Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 23 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 28.02.2023
- 2.Aktuelle Bürgersprechstunde / Einwohnerfragestunde
- 3.Berichte und Anliegen der Beauftragten
- 4.Hundewiese am Moltkeplatz und an der Richard-Wagner-Str.Zur Vorlage · 0475/2023/CDU/GRÜNE/SPD/FDP/EBB · Antrag BV I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und EBB/FDP haben in der Bezirksvertretung I einen Antrag gestellt, der eine Änderung der Nutzung von Grünflächen im Stadtbezirk vorsieht. Ziel der Vorlage ist die Entspannung von Interessenkonflikten auf zwei bestehenden Wiesenflächen.
Im Rahmen des Antrags soll die Hundewiese am Moltkeplatz, welche sich im Bereich von Kunstwerken befindet, als Hundewiese aufgegeben werden. Stattdessen soll die bisherige Wiese an der Richard-Wagner-Straße als neue Hundewiese ausgebaut werden. Die geplante Maßnahme sieht vor, die mit einem Holmgeländer eingefasste Wiesenfläche zwischen den beiden zur Straße führenden wassergebundenen Wegen durch einen Stabgitterzaun bis zum Zaun entlang der S-Bahn-Strecke zu erweitern. In den nördlichen und südlichen Teilen des Weges sollen Tore installiert werden. Das bestehende Holmgeländer an der Richard-Wagner-Straße soll dabei entfernt werden. Der Weg, der parallel zur Bahntrasse durch die Hundewiese verläuft, soll erhalten bleiben und weiterhin ausschließlich für Fußgänger nutzbar sein.
Zudem wird die Verwaltung gebeten, die Kulturverwaltung in die Planung der Finanzierung dieser Maßnahme einzubeziehen. Der Antrag wurde zur Entscheidung in die Sitzung der Bezirksvertretung I eingebracht.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen mit Anmerkungen (10 Ja-Stimmen; 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen mit Anmerkungen (10 Ja-Stimmen; 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen) - 5.Vereinfachtes Verfahren für die Außengastronomie auch 2023 ermöglichenZur Vorlage · 0473/2023/SPD · Antrag BV I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung I hat mit der Vorlage 0473/2023/SPD einen Antrag gestellt, um die Fortführung des vereinfachten Verfahrens für die Erweiterung von Außengastronomieflächen auch im Jahr 2023 zu ermöglichen. Die Fraktion bittet die Verwaltung, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Erweiterungen von Flächen nach diesem Verfahren weiterhin durch die Bezirksvertretung empfohlen und von den zuständigen Ämtern genehmigt werden können.
In der Begründung wird auf die Erfahrungen aus den Jahren 2021 und 2022 verwiesen, in denen Sondergenehmigungen im Rahmen dieses Verfahrens erteilt wurden. Laut Antrag dient die Ausweitung von Flächen für Cafés, Bars und Restaurants der Aufenthaltsqualität und der Belebung des Stadtbildes im Stadtbezirk I. Die Fraktion führt an, dass die Gastronomiebetreiber mit steigenden Preisen und einer geringeren Kaufkraft der Kundschaft konfrontiert sind. Ziel des Antrags ist es, durch die unverzügliche Neuauflage des vereinfachten Verfahrens die Bedingungen für die Gastronomie im Stadtbezirk zu unterstützen. Zudem wird gefordert, dass die Gastronomiebetreiber nach der Einrichtung des Verfahrens zeitnah über die Möglichkeiten zur Antragstellung informiert werden sollen.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
Ergebnis: Antrag zurückgezogen - 6.Offene Ganztagsschule (OGS) Hier Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2023/2024Zur Vorlage · 0065/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0065/2023/4 befasst sich mit der Fortführung und Erweiterung der Offenen Ganztagsschule (OGS) für das Schuljahr 2023/2024. Geplant ist eine Ausweitung des Angebots um 37 Gruppen, bestehend aus 32 Gruppen an Grundschulen und 5 Gruppen an Förderschulen. Damit würde die Gesamtzahl auf 471 Gruppen steigen, um einen Mehrbedarf von etwa 960 Plätzen zu decken. Für die Ausstattung der neuen Gruppen ist eine einmalige Mehrausgabe von 462.500 € vorgesehen, während für den Austausch in bestehenden Gruppen rund 260.400 € veranschlagt sind. Der städtische Eigenanteil soll sich dabei von 6.274.000 € auf 7.626.152 € erhöhen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Erweiterung unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf beschließt und der Erhöhung des Eigenanteils zustimmt. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen hierzu Empfehlungen abgeben. Der Jugendhilfeausschuss, die Bezirksvertretungen I bis IX und der Integrationsrat sollen die Entscheidung zur Kenntnis nehmen.
Die finanziellen Aufwände für die OGS und die Betreuung von acht- bis einsjährigen Kindern steigen laut Vorlage von 28.838.272 € auf 34.546.321 €, während die Erträge von 23.200.352 € auf 27.643.069 € ansteigen. Wesentliche Kostenfaktoren sind Zuschüsse an die Jugendhilfe Essen gGmbH sowie Personalkosten der Verwaltung. Die Finanzierung erfolgt über die HPL-Aufstellung 2024 unter Einhaltung der mittelfristigen Finanzplanung.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkung
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (17. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 15.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.03.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Bericht zur (Post-)Corona-StrategieZur Vorlage · 0215/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zur (Post-)Corona-Strategie der Stadt Essen dokumentiert die Auswertung verschiedener Fördermaßnahmen für Kinder, Jugendliche und Familien im Zeitraum von März bis Mai 2023. Im Bereich der Frühen Hilfen wurden im Jahr 2022 von einem Fördervolumen von 407.576 Euro rund 248.108 Euro verausgabt, wobei 43 Anträge genehmigt wurden. Während die Förderung der Sprach-Kitas zum 30. Juni 2023 ausläuft, wurde die Schulsäule bis zum Ende der Sommerferien 2023 verlängert.
Die Auswertung der Fördersäulen II und III zeigt für das Jahr 2022 ein realisiertes Volumen von etwa 2,35 Millionen Euro in Säule II und rund 894.000 Euro in Säule III. In Säule II wurden 207 Anträge umgesetzt, wobei Restmittel in Höhe von rund 259.966 Euro an das Land zurückzuführen sind. Auch in Säule III stehen Mittel zur Rückgabe an. Für den Zeitraum 2021/2022 belief sich das Gesamtfördervolumen der Schulsäule auf rund 5,97 Millionen Euro, aufgeteilt auf Schulbudgets, Schulträgerbudgets und Bildungsgutscheine.
Hinsichtlich der psychischen Gesundheit wird darauf hingewiesen, dass psychische Auffälligkeiten bei einem Viertel der Kinder auf einem hohen Niveau verbleiben. Kommunal wurden 120.000 Euro zur Fortführung der Strategie bis Ende 2023 bereitgestellt. Die Vorlage hebt die Notwendigkeit hervor, die Gesundheitsstärkung und Resilienz angesichts gestiegener Bedarfe weiter voranzutreiben und die Sicherstellung der Weiterfinanzierung von Angeboten sowie die Bereitstellung personeller und finanzieller Ressourcen zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 11.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.03.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.03.2023 · Jugendhilfeausschuss (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Projekt "Platz der Jugendkultur" auf einem Teil des Parkplatzes an der Kleine Stoppenberger Straße, NordviertelZur Vorlage · 0474/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I hat der temporären Umnutzung eines Teils des Parkplatzes an der Kleinen Stoppenberger Straße im Essener Nordviertel zugestimmt. Im Rahmen des Projekts „Platz der Jugendkultur“ soll die östliche Seite des Parkplatzes, angrenzend an den Bolzplatz, für den Zeitraum von April bis September 2023 als Spielfläche genutzt werden. Das Vorhaben ist Teil des Mobilitätsprojekts Be-MoVe, welches durch Reallabore die Mobilitätswende erprobt.
Die CSE Caritas SKF Essen gGmbH beabsichtigt mit dieser Maßnahme, eine Anlaufstelle für Jugendliche zu schaffen. Ziel ist es, durch die Gestaltung des öffentlichen Raums die Identifikation mit dem Wohnviertel zu fördern und alternative Freizeitangebote zu etablieren. Geplante Maßnahmen umfassen die Errichtung von Graffiti-Wänden aus Holz sowie die künstlerische Gestaltung des Asphalts in Kooperation mit der Jugendberufshilfe. Zudem soll in Zusammenarbeit mit dem Verein Skate Aid e.V. eine Mini-Rampe für Skater errichtet werden. Zur Bereitstellung von Spielmaterial und als Workshop-Ort sollen zudem Container auf der Fläche platziert werden.
Durch die Umnutzung entfällt etwa ein Drittel der Parkplatzfläche für den Pkw-Verkehr. Da es sich um nicht bewirtschaftete Stellplätze handelt, entstehen keine Einnahmeverluste. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zum Vorhaben, wobei die konkrete bauliche Abgrenzung der Fläche noch mit dem Straßenbaulastträger abzustimmen ist.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen (12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen (12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen) - 8.1Risikobaumfällung Sommer 2023Zur Vorlage · 0404/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Abteilung Grün und Gruga informiert die Bezirksvertretungen I bis IX über die notwendige Fällung von Risikobäumen im Sommer 2023. Neben der regulären Fällungen im Winterzeitraum müssen zusätzlich Bäume entfernt werden, die durch dokumentierte Schäden wie Faulstellen, Morschungen oder Folgen vergangener Trockenperioden eine Gefährdung für die Sicherheit von Personen und Eigentum darstellen könnten. Die Verwaltung führt an, dass die Standsicherheit der betroffenen Bäume aufgrund der zu erwartenden Windlasten im Spätsommer nicht mehr gewährleistet ist.
Die Entscheidung für die Fällungen basiert auf fachlichen Beurteilungen durch zertifizierte Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Betroffen sind auch Bäume, die durch Stürme oder klimatische Ereignisse statische Defizite wie Rissbildungen aufweisen. Eine Wiederherstellung der Bruchsicherheit durch baumpflegerische Maßnahmen wird als nicht möglich beschrieben.
Für die Nachpflanzung der gefällten solitären Bäume wird eine Ersetzung an den ursprünglichen Standorten angestrebt. Die Zuständigkeit für die Neupflanzungen liegt beim Bauherrenamt, wobei die Abteilungen für Grünanlagen, Spielplätze, Friedhöfe sowie Straßenbäume mit eigenen Baumbeeten zuständig sind. Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund klimatischer Veränderungen und neu auftretender Baumkrankheiten oder Insektenbefall weitere Fällungen erforderlich werden können. Eine separate Vorlage für den Winterzeitraum 2023/2024 wird nach der Sommerpause erstellt.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 9.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Friedrich-Ebert-Straße"Zur Vorlage · 0153/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Friedrich-Ebert-Straße“ beschließen. Das betreffende Gebiet wurde bereits am 27. November 1985 durch einen Ratsbeschluss als Untersuchungsgebiet gemäß dem Städtebauförderungsgesetz festgelegt, um vorbereitende Untersuchungen einzuleiten und die Akquise von Fördermitteln beim Land zu ermöglichen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass das rund 12,6 Hektar große Plangebiet ursprünglich als Restfläche am Rand der Essener City betrachtet wurde. Ziel der städtebaulischen Maßnahmen war die Schaffung eines attraktiven Wohnangebots sowie einer Mischnutzung, um die Innenstadtentwicklung zu unterstützen. Im Zuge der Planungsprozesse kam es zu einer grundstücksmäßigen Neuordnung durch ein Umlegungsverfahren, wodurch die Stadt Eigentum an weiteren Flächen erwarb. Durch die Entwicklung des Gebiets, das im Jahr 2010 den Namen „Grüne Mitte“ erhielt, entstanden unter anderem das Einkaufszentrum Limbecker Platz sowie der City Cube Essen. Zudem verlegte die WAZ-Mediengruppe ihre Zentrale in diesen Bereich.
Mit der Aufhebung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen entfallen die Regelungen der §§ 137, 138 und 139 Baugesetzbuch bezüglich der Beteiligung von Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern. Der Beschluss über die Aufhebung soll ortsüblich bekanntgemacht werden. Die Bezirksvertretung I hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 10.Aufhebung des bestehenden Untersuchungsgebietes "Essener Innenstadt"Zur Vorlage · 0161/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung sieht die Aufhebung des Untersuchungsgebietes „Essener Innenstadt“ vor. Dieses Gebiet wurde durch einen Beschluss des Rates der Stadt Essen am 28. September 1988 als Untersuchungsgebiet gemäß § 141 Baugesetzbuch festgelegt, um die Grundlage für die Akquise von Fördermitteln des Landes zu schaffen.
Im Rahmen dieses Verfahrens wurden in den vergangenen Jahrzehnten verschiedene Maßnahmen zur Neugestaltung der Innenstadt umgesetzt. Dazu gehörten die Erweiterung der Fußgängerbereiche, die Umsetzung eines Verkehrskonzeptes zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs sowie die Gestaltung zahlreicher Plätze und Straßen, darunter die Kettwiger Straße, die Limbecker Straße und der Kennedyplatz. Zwischen 1989 und 2010 wurden hierfür Städtebaufördermittel in Höhe von etwa 48,8 Millionen Euro bewilligt. Die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet erfolgte im Jahr 1996.
Mit der geplanten Aufhebung des Untersuchungsgebietes entfallen die Regelungen der §§ 137, 138 und 139 Baugesetzbuch bezüglich der Beteiligung von Betroffenen sowie der Auskunftspflicht. Zudem findet § 15 BauGB für die Durchführung von Vorhaben oder die Beseitigung baulicher Anlagen ab diesem Zeitpunkt keine entsprechende Anwendung mehr. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung I keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eine Empfehlung zur Aufhebung ausspricht. Der Rat der Stadt Essen soll die Aufhebung beschließen und ortsüblich bekanntmachen.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.04.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 10.1Aufarbeiten und Aufbringen von Graffitis im Rahmen des Jugendprojektes "Be Move - Platz der Jugendkultur" an der Kleinen Stoppenberger Str. auf dem dortigen ehemaligen GleisrichterhäuschenZur Vorlage · 0484/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I nimmt im Rahmen der Sitzung am 28. März 2023 Kenntnis von der geplanten Umgestaltung eines ehemaligen Gleisrichterhäuschens an der Kleinen Stoppenberger Straße. Das Vorhaben ist Teil des Jugendprojektes „Be Move – Platz der Jugendkultur“, welches von der Universität Duisburg/Essen durchgeführt wird. Das Projekt ist für den Zeitraum von April bis Oktober 2023 auf einem Parkplatz an der genannten Adresse angesetzt.
Im Rahmen der Maßnahme sollen die Außenwände des Gebäudes für das Aufbringen von Graffitis genutzt werden. Dabei ist vorgesehen, bereits vorhandene, teilweise durch Vandalismus beschädigte Graffitis der Firma lackaffen.de aufzuarbeiten und durch neue, künstlerisch wertvolle Graffiti zu ergänzen. Das betreffende Gebäude befindet sich seit einer Schenkung der EVAG, heute Ruhrbahn, im Jahr 2013 im Eigentum der Stadt Essen. Ein Abbruch des Objekts ist vorgesehen, wobei zum aktuellen Zeitpunkt kein konkreter Termin für die Niederlegung feststeht. Die Vorlage wurde von der zuständigen Fachabteilung der Verwaltung erstellt.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.2Neubau Tiegelschule - Rückbau Zufahrtsbeschränkung auf der Tiegelstraße aufgrund von Kanalanschlussarbeiten Ende April 2023 für einen Zeitraum von mindestens drei WochenZur Vorlage · 0488/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Neubaus der Tiegelschule in der Tiegelstraße ist die Durchführung von vorbereitenden Kanalanschlussarbeiten für die Entwässerung des Schulgebäudes vorgesehen. Diese Arbeiten finden im Bereich der Hausnummern 31 bis 35 statt. Aufgrund der Maßnahme muss ein Teilabschnitt der Tiegelstraße gesperrt werden.
Um die Zufahrt zu den Grundstücken im betroffenen Bereich, insbesondere für die Hausnummer 32, über den Reckhammerweg weiterhin zu gewährleisten, ist die vorübergehende Aufhebung der dauerhaften Zufahrtsbeschränkung in der Tiegelstraße erforderlich. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist voraussichtlich ab Ende April 2023 geplant und soll einen Zeitraum von mindestens drei Wochen umfassen. Nach Abschluss der Kanalanschlussarbeiten wird die bestehende Zufahrtsbeschränkung wieder eingerichtet.
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I wurde um eine Entscheidung gebeten und soll dem Rückbau der Zufahrtsbeschränkung während der Baumaßnahme zustimmen.
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- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Verkehrliche Problempunkte
- 11.1Absperrbarken II. Hagen Ecke Waldthausenpark
- 11.2Stolpergefahren am Fußgängerüberweg Haltestelle Am Freistein
- 12.SWE-Bauvorhaben Hollestr. 1Zur Vorlage · 0460/2023/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I des Stadtbezirks 1 hat in ihrer Sitzung am 28. März 2023 Kenntnis über ein geplantes Bauvorhaben der Stadtwerke Essen AG in der Hollestraße 1 genommen. Gegenstand der Vorlage ist eine Maßnahme zur Wasserversorgung sowie zur Entwässerung an diesem Standort.
Die Umsetzung der Arbeiten ist in zwei Phasen unterteilt. Der Beginn der Arbeiten an der Wasserversorgungsleitung war für März 2023 vorgesehen, wobei eine voraussichtliche Bauzeit von acht Wochen veranschlagt wurde. Die anschließende Maßnahme im Bereich der Entwässerung sollte im August 2023 starten und eine Dauer von fünf Wochen in Anspruch nehmen. Mit der Durchführung der Bauarbeiten ist eine Änderung der Verkehrsführung in der Hollestraße verbunden.
Im Beschlussvorschlag wird die geänderte Verkehrsführung zur Kenntnis genommen. Zudem wird darum gebeten, die Baustelle erst dann einzurichten, wenn das benötigte Material sowie das Personal zur Verfügung stehen. Ziel dieser Bitte ist es, einen zeitnahen Baubeginn sowie eine Abwicklung der Arbeiten ohne Unterbrechungen zu gewährleisten. Die entsprechenden Planungsunterlagen liegen der Vorlage bei.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.SWE-Bauvorhaben Hollestraße Bahnhofstangente BehelfsfahrbahnZur Vorlage · 0463/2023/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I des Stadtbezirks 1 hat in ihrer Sitzung am 28. März 2023 Kenntnis über die geänderte Verkehrsführung im Rahmen eines Bauvorhabens der Stadtwerke Essen AG in der Hollestraße genommen. Im Zentrum des Vorhabens steht die Erstellung einer Behelfsfahrbahn, deren Beginn für die 9. Kalenderwoche geplant ist. Die voraussichtliche Dauer der Bauphase für die Behelfsfahrbahn wird auf vier Wochen geschätzt.
Nach Abschluss der Arbeiten an der Behelfsfahrbahn ist die Durchführung einer Kanalerneuerung vorgesehen. Der Baubeginn für die Kanalarbeiten ist für etwa Mai 2023 angesetzt. Eine entsprechende Benachrichtigung, die einen Lageplan sowie die Information über das ausführende Unternehmen enthält, soll zum Zeitpunkt des Kanalbaubeginns versendet werden.
Die Bezirksvertretung I bittet in dem Beschlussvorschlag darum, die Baustelle erst dann einzurichten, wenn das benötigte Material und das Personal zur Verfügung stehen. Ziel ist es, einen zeitnahen Start der Bauarbeiten zu gewährleisten und eine Abwicklung ohne Unterbrechungen zu ermöglichen.
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- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 13.1SWE-Bauvorhaben Hollestraße N-18-0048 und Herkulesstraße N-19-0009Zur Vorlage · 0519/2023/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I für den Stadtbezirk 1 hat sich mit der Vorlage 0519/2023/BV I zu den geplanten Bauvorhaben der Stadtwerke Essen AG in der Hollestraße und der Herkulesstraße befasst. Gegenstand der Vorlage sind Kanalbaumaßnahmen, deren Beginn für Mai 2023 vorgesehen ist. Die voraussichtliche Dauer der Arbeiten wird auf zwölf Monate veranschlagt.
Im Rahmen der Vorlage wurde die geänderte Verkehrsführung während der Bauphase zur Kenntnis genommen. Die Bezirksvertretung hat zudem den Vorschlag eingebracht, die Baustelle erst dann einzurichten, wenn das benötigte Material sowie das Personal zur Verfügung stehen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bauarbeiten zeitnah beginnen und ohne Unterbrechungen durchgeführt werden können. Die entsprechenden Planungsunterlagen liegen der Vorlage bei.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.SWE-Bauvorhaben Projektpaket Südostviertel (Von-der-Tann-Str./Eickenscheidter Fuhr)Zur Vorlage · 0464/2023/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I hat der geänderten Verkehrsführung im Rahmen des Bauvorhabens „Projektpaket Südostviertel“ zugestimmt. Das Vorhaben der Stadtwerke Essen AG umfasst Kanalbaumaßnahmen in den Bereichen Von-der-Tann-Straße, Eickenscheidter Fuhr, Metzer Straße, Bredowstraße und Goebenstraße. Die Zustimmung erfolgt unter der Bedingung, dass die Baustelle erst nach der Sicherstellung von Material und Personal eingerichtet wird, um einen zeitnahen und unterbrechungsfreien Beginn der Arbeiten zu gewährleisten.
Der Baubeginn ist für das dritte Quartal 2023 geplant, wobei die voraussichtliche Bauzeit auf 21 Monate angesetzt ist. Die Planungsunterlagen zum Projekt liegen der Vorlage bei. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14 a)Iqony Fernwärme GmbH-Bauvorhaben: Steinstraße und Kleine SteinstraßeZur Vorlage · 0533/2023/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I des Stadtbezirks 1 hat in ihrer Sitzung am 28. März 2023 über das Bauvorhaben der Iqony Fernwärme GmbH in der Steinstraße und der Kleinen Steinstraße informiert. Gegenstand der Vorlage ist die geplante Verlegung einer Fernwärmeleitung, die von der Steinstraße in die Kleine Steinstraße führen soll.
Für den ersten Bauabschnitt in der Steinstraße ist ein zeitnaher Beginn vorgesehen, wobei die voraussichtliche Bauzeit auf maximal drei Monate angesetzt ist. Im Zuge dieser Maßnahme wird eine geänderte Verkehrsführung umgesetzt. Die weiteren Bauabschnitte in der Kleinen Steinstraße erfordern noch ausstehende Absprachen; die entsprechenden Informationen zu diesen Folgemaßnahmen sollen der Bezirksvertretung rechtzeitig vorgelegt werden.
Die Bezirksvertretung nahm die Informationen zur veränderten Verkehrsführung zur Kenntnis. Gleichzeitig wurde der Antrag gestellt, die Baustelle erst dann einzurichten, wenn das benötigte Material sowie das Personal bereitstehen, um einen zeitnahen und unterbrechungsfreien Ablauf der Bauarbeiten zu gewährleisten. Die Planungsunterlagen für den ersten Bauabschnitt liegen der Vorlage bei.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14 b)Rücknahme der Zuschussgewährung für einen Spielturm mit Rutsche für Schule an der HeinickestraßeZur Vorlage · 0534/2023/BV I · Bezirksvertretung I
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I hat beschlossen, die bereits am 24. Januar 2023 bewilligte Zuschussgewährung für einen Spielturm mit Rutsche an der Schule an der Heinickestraße zurückzunehmen. Der ursprüngliche Beschluss sah eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 5.000 Euro vor.
Grund für die Rücknahme der Zusage ist, dass eine Umsetzung des Projekts im laufenden Jahr 2023 nicht realisierbar ist. Für die Durchführung sind zudem noch Abstimmungen mit dem Fachbereich Immobilienwirtschaft erforderlich. Durch den Rücknahmebeschluss wird die entsprechende Mittelbindung aufgehoben, sodass der Betrag im Haushalt 2023 anderweitig verwendet werden kann. Die Planung für das Projekt soll stattdessen für das Jahr 2024 vorgesehen werden.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung) — einstimmig abgelehnt
Ergebnis: einstimmig abgelehnt - 15.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0467/2023/BV I · Bezirksvertretung I
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I hat in ihrer Sitzung am 28. März 2023 Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Gegenstand der Mitteilung des Fachbereichs 61 des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung ist ein ordnungsbehördliches Verfahren bezüglich der Nutzung eines Partyraums bzw. Hochzeitssaals in der Silberstraße 1.
Nach Angaben der zuständigen Fachabteilung kam es bei der bisherigen Bearbeitung zu Fehlern bei der Übermittlung von Daten, wodurch die Korrespondenz an eine falsche Adresse und einen unzutreffenden Betreiber gerichtet wurde. Die Verwaltung entschuldigte diesen Vorgang.
Das Verfahren verfolgt das Ziel, die Nutzung der Räumlichkeiten im ersten Obergeschoss des betreffenden Eckgebäudes als Festsaal sowie die Überlassung dieser Räume an Dritte zu untersagen. Das Verfahren wird nun an die korrekten Adressaten mit verkürzten Fristen weitergeführt. Die Verwaltung gab an, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Gefahr für Leib und Leben besteht, der Vorgang jedoch weiterhin konsequent verfolgt wird. Über die weitere Entwicklung der Angelegenheit wird die Bezirksvertretung laufend informiert.
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Beratungsfolge
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (24. Sitzung)
- 15.1Beschwerde Partyraum/Hochzeitssaal "Silberstraße 1" (ordnungsbehördliches Verfahren: Nutzen ohne Genehmigung)
- 16.Sonstige Mitteilungen
- 16.1A52: Sanierung zwischen Essen-Kettwig und Essen-Ost hier: Gemarkung Huttrop, Flur 12, Flurstück 946
- 17.Aktion "Hässliche Ecken"
- 17.1Müllcontainer Kastanienallee Ecke Kreuzeskirchstraße
- 18.Anfragen und Mitteilungen von Bezirksvertretungsmitgliedern
- 18.1Fördermittel für Wilblumenwiesen und Bäume
- 18.2Schrottauto Manteuffelstraße
- 18.3Erneuerung Gleisbereich Steeler Straße
- 19.Liste der offenen Aufträge
- 20.Veranstaltungen in der Innenstadt
- 21.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 22.Grundstücksangelegenheiten
- 22.1GrundstücksangelegenheitenErgebnis: Kenntnis genommen
- 23.Mitteilungen der Verwaltung
- 24.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil