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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 1.1P + R Anlage Bahnhof Essen-KettwigZur Vorlage · 0345/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Beauftragung der NRW.Urban KE mit der Planung einer Park-and-Ride-Anlage am Bahnhof Essen-Kettwig beschließen. Für die erste Planungsphase, die die Leistungsphasen 1 bis 3 umfasst, ist ein Kostenvolumen von 300.000 Euro vorgesehen. Die Mittel hierfür sind im Haushaltsplan 2023 der Stadt Essen vorhanden.
Ziel der Maßnahme ist die Schaffung von etwa 120 Stellplätzen auf einer Fläche von rund 2.450 Quadratmetern. Die aktuelle Parksituation am Bahnhof hat sich seit der Inbetriebnahme einer Flüchtlingsunterkunft im Jahr 2015 verändert, wodurch ein Defizit an Parkmöglichkeiten besteht. Geplant ist die Errichtung eines Parkdecks in modularer Bauweise, etwa als Stahlkonstruktion oder Stahlbetonbauweise, mit einer geschätzten Baukostensumme von etwa 4 Millionen Euro. Die Kosten für die Projektleitung und Planung werden auf circa 1 Million Euro geschätzt, wobei Fördergelder des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) in Höhe von 2,28 Millionen Euro vorgesehen sind.
Die Planung sieht eine externe Projektsteuerung vor, um personelle Engpässe in der Verwaltung auszugleichen. Planungsrechtlich wird ein zweigeschossiges Parkdeck als realisierbar eingeschätzt, wobei die denkmalgeschützte Umgebung des Bahnhofs berücksichtigt werden muss. Eine Inbetriebnahme der Anlage ist für den Herbst 2025 angestrebt. Eine rein ebenerdige Parkplatzlösung wurde aufgrund von Schwierigkeiten beim Grundstückserwerb und langwierigen Planungsverfahren als weniger geeignet bewertet.
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Beratungsfolge
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 1.2Radverkehrsanlage vom Panoramaradweg zum Ruhrtalradweg, hier: Überprüfung Alternativrouten zu den FahrradstraßenZur Vorlage · 0280/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0280/2023/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit der Überprüfung von zwei Alternativrouten für die Radverkehrsanlage zwischen dem Panoramaradweg und dem Ruhrtalradweg im Abschnitt zwischen Volckmarstraße und Mintarder Weg. Die Untersuchung der Route 1 über die August-Thyssen-Straße sowie der Route 2 entlang der ehemaligen Bahntrasse ergab, dass beide Varianten derzeit nicht realisierbar sind. Bei der Route 1 verhindern unzureichende Querschnittsbreiten, erforderliche bauliche Eingriffe in Schutzgebiete sowie die fehlende Zustimmung des Straßenbaulastträgers Straßen.NRW eine Umsetzung. Die Route 2 scheitert an der Ablehnung von Flächenveräußerungen durch private und öffentliche Eigentümer, da lediglich ein etwa 190 Meter langer Abschnitt der Landsberger Straße im städtischen Eigentum liegt.
Die Kostenschätzung für die Route 1 beläuft sich auf 1,55 Millionen Euro, während die Route 2 mit etwa 1 Million Euro beziffert wird. In beiden Fällen sind Kosten für Naturschutz, Ersatzpflanzungen sowie Erwerbs- oder Ausgleichskosten nicht enthalten. Als kostengünstigste Option wird die Einrichtung von Fahrradstraßen auf dem Teilabschnitt Volcklarstraße, Arndtstraße, Landsberger Straße und Mintarder Weg mit etwa 100.000 Euro bewertet, deren Umsetzung für den Zeitraum 2023/2024 vorgesehen ist. Für die Routen 1 und 2 wird aufgrund von Planfeststellungsverfahren oder Grundstückserwerb ein Umsetzungshorizont ab 2026/27 prognostiziert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen und die Einrichtung der Fahrradstraßen vorerst zurückzustellen. Grundlage der Prüfung war ein Antrag der Fraktionen CDU und Grüne zur Untersuchung weiterer Alternativen.
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Beratungsfolge
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (16. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 1.3Sachstand Verkehrsgutachten für eine alternative Umgehungsstraße VogelheimZur Vorlage · 0328/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat einen Sachstandsbericht zum Verkehrsgutachten für eine alternative Umgehungsstraße in Vogelheim zur Kenntnis genommen. Die Grundlage für die Erarbeitung des Gutachtens bildet ein im Mai 2022 beschlossener gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und Grüne.
Ziel der Untersuchung ist es zu prüfen, wie durch alternative Straßenführungen, beispielsweise südlich von Vogelheim oder nördlich über die Daniel-Eckhardt-Straße und die Karl-Legien-Straße, eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs auf der Gladbecker Straße (B224) erreicht werden kann. Dabei soll auch eine Fortsetzung der Route über die Bottroper Straße, den Berthold-Beitz-Boulevard und die Friedrichstraße mit Anschluss an die A40 untersucht werden. Die Untersuchung soll sicherstellen, dass keine zusätzliche Verkehrsbelastung für andere Straßen in Altenessen und Vogelheim entsteht. Zudem ist zu prüfen, ob die Lärm- und Schadstoffbelastungen für die Anwohner entlang der verschiedenen Streckenführungen unverändert bleiben.
Um vorhandenes Fachwissen zu nutzen, wurde das Büro StadtVerkehr Hilden um ein Angebot gebeten. Der geplante Bearbeitungsumfang umfasst die Erstellung von bis zu sechs Varianten, eine synoptische Bewertung mittels Modellberechnungen sowie die Erarbeitung von Empfehlungen. Die Ergebnisse des Gutachtens werden dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität im vierten Quartal 2023 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 1.4Verlängerung der U-Bahnlinien 11 und 17 in Richtung Süden - Sachstandsbericht zur Ermittlung einer Vorzugsvariante und zum weiteren VorgehenZur Vorlage · 0352/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Geschäftsbereichs 6 dient als Sachstandsbericht zur Untersuchung einer möglichen Verlängerung der U-Bahnlinien 11 und 17 in Richtung des Büro- und Verwaltungszentrums Bredeney. Nach Erhalt eines Förderbescheids für die Planungsleistungen wurde zwischen der Stadt Essen und der Ruhrbahn ein zweistufiges Verfahren vereinbart.
Im ersten Schritt soll ein Ingenieurbüro acht verschiedene Varianten anhand eines Verkehrsmodells auf ihren Nutzen sowie eine grobe Kostenschätzung prüfen. Ziel dieser umfassenden Variantenbetrachtung ist es, eine vergleichende Grundlage zu schaffen, damit im weiteren Verlauf keine neuen Streckenführungen mehr in Betracht gezogen werden müssen. Die Entscheidung über die weiter zu untersuchende Vorzugsvariante soll durch einen Beschluss des Rates erfolgen. Die Stadt Essen führt die Beauftragung zur Bewertung der verkehrlichen Machbarkeit durch; die Vergabe wird derzeit vorbereitet. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden bis zum Jahresende erwartet.
Im zweiten Schritt soll die gewählte Vorzugsvariante weiter ausgearbeitet werden. Dies umfasst die vertiefende Planung durch die Ruhrbahn bis hin zur Genehmigungsplanung, die Schaffung von Baurecht durch ein Planfeststellungsverfahren sowie die Sicherstellung der Finanzierung durch Bundes- und Landesmittel sowie die Bereitstellung des Eigenanteils.
Für die Untersuchungen stehen Mittel in Höhe von insgesamt 1.349.500 Euro zur Verfügung, wobei 1.214.600 Euro durch Fördermittel gedeckt sind und ein Eigenanteil von 134.900 Euro anfällt. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 2.Bebauungsplan "Umbau Friedrichstraße" Information über die Planung sowie Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1983/2022/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Vorlage zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan „Umbau Friedrichstraße“ vorgelegt. Das Vorhaben umfasst den Bereich im Stadtteil Südviertel, der etwa 4,25 Hektar groß ist und die Friedrichstraße zwischen der Hans-Böckler-Straße und der Kreuzung zur Bismarckstraße sowie Alfredstraße einschließt. Der räumliche Geltungsbereich wurde im Zuge der Aktualisierung der Unterlagen um circa 1.000 m² erweitert, um die Flächen für die südlichen Widerlager der geplanten neuen Schwanenkampbrücke zu integrieren.
Anlass der Planung ist die Fortführung der Achse des Berthold-Beitz-Boulevards durch den Ausbau der Friedrichstraße bis zur Kaupenstraße. Da die prognostizierte Verkehrsmenge eine Lärmbelastung zur Folge haben kann, die nach Gutachten abwägungsbeachtliche Werte erreicht, ist das Vorhaben nach dem Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) verfahrenspflichtig. Zudem erfordert die bauliche Änderung durch zusätzliche Fahrspuren ein Planrechtsverfahren.
Die vorliegende Ergänzungsvorlage dient dazu, die Planungsgrundlagen auf den aktuellen Stand zu bringen. Hierzu wurden der Lageplan zur Verkehrsplanung sowie die Planbegründung aktualisiert. In der Begründung wurden zudem die Angaben zur Zeitplanung entfernt, da der bisherige Zeitplan für den Neubau der Schwanenkampbrücke nicht mehr aktuell ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (30. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.Berichterstattung Schulwegsicherung 2022Zur Vorlage · 0192/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ordnungsamt hat im Rahmen der Vorlage 0192/2023/3 über die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung zur Schulwegsicherung im Jahr 2022 berichtet. Die Maßnahmen umfassten Kontrollen des fließenden und ruhenden Verkehrs im Umfeld von Schulen, um die Sicherheit für Schülerinnen und Schüler zu erhöhen und die Vorgaben des Ziel- und Maßnahmenplans „Essen, Großstadt für Kinder“ zu erfüllen.
Im Bereich des fließenden Verkehrs wurden 2.939 Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt. Mit einem Anteil von etwa 37 % an den Gesamteinsätzen im Stadtgebiet wurde die Zielvorgabe von 20 % überschritten. Bei den Kontrollen wurden über 39.500 Geschwindigkeitsübertretungen bei fast 800.000 gemessenen Fahrzeugen festgestellt, was einer Quote von circa 5,0 % entspricht und damit unter dem angestrebten Grenzwert von 10 % liegt.
Im ruhenden Verkehr fanden 1.318 Einsätze im Umfeld von Schulen statt. Dies entspricht einem Anteil von über 18 % an den Gesamteinsätzen im Stadtgebiet und erfüllt damit die Zielvorgabe von mindestens 15 %. Die Kontrollen dienten der Verhaltenssteuerung durch Verwarnungen sowie der Einleitung von Ersatzvornahmen bei Verstößen.
Die Berichterstattung wurde zur Kenntnisnahme in verschiedene Gremien vorgelegt, darunter den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, den Ausschuss für Verkehr und Mobilität, den Jugendhilfeausschuss sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX. Auf Anfrage wurden zudem die Ergebnisse der Geschwindigkeitsüberwachungen für das gesamte Stadtgebiet nach Bezirksvertretungen aufgeschlüsselt.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (19. Sitzung)
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (21. Sitzung) — mit Anmerkung Kenntnis genommen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Deutschland Tour 2023 - Stadt Essen als EtappenortZur Vorlage · 0195/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen soll im Jahr 2023 erstmals als Etappenort der Deutschland Tour fungieren. Das professionelle Straßenrennen für Männer findet im Zeitraum vom 23. bis 27. August 2023 statt. Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus dem Rat der Stadt Essen eine entsprechende Entscheidung empfiehlt.
Die Essen Marketing GmbH wird beauftragt, mit der Gesellschaft zur Förderung des Radsports mbH einen Vertrag abzuschließen und die Umsetzung der im Pflichtenheft festgelegten Aufgaben zu koordinieren. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Bereitstellung von Streckenposten, die Einrichtung von Straßensperrungen, die Flächenreinigung sowie die Bereitstellung von sanitären Anlagen und Werbeflächen. Für die Ausrichtung der Etappe ist eine Lizenzsumme von 130.000 Euro netto zu entrichten. Die Kosten für die Lizenz sowie weitere Aufwendungen werden der Essen Marketing GmbH nach Kalkulation erstattet. Der aktuelle Schätzwert für das Gesamtbudget beläuft sich auf rund 300.000 Euro netto.
Neben dem Profirennen sind am Tag der Zielankunft am 26. August weitere Veranstaltungen wie eine Radausfahrt, ein Nachwuchsrennen, eine Fahrradmesse sowie Kinderprogramme geplant. Die Verwaltung wird beauftragt, die haushaltsrechtliche Finanzierung vorzubereiten und dem Rat zeitnah zur Entscheidung vorzulegen. Die Entscheidung über die Teilnahme erfolgt nach dem Ablehnen der Etappe durch die Stadt Stendal.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.02.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (17. Sitzung) — in den Rat geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.1Deutschland Tour 2023 - Stadt Essen als Etappenort hier: Kostenplan und Einbindung der Essener SportlandschaftZur Vorlage · 0297/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 0297/2023/SPD einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, der die Stadt als Etappenort der Deutschland Tour 2023 vorsieht. Der Antrag schlägt vor, den bestehenden Beschlussvorschlag zur Deutschland Tour 2023 zu ersetzen.
Nach den Inhalten des Antrags soll der Rat der Stadt Essen die Idee unterstützen, Essen im Jahr 2023 erstmals als Etappenort für das Radsport-Event zu nutzen. Die Essen Marketing GmbH wird damit beauftragt, einen Kostenplan vorzubereiten, der die im Pflichtenheft genannten Aufgaben sowie weitere Erfordernisse umfasst, und diesen dem Rat in der Sitzung am 22. März 2023 zur Beschlussfassung vorzulegen. Zudem soll die Essen Marketing GmbH die Vorbereitung eines Vertrages mit der Gesellschaft zur Förderung des Radsports mbH übernehmen. Die Umsetzung des Vertrages soll nach Zustimmung durch den Rat mit Unterstützung der Stadt Essen und der beteiligten Unternehmen erfolgen.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Erstellung eines Konzepts zur Einbindung der lokalen Sportlandschaft. Die Essen Marketing GmbH soll hierzu gemeinsam mit der Sportverwaltung, dem ESPO und dem Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen erarbeiten, wie Essener Sportvereine in das Großevent integriert werden können, um eine nachhaltige Wirkung für den lokalen Sport zu erzielen.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (21. Sitzung) — vom Antragsteller zurückgezogen
- 14.03.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — kein Beschluss gefasst -
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.2TOP: Deutschland Tour 2023 - Stadt Essen als Etappenort (0195/2023/2) Hier: Etwaige Mehrkosten und ErfahrungsberichtZur Vorlage · 0304/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der sich auf die Veranstaltung „Deutschland Tour 2023“ bezieht. Ziel des Antrags ist die Regelung des Umgangs mit potenziellen finanziellen Überschreitungen sowie die Evaluation der Auswirkungen der Veranstaltung auf die Stadt.
Die Antragsteller bitten die Stadtverwaltung darum, im Falle einer signifikanten Überschreitung der kalkulierten Kosten in Höhe von 300.000 Euro Maßnahmen zu ergreifen, um diese Mehrkosten durch die Einwerbung von Drittmitteln auszugleichen. Darüber hinaus wird die Erstellung von Vorlagen gefordert, die dem Rat der Stadt Essen detaillierte Erfahrungen über die Durchführung der Veranstaltung aufzeigen. Diese Berichte sollen insbesondere die Auswirkungen auf den Tourismus sowie auf die Stadtgesellschaft dokumentieren. Die Vorlagen dienen als Grundlage für eine spätere Beschlussfassung über mögliche Folgeveranstaltungen.
Der Antrag sieht eine Beratungsfolge vor, die die Kenntnisnahme in den Ausschüssen für Verkehr und Mobilität, für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie für die Sport- und Bäderbetriebe Essen vorsieht. Eine Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.03.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - [1.]Außengastronomie auf Parkplatzflächen nach Ablauf der coronabedingten ErweiterungsmöglichkeitenZur Vorlage · 0258/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, eine dauerhafte Regelung für die Außengastronomie auf öffentlichen Parkplatzflächen einzuführen. Nach dem Ablauf der coronabedingten Erweiterungsmöglichkeiten soll die Nutzung von Parkplatzflächen für Straßencafés im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres durch Sondernutzungserlaubnisse ermöglicht werden. Diese Regelung ist zunächst bis zum 31. Oktober 2023 befristet. Die Nutzung der Flächen ist an Bedingungen geknüpft, darunter die Beschränkung auf maximal zwei bewirtschaftete Stellplätze vor dem jeweiligen Ladenlokal sowie der Ausschluss von reiner Abendgastronomie auf den beanspruchten Flächen.
Gleichzeitig sieht die Vorlage eine Anpassung des Gebührentarifs der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen vor. Für die Außengastronomie auf fußläufigen Flächen (Tarif-Nr. 1.4.1) werden die Gebühren in Zone I auf 5,00 Euro/qm/Monat, in Zone II auf 3,20 Euro/qm/Monat und in Zone III auf 1,60 Euro/qm/Monat festgelegt, wobei eine Mindestgebühr von 20,00 Euro/Monat gilt. Für die Nutzung von Parkplatzflächen (Tarif-Nr. 1.4.2) ist eine Verdoppelung der Gebühren vorgesehen. In Zone I beträgt der Satz 10,00 Euro/qm/Monat, in Zone II 6,40 Euro/qm/Monat und in Zone III 3,20 Euro/qm/Monat, bei einer Mindestgebühr von 40,00 Euro/Monat. Die Vorprüfung der Vorlage ist erforderlich, wobei die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv bewertet werden.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
Ergebnis: zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen - 5.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Förderprogramm Lastenräder neue Richtlinie 2023Zur Vorlage · 2207/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Weiterführung des Förderprogramms für Lastenräder sowie die Einführung eines neuen Verleihsystems beschließen. Die vorliegende Vorlage sieht eine Anpassung der Förderrichtlinie vor, um den Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) für das Jahr 2023 umzusetzen.
Im Rahmen der Neuausrichtung wird die Gesamtsumme der Fördermittel von 50.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Während die Förderquote für werksneue Lastenräder bei maximal 20 % des Anschaffungspreises verbleibt, erhöht sich die Obergrenze pro Rad von bisher 500 Euro auf 800 Euro. Diese Anpassung erfolgt unter Verweis auf gestiegene Preise und einen Vergleich mit benachbarten Kommunen. Zusätzlich wird die Förderung auf Fahrradanhänger ausgeweitet, wobei hier eine Förderung von bis zu 20 % des Preises und maximal 200 Euro vorgesehen ist.
Ergänzend zur Kaufprämie für Privatpersonen soll die Verwaltung ein Konzept für ein Lastenradverleihsystem erarbeiten. Ziel ist es, eine Zielgruppe anzusprechen, die keine dauerhafte Nutzung oder eigene Unterstellmöglichkeiten besitzt. Ein solches System könnte für gelegentliche Transporte genutzt werden. Die Planung soll dabei auch die Einbindung in bestehende Mobilitätsstrukturen, wie etwa die Ruhrbahn-App, sowie die Zusammenarbeit mit der Ruhrbahn prüfen. Die Finanzierung der Transferleistungen erfolgt über die Grüne Hauptstadt Agentur.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (21. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 6.Be-MoVe-Projekt, hier: Weiterentwicklung der Fahrradplattformen "Fahrradflunder (Fietsvlonder)" zu Mobilpunkten - temporäre Erprobung von Standorten für FahrradstellplätzeZur Vorlage · 0302/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des interdisziplinären Forschungsprojekts Be-MoVe, das von der Stadt Essen, der Universität Duisburg-Essen und der Universitätsmedizin Essen durchgeführt wird, sollen die bisherigen Fahrradplattformen der Firma Fietsvlonder zu sogenannten Mobilpunkten weiterentwickelt werden. Das Projekt wird durch das Bundesforschungsministerium gefördert und dient der Erprobung neuer Strategien zur Förderung der Fuß- und Radmobilität in den Stadtteilen Holsterhausen und der Innenstadt.
Die bisherigen Plattformen, die als temporäre Fahrradstellplätze auf ehemaligen Kfz-Parkflächen dienten, werden nun um weitere Mobilitätsangebote ergänzt. In Zusammenarbeit mit der Ruhrbahn sowie den Partnern Nextbike, Stadtmobil und Tier-Scooter sollen an den Standorten künftig auch Leihräder, eScooter und Carsharing-Angebote zur Verfügung stehen. Ziel ist es, die Angebotsdichte an Sharing-Diensten in Wohnquartieren zu erhöhen.
Die Verlängerung der Standorte als Mobilpunkte ist für jeweils fünf Monate vorgesehen. Die Ergebnisse der Erprobung werden durch das Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung der Universität Duisburg-Essen wissenschaftlich evaluiert, unter anderem durch die Erfassung der Auslastung sowie durch Online-Befragungen. Sollten die Standorte eine hohe Akzeptanz zeigen, ist eine dauerhafte Umsetzung durch fest eingebaute Fahrradbügel geplant; andernfalls werden die Plattformen entfernt oder an andere Orte verlegt. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretungen I und III haben den Bericht zur Kenntnis genommen und der Verlängerung der Standorte zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Zeichen für eine bunte und tolerante Stadtgesellschaft setzen, RegenbogenmarkierungZur Vorlage · 0274/2023/6 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage 0274/2023/6 des Geschäftsbereichs 6 befasst sich mit der Aufbringung von Regenbogenmarkierungen an verschiedenen öffentlichen Verkehrsflächen im Innenstadtbereich von Essen. Hintergrund der Maßnahme ist ein Beschluss des Rates der Stadt Essen vom 22. Juni 2022, nach dem die Verwaltung Möglichkeiten für eine sichtbare öffentliche Bekundung einer vielfältigen Stadtgesellschaft prüfen sollte.
Das Amt für Straßen und Verkehr schlägt vor, eine dauerhafte Markierung in den Farben des Regenbogens auf der Kettwiiger Straße im Bereich der Kreuzung zur Straße I. Dellbrügge zu platzieren. Die geplante Fläche für diese Markierung beträgt 8,00 Meter mal 6,00 Meter, wobei die einzelnen farbigen Streifen jeweils eine Breite von einem Meter aufweisen sollen. Zudem werden zwei weitere Markierungen mit einer Größe von jeweils etwa 4,00 Meter mal 6,00 Meter an der Limbecker Straße sowie an der Straße Kornmarkt im Bereich der Kreuzung zur Straße Schwarze Horn vorgeschlagen.
Die geschätzten Kosten für die Durchführung der Markierungsarbeiten belaufen sich auf insgesamt circa 9.900,00 Euro. Die Umsetzung der Arbeiten ist aufgrund der Wetterbedingungen frühestens ab Anfang April möglich. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung I keine Bedenken gegen die Umsetzung erhebt und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität dem Rat der Stadt Essen die Durchführung der Markierungen an den vorgeschlagenen Standorten empfiehlt.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (23. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 8.Umbau Knotenpunkt Wilhelm-Nieswandt-Allee / Karlstraße - Beseitigung einer Unfallhäufungsstelle - Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn im Knotenpunkt - Erneuerung der LichtsignalanlageZur Vorlage · 0229/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Umbau des Knotenpunktes Wilhelm-Nieswandt-Allee und Karlstraße ist geplant, um eine Unfallhäufungsstelle zu beseitigen und die Radverkehrsführung auszubauen. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Lichtsignalanlage sowie die Verlegung der Radwege aus dem Seitenraum auf die Fahrbahn im Bereich des Knotenpunktes. Die Radfahrstreifen sollen eine Breite von 2,10 Metern aufweisen, wobei die Haltelinien der Lichtsignalanlagen um drei Meter vorgezogen werden. Im Bereich der Wilhelm-Nieswandt-Allee erstreckt sich die Änderung der Radverkehrsführung bis zu 60 Meter vor den Knotenpunkt. Die Verkehrsbelastung der Wilhelm-Nieswandt-Allee wird mit etwa 29.000 Kfz pro Tag angegeben, während die Karlstraße rund 3.000 Kfz pro Tag verzeichnet.
Die technische Erneuerung der etwa 30 Jahre alten Lichtsignalanlage beinhaltet den Austausch des Steuergerätes, der Signalverkabelung sowie der korrodierten Signalmaste, wobei teilweise Gemeinschaftsmasten mit der Straßenbeleuchtung genutzt werden sollen. Im Rahmen der Ausführungsplanung sind eine Vergrößerung der Kurvenradien auf mindestens 10 Meter sowie eine fußgängerfreundliche Schaltung vorgesehen. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf circa 1.060.000 Euro, die aus städtischen Eigenmitteln bereitgestellt werden sollen. Ein Förderantrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit über 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten ist vorgesehen. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2024 mit einer voraussichtlichen Dauer von sechs Monaten geplant. Die Planung erfolgt durch die Verwaltung in Eigenleistung.
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Beratungsfolge
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (19. Sitzung) — Mit Anmerkungen zur Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 9.Fahrbahnerneuerung Langenberger Straße//Kupferdreher Straße und RadverkehrsanlageZur Vorlage · 2099/2022/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2099/2022/6 befasst sich mit der Fahrbahnerneuerung der Langenberger Straße sowie der Kupferdreher Straße auf einer Länge von etwa 1,4 Kilometern und der Einrichtung einer Radverkehrsanlage. Die geplanten Maßnahmen umfassen die Erneuerung von Straßenabläufen, Entwässerungsrinnen, Beleuchtungs- und Signalanlagen sowie die Neugestaltung der Seitenräume. Als Vorzugsvariante wird die Einrichtung von Schutzstreifen mit einer Breite von mindestens 1,75 Metern vorgeschlagen, wodurch das Parken am Fahrbahnrand entfällt. Die Fahrbahnbreite zwischen den Schutzstreifen soll mindestens 4,50 Meter betragen. Die Variante einer Fahrradstraße für den Abschnitt Poststraße bis Hinsbecker Löh wird von der Verwaltung abgelehnt, da die Kupferdreher Straße als Landesstraße eine hohe Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr aufweist.
Zudem sieht die Planung den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen Fahrenberg, Hinsbecker Löh und Poststraße Steig 2 vor. Die Maßnahme beinhaltet den Austausch von Beleuchtungsmasten, die Erneuerung von Signalanlagen an Fußgängerquerungen sowie den Einsatz von lärmoptimiertem Asphalt zur Pegelsenkung. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf circa 10.000.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt zunächst aus städtischen Eigenmitteln, wobei eine Förderung durch die Bezirksregierung Düsseldorf in Höhe von über 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten angestrebt wird. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2023 geplant, gekoppelt an die Kanalarbeiten der Stadtwerke Essen AG. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung VIII keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität die Planung beschließt.
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Beratungsfolge
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.12.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (18. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 9.1Fahrbahnerneuerung Langenberger Straße / Kupferdreher Straße und Radverkehrsanlage (2099/2022/6) hier: ErgänzungsantragZur Vorlage · 0450/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Ergänzungsantrag zur Verwaltungsvorlage 2099/2022/6 eingereicht, der die Fahrbahnerneuerung der Langenberger Straße sowie der Kupferdreher Straße und die Gestaltung der Radverkehrsanlage betrifft. Der Antrag wurde dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität zur Entscheidung vorgelegt.
Die Antragsteller bitten die Stadtverwaltung, im Rahmen der Umsetzung der genannten Vorlage verschiedene bauliche und organisatorische Maßnahmen zu prüfen. Im Hinblick auf den Klimaschutz und die Klimaresilienz soll die Planung zusätzliche Bäume sowie ausreichend große Baumbeete vorsehen, um einen Allee-Charakter zu schaffen. Für den südlichen Teil der Kupferdreher Straße, konkret den Abschnitt zwischen Poststraße und Hinsbecker Löh, wird die Priorisierung der von der Verwaltung geprüften Variante einer Fahrradstraße beantragt, um dort zusätzliche Stellplätze zu ermöglichen.
Des Weiteren soll die Verwaltung mit den Grundstückseigentümern über die Möglichkeit einer separaten Radverkehrsführung westlich der Autobahn verhandeln und ein entsprechendes Konzept vorlegen. Um den Verlust von öffentlichen Anwohnerparkplätzen auszugleichen, wird die Prüfung privatrechtlicher Nutzungsvereinbarungen mit Grundstückseigentümern aus dem Gewerbe, dem Einzelhandel und von Seniorenwohnanlagen sowie die Untersuchung der Umsetzung eines Quartiersparkhauses gefordert.
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Beratungsfolge
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 10.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Baustraße Erschließung Germania-/JahnstraßeZur Vorlage · 0281/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat den Bau und den Baubeginn der Maßnahme „Baustraße Erschließung Germania-/Jahnstraße“ beschlossen. Das Projekt umfasst die Errichtung einer Baustraße in Asphaltbauweise, die als erster Bauabschnitt der tiefbautechnischen Aufschließung des Projektgebietes dient. Die geplante Straße soll die verkehrstechnische Erschließung der Baugrundstücke sicherstellen und mündet an der westlichen Seite des Gebiets in die Jahnstraße, mit einer weiteren Anbindung an die Straße Kornkamp sowie eine Nord-Süd-Verbindung auf dem Areal.
Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 09/18 „Jahnstraße / Germaniastraße (Quartier der Generationen)“, dessen Satzungsbeschluss für das zweite Quartal 2023 vorgesehen ist. Dieser Plan sieht Flächen für eine Wohnbebauung, eine Kindertagesstätte sowie für den Neubau einer Sporthalle und des Stadtbads Borbeck vor. Nach Abschluss der geplanten Bauvorhaben ist ein Endausbau der Erschließungsstraßen vorgesehen.
Die Gesamtkosten für die Erstellung der Baustraße belaufen sich auf 875.000 Euro. Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsplan der Stadt für das Jahr 2023 unter dem PSP-Element 5.660463.500 vorhanden. Die Vorlage führt zudem kalkulatorische Zinsen in Höhe von 18.813 Euro und kalkulatorische Abschreibungen für den städtischen Eigenanteil in Höhe von 14.583 Euro auf.
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- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Metropolradruhr - Sachstandsbericht 2022Zur Vorlage · 0187/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht 2022 zum öffentlichen Mietradsystem metropolradruhr informiert den Ausschuss für Verkehr und Mobilität über die aktuelle Entwicklung des Verleihsystems. Das seit 2011 bestehende Angebot umfasst in Essen derzeit 72 Stationen. Der Betrieb wird durch den Anbieter nextbike by TIER eigenwirtschaftlich geführt, wobei die Stadt Essen keine Betriebskostenförderung leistet, sondern lediglich Planungsleistungen erbringt und auf Sondernutzungsgebühren verzichtet. Die Finanzierung des Betreibers erfolgt über Mieteinnahmen und Werbeflächen.
Im gesamten Ruhrgebiet wurden im Jahr 2022 erstmals über eine Million Ausleihen verzeichnet, was einer Steigerung von etwa 20 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Auch in Essen stieg die Nutzung im Vergleich zu 2021 um 21,6 % auf etwa 124.000 Ausleihen. Die am stärksten genutzten Stationen in Essen befinden sich an zentralen Plätzen wie dem Hauptbahnhof, dem Gemarkenplatz und dem Rüttenscheider Stern sowie an Standorten im universitätsnahen Bereich.
Die Daten zeigen Unterschiede in der Nutzung der Stationen: Während an Standorten wie dem Hauptbahnhof die Zahl der Ausleihen die der Rückgaben übersteigt, verzeichnen Stationen im Umfeld des Universitätscampus mehr Rückgaben als Ausleihen, was auf die Topografie zurückgeführt wird. Ergänzende Verträge ermöglichen zudem vergünstigte Tarife für bestimmte Nutzergruppen, etwa für Kunden der Ruhrbahn GmbH oder Studierende der Universität Duisburg-Essen. Das System trägt laut Einschätzung zur Reduktion des Kraftfahrzeugverkehrs bei.
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Beratungsfolge
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Einsatz von Photovoltaik bei geplanten und zu erneuernden Bus- und TrambahnhöfenZur Vorlage · 0372/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0372/2023/6 des Geschäftsbereichs 6 befasst sich mit der Prüfung des Einsatzes von Photovoltaik sowie von Begrünungsmaßnahmen bei der Planung und Erneuerung von Bus- und Trambahnhöfen. Hintergrund ist ein Antrag der Fraktionen CDU, SPD und GRÜNE, die die Verwaltung um eine Untersuchung der Möglichkeiten zur Nutzung von Dachflächen und sonnenzugewandten Seitenwänden ersuchten.
Ziel der Untersuchung ist die Ausschöpfung von Solarpotenzialen im Rahmen der Klimaneutralitätsstrategie der Stadt Essen (SECAP) sowie der Solar-Offensive. Die Verwaltung führt aus, dass die Ausstattung von Haltestellen mit Photovoltaik zur Erreichung der Klimaschutzziele beiträgt und insbesondere bei größeren Stationen eine Vorbildfunktion für die Stadt und die Ruhrbahn GmbH einnimmt.
Die Ruhrbahn GmbH setzt bereits verschiedene Ansätze zur Solarenergie um. So sind aktuell 43 Wetterschutzeinrichtungen in Essen mit kleinen Solaranlagen ausgestattet, während 26 weitere Anlagen bereits fest geplant sind. Zudem sollen künftig Fahrradabstellanlagen und Stelen von Mobilstationen zur Eigenstromversorgung mit Solartechnik ausgerüstet werden. Bei Großprojekten werden Photovoltaik, Gründächer oder Fassadenbegrünungen grundsätzlich in der frühen Planungsphase geprüft. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Ruhrbahn GmbH bereit ist, die Installation von Photovoltaikanlagen bei geplanten und zu erneuernden Haltestellen umzusetzen, wobei das neue ZOB Borbeck als Beispiel angeführt wird. Der Bericht wurde den Ausschüssen für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie für Verkehr und Mobilität zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Durchführung von Maßnahmen nach dem KAG
- 13.1Durchführung der Maßnahme "Im Dreieck" KAG-Nr. 256/21Zur Vorlage · 0314/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird im Rahmen der Sitzung am 9. März 2023 über die Durchführung der Baumaßnahme „Im Dreieck“ beraten. Die Vorlage mit der Nummer 0314/2023/6 sieht vor, die Asphaltfahrbahn der Straße „Im Dreieck“ zu erneuern. Hintergrund der Maßnahme ist eine im Jahr 2016 durch den TÜV durchgeführte Zustandsbefahrung aller Nebenstraßen in Essen, welche für die betreffende Straße Risse, Ausbrüche und Verwerfungen sowie einen erneuerungsbedürftigen Zustand dokumentierte.
Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 256/21 enthalten. Da das Bauvorhaben eine Beitragspflicht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke nach dem Kommunalabgabengesetz NRW auslöst, wurde eine verbindliche Anliegerversammlung durchgeführt. Das Ergebnis dieser Versammlung liegt der Vorlage bei.
Die veranschlagten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 150.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen. Neben den Investitionskosten werden kalkulatorische Zinsen in Höhe von 3.225 Euro sowie kalkulatorische Abschreibungen für den städtischen Eigenanteil in Höhe von 2.500 Euro ausgewiesen. Die zuständige Fachabteilung führt die Maßnahme in ihrer Funktion als Straßenbaulastträger durch.
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Beratungsfolge
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.2Durchführung der Maßnahme "Neukircher Straße" KAG-Nr. 284/21Zur Vorlage · 0316/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat im Rahmen der Sitzung am 9. März 2023 die Durchführung der Baumaßnahme „Neukircher Straße“ beschlossen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 284/21 enthalten. Grundlage für den Beschluss ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Die Notwendigkeit der Erneuerung der Asphaltfahrbahn ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Die Fahrbahn weist Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf, weshalb das Amt für Straßen und Verkehr die Erneuerung als Straßenbaulastträger vorsieht. Durch das Bauvorhaben entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
Die veranschlagten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 76.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen. Neben den Investitionskosten sind kalkulatorische Zinsen in Höhe von 1.634 Euro sowie kalkulatorische Abschreibungen für den städtischen Eigenanteil in Höhe von 1.266,67 Euro vorgesehen. Die Vorlage wurde durch die zuständige Beigeordnete vorgelegt.
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- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.3Durchführung der Maßnahme "Neuweselstraße" KAG-Nr. 297/21Zur Vorlage · 0317/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird im Rahmen der Vorlage 0317/2023/6 über die Durchführung der Baumaßnahme „Neweselstraße“ beraten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Vorhaben nach Kenntnisnahme des Ergebnisses der verbindlichen Anliegerversammlung gemäß § 8 KAG Absatz 3 Kommunalabgabengesetz NRW umzusetzen.
Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 2verkehr 297/21 enthalten. Grundlage für das Bauvorhaben ist der Zustand der Asphaltfahrbahn, der im Rahmen einer Befahrung durch den TÜV im Jahr 2016 festgestellt wurde. Die Fahrbahn weist Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf, weshalb eine Erneuerung durch das Amt für Straßen und Verkehr vorgesehen ist. Durch das Bauvorhaben entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
Die kalkulierten Baukosten für die Maßnahme belaufen sich auf 190.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen. Zusätzlich werden kalkulatorische Zinsen in Höhe von 4.085 Euro sowie kalkulatorische Abschreibungen für den städtischen Eigenanteil in Höhe von 3.166,67 Euro ausgewiesen. Die Vorlage enthält zudem eine positive Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.4Durchführung der Maßnahme "Seminarstraße" KAG-Nr. 101/19Zur Vorlage · 0318/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird im Rahmen der Vorlage 0318/2023/6 über die Durchführung der Maßnahme „Seminarstraße“ beraten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Durchführung der Maßnahme nach Kenntnisnahme des Ergebnisses der verbindlichen Anliegerversammlung gemäß § 8 Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) zu beschließen.
Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 101/19 enthalten. Grundlage für das Bauvorhaben ist der Zustand der Asphaltfahrbahn, der im Rahmen einer Befahrung durch den TÜV im Jahr 2016 als erneuerungsbedürftig festgestellt wurde. Die Fahrbahn weist Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf. Das Amt für Straßen und Verkehr wird die Erneuerung der Asphaltfahrbahn als Straßenbaulastträger durchführen.
Die Kosten für die Baukosten belaufen sich auf 230.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen. Durch das Bauvorhaben entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz. Die Verwaltung hat die Vertretung der Gemeinde über das Ergebnis der Anliegerversammlung vor der Beschlussfassung über den Baubeginn zu informieren. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung für den Klimaschutz.
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- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.5Durchführung der Maßnahme "Sengenholzer Weg" KAG-Nr. 119/22Zur Vorlage · 0319/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird über die Durchführung der Maßnahme „Sengenholzer Weg“ beraten. Die Vorlage der zuständigen Beigeordneten sieht vor, die Asphaltfahrbahn des Sengenholzer Weg zu erneuern, da eine im Jahr 2016 durch den TÜV durchgeführte Befahrung der Nebenstraßen einen erneuerungsbedürftigen Zustand der Straße ergeben hat. Die Fahrbahn weist Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf.
Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 37/20 enthalten. Im Rahmen des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) wurde eine verbindliche Anliegerversammlung durchgeführt. Die Eigentümer und Erbbauchtberechtigten der angrenzenden Grundstücke unterliegen aufgrund des Bauvorhabens einer Beitragspflicht für Straßenausbaubeiträge.
Die kalkulierten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 160.000 Euro. Die Finanzierung der Erneuerung erfolgt aus den Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen. Das Amt für Straßen und Verkehr ist als Straßenbaulastträger für die Umsetzung der Maßnahme verantwortlich. Der Beschlussvorschlag sieht die Durchführung der Maßnahme unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Anliegerversammlung vor.
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Beratungsfolge
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.6Durchführung der Maßnahme "Siepenblick" KAG-Nr. 78/21Zur Vorlage · 0320/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird im Rahmen der Vorlage 0320/2023/6 über die Durchführung der Maßnahme „Siepenblick“ (KAG-Nr. 78/21) beraten. Der Beschlussvorschlag sieht die Umsetzung des Bauvorhabens vor, nachdem eine verbindliche Anliegerversammlung gemäß § 8 Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes NRW durchgeführt wurde.
Die Maßnahme ist Teil des Straßen- und Wegekonzepts der Stadt Essen. Grundlage für das Vorhaben ist eine im Jahr 2016 durchgeführte Zustandsbefahrung der Nebenstraßen, aus der hervorging, dass die Asphaltfahrbahn im Siepenblick Risse, Ausbrüche und Verwerfungen aufweist und somit erneuerungsbedürftig ist. Das Amt für Straßen und Verkehr wird als Straßenbaulastträger die Erneuerung der Fahrbahn übernehmen.
Die anliegenden Grundstückseigentümer und Erbberechtigten sind nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen verpflichtet. Die anfallenden Baukosten für die Maßnahme belaufen sich auf 140.000 Euro. Die Finanzierung der Investition erfolgt über die Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen aus dem entsprechenden Sachkonto des Straßenbaus.
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Beratungsfolge
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.7Durchführung der Maßnahme "Stubbenkamp" KAG-Nr. 289/21Zur Vorlage · 0321/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird um die Entscheidung gebeten, die Maßnahme „Stubbenkamp“ (KAG-Nr. 289/21) durchzuführen. Die Vorlage basiert auf dem Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Die Erneuerung der Asphaltfahrbahn im Bereich Stubbenkamp ist notwendig, da eine im Jahr 2016 durch den TÜV durchgeführte Befahrung der Nebenstraßen einen erneuerungsbedürftigen Zustand der Straße festgestellt hat. Die Fahrbahn weist Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf. Das Amt für Straßen und Verkehr wird als Straßenbaulastträger die Erneuerung der Asphaltdecke vornehmen.
Die an den angrenzenden Grundstücken befindlichen Eigentümer und Erbberechtigten unterliegen aufgrund dieser Maßnahme der Beitragspflicht für Straßenausbaubeiträge. Die Finanzierung der Investitionskosten in Höhe von 120.000 Euro erfolgt aus den Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen. Neben den Baukosten werden kalkulatorische Zinsen in Höhe von 2.580 Euro sowie kalkulatorische Abschreibungen für den städtischen Eigenanteil in Höhe von 2.000 Euro ausgewiesen. Die Vorlage wurde zur Entscheidung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität am 09.03.2023 vorgelegt.
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- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.8Durchführung der Maßnahme "Wiesengrund" KAG-Nr. 257/21Zur Vorlage · 0322/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Maßnahme „Wiesengrund“ beschließen. Das Bauvorhaben ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 257/21 enthalten. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Dabei wurde festgestellt, dass die Asphaltfahrbahn im Wiesengrund Risse, Ausbrüche und Verwerfungen aufweist und sich in einem Zustand befindet, der eine Erneuerung erforderlich macht. Das Amt für Straßen und Verkehr wird die Erneuerung der Asphaltfahrbahn als Straßenbaulastträger durchführen.
Die an den angrenzenden Grundstücken befindlichen Eigentümer und Erbberechtigten unterliegen aufgrund des Vorhabens einer Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz. Die veranschlagten Baukosten für die Maßnahme belaufen sich auf 160.000 Euro. Die Finanzierung der Investition erfolgt aus den Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen. Die Vorlage enthält zudem Angaben zu kalkulatorischen Kosten für Zinsen und Abschreibungen sowie eine Einschätzung der Klimarelevanz, die als positiv eingestuft wird.
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- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.9Durchführung der Maßnahme "Zur-Linde-Weg" KAG-Nr. 153/21Zur Vorlage · 0323/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme „Zur-Linde-Weg“ beschließen. Das Vorhaben ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 153/21 gelistet. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Dabei wurde festgestellt, dass die Asphaltfahrbahn im Zur-Linde-Weg Risse, Ausbrüche und Verwerfungen aufweist und somit erneuerungsbedürftig ist. Das Amt für Straßen und Verkehr plant als Straßenbaulastträger die Erneuerung der Fahrbahn.
Die veranschlagten Baukosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 120.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen. Durch die Maßnahme entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz. Die Vorlage enthält zudem Angaben zu kalkulatorischen Kosten sowie eine Einschätzung der Klimarelevanz, die als positiv eingestuft wird.
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- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Mitteilungen der Verwaltung
- 15.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 15.1Schließung von freien Rechtsabbiegern hier: Kreuzung Holsterhauser Str. / GemarkenstraßeZur Vorlage · 0096/2023/LINKE · Antrag LINKE
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Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 0096/2023/LINKE einen Antrag gestellt, der die Schließung von freien Rechtsabbiegern im Essener Stadtgebiet sowie konkret die Kreuzung Holsterhauser Straße / Gemarkenstraße zum Gegenstand hat. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, alle freien Rechtsabbieger im Stadtgebiet zu erfassen. Unter Einbeziehung der zuständigen Bezirksvertretungen sollen Vorschläge unterbreitet werden, welche dieser Abbiegestreifen geschlossen werden können und wie der dadurch frei werdende Verkehrsraum genutzt werden kann.
Im spezifischen Fall der Kreuzung Holsterhauser Straße / Gemarkenstraße beantragt die Fraktion die Schließung der freien Rechtsabbiegerspur im Südosten. Der rechtsabbiegende Verkehr soll künftig über die bestehende Lichtsignalanlage abgewickelt werden. Die dadurch frei werdende Fläche soll dem fußläufigen Verkehr zugeschlagen werden. Über die künftige Nutzung dieser Fläche, etwa durch Entsiegelung oder Begrünung, soll ein Dialog mit der Bezirksvertretung und der Bürgerschaft stattfinden.
Die Begründung des Antrags verweist auf die Ziele der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW sowie auf Forderungen von Verkehrsverbänden wie dem ADFC und dem BGL. Ziel sei die räumliche Trennung von Lkw- und Rad- sowie Fußverkehr zur Erhöhung der Sicherheit. Für die genannte Kreuzung wird die Schließung als Pilotprojekt vorgeschlagen, um Konfliktpotenziale zu reduzieren und die Fläche für den Fußverkehr sowie die Außengastronomie zu erweitern.
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Beratungsfolge
- 09.03.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 16.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 17.Rechtsgutachten zur Vereinbarkeit einer Fahrradstraße mit Bebauungsplan sowie weiteren Bauleitplänen hier: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIGErgebnis: Kenntnis genommen
- 18.Verschiedenes