Risikobaumfällung Sommer 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Fachbereich 67 Grün und Gruga informiert die Bezirksvertretungen I bis IX über die notwendige Fällung von Risikobäumen im Sommer 2023. Neben der regulären Fällungen im Winterzeitraum müssen in diesem Zeitraum Bäume entfernt werden, die aufgrund dokumentierter Schäden wie Faulstellen, Morschungen oder Folgen vergangener Trockenperioden keine ausreichende Standsicherheit mehr aufweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bruchsicherheit der betroffenen Bäume nicht durch baumpflegerische Maßnahmen wiederherabet werden kann und eine Gefahr für Personen und Eigentum besteht, insbesondere im Hinblick auf die zu erwartenden Windlasten im Herbst.
Die Entscheidung für die Fällungen basiert auf fachlichen Beurteilungen durch zertifizierte Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Die betroffenen Bäume sind in den jeweiligen Anlagen der Stadtbezirke aufgelistet. Für den Ersatz der gefällten solitären Risikobäume wird empfohlen, diese nach Möglichkeit an derselben Örtlichkeit nachzupflanzen. Die Zuständigkeit für die Nachpflanzungen liegt beim Bauherrenamt FB 67, unterteilt in die Bereiche Grünanlagen, Spielplätze, Friedhöfe sowie Straßenbäume mit eigenen Baumbeeten.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund klimatischer Veränderungen, Pilzerkrankungen oder Insektenbefall weitere Baumentfernungen erforderlich werden können, über die die Bezirksvertretungen einzeln informiert werden. Für den Zeitraum 2023/2024 wird eine separate Vorlage für Fällungen nach der Sommerpause erstellt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 23.05.2023mit Anmerkung Kenntnis genommen
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