Risikobaumfällung Sommer 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Abteilung Grün und Gruga informiert die Bezirksvertretungen I bis IX über die notwendige Fällung von Risikobäumen im Sommer 2023. Neben der regulären Fällungen im Winterzeitraum müssen zusätzlich Bäume entfernt werden, die durch dokumentierte Schäden wie Faulstellen, Morschungen oder Folgen vergangener Trockenperioden eine Gefährdung für die Sicherheit von Personen und Eigentum darstellen könnten. Die Verwaltung führt an, dass die Standsicherheit der betroffenen Bäume aufgrund der zu erwartenden Windlasten im Spätsommer nicht mehr gewährleistet ist.
Die Entscheidung für die Fällungen basiert auf fachlichen Beurteilungen durch zertifizierte Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Betroffen sind auch Bäume, die durch Stürme oder klimatische Ereignisse statische Defizite wie Rissbildungen aufweisen. Eine Wiederherstellung der Bruchsicherheit durch baumpflegerische Maßnahmen wird als nicht möglich beschrieben.
Für die Nachpflanzung der gefällten solitären Bäume wird eine Ersetzung an den ursprünglichen Standorten angestrebt. Die Zuständigkeit für die Neupflanzungen liegt beim Bauherrenamt, wobei die Abteilungen für Grünanlagen, Spielplätze, Friedhöfe sowie Straßenbäume mit eigenen Baumbeeten zuständig sind. Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund klimatischer Veränderungen und neu auftretender Baumkrankheiten oder Insektenbefall weitere Fällungen erforderlich werden können. Eine separate Vorlage für den Winterzeitraum 2023/2024 wird nach der Sommerpause erstellt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 28.03.2023Kenntnis genommen mit Anmerkungen
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