Risikobaumfällung Sommer 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Fachabteilung 67 Grün und Gruga informiert die Bezirksvertretungen I bis IX über notwendige Risikobaumfällungen im Sommer 2023. Neben der regulären Fällungen im Winterzeitraum müssen in diesem Zeitraum Bäume entfernt werden, die aufgrund dokumentierter Schäden keine ausreichende Standsicherheit mehr aufweisen. Als Ursachen für die Instabilität werden unter anderem Faulstellen, Morschungen, Folgen vergangener Trockenperioden sowie statische Defizite durch Sturmfolgen oder Kompensationswachstum angeführt. Eine Gefährdung von Personen oder Eigentum kann bei diesen Bäumen kurzfristig nicht ausgeschlossen werden.
Die Entscheidung für die jeweiligen Fällungen basiert auf Kontrollen durch zwei unabhängige, nach FLL-Standard zertifizierte Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure oder auf sachverständigen Beurteilungen nach aktuellem wissenschaftlichem Stand. Die Verwaltung empfiehlt, die gefällten solitären Risikobäume nach Möglichkeit an derselben Örtlichkeit nachzupflanzen. Die Zuständigkeit für die Nachpflanzungen liegt bei den entsprechenden Abteilungen des Bauherrenamtes für Grünanlagen, Spielplätze, Friedhöfe sowie Straßenbäume.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch klimatische Veränderungen, Pilzerkrankungen oder Insektenbefall weitere Baumentfernungen erforderlich werden können, über die die Bezirksvertretungen einzeln informiert werden. Für den Zeitraum 2023/2024 wird nach der Sommerpause eine separate Vorlage zur Fällung von Risikobäumen erstellt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 10.05.2023Kenntnis genommen
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