Risikobaumfällung Sommer 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Fachbereich 67 Grün und Gruga informiert die Bezirksvertretungen I bis IX über die notwendige Fällung von Risikobäumen im Sommer 2023. Ergänzend zur regulären Fällung im Winterzeitraum müssen Bäume entfernt werden, bei denen die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Die Entscheidung basiert auf Dokumentationen von Schädigungen wie Faulstellen, Morschungen oder Folgen vergangener Trockenperioden. Zudem sind Bäume betroffen, die durch Stürme oder klimatische Ereignisse statische Defizite wie Rissbildungen aufweisen.
Die Identifizierung der betroffenen Bäume erfolgte durch zwei unabhängige Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure oder durch sachverständige Beurteilungen nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik. Eine Wiederherstellung der Bruchsicherheit durch baumpflegerische Maßnahmen wird als nicht möglich beschrieben.
Für die Nachpflanzung wird empfohlen, gefällte solitäre Risikobäume nach Möglichkeit an derselben Örtlichkeit zu ersetzen. Die Zuständigkeit für die Neupflanzungen liegt beim Bauherrenamt FB 67, unterteilt in die Bereiche Grünanlagen und Spielplätze, Friedhöfe sowie Straßenbäume mit eigenen Baumbeeten. Aufgrund klimatischer Veränderungen, pilzlicher oder bakterieller Erkrankungen sowie Insektenbefall können weitere Entnahmen erforderlich werden, über die die Bezirksvertretungen einzeln informiert werden. Für den Zeitraum 2023/2024 ist eine separate Vorlage für Fällungen nach der Sommerpause vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 09.05.2023Kenntnis genommen
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