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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 0Wahl der/des Vorsitzenden des Integrationsrates der Stadt EssenZur Vorlage · 0459/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0459/2023/OB befasst sich mit der Neubesetzung des Vorsitzes des Integrationsrates der Stadt Essen. Hintergrund der Vorlage ist der Rücktritt des bisherigen Vorsitzenden aus seinem Amt in der Sitzung des Integrationsrates am 16. November 2022.
Gemäß der Geschäftsordnung für den Integrationsrat der Stadt Essen ist im Falle eines Rücktritts eine Neuwahl der vakanten Position vorzunehmen. Die rechtliche Grundlage für die Wahl des Vorsitzenden bildet dabei der Paragraph 27 Absatz 7 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW, wonach die Person aus der Mitte des Integrationsrates gewählt wird. Das Verfahren orientiert sich in entsprechender Anwendung an den Vorgaben des Paragraphen 50 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW.
Der Wahlvorgang sieht vor, dass die Wahl ohne Widerspruch durch offene Abstimmung erfolgt. Sollte ein Widerspruch vorliegen, wird die Wahl durch Abgabe von Stimmzetteln durchgeführt. Eine Person gilt als gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Falls im ersten Wahlgang niemand eine absolute Mehrheit erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmzahlen statt. Im Falle einer Stimmgleichheit entscheidet das Los. Der Beschlussvorschlag sieht die Wahl einer Person zum Vorsitzenden des Integrationsrates vor.
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Beratungsfolge
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 0.1Wahl der / des Vorsitzenden des Integrationsrates der Stadt EssenZur Vorlage · 0485/2023/CDU/GRÜNE/AED · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, Grüne und die Liste AED haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0485/2023/CDU/GRÜNE/AED gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Wahl einer neuen Person für das Amt des Vorsitzenden des Integrationsrates der Stadt Essen.
Der Antrag bezieht sich auf die Vorlage 0459/2023/1 und wurde am 13. März 2023 formuliert. Die Antragstellenden regen an, dass der Integrationsrat eine entsprechende Person zum Vorsitzenden wählt. Eine schriftliche Begründung für diesen Vorschlag ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten, da die Erläuterungen laut Antrag mündlich erfolgen sollen. Die Entscheidung über den Antrag war für die Sitzung des Integrationsrates am 15. März 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 1.Berufung einer Beraterin des Diakoniewerkes Essen für den IntegrationsratZur Vorlage · 0315/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Integrationsrat der Stadt Essen soll über die Neubesetzung einer Beraterposition für das Diakoniewerk Essen entscheiden. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen sowie der Geschäftsordnung des Integrationsrates ist das Gremium befugt, Institutionen, Vereine und Verbände für eine beratende Funktion zu bestimmen. Institutionen, die keine stimmberechtigten Mitglieder in den Integrationsrat entsenden können, haben zudem das Recht, Vertreter für die Beratung vorzuschlagen.
Das Diakoniewerk Essen hat der Verwaltung mitgeteilt, dass die bisherige Beraterin durch eine neue Person ersetzt werden soll. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht daher die Berufung einer neuen Beraterin für das Diakoniewerk Essen vor. Mit dieser personellen Neubesetzung wird die Nachfolge der bisherigen Vertreterin geregelt. Die Vorlage wurde vom Oberbürgermeister erstellt und dem Integrationsrat zur Entscheidung in der Sitzung am 15. März 2023 vorgelegt. Weitere finanzielle Auswirkungen oder Kosten für die Stadt werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.Niederschrift Nr. 14 über die Sitzung des Integrationsrates vom 23.02.2023
- 2 aGesundheitsversorgung im Essener Norden - Teilprojekt KindergesundheitszentrumZur Vorlage · 0353/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0353/2023/5 befasst sich mit dem Sachstand zum Teilprojekt eines Kindergesundheitszentrums im Essener Norden. Ziel des Vorhabens ist die räumliche und konzeptionelle Zusammenführung verschiedener städtischer Angebote in einer Präsenzstruktur. Geplant ist, Dienste des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes des Gesundheitsamtes, des Allgemeinen Sozialdienstes sowie des Jugendpsychologischen Instituts des Jugendamtes sowie Angebote des Integrationsmanagements und der Frühen Hilfen an einem zentralen Standort zu bündeln.
Als potenzieller Standort für das Zentrum wird das ehemalige Verwaltungsgebäude des Marienhospitals in der Johanniskirchstraße vorgeschlagen. Die Verwaltung sieht in dieser Lage die Möglichkeit, eine komplexe Struktur zu entwickeln, die durch die Nähe zu bestehenden Einrichtungen wie der Interdisziplinären Frühförderstelle, dem Zentrum für Kindesentwicklung des Deutschen Kinderschutzbundes und dem Sozialpädiatrischen Zentrum des Elisabeth-Krankenhauses ergänzt wird. Das Konzept sieht zudem die Anbindung von Hebammenpraxen, pädiatrischer Versorgung sowie gegebenenfalls kinder- und jugendpsychiatrischer Leistungen vor.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Jugendhilfeausschuss empfehlen dem Rat der Stadt Essen, die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Konzepts zu beauftragen. Die rechtliche und konzeptionelle Eigenverantwortung der einzelnen Träger bleibt dabei bestehen. Ein Finanzierungsplan für den Aufbau und die Implementierung soll nach Abschluss der Gespräche zur räumlichen Verortung und der Unterzeichnung entsprechender Verträge erstellt werden.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Berichterstattung 21. Kommunale Konferenz Alter und Pflege (KKAP) vom 17. November 2022Zur Vorlage · 0294/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen berichtet über die Ergebnisse der 21. Kommunalen Konferenz Alter und Pflege. Der Bericht dient der Kenntnisnahme durch den Seniorenrat, den Integrationsbeirat sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Corona-Lage mit Stand November 2022. Die Inzidenz in Essen war im Vergleich zum Vormonat gesunken. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sollte zum Ende des Jahres 2022 auslaufen, während der Abbau der städtischen Koordinierenden Corona-Impfeinheit geplant war.
Im Bereich der Essener Demenzstrategie wurde über die ersten Schritte berichtet. Basierend auf der Nationalen Demenzstrategie wurde eine Bestandsaufnahme der Maßnahmen zur Versorgung von Menschen mit Demenz durchgeführt. Eine fachbereichsübergreifende Projektgruppe hat bereits Handlungsfelder und Ziele definiert, wobei der neue Essener Demenzwegweiser veröffentlicht wurde. Für das Jahr 2023 ist die Erweiterung von Beratungsangeboten vorgesehen.
Zur Energiemangellage werden in der Verwaltung Energiesparmaßnahmen und Notfallpläne entwickelt. Zudem wurde eine Erhebung der Infrastruktur in stationären Pflegeeinrichtungen und der Eingliederungshilfe durchgeführt. Zur Unterstützung der Bürger soll ein Informationsnetzwerk mit Flyern und Schulungen für Mitarbeitende in öffentlichen Anlaufstellen aufgebaut werden.
Abschließend wird das am 26. Oktober 2022 beschlossene Handlungskonzept Wohnen für Seniorinnen und Senioren vorgestellt, welches die Wohnverhältnisse älterer Menschen einkommensunabhängig verbessern soll.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Seniorenrat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Controllingbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das IV. Quartal 2022Zur Vorlage · 0157/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des JobCenters Essen für das vierte Quartal 2022 umfasst eine strukturelle, fiskalische sowie operative Analyse. Im Bereich der ukrainischen Geflüchteten wurden im Dezember 3.886 Personen in 1.996 Bedarfsgemeinschaften betreut. Die damit verbundenen kommunalen Mehraufwendungen beliefen sich auf rund 6,1 Millionen Euro, wobei die Kosten durch Bundesmittel gedeckt werden. Bei den neun zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern verzeichnete die Anzahl der Personen einen Zuwachs von 16,1 %. Die SGB II-Arbeitslosenquote lag bei 8,0 %, während der Zuschussbedarf für Unterkunft und Heizung um 2,1 Millionen Euro unter dem Planwert lag.
Der Bericht weist zudem auf die ab dem 1. Januar 2023 geltenden Regelungen zum Bürgergeld hin, welche eine Erhöhung der Regelsätze um bis zu 11,8 % sowie eine neue Bagatellgrenze für Rückforderungen von 50 Euro beinhalten. Ab dem 1. Juli 2023 folgen weitere Maßnahmen wie der Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro monatlich und ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich.
Im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms 2023 werden strategische Maßnahmen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit sowie zur Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit aufgeführt. Ziel ist die Optimierung der Jugendberufsagentur und die Verknüpfung von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung durch die Bürogemeinschaft „Arbeitsmarktförderung“, an der die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, die NRW Regionalagentur MEO, Competentia MEO, die Agentur für Arbeit Essen und das JobCenter Essen beteiligt sind. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Integration von anerkannten Asylbewerbern, der Aktivierung von Alleinerziehenden sowie der Umsetzung des Bundesprojektes „rehapro“. Der Bericht wird dem Integrationsrat sowie dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4 aBericht zur (Post-)Corona-StrategieZur Vorlage · 0215/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zur (Post-)Corona-Strategie der Stadt Essen dokumentiert die Auswertung verschiedener Fördermaßnahmen für Kinder, Jugendliche und Familien im Zeitraum von März bis Mai 2023. Im Bereich der Frühen Hilfen wurden im Jahr 2022 von einem Fördervolumen von 407.576 Euro rund 248.108 Euro verausgabt, wobei 43 Anträge genehmigt wurden. Während die Förderung der Sprach-Kitas zum 30. Juni 2023 ausläuft, wurde die Schulsäule bis zum Ende der Sommerferien 2023 verlängert.
Die Auswertung der Fördersäulen II und III zeigt für das Jahr 2022 ein realisiertes Volumen von etwa 2,35 Millionen Euro in Säule II und rund 894.000 Euro in Säule III. In Säule II wurden 207 Anträge umgesetzt, wobei Restmittel in Höhe von rund 259.966 Euro an das Land zurückzuführen sind. Auch in Säule III stehen Mittel zur Rückgabe an. Für den Zeitraum 2021/2022 belief sich das Gesamtfördervolumen der Schulsäule auf rund 5,97 Millionen Euro, aufgeteilt auf Schulbudgets, Schulträgerbudgets und Bildungsgutscheine.
Hinsichtlich der psychischen Gesundheit wird darauf hingewiesen, dass psychische Auffälligkeiten bei einem Viertel der Kinder auf einem hohen Niveau verbleiben. Kommunal wurden 120.000 Euro zur Fortführung der Strategie bis Ende 2023 bereitgestellt. Die Vorlage hebt die Notwendigkeit hervor, die Gesundheitsstärkung und Resilienz angesichts gestiegener Bedarfe weiter voranzutreiben und die Sicherstellung der Weiterfinanzierung von Angeboten sowie die Bereitstellung personeller und finanzieller Ressourcen zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 11.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4 bSachstandsbericht Sprachförderung und Dokumentationsmethoden in der KinderbetreuungZur Vorlage · 0240/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamts dient als Sachstandsbericht zur Sprachförderung und zu den Dokumentationsmethoden in der Essener Kinderbetreuung. Damit beantwortet die Verwaltung zwei Anträge aus dem Jahr 2022, die einen Bericht sowie eine Bedarfsermittlung zur Sprachförderung in Kindertagesstätten forderten.
Die Sprachförderung in den Essener Kindertageseinrichtungen basiert auf dem landesweiten Konzept der alltagsintegrierten Sprachbildung. Dieses umfasst die Integration sprachlicher Förderung in das pädagogische Handeln, die Nutzung wissenschaftlicher Beobachtungsverfahren sowie die Qualifizierung des Personals. Die Umsetzung dieser Vorgaben wird im Rahmen von Trägergesprächen und Qualitätsdialogen überprüft.
In der praktischen Anwendung erfolgt die Dokumentation des Sprachstandes bisher durch eine Kombination verschiedener Instrumente. Ab dem Kitajahr 2023/2024 wird in den Einrichtungen das Instrument BaSiK eingesetzt. Die Verwaltung berichtet, dass die Sprachentwicklung der Kinder infolge der Corona-Pandemie zeitweise Verzögerungen aufwies, sich jedoch durch kontinuierliche Förderung weitgehend stabilisiert.
Zusätzlich zur Sprachstandserhebung sind die Einrichtungen zur Erstellung einer Bildungs- und Entwicklungsdokumentation in zehn verschiedenen Bildungsbereichen verpflichtet. Eine Vereinheitlichung der Dokumentationsverfahren über alle Träger hinweg ist aufgrund der Trägerautonomie nicht möglich. Für den Übergang von der Kita zur Grundschule wird jedoch ab dem Kitajahr 2023/2024 ein einheitliches Instrument genutzt. Bezüglich der Nachfolge des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ wird auf die laufenden Prozesse zur Überführung in die Regelfinanzierung verwiesen.
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Beratungsfolge
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen - Sekundarstufe I - zum Schuljahr 2023/2024Zur Vorlage · 0303/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage informiert den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie den Integrationsrat über die Anmeldezahlen der weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I für das Schuljahr 2023/2024. Die Anmeldephasen an den städtischen Schulen fanden zwischen dem 21. Januar und dem 11. Februar 2023 statt, wobei für die Gesamtschulen ein vorgezogenes Verfahren durchgeführt wurde.
Im aktuellen Schuljahr stehen 5.044 Schülerinnen und Schüler aus den Grundschulen vor dem Übergang in die weiterführende Schule, was einem Anstieg von 171 Kindern gegenüber dem Vorjahr entspricht. Zum Stichtag 11. Februar 2022 wurden insgesamt 4.844 Anmeldungen verzeichnet. Die Differenz von 200 Kindern resultiert unter anderem aus Anmeldungen an privaten Schulen sowie außerhalb der Stadt Essen.
Die Verteilung der Anmeldungen auf die Schulformen stellt sich wie folgt dar: Auf die Gymnasien entfallen 46,6 % (2.352 Anmeldungen), auf die Realschulen 25,2 % (1.271 Anmeldungen), auf die Gesamtschulen 19,5 % (985 Anmeldungen), auf die Sekundarschulen 3,0 % (150 Anmeldungen) und auf die Hauptschulen 1,7 % (86 Anmeldungen).
An den Realschulen und Gymnasien übersteigt die Nachfrage das vorhandene Platzangebot, weshalb in beiden Schulformen die Einrichtung von Mehrklassen vorgesehen ist. Bei den Gesamtschulen liegt ein Überhang von 178 Plätzen vor; durch ein Koordinierungsverfahren konnten jedoch allen Schülerinnen und Schülern mit Zweitwunsch eine entsprechende Stelle angeboten werden. An den Hauptschulen wird mit weiteren Nachmeldungen gerechnet. Die Gesamtzahlen beinhalten zudem 587 Anmeldungen an privaten Ersatzschulen.
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Beratungsfolge
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Offene Ganztagsschule (OGS) Hier Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2023/2024Zur Vorlage · 0065/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0065/2023/4 befasst sich mit der Fortführung und Erweiterung der Offenen Ganztagsschule (OGS) für das Schuljahr 2023/2024. Geplant ist eine Ausweitung des Angebots um 37 Gruppen, bestehend aus 32 Gruppen an Grundschulen und 5 Gruppen an Förderschulen. Damit würde die Gesamtzahl auf 471 Gruppen steigen, um einen Mehrbedarf von etwa 960 Plätzen zu decken. Für die Ausstattung der neuen Gruppen ist eine einmalige Mehrausgabe von 462.500 € vorgesehen, während für den Austausch in bestehenden Gruppen rund 260.400 € veranschlagt sind. Der städtische Eigenanteil soll sich dabei von 6.274.000 € auf 7.626.152 € erhöhen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Erweiterung unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf beschließt und der Erhöhung des Eigenanteils zustimmt. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen hierzu Empfehlungen abgeben. Der Jugendhilfeausschuss, die Bezirksvertretungen I bis IX und der Integrationsrat sollen die Entscheidung zur Kenntnis nehmen.
Die finanziellen Aufwände für die OGS und die Betreuung von acht- bis einsjährigen Kindern steigen laut Vorlage von 28.838.272 € auf 34.546.321 €, während die Erträge von 23.200.352 € auf 27.643.069 € ansteigen. Wesentliche Kostenfaktoren sind Zuschüsse an die Jugendhilfe Essen gGmbH sowie Personalkosten der Verwaltung. Die Finanzierung erfolgt über die HPL-Aufstellung 2024 unter Einhaltung der mittelfristigen Finanzplanung.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.0Künftige Finanzierung und Durchführung der BrückenprojekteZur Vorlage · 0112/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat den Bericht über die Angebote der Kinderbetreuung in besonderen Fällen, die sogenannten Brückenprojekte, zur Kenntnis genommen und die Weiterführung dieser Angebote bis zum 31. Juli 2023 beschlossen. Diese niederschwelligen Angebote, die priman auf geflüchtete Familien abzielen, dienen der sprachlichen und sozialen Integration und fungieren als Übergang zum regulären Betreuungssystem. Für das Jahr 2023 wurden durch die Träger Plätze für insgesamt 689 Kinder in Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen beantragt.
Die Finanzierung der Projekte ist durch die Rahmenbedingungen der Landesförderung belastet, da bestimmte Kosten wie Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall, Urlaubsansprüche, Beiträge zur Berufsgenossenschaft sowie Verwaltungs- und Overheadkosten nicht förderfähig sind. Dies betrifft rund 260 Plätze. Um den Fortbestand der Angebote zu sichern, sind zusätzliche kommunale Mittel in Höhe von bis zu 430.000 Euro erforderlich. Davon wurden bereits 150.000 Euro durch einen Ratsbeschluss aus dem Vorjahr bereitgestellt, während eine Finanzierungslücke von bis zu 280.000 Euro im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung gedeckt werden soll. Die Träger bringen voraussichtlich etwa 750.000 Euro aus Landesmitteln ein. Ein Konzept zur langfristigen Sicherung der Qualität und Quantität der Projekte wird derzeit erarbeitet und der Verwaltungsvorlage im Juni 2023 zugrunde gelegt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.02.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.02.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Brückenprojekte Hier: Modell zur Kinderbetreuung in besonderen FällenZur Vorlage · 0397/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0397/2023 gestellt, um ein weiterentwickeltes Modell zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen, die sogenannten Brückenprojekte, zu etablieren. Die Stadtverwaltung wird darin gebeten, ein Konzept zu erarbeiten, das eine Überführung von Spielgruppen in die Regelsysteme, wie etwa Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, vorsieht. Ergänzend dazu soll ein bedarfsorientierter Ausbau von Eltern-Kind-Gruppen angestrebt werden.
Ziel der Initiative ist es, den Zugang zum Bildungssystem für neu zugewanderte Kinder und Familien zu erleichtern, die bisher noch keine reguläre Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen konnten. Die Antragsteller fordern, dass die Stadtverwaltung eigene Förderrichtlinien erstellt, um die notwendigen ergänzenden Finanzmittel für die pädagogische Arbeit zu hinterlegen. Dabei soll ein Finanzierungsvorschlag zur Beschlussfassung im Rat vorgelegt werden.
Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung zudem auf allen überörtigen Ebenen auf eine dauerhafte und ausreichende Finanzierung der Brückenprojekte einwirkt. Während die Landesförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen weiterhin den Hauptteil der Kosten tragen soll, soll die Stadt etwaige Finanzierungslücken im Rahmen der kommunalen Förderung schließen. Dies betrifft insbesondere Personalkosten für Abwesenheitszeiten sowie Kosten für die Anmietung und Reinigung von Räumlichkeiten.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung)
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — geschoben in den Rat
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.1Brückenprojekte Hier: Essener Modell zur ergänzenden frühkindlichen BildungZur Vorlage · 0483/2023/SPD · Antrag SPD
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Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0483/2023/SPD einen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines sogenannten „Essener Modells zur ergänzenden frühkindlichen Bildung“ zum Ziel hat. Der Antrag richtet sich an den Jugendhilfeausschuss sowie den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um Empfehlung für den Rat der Stadt Essen. Zudem sollen der Integrationsrat sowie die Ausschüsse für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie für Schule, Bildung und Wissenschaft die Inhalte zur Kenntnis nehmen.
Die Verwaltung wird im Rahmen des Antrags mit mehreren Aufgaben beauftragt. Dazu gehört, auf überörtlicher Ebene, insbesondere auf Landesebene, auf eine dauerhafte und ausreichende Finanzierung von Brückenprojekten hinzuwirken, bis diese durch den Ausbau bestehender Regelstrukturen abgedeckt werden können. Zudem soll dargelegt werden, wie die bestehenden Angebote von Spielgruppen und Brückenprojekten als pragmatische Überbrückungsmaßnahme durch städtische Mittel abgesichert werden können.
Des Weiteren soll die Verwaltung eine Ausbauplanung für steigende Bedarfe bei Brückenprojekten erarbeiten und aufzeigen, wie diese ergänzend zur Landesförderung mit städtischen Mitteln umgesetzt werden können. Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Erarbeitung eines Modells zur ergänzenden frühkindlichen Bildung, das sich an den Regelungen zur Kindertagespflege orientiert und klare Standards sowie Förderkriterien für die Träger der Maßnahmen festlegt. Abschließend wird die Verwaltung aufgefordert, systematisch darzustellen, wie schulvorbereitende Maßnahmen für alle Kinder ohne Betreuungsplatz in Essen angeboten werden können.
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Beratungsfolge
- 10.05.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung)
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — geschoben in den Rat
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Bericht zu den Landesprogrammen "Gemeinsam klappt`s" und "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit"Zur Vorlage · 0414/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Evaluation der Landesprogramme „Gemeinsam klappt’s“ sowie „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ dokumentiert die Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration junger erwachsener Geflüchteter im Alter zwischen 18 und 27 Jahren. Im Zeitraum von Ende 2019 bis Mitte 2023 wurden durch das MKFFI und das MAGS Mittel in Höhe von insgesamt rund 1,7 Millionen Euro für das Teilhabemanagement und verschiedene Module bereitgestellt, wobei die Stadt Essen jeweils einen Eigenanteil von 10 Prozent leistete. Insgesamt nahmen 271 junge Menschen an den Programmen teil. Die Maßnahmen umfassten Case-Management, Coaching sowie Jugendintegrationskurse.
Im Rahmen des Programms „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“, das durch die JOBLINGE gAG Ruhr umgesetzt wurde, lag der Fokus auf der beruflichen Orientierung und Qualifizierung junger Frauen. Aufgrund einer fehlenden Notwendigkeit wurden bestimmte Förderbausteine nicht genutzt, sodass die entsprechenden Mittel in die Ausweitung von Coaching-Angeboten und Integrationskursen umgeschichtet wurden. Die Teilnehmergruppe weist ein Durchschnittsalter von 23 Jahren auf, wobei 48 Prozent der Teilnehmenden eine Duldung besitzen.
Mit dem Ende der Programme zum 1. Juli 2023 entfallen die spezifischen Coaching- und Kursangebote, da eine Weiterführung über alternative Finanzierungen nicht realisiert werden konnte. Die Beratung durch das Kommunale Integrationsmanagement wird jedoch fortgesetzt, um die Prüfung von Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungen weiterhin zu gewährleisten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Integrationsrat sowie die zuständigen Ausschüsse für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Jugendhilfe den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung) — geschoben in den UA Soziales
- 10.05.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Vorstellung des Projekts JOBLINGE Kompass connect
- 10.Ergebnisse einer Studie über die Wahlbeteiligung bei Integrationsratswahlen in NRW
- 11.Berichte aus den Arbeitskreisen
- 12.Berichte aus den Bezirksvertretungen und Ausschüssen
- 13.Anträge und Anfragen
- 14.Mitteilungen und Aktuelles
- 15.Verschiedenes
- B.Nichtöffentlicher Teil
- 16.Information der Verwaltung zu einem Einzelfall in der Ausländerbehörde