Durchführung der Maßnahme "Stubbenkamp" KAG-Nr. 289/21
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird um die Entscheidung gebeten, die Maßnahme „Stubbenkamp“ (KAG-Nr. 289/21) durchzuführen. Die Vorlage basiert auf dem Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Die Erneuerung der Asphaltfahrbahn im Bereich Stubbenkamp ist notwendig, da eine im Jahr 2016 durch den TÜV durchgeführte Befahrung der Nebenstraßen einen erneuerungsbedürftigen Zustand der Straße festgestellt hat. Die Fahrbahn weist Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf. Das Amt für Straßen und Verkehr wird als Straßenbaulastträger die Erneuerung der Asphaltdecke vornehmen.
Die an den angrenzenden Grundstücken befindlichen Eigentümer und Erbberechtigten unterliegen aufgrund dieser Maßnahme der Beitragspflicht für Straßenausbaubeiträge. Die Finanzierung der Investitionskosten in Höhe von 120.000 Euro erfolgt aus den Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen. Neben den Baukosten werden kalkulatorische Zinsen in Höhe von 2.580 Euro sowie kalkulatorische Abschreibungen für den städtischen Eigenanteil in Höhe von 2.000 Euro ausgewiesen. Die Vorlage wurde zur Entscheidung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität am 09.03.2023 vorgelegt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 09.03.2023einstimmig beschlossen
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