Risikobaumfällung Sommer 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Fachabteilung 67 Grün und Gruga informiert die Bezirksvertretungen I bis IX über notwendige Risikobaumfällungen im Sommer 2023. Ergänzend zur regulären Fällung im Winterzeitraum müssen Bäume entfernt werden, bei denen die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Als Gründe für die Fällungen werden dokumentierte Schadbilder wie Faulstellen, Morschungen sowie Folgen vergangener Trockenperioden angeführt. Zudem können statische Defizite, etwa durch Rissbildungen infolge von Kompensationswachstum oder durch vorangegangene Sturmereignisse, die Bruchsicherheit beeinträchtigen.
Die Entscheidung für die einzelnen Fällungen basiert auf fachlichen Beurteilungen nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik. Die Kontrollen wurden durch zwei unabhängige, von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. zertifizierte Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure durchgeführt.
Für die Nachpflanzung der gefällten solitären Risikobäume wird empfohlen, diese nach Möglichkeit an derselben Örtlichkeit zu ersetzen. Die Zuständigkeit für die Neupflanzungen liegt bei der zuständigen Fachabteilung des Bauherrenamtes, unterteilt in die Bereiche Grünanlagen und Spielplätze, Friedhöfe sowie Straßenbäume mit eigenen Baumbeeten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund klimatischer Veränderungen, pilzlicher oder bakterieller Erkrankungen sowie Insektenbefall weitere Baumentfernungen erforderlich werden können. Über zukünftige Maßnahmen werden die Bezirksvertretungen einzeln informiert. Eine separate Vorlage für Fällungen im Winterzeitraum 2023/2024 wird nach der Sommerpause erstellt.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023Kenntnis genommen
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