 21.525 an, wobei ein Zuwachs von 745 Plätzen im 45-Stunden-Bereich und eine Abnahme von 15 Plätzen im 25-Stunden-Bereich erwartet wird. In der Kindertagespflege sind zudem 2.752 U3- und 439 Ü3-Plätze vorgesehen, was einem Zuwachs von 60 U3-Plätzen entspricht. Zur Sicherung des Rechtsanspruchs wird das Notprogramm für Notgruppen im KiTa Zweckverband im Bistum Essen jährlich fortgeschrieben.
Die Planung sieht zudem die Fortführung von Sprachbildungsgruppen im Umfang von 17 Gruppen für bis zu 194 Kinder sowie den Ausbau der kommunalen Spielgruppen vor. Für das Jahr 2023/2024 ist ein Rahmen von bis zu 14 Spielgruppen mit circa 130 Plätzen vorgesehen. Des Weiteren wird der Antrag auf Landeszuschüsse für die Fachberatung von rund 830 Kindertagespflegepersonen gestellt. Der Jugendhilfeausschuss soll die Planungen beschließen, während weitere Gremien, darunter der Integrationsrat und die Bezirksvertretungen I bis IX, die Planung zur Kenntnis nehmen sollen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Mit Anmerkungen Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften im Jahr 2022Zur Vorlage · 0073/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften für das Jahr 2022 vorgelegt, der dem Jugendhilfeausschuss, dem Integrationsrat, dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie den Bezirksvertretungen I bis IX zur Kenntnis gebracht wurde. Die Initiative, die seit 1993 besteht und auf einer Kooperation zwischen der Stadt Essen und dem Deutschen Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. basiert, verzeichnete zum Stichtag 30. September 2022 insgesamt 256 Patenschaften mit 396 beteiligten Personen. Damit wurden 56,78 Prozent der öffentlichen Spielplätze in der Stadt ohne Schulhöfe bepatet.
Im Berichtsjahr fanden 247 Spielplatzfeste statt, wobei 23 dieser Veranstaltungen in sozialstrukturell benachteiligten Wohngebieten durchgeführt wurden. Neben der Bewegungsförderung standen auch Einsätze für Kinder unter drei Jahren im Fokus. Die Verwaltung berichtet zudem über ein Anregungs- und Beschwerdemanagement, das Anfragen zu Spielplatzpflege, Reparaturen, Vandalismus oder Ruhestörungen bearbeitete.
Die finanzielle Unterstützung der Patenschaften erfolgt durch zwei Instrumente: Die Bezirksvertretungen leisteten im Jahr 2022 eine Gesamtfördersumme von 19.486,50 Euro in Form von jährlichen Pauschalen. Zudem stellt die Stadt Essen über den Fördertopf „Besser spielen“ jährlich 35.500 Euro zur Verfügung. Im Jahr 2022 wurden 12 Anträge auf Anschaffung von Spielgeräten bewilligt, wobei die eingegangenen Anträge ein Kostenvolumen von 41.821,66 Euro umfassten.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Zügigkeitserhöhung an der städt. kath. Grundschule DionysiusschuleZur Vorlage · 0132/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant, die Zügigkeit der städtischen katholischen Grundschule Dionysiusschule zum 1. August 2023 von zwei auf drei Züge zu erhöhen. Der entsprechende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft eine Empfehlung ausspricht, die Bezirksvertretung IV die Maßnahme zur Kenntnis nimmt und der Rat der Stadt Essen die Entscheidung trifft.
Grundlage für die Erweiterung ist die hohe Nachfrage nach Schulplätzen in den Stadtteilen Borbeck-Mitte, Bochold und Bergeborbeck. Während die Schülerzahlen der Schule im Schuljahr 2022/2023 bei 210 Kindern lagen, weisen die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2023/2024 mit 63 Anmeldungen bereits einen Bereich auf, der eine dreizügige Führung rechtfertigt. Zudem besteht an anderen Standorten im Einzugsgebiet ein hoher Bedarf, der durch die Kapazitäten der umliegenden Schulen nicht vollständig gedeckt werden kann.
Für die Umsetzung der Dreizügigkeit sind kurzfristig zusätzliche Klassenräume erforderlich. Die Verwaltung plant, zwei bestehende Räume umzunutzen und einen weiteren Raum multifunktional auszustatten, wofür Kosten in Höhe von etwa 11.410 Euro brutto veranschlagt sind. Ein vierter Raum soll mittelfristig durch brandschutzrechtliche Anpassungen im Altbau des Schulgeländes verfügbar gemacht werden. Die Schule befürwortet die Maßnahme.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Zügigkeitserhöhung an der städt. kath. Grundschule Bischof-von-Ketteler-SchuleZur Vorlage · 0134/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll beschließen, die Zügigkeit der städtischen katholischen Grundschule Bischof-von-Ketteler-Schule im Stadtbezirk IV ab dem 1. August 2023 von drei auf vier Züge zu erhöhen. Die Vorlage basiert auf den Bestimmungen des Schulgesetzes NRW und begründet die Maßnahme mit der Notwendigkeit, der steigenden Nachfrage nach Schulplätzen im Stadtteil Bochold sowie im angrenzenden Einzugsgebiet gerecht zu werden.
Im Schuljahr 2022/2023 werden an der Schule 371 Schülerinnen und Schüler in 14 Klassen unterrichtet. Da die bisherige Erhöhung auf drei Züge im Jahr 2018 nicht ausreichte, um die Anmeldesituation zu decken, und für die kommenden Jahre ein anhaltendes Schülerwachstum prognostiziert wird, ist die dauerhafte Erweiterung vorgesehen. Bereits für das kommende Schuljahr liegen 92 Anmeldungen vor.
Da für die Umsetzung keine zusätzlichen Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, soll die Erhöhung durch ein neues Raumkonzept realisiert werden. Dieses sieht eine multifunktionale Ausstattung der vorhandenen Klassenräume vor, um die vier Eingangsklassen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Betreuungsangebote unterzubringen. Die Kosten für die erforderliche Umfunktionierung der Bestandsräume belaufen sich auf rund 45.640 Euro brutto. Die Schule unterstützt die Umsetzung der Maßnahme. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft empfiehlt den Beschluss, während die Bezirksvertretung IV die Information zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Durchführung der traditionellen Osterkirmes im Schlosspark Borbeck im Jahr 2023Zur Vorlage · 0243/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV hat die Erteilung der Genehmigung zur Durchführung der traditionellen Osterkirmes im Schlosspark Borbeck für das Jahr 2023 beschlossen. Die Veranstaltung, die bereits seit 1969 von der Interessengemeinschaft der Schausteller mbH organisiert wird, ist für den Zeitraum vom 8. April bis zum 16. April 2023 geplant.
Die Verwaltung legt dar, dass die Stellungnahmen der beteiligten Fachbereiche positiv ausgefallen sind und keine Bedenken gegen die Durchführung der Kirmes bestehen. Die Aufbau- und Lagepläne weisen im Vergleich zu den Vorjahren keine wesentlichen Änderungen auf. Für den Veranstalter gelten spezifische Rahmenbedingungen zum Schutz des Schlosstors: Eine Durchfahrt durch das Tor ist nicht gestattet, sodass eine Umfahrung über die Straße Schloßgarten erfolgen muss. Diese Details wurden bereits mit Grün und Gruga abgestimmt. Zudem ist der Veranstalter angehalten, sich bezüglich temporärer Fahrverbote mit dem zuständigen Fachbereich zu koordinieren.
Da die Veranstaltung in der Vergangenheit ohne Probleme durchgeführt werden konnte, beabsichtigt die Verwaltung, dem Antrag zu entsprechen. Die Vorlage wurde von Grün und Gruga federführend bearbeitet.
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Beratungsfolge
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 13.Durchführung einer Sommergastronomie im Schloß Borbeck im Jahr 2023Zur Vorlage · 0270/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IV des Stadtbezirks IV hat in ihrer Sitzung am 14. März 2023 der Erteilung einer Genehmigung für die Sommergastronomie im Schlosspark Borbeck zugestimmt. Das Angebot soll im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 30. Oktober 2023 stattfinden. Die Betriebszeiten sind von Montag bis Donnerstag auf die Zeit zwischen 11:00 und 21:00 Uhr sowie von Freitag bis Sonntag auf 11:00 bis 22:00 Uhr festgelegt.
Die gastronomische Einrichtung umfasst eine mobile Holzhütte zur Zubereitung und Ausgabe von Speisen und Getränken sowie eine klappbare Außenbestuhlung mit insgesamt 152 Sitzplätzen. Ergänzt wird das Angebot durch einen Toilettenwagen und 31 Fahrradstellplätze. Der Gastronomiebereich wird durch einen niedrigen Holzzaun abgegrenzt und verfügt über drei Fußgängerzugänge.
Für den Anlieferungsverkehr ist eine Durchfahrt durch das Schlosstor nicht vorgesehen; stattdessen muss eine Umfahrung über die Straße Schlosshgarten genutzt werden. Die Rahmenbedingungen wurden vorab mit der Grün und Gruga abgestimmt. Die Verwaltung empfahl die Genehmigung mit dem Hinweis, dass die Veranstaltung im Vorjahr ohne Beanstandungen durchgeführt wurde und keine Bedenken gegen den Antrag bestehen.
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Beratungsfolge
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14."Freiheit Emscher" - Masterplan Infrastruktur und Umwelttrasse Abschlussbericht der mit Regio.NRW-Mitteln kofinanzierten FachplanungenZur Vorlage · 0012/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Projekt „Freiheit Emscher“ informiert über den Abschluss der mit Regio.NRW-Mitteln kofinanzierten Fachplanungen. Das Projekt, eine Kooperation der Städte Essen und Bottrop sowie der RAG Montan Immobilien GmbH, verfolgt das Ziel, die städtebauliche Entwicklung von rund 1.700 Hektar Fläche zu gestalten. Dabei sollen ehemalige Bergbauflächen, wie etwa die Gebiete Hafen Coelln-Neuessen und Emil Emscher in Essen, in den Entwicklungsprozess einbezogen werden.
Die abgeschlossenen Fachplanungen umfassen vier zentrale Bereiche. Die grüne Infrastruktur konkretisiert die Gestaltung der Freiräume und die Vernetzung der Stadtteile. Die graue Infrastruktur sieht die Entwicklung eines Gewerbeboulevards vor, der die potenziellen Flächen an das Straßennetz der Städte anbinden soll. Die Planung der Umwelttrasse fokussiert sich auf ein Mobilitätskonzept zur Stärkung des Umweltverbunds sowie auf die Öffentlichkeitsbeteiligung. Die blaue Infrastruktur beinhaltet die Erstellung von Entwässerungskonzepten für die beteiligten Gebiete.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bauen hat beschlossen, den Abschlussbericht zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Fortsetzung der Planung im Sinne der Berichte zu beauftragen. Die Bezirksvertretungen IV und V nahmen den Bericht ebenfalls zur Kenntnis. Für die kommenden Jahre sind die Nutzung von Mitteln aus dem Just Transition Fund sowie die Vorbereitung einer Entwicklungsgesellschaft vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Mit Anmerkungen zur Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Bebauungsplan Nr. 09/18 "Jahnstraße/Germaniastraße (Quartier der Generationen)" SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2165/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 09/18 „Jahnstraße/Germaniastraße (Quartier der Generationen)“ im Essener Stadtteil Bochold sieht die Entwicklung eines rund 2,7 Hektar großen Plangebiets vor. Geplant ist die Schaffung eines generationsübergreifenden Wohnquartiers mit etwa 100 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau. Das Vorhaben umfasst zudem die Errichtung eines Hallenbades, einer Zweifachturnhalle sowie einer Kindertagesstätte. Ein Anteil von etwa 30 Prozent des Wohnraums soll als öffentlich geförderter Wohnraum ausgewiesen werden.
Das Verfahren wurde bereits im November 2018 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB eingeleitet. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung zwischen dem 10. August und dem 12. September 2022 wurden Anpassungen am Maß der baulichen Nutzung vorgenommen. Diese Änderungen betreffen die Anhebung der Grundflächenzahl in Wohngebieten auf 0,8 sowie in Flächen für Gemeinbedarf auf 0,9.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung IV keine Bedenken gegen den Plan erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nimmt. Der Rat der Stadt soll den Bebauungsplan als Satzung beschließen. Dabei sind die Stellungnahmen von Behörden und Unternehmen, darunter die E.ON SE, thyssenkrupp Steel Europe AG, die Ruhrbahn GmbH sowie die IHK Essen, sowie Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß der Abwägung durch die Verwaltung zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 15.AVersorgungsbaumaßnahme der Stadtwerke Essen Im Breukel/ Neue Heimat
- 16.Mitteilungen der Verwaltung
- 16.1Starke Quartiere - starke Menschen
- 16.2Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum regionalen Flächennutzungsplan: Oberhauser Straße
- 16.3Städtisches Grundstück Alte Bottroper Str. 10
- 16.4Straßenbenennung/ Umnummerierung / hier: Schlossplatz
- 16.5Endbericht zur Fortschreibung der Klimaanalyse Stadt Essen
- 16.6Aktueller Sachstand zum Ausbau der Kinderbetreuungsangebote im Kitajahr 2022/2023
- 17.Auftragskontrollliste
- 18.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 19.Vergabe bezirklicher Haushaltsmittel
- 20.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 21.Antragseingänge von städtebaulicher und verkehrstechnischer Relevanz
- 22.Anfragen und Mitteilungen
- 23.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil