Berufung einer Beraterin des Diakoniewerkes Essen für den Integrationsrat
✦ KI-Zusammenfassung
Der Integrationsrat der Stadt Essen soll über die Neubesetzung einer Beraterposition für das Diakoniewerk Essen entscheiden. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen sowie der Geschäftsordnung des Integrationsrates ist das Gremium befugt, Institutionen, Vereine und Verbände für eine beratende Funktion zu bestimmen. Institutionen, die keine stimmberechtigten Mitglieder in den Integrationsrat entsenden können, haben zudem das Recht, Vertreter für die Beratung vorzuschlagen.
Das Diakoniewerk Essen hat der Verwaltung mitgeteilt, dass die bisherige Beraterin durch eine neue Person ersetzt werden soll. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht daher die Berufung einer neuen Beraterin für das Diakoniewerk Essen vor. Mit dieser personellen Neubesetzung wird die Nachfolge der bisherigen Vertreterin geregelt. Die Vorlage wurde vom Oberbürgermeister erstellt und dem Integrationsrat zur Entscheidung in der Sitzung am 15. März 2023 vorgelegt. Weitere finanzielle Auswirkungen oder Kosten für die Stadt werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 15.03.2023einstimmig beschlossen
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