Durchführung der Maßnahme "Neukircher Straße" KAG-Nr. 284/21
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat im Rahmen der Sitzung am 9. März 2023 die Durchführung der Baumaßnahme „Neukircher Straße“ beschlossen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 284/21 enthalten. Grundlage für den Beschluss ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Die Notwendigkeit der Erneuerung der Asphaltfahrbahn ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Die Fahrbahn weist Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf, weshalb das Amt für Straßen und Verkehr die Erneuerung als Straßenbaulastträger vorsieht. Durch das Bauvorhaben entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
Die veranschlagten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 76.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen. Neben den Investitionskosten sind kalkulatorische Zinsen in Höhe von 1.634 Euro sowie kalkulatorische Abschreibungen für den städtischen Eigenanteil in Höhe von 1.266,67 Euro vorgesehen. Die Vorlage wurde durch die zuständige Beigeordnete vorgelegt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 09.03.2023einstimmig beschlossen
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