Risikobaumfällung Sommer 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Abteilung Grün und Gruga informiert die Bezirksvertretungen I bis IX über die notwendige Fällung von Risikobäumen im Sommer 2023. Ergänzend zur regulären Fällung im Winterzeitraum müssen Bäume entfernt werden, bei denen die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Als Gründe für die Fällungen werden dokumentierte Schadbilder wie Faulstellen, Morschungen sowie Folgen von Trockenheit und Sturm genannt. Die vorliegenden Befunde deuten darauf hin, dass die Bäume der erwarteten Windlasten im Herbst nicht standhalten könnten, wodurch eine Gefahr für Personen und Eigentum besteht.
Die Entscheidung für die einzelnen Fällungen basiert auf Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure nach den Standards der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL). Die Fachabteilung empfiehlt, die gefällten solitären Risikobäume nach Möglichkeit an derselben Stelle nachzupflanzen. Die Zuständigkeit für die Nachpflanzungen liegt beim Bauherrenamt, wobei die Abteilungen für Grünanlagen und Spielplätze, Friedhöfe sowie Straßenbäume mit eigenen Baumbeeten verantwortlich sind.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch klimatische Veränderungen, Pilzerkrankungen oder Insektenbefall weitere Baumentfernungen erforderlich werden können. Über solche Entwicklungen werden die Bezirksvertretungen fortlaufend informiert. Für den Zeitraum 2023/2024 wird eine separate Vorlage für Fällungen nach der Sommerpause erstellt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 11.05.2023Kenntnis genommen
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