Durchführung der Maßnahme "Siepenblick" KAG-Nr. 78/21
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird im Rahmen der Vorlage 0320/2023/6 über die Durchführung der Maßnahme „Siepenblick“ (KAG-Nr. 78/21) beraten. Der Beschlussvorschlag sieht die Umsetzung des Bauvorhabens vor, nachdem eine verbindliche Anliegerversammlung gemäß § 8 Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes NRW durchgeführt wurde.
Die Maßnahme ist Teil des Straßen- und Wegekonzepts der Stadt Essen. Grundlage für das Vorhaben ist eine im Jahr 2016 durchgeführte Zustandsbefahrung der Nebenstraßen, aus der hervorging, dass die Asphaltfahrbahn im Siepenblick Risse, Ausbrüche und Verwerfungen aufweist und somit erneuerungsbedürftig ist. Das Amt für Straßen und Verkehr wird als Straßenbaulastträger die Erneuerung der Fahrbahn übernehmen.
Die anliegenden Grundstückseigentümer und Erbberechtigten sind nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen verpflichtet. Die anfallenden Baukosten für die Maßnahme belaufen sich auf 140.000 Euro. Die Finanzierung der Investition erfolgt über die Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen aus dem entsprechenden Sachkonto des Straßenbaus.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 09.03.2023einstimmig beschlossen
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